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Rat­ge­ber: Wie fin­de ich das pas­sen­de Fahr­rad für mich?

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Der per­fek­te Fahr­spaß: Tipps für den Kauf und die Ein­stel­lung Ihres Fahrrads

Vor­be­rei­tung ist ent­schei­dend vor dem Fahr­rad­kauf. Bevor Sie ein Fahr­rad kau­fen, ist es wich­tig, sich im Kla­ren dar­über zu sein, wel­che Anfor­de­run­gen es erfül­len und wel­chen Ver­wen­dungs­zweck es haben soll. Indem Sie sich vor­ab Gedan­ken machen und Infor­ma­tio­nen sam­meln, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie das Bike fin­den, das per­fekt zu Ihnen passt. Hier sind eini­ge Schrit­te, die Ihnen bei der Vor­be­rei­tung helfen:

  1. Klä­ren Sie Ihre Anfor­de­run­gen und den Ver­wen­dungs­zweck des Fahr­rads: Über­le­gen Sie, wie und wo Sie Ihr Fahr­rad haupt­säch­lich nut­zen möch­ten. Möch­ten Sie es für ent­spann­te Tou­ren in der Natur ver­wen­den oder pla­nen Sie sport­li­che Akti­vi­tä­ten wie Moun­tain­bi­king oder Renn­rad­fah­ren? Indem Sie Ihre Anfor­de­run­gen defi­nie­ren, kön­nen Sie den geeig­ne­ten Fahr­rad­typ auswählen.

  2. Set­zen Sie ein Bud­get fest und berück­sich­ti­gen Sie Zube­hör­kos­ten: Über­le­gen Sie, wie viel Geld Sie für den Fahr­rad­kauf aus­ge­ben möch­ten. Fahr­rä­der gibt es in ver­schie­de­nen Preis­ka­te­go­rien, und es ist wich­tig, ein rea­lis­ti­sches Bud­get fest­zu­le­gen. Berück­sich­ti­gen Sie auch die Kos­ten für Zube­hör wie Fahr­rad­hel­me, Schlös­ser oder Beleuch­tung, da die­se für Ihre Sicher­heit und den Kom­fort beim Rad­fah­ren wich­tig sind.

  3. Infor­mie­ren Sie sich über ver­schie­de­ne Fahr­rad­ty­pen und deren Eigen­schaf­ten: Es gibt eine Viel­zahl von Fahr­rad­ty­pen, die jeweils für unter­schied­li­che Zwe­cke geeig­net sind. Infor­mie­ren Sie sich über die ver­schie­de­nen Fahr­ra­dar­ten wie Moun­tain­bike, Renn­rad, Trek­king­rad oder City­bike und deren Eigen­schaf­ten. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie das Bike wäh­len, das am bes­ten zu Ihren Bedürf­nis­sen und Vor­lie­ben passt.

Unter­schied­li­che Fahr­rad­ty­pen im Überblick:

  • Moun­tain­bike: robus­te Fahr­rä­der für Off­road-Aben­teu­er und anspruchs­vol­le Trails.
  • Renn­rad: leicht und aero­dy­na­misch für schnel­le Fahr­ten auf Asphalt, geeig­net für Renn­sport und lan­ge Strecken.
  • Trek­king­rad: viel­sei­ti­ge Fahr­rä­der für län­ge­re Tou­ren, den täg­li­chen Weg zur Arbeit oder gemüt­li­che Ausflüge.
  • City­bike: All­tags­fahr­rä­der für den urba­nen Ver­kehr, kur­ze Stre­cken und Einkaufsfahrten.
  • Elek­tro­fahr­rad: Fahr­rä­der mit ein­ge­bau­tem Elek­tro­mo­tor zur Unter­stüt­zung beim Tre­ten, ide­al für län­ge­re Stre­cken oder Steigungen.
  • Falt­rad: kom­pak­te Fahr­rä­der, die sich zusam­men­klap­pen las­sen, ide­al für Pend­ler oder Platzmangel.

