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Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Im Zweifel für die Küchenhilfe?
Paar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Ein Paar aus Ostfriesland ist vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit seiner Klage gegen die Rückforderung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen gescheitert. Die Richter entschieden, dass die beiden über Jahre hinweg unvollständige oder falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht haben – und die Rückzahlung somit gerechtfertigt sei.
Der Fall im Überblick
Zwischen 2007 und 2013 bezogen die Kläger Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Frau war während dieser Zeit offiziell als geringfügig beschäftigte Küchenhilfe in einem Fischrestaurant gemeldet, mit einem angegebenen Monatslohn von 100 Euro. In späteren Folgeanträgen blieben die Angaben zum Einkommen teilweise aus oder wurden ausdrücklich verneint.
Der Verdacht auf nicht deklarierte Nebeneinkünfte kam erstmals im Dezember 2007 auf, nachdem ein Zeitungsartikel mit einem Foto der Klägerin im Restaurant erschienen war. Daraufhin forderte das Jobcenter eine neue Einkommensbescheinigung an – wieder mit dem Ergebnis: 100 Euro pro Monat.
Schwarzlohn-Vorwürfe nach Hausdurchsuchung
Der Fall nahm Jahre später eine Wendung: Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2016 stieß das Hauptzollamt Oldenburg im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei der Restaurantleiterin auf handschriftliche Lohnlisten. Diese sollen laut Zollstelle Barzahlungen von Schwarzlöhnen dokumentiert haben. Einige dieser Aufzeichnungen konnten der Klägerin zugeordnet werden.
Daraufhin nahm das Jobcenter die ursprünglichen Leistungsbewilligungen zurück und forderte die Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen. Die Kläger hingegen betonten, die handschriftlichen Einträge könnten sich ebenso auf andere Personen beziehen. Außerdem seien sie im parallel laufenden Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs freigesprochen worden.
Gericht sieht bewusste Täuschung
Während das Sozialgericht Aurich den Klägern zunächst noch recht gegeben hatte, kippte das Landessozialgericht (LSG) diese Entscheidung nun in der Berufung. Die Richter sahen das Vorbringen der Kläger als widerlegt:
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Eine Hauptzeugin räumte ein, falsche Bescheinigungen erstellt und Schwarzlöhne gezahlt zu haben.
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Weitere Zeugen bestätigten, dass die Klägerin regelmäßig tätig war – also weit über eine gelegentliche Aushilfe hinaus.
Auch wenn das konkrete Ausmaß der Schwarzlöhne nicht exakt festgestellt werden konnte, reichte dies dem Gericht aus: Wer als Leistungsbezieher nicht transparent kooperiert, muss im Zweifel so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden. Das LSG sprach in seinem Urteil von einem Versuch der Einkommensverschleierung und sah eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde als zulässig an.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Unklarheiten oder mangelnde Mitwirkung bei Einkommensangaben schwerwiegende Konsequenzen für Leistungsempfänger haben können. Auch ein früherer Freispruch im Strafverfahren schützt nicht vor rückwirkenden Rückforderungsbescheiden, wenn sozialrechtlich relevante Fakten später eindeutig festgestellt werden.
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Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Vollsperrung des Bahnübergangs Eisinghausener Straße
Im Bereich des Bahnübergangs Eisinghausener Straße (Bahnstrecke 2931, km 326,182) müssen in Kürze notwendige Gleisbauarbeiten durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisinghausener Straße für jeglichen Fahrzeugverkehr gemäß § 45 StVO vollständig zu sperren.
Die Vollsperrung beginnt am 26. November 2025 um 08:00 Uhr und dauert voraussichtlich bis zum 29. November 2025 um 09:00 Uhr.
Eine Umleitung wird eingerichtet und führt über die Heisfelder Straße (B 70), den Moorweg und den Mettjeweg.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist auch für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende keine Passage des Baustellenbereichs möglich.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Umleitungsstrecke ist deutlich ausgeschildert.

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Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Halbseitige Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Im Zuge einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Jann-Berghaus-Brücke (Emsstraße / B 436) in Leer vom 18. bis 21. November 2025 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Während der Prüfarbeiten wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Eine entsprechende Verkehrsregelung wird eingerichtet, um einen sicheren und möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Stadt Leer bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Sperrung. Die Maßnahme ist notwendig, um die Verkehrssicherheit und den Erhalt des Bauwerks langfristig zu gewährleisten.
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Learts großer Kampf: Leeraner Boxer will in Köln Deutscher Meister werden
Leart Murati (rechts im Bild) jubelt mit erhobenen Armen über seinen klaren Sieg bei der Niedersachsen-Meisterschaft.
Leart Murati kämpft um den Titel bei der Deutschen Meisterschaft U18 in Köln
Der junge Boxsportler Leart Murati vom Verein „Shake Hands“ des TV Leer von 1860 e.V. hat sich für die Deutsche Meisterschaft der U18 qualifiziert. Vom 4. bis 8. November 2025 wird er in Köln in der Gewichtsklasse Halbschwergewicht bis 80 Kilogramm um den nationalen Titel kämpfen.
Murati hat sich seinen Platz bei den Deutschen Meisterschaften durch starke Leistungen hart erarbeitet. Bei den Weser-Ems- und Niedersachsen-Meisterschaften der Leistungsklasse A, der höchsten Klasse im U19-Bereich, überzeugte er mit technisch sauberem Boxen, Konditionsstärke und taktischem Gespür. Diese Erfolge blieben auch den Landestrainern und Offiziellen nicht verborgen: Der Landestrainer Valentin Silagih sowie der Jugendwart des Niedersächsischen Box-Sport-Verbands, Serkan Acar, wurden auf den talentierten Nachwuchsboxer aufmerksam.
Bereits in den Herbstferien trainierte Murati eine Woche lang im Olympiastützpunkt Hannover, wo er sich durch Fleiß, Disziplin und Leistungsbereitschaft die Nominierung für die Deutsche Meisterschaft sicherte. Zurzeit befindet sich der 17-Jährige erneut im Trainingslager des Niedersachsen-Kaders in Hannover, um sich gezielt auf die anstehenden Kämpfe vorzubereiten. Am kommenden Dienstag reist die Mannschaft gemeinsam nach Köln.
In der Gewichtsklasse bis 80 Kilogramm treten insgesamt neun Athleten an – ein stark besetztes Feld, in dem Murati sein Können unter Beweis stellen will. Seine Trainer und Betreuer sind überzeugt, dass er mit Kampfgeist, Disziplin und Leidenschaft auch auf nationaler Ebene eine hervorragende Leistung zeigen wird.
„Leart arbeitet extrem konzentriert, ist ehrgeizig und hat sich seine Nominierung redlich verdient“, so ein Sprecher der Boxabteilung „Shake Hands“. Auch beim TV Leer drückt man ihm fest die Daumen: Der ganze Verein steht hinter seinem jungen Hoffnungsträger.
Mit Mut, Willenskraft und klaren Zielen vor Augen will Leart Murati in Köln zeigen, dass auch aus Leer große Talente kommen können.
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