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P3 Logistic Parks entwickelt 140.000 Quadratmeter Logistikfläche im JadeWeserPort

Frankfurt am Main – P3 Logistic Parks, ein führender Entwickler und langfristiger Eigentümer von Logistikimmobilien in Europa, plant rund 140.000 Quadratmeter Logistikfläche im Güterverkehrszentrum (GVZ) JadeWeserPort von Wilhelmshaven, Deutschlands einzigem Tiefwasserhafen. Am 2. Juni wurde der Erbbaurechtsvertrag für das 21 Hektar große Grundstück im Zentrum des GVZ mit der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG unterzeichnet. Das Projekt soll etappenweise bis Anfang 2025 fertiggestellt werden. P3 wurde von CBRE Deutschland bei der Vermittlung des Grundstücks unterstützt.
P3 Logistic Parks plant im Wilhelmshavener JadeWeserPort die spekulative Errichtung von drei Logistikhallen mit einer gesamten Hallenfläche von gut 122.000 Quadratmetern. Inklusive knapp 11.000 Quadratmetern Mezzanin und 7.000 Quadratmetern Bürofläche ergeben sich insgesamt rund 140.000 Quadratmeter vermietbare Fläche.
Eine Besonderheit des Projekts ist, dass in einer der Hallen unter Berücksichtigung besonderer baulicher Voraussetzungen zu schützende Zollgüter untergebracht werden können. Für die Verladung sperriger Frachtgüter baut P3 zusätzlich größere Tore ein. Zudem stattet der Entwickler alle Dächer mit Photovoltaikanlagen aus. Die Hallen besitzen eine lichte Höhe von 12 Metern, 17 ebenerdige Tore und 111 Überladebrücken.
Sönke Kewitz, Geschäftsführer P3 Logistic Parks Deutschland: „Als Entwickler sind wir von der bedeutenden Rolle des JadeWeserPorts als Logistikstandort fest überzeugt. Er bietet alles, was international agierende Logistikunternehmen benötigen. Nicht umsonst legen hier regelmäßig die weltgrößten Containerschiffe an. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir in unseren Hallen unter anderem größere Tore geplant, die es ermöglichen, besonders sperrige Güter zu lagern. Mein aufrichtiger Dank gilt auch der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG sowie der Stadt, mit denen wir eng zusammenarbeiten und ohne deren kooperatives Vorgehen solche Projekte nicht möglich wären.“
Andreas Bullwinkel, Geschäftsführer der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG: „Es ist für uns und den Standort schon eine große Auszeichnung, wenn sich ein so großer Entwickler wie P3 für das GVZ JadeWeserPort entscheidet. Die Zusammenarbeit bei den Vertragsgesprächen war sehr strukturiert und hoch professionell. Im Ergebnis werden wir ein Angebot an weiteren Hallenflächen sehen, das dem Hafen weitere, zusätzliche Ladung bringen wird, die für die Reedereien wichtig ist. Die Installation einer derart großen Photovoltaik-Fläche auf den Dächern ist ein starkes Signal dafür, dass man auch im Bereich der Real Estate Entwicklungen sehr nachhaltig arbeiten kann. Stadt und Umland werden über das weitere Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen profitieren.“
Dr. Bernd Althusmann, Niedersachsens Wirtschaftsminister und Aufsichtsratsvorsitzender der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG: „Die Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages zwischen P3 Logistic Parks und der landeseigenen JadeWeserPort-Marketinggesellschaft über das 21 Hektar große Grundstück ist nach dem Einstieg der Reederei Hapag-Lloyd am EUROGATE Container Terminal im vergangenen Jahr ein weiterer großartiger Erfolg für den JadeWeserPort und Wilhelmshaven. Die anstehende Investition in rund 140.000 Quadratmeter vermietbare Logistikfläche durch einen der führenden Immobilienentwickler in Europa unterstreicht die internationale Bedeutung des JadeWeserPorts und des maritimen Standorts Niedersachsen. Ich möchte ausdrücklich der Vertriebsmannschaft der JadeWeserPort-Marketinggesellschaft für diesen tollen Ansiedlungserfolg danken.“
Der JadeWeserPort verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Anbindung an die A29. Durch den Einstieg von Hapag-Lloyd als Gesellschafter beim EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven ist die Bedeutung des Hafens im internationalen Frachtverkehr zusätzlich gestiegen.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