Der Fahr­rad­kauf: Pro­be­fahr­ten und Beratung

Nach­dem Sie sich über Ihre Anfor­de­run­gen und den Fahr­rad­typ infor­miert haben, ist es rat­sam, ver­schie­de­ne Fahr­rad­mo­del­le in einem Fahr­rad­ge­schäft aus­zu­pro­bie­ren. Pro­be­fahr­ten sind der bes­te Weg, um her­aus­zu­fin­den, ob ein Fahr­rad zu Ihnen passt und sich gut fah­ren lässt. Ach­ten Sie wäh­rend der Pro­be­fahrt auf Folgendes:

  • Kom­fort: Füh­len Sie sich wohl auf dem Fahr­rad? Die Sitz­po­si­ti­on, der Len­ker und die Peda­le soll­ten ergo­no­misch und ange­nehm sein.
  • Grö­ße: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Rah­men­grö­ße des Fahr­rads zu Ihrer Kör­per­grö­ße passt. Eine fal­sche Rah­men­grö­ße kann zu unbe­que­mem Fah­ren und poten­zi­el­len Ver­let­zun­gen führen.
  • Hand­ling: Wie gut lässt sich das Fahr­rad steu­ern und manö­vrie­ren? Tes­ten Sie das Fahr­ver­hal­ten in ver­schie­de­nen Situa­tio­nen wie beim Brem­sen, Kur­ven­fah­ren oder Beschleunigen.
  • Schal­tung: Über­prü­fen Sie die Schal­tung des Fahr­rads und stel­len Sie sicher, dass sie rei­bungs­los funk­tio­niert und zu Ihren Bedürf­nis­sen passt.

Es ist auch rat­sam, sich von den Fach­leu­ten im Fahr­rad­ge­schäft bera­ten zu las­sen. Sie kön­nen Ihnen bei der Aus­wahl des rich­ti­gen Fahr­rads und der Ein­stel­lung der Sitz­po­si­ti­on sowie ande­rer wich­ti­ger Aspek­te helfen.

Die rich­ti­ge Fahr­rad­grö­ße ermitteln

Die rich­ti­ge Fahr­rad­grö­ße ist ent­schei­dend für ein kom­for­ta­bles Fahr­erleb­nis und eine opti­ma­le Leis­tung. Hier sind eini­ge Tipps, wie Sie die pas­sen­de Rah­men­grö­ße für Ihr Fahr­rad ermit­teln können:

  • Berech­nen Sie die pas­sen­de Rah­men­grö­ße anhand Ihrer Schritt­hö­he: Die Schritt­hö­he ist der Abstand zwi­schen dem Boden und dem Schritt. Mul­ti­pli­zie­ren Sie Ihre Schritt­hö­he in Zen­ti­me­tern mit einem Fak­tor zwi­schen 0,65 und 0,67, abhän­gig vom Fahr­rad­typ, um eine gro­be Schät­zung für die Rah­men­grö­ße zu erhalten.
  • Berück­sich­ti­gen Sie ergo­no­mi­sche Fak­to­ren für ein kom­for­ta­bles Fahr­erleb­nis: Die Rah­men­grö­ße ist nur ein Aspekt der Pass­form. Ach­ten Sie auch auf die rich­ti­ge Ein­stel­lung von Len­ker, Sat­tel und Peda­len. Eine ergo­no­mi­sche Anpas­sung gewähr­leis­tet eine opti­ma­le Sitz­po­si­ti­on, die den Kom­fort ver­bes­sert und das Ver­let­zungs­ri­si­ko verringert.

Fahr­rad­rei­fen-Grö­ße ermitteln

Die rich­ti­ge Rei­fen­grö­ße ist eben­falls wich­tig, da sie das Fahr­ver­hal­ten, die Sta­bi­li­tät und den Kom­fort beein­flusst. Hier sind eini­ge Schrit­te, wie Sie die rich­ti­ge Rei­fen­grö­ße für Ihr Fahr­rad bestim­men können:

  • Über­prü­fen Sie die Grö­ßen­an­ga­be auf Ihren aktu­el­len Rei­fen: Die Rei­fen­grö­ße ist nor­ma­ler­wei­se auf der Sei­ten­wand des Rei­fens ange­ge­ben. Sie besteht aus einer Kom­bi­na­ti­on von Zah­len, z. B. 28x1.75 oder 26x2.1. Die­se Anga­ben geben die Grö­ße des Rei­fens in Zoll an (Durch­mes­ser x Breite).
  • Kon­sul­tie­ren Sie die Her­stel­ler­an­ga­ben oder fra­gen Sie einen Fach­händ­ler: Wenn Sie die Grö­ßen­an­ga­be nicht auf dem Rei­fen fin­den kön­nen oder wei­te­re Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, soll­ten Sie die Her­stel­ler­an­ga­ben des Fahr­rads über­prü­fen oder einen Fach­händ­ler kon­sul­tie­ren. Sie kön­nen Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­ge Rei­fen­grö­ße für Ihr spe­zi­el­les Fahr­rad­mo­dell zu ermitteln.

Die Fahr­rad­schal­tung rich­tig einstellen

Eine gut ein­ge­stell­te Fahr­rad­schal­tung ermög­licht ein rei­bungs­lo­ses Schal­ten und trägt zu einem effi­zi­en­ten Fahr­erleb­nis bei. Hier sind eini­ge Tipps zur Ein­stel­lung der Fahrradschaltung:

  • Über­prü­fen Sie die Schalt­werks­ein­stel­lung: Das Schalt­werk ist der Teil der Schal­tung, der für das Wech­seln der Gän­ge am hin­te­ren Rit­zel zustän­dig ist. Ach­ten Sie dar­auf, dass es rich­tig aus­ge­rich­tet ist und dass die Schalt­zü­ge die rich­ti­ge Span­nung haben. Bei Bedarf kön­nen Sie die Ein­stel­lun­gen anhand der Anlei­tung des Fahr­rad­her­stel­lers oder mit Hil­fe eines erfah­re­nen Fahr­rad­me­cha­ni­kers vornehmen.
  • Prü­fen Sie die Ein­stel­lung des Umwer­fers: Der Umwer­fer ist für das Wech­seln der Gän­ge am vor­de­ren Ket­ten­blatt zustän­dig. Stel­len Sie sicher, dass er rich­tig posi­tio­niert ist und dass die Schalt­zü­ge die rich­ti­ge Span­nung haben. Eine prä­zi­se Ein­stel­lung sorgt für ein rei­bungs­lo­ses Schal­ten zwi­schen den ver­schie­de­nen Kettenblättern.
  • Ach­ten Sie auf Ver­schleiß und rei­ni­gen Sie die Schalt­kom­po­nen­ten regel­mä­ßig: Ver­schmutz­te oder abge­nutz­te Schalt­kom­po­nen­ten kön­nen zu Pro­ble­men beim Schal­ten füh­ren. Rei­ni­gen Sie regel­mä­ßig die Ket­te, die Rit­zel und die Schalt­wer­ke, um Schmutz und Abla­ge­run­gen zu ent­fer­nen. Über­prü­fen Sie auch regel­mä­ßig den Ver­schleiß der Ket­te und der Rit­zel und tau­schen Sie sie bei Bedarf aus.

Abschlie­ßen­de Gedanken

Der Kauf eines Fahr­rads ist eine Inves­ti­ti­on in Ihre Gesund­heit, Mobi­li­tät und Frei­zeit­ge­stal­tung. Indem Sie sich gut vor­be­rei­ten, Ihre Anfor­de­run­gen ken­nen und ver­schie­de­ne Fahr­rad­mo­del­le tes­ten, kön­nen Sie das per­fek­te Bike für sich fin­den. Ver­ges­sen Sie nicht, auch die rich­ti­ge Aus­rüs­tung wie Helm, Beleuch­tung und Schloss ein­zu­pla­nen, um sicher und kom­for­ta­bel unter­wegs zu sein. Viel Spaß beim Radfahren!


 

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Streng geschützt: Ver­wen­dung des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­wap­pens nur mit Genehmigung

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Das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­wap­pen am Ein­gang eines Nota­ri­ats­bü­ros – Hoheits­zei­chen dür­fen nur von befug­ten Stel­len gemäß Nie­der­säch­si­schem Wap­pen­ge­setz geführt werden.

Sym­bo­le Nie­der­sach­sens: Wap­pen, Flag­ge und das Niedersachsen-Zeichen

Die Sym­bo­le Nie­der­sach­sens – das Lan­des­wap­pen, die Nie­der­sach­sen-Flag­ge und das Nie­der­sach­sen-Zei­chen – prä­gen das öffent­li­che Bild des Bun­des­lan­des und ste­hen für sei­ne Geschich­te, Iden­ti­tät und Tra­di­ti­on. Wäh­rend das Wap­pen und die Flag­ge hoheit­li­che Sym­bo­le dar­stel­len und recht­lich geschützt sind, ermög­licht das Nie­der­sach­sen-Zei­chen Ver­bän­den, Ver­ei­nen, Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen, ihre Ver­bun­den­heit mit dem Land sicht­bar zu machen – beson­ders in den Berei­chen Sozia­les, Kul­tur und Wirt­schaft. Alle drei Sym­bo­le sind dabei streng gere­gelt, um ihre kor­rek­te Ver­wen­dung und den Schutz der Lan­de­si­den­ti­tät sicherzustellen.

 

Grund­sät­ze zur Nut­zung des „Nie­der­sach­sen-Zei­chens“

Am 6. Febru­ar 2007 hat die Lan­des­re­gie­rung ein neu­es „Nie­der­sach­sen-Zei­chen“ ein­ge­führt. Die­ses soll künf­tig das visu­el­le Erschei­nungs­bild des Lan­des bei allen Ver­wen­dun­gen außer­halb der Lan­des­ver­wal­tung prägen.

Das Zei­chen ist eine Bild-Wort-Mar­ke: Ein wei­ßes, lau­fen­des Pferd in einem roten Oval, rechts dane­ben der Schrift­zug „Nie­der­sach­sen“. Es ist mar­ken­recht­lich geschützt.

Grund­sät­ze zur Nut­zung des „Nie­der­sach­sen-Zei­chens“

1. All­ge­mei­ne Nutzungsberechtigung

  • Das „Nie­der­sach­sen-Zei­chen“ kann von Ver­bän­den, Ver­ei­nen, Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen kos­ten­los ver­wen­det wer­den, um ihre Ver­bun­den­heit mit dem Land Nie­der­sach­sen aus­zu­drü­cken – beson­ders in den Berei­chen Sozia­les, Kul­tur und Wirt­schaft.

  • Die Frei­ga­be im Ein­zel­fall erfolgt durch die Nie­der­säch­si­sche Staats­kanz­lei.

  • Vor­aus­set­zung ist der Abschluss einer Nut­zungs­ver­ein­ba­rung.

2. Ein­schrän­kun­gen zur Nutzung

  • Die Ver­wen­dung darf kei­nen amt­li­chen oder offi­zi­el­len Ein­druck erwecken.

  • Nicht zuläs­sig ist der Ein­satz durch:

    • Trä­ger öffent­li­cher Aufgaben

    • Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen, die dem Staat beson­ders nahe stehen

  • Das Zei­chen darf nicht ver­wen­det wer­den für:

    • Wahl­wer­bung

    • Irre­füh­ren­de Werbung

    • Inhal­te, die Gewalt ver­herr­li­chen, men­schen­ver­ach­tend, por­no­gra­fisch, rechts- oder links­extre­mis­tisch oder natio­nal­so­zia­lis­tisch sind.

3. Gestal­tungs­re­geln

  • Das „Nie­der­sach­sen-Zei­chen“ darf nicht als zen­tra­les Gestal­tungs­ele­ment ein­ge­setzt werden.

  • Eine rein kom­mer­zi­el­le Nut­zung ist nicht auto­ma­tisch in der Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ent­hal­ten und erfor­dert eine geson­der­te Prü­fung durch die Staatskanzlei.

  • Die Bild-Wort-Mar­ke muss immer als geschlos­se­ne Ein­heit genutzt wer­den, sofern kei­ne aus­drück­li­che Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung vorliegt.

  • Ver­än­de­run­gen an Far­ben (außer zuläs­si­ge Schwarz-Weiß-Vari­an­te) oder am Design sind nicht erlaubt.

4. Farb­hin­wei­se

  • Das Zei­chen kann in Voll­ton­far­ben oder Mehr­ton­auf­lö­sung erscheinen.

  • Farb­ab­wei­chun­gen kön­nen durch Fak­to­ren wie Bild­schirm­dar­stel­lung, Soft­ware oder Dru­cker entstehen.

Das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­wap­pen ist am Gebäu­de des Amts­ge­richts Leer gut sicht­bar angebracht.

5. Antrag­stel­lung und Kontakt

Wer die Nut­zung des „Nie­der­sach­sen-Zei­chens“ bean­tra­gen möch­te, kann dies online tun oder sich direkt an die zustän­di­ge Stel­le wenden:

Nie­der­säch­si­sches Minis­te­ri­um für Inne­res, Sport und Digi­ta­li­sie­rung
Schiff­gra­ben 12
30159 Han­no­ver
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Screen­shot der Online-Antragsstellung
Kla­re Vor­schrif­ten für Wap­pen und Flag­ge – Das Nie­der­säch­si­sche Wappengesetz

Stren­ge Regeln für Lan­des­wap­pen und Flag­ge – Das Nie­der­säch­si­sche Wappengesetz

Han­no­ver. Seit dem 1. Juni 2007 gel­ten in Nie­der­sach­sen kla­re gesetz­li­che Vor­ga­ben für die Ver­wen­dung des Lan­des­wap­pens und der Lan­des­flag­ge. Grund­la­ge ist das Nie­der­säch­si­sche Wap­pen­ge­setz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Land­tag beschlos­sen und am 20. März 2007 im Nie­der­säch­si­schen Gesetz- und Ver­ord­nungs­blatt (GVBl. Nr. 7/2007) ver­öf­fent­licht wur­de. Unter­zeich­net wur­de es vom dama­li­gen Land­tags­prä­si­den­ten Jür­gen Gan­säu­er und Minis­ter­prä­si­dent Chris­ti­an Wulff.

Fest­ge­legt: Wap­pen und Flagge

Das Gesetz defi­niert in § 1 die offi­zi­el­len Landessymbole:

  • Lan­des­wap­pen: Ein Halb­rund­schild mit einem sprin­gen­den wei­ßen Ross im roten Feld (das „Sach­sen­ross“).

  • Lan­des­flag­ge: Die Bun­des­far­ben Schwarz-Rot-Gold, ver­se­hen mit dem Landeswappen.

Bei­de Sym­bo­le sind in Anla­gen zum Gesetz gra­fisch genau festgelegt.

Nut­zung streng begrenzt

§ 2 regelt die Ver­wen­dung des Lan­des­wap­pens eindeutig:

  • Erlaubt ist die Nut­zung nur für Dienst­stel­len des Lan­des.

  • Unter­sagt ist jede pri­va­te oder insti­tu­tio­nel­le Ver­wen­dung ohne Geneh­mi­gung – eben­so der Ein­satz von Wap­pen oder Zei­chen, die dem Ori­gi­nal „zum Ver­wech­seln ähn­lich“ sehen.

  • Aus­nah­men kön­nen von der Nie­der­säch­si­schen Staats­kanz­lei gewährt wer­den, zum Bei­spiel für Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts oder zu heral­di­schen, künst­le­ri­schen und bil­den­den Zwecken.

Kon­trol­le durch die Staatskanzlei

Nach § 3 liegt die Über­wa­chung der Vor­schrif­ten bei der Staats­kanz­lei. Sie kann Anord­nun­gen erlas­sen, um die Ein­hal­tung des Geset­zes sicher­zu­stel­len, und stützt sich dabei auch auf das Nie­der­säch­si­sche Gesetz über die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung.

Über­gang von alten Regelungen

Mit Inkraft­tre­ten am 1. Juni 2007 wur­den älte­re Geset­ze und Ver­ord­nun­gen auf­ge­ho­ben, dar­un­ter das Gesetz über Wap­pen, Flag­gen und Sie­gel von 1952 sowie die Beflag­gungs­ver­ord­nung von 1991.

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Die Nie­der­sach­sen-Flag­ge mit den Lan­des­far­ben Schwarz-Rot-Gold und dem wei­ßen Sach­sen­ross im roten Feld weht am Hafen von Leer.

Nie­der­sach­sen-Flag­ge: Nut­zung frei, Ver­än­de­rung verboten

Die Nie­der­sach­sen-Flag­ge darf in ihrer gesetz­lich fest­ge­leg­ten Form von jeder­mann geführt wer­den – eine Geneh­mi­gung ist dafür nicht erfor­der­lich. Das zeigt, wie offen das Land sei­ne Sym­bo­le der Öffent­lich­keit zugäng­lich macht.

Gleich­zei­tig mahnt das Nie­der­säch­si­sche Wap­pen­ge­setz zur Vor­sicht: Ver­än­de­run­gen an Dar­stel­lung, Abbil­dung oder den inne­ren und äuße­ren Pro­por­tio­nen der Flag­ge sind strikt unter­sagt. Jede Ver­fäl­schung oder Abän­de­rung gilt als uner­laub­te Nut­zung des Wap­pens oder Wappentieres.

Wer gegen die­se Vor­schrif­ten ver­stößt, ris­kiert ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren und ein Buß­geld. Die Rege­lung dient dem Schutz des Lan­des­wap­pens und der Wah­rung sei­ner ein­heit­li­chen Erschei­nung in der Öffentlichkeit.

Bei­spiel­haft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Nie­der­sach­sen-Flag­ge in kor­rek­ter Form mit den Lan­des­far­ben Schwarz-Rot-Gold und dem wei­ßen Sach­sen­ross gehisst weht. Sie zeigt deut­lich, wie geset­zes­kon­for­me Dar­stel­lung und öffent­li­che Nut­zung har­mo­nisch zusammenkommen.

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Notar Leer – So fin­den Sie den pas­sen­den Notar für Immo­bi­li­en, Erbe & Verträge

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Alt ein­ge­ses­se­ne Nota­re in der Müh­len­stra­ße in Leer – erfah­re­ne Ansprech­part­ner für Immo­bi­li­en­recht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.

Notar Leer – Ihr zuver­läs­si­ger Part­ner für recht­li­che Angelegenheiten

Wer in Leer einen kom­pe­ten­ten Notar sucht, steht oft vor wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen. Ob Immo­bi­li­en­kauf, Tes­ta­ment, Unter­neh­mens­grün­dung oder Ehe­ver­trag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass recht­li­che Vor­gän­ge sicher, trans­pa­rent und geset­zes­kon­form ablaufen.


War­um ist ein Notar in Leer so wichtig?

Der Notar ist in Deutsch­land ein neu­tra­ler, staat­lich bestell­ter Rechts­bei­stand. Sei­ne Aufgabe:

  • Rechts­ge­schäf­te beurkunden

  • Par­tei­en umfas­send beraten

  • Rechts­si­cher­heit gewährleisten

Egal, ob Sie ein Haus in Leer kau­fen, Ihr Erbe regeln oder eine Fir­ma grün­den – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Inter­es­sen gewahrt und recht­li­che Feh­ler ver­mie­den werden.


Leis­tun­gen eines Notars in Leer

Ein Notar in Leer bie­tet eine Viel­zahl an Leis­tun­gen, darunter:

  1. Immo­bi­li­en­recht

    • Kauf­ver­trä­ge für Häu­ser, Woh­nun­gen und Grundstücke

    • Ein­tra­gun­gen im Grundbuch

  2. Erbrecht

    • Tes­ta­men­te und Erbverträge

    • Nach­lass­re­ge­lun­gen und Erbauseinandersetzungen

  3. Fami­li­en­recht

    • Ehe­ver­trä­ge

    • Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen

  4. Gesell­schafts­recht

    • Grün­dung von Unternehmen

    • Ände­run­gen im Handelsregister

  5. Beglau­bi­gun­gen

    • Unter­schrif­ten

    • Doku­men­te und Vollmachten


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Nach dem Notar­ter­min gleich zu Hei­di Noor­mann! Damit alles gut ver­si­chert ist!
Immo­bi­li­en­ver­kauf: Wir orga­ni­sie­ren ger­ne den Notar­ter­min in Leer und Umgebung.

Tipps zur Aus­wahl des rich­ti­gen Notars in Leer

  • Loka­le Erfah­rung: Ein Notar aus Leer kennt regio­na­le Beson­der­hei­ten, z. B. bei Immobilienverträgen.

  • Spe­zia­li­sie­rung: Ach­ten Sie dar­auf, ob der Notar im für Sie rele­van­ten Rechts­ge­biet Erfah­rung hat.

  • Erreich­bar­keit: Gute Ter­min­ver­füg­bar­keit und per­sön­li­che Bera­tung sind ein Qualitätsmerkmal.

  • Trans­pa­renz: Ein seriö­ser Notar erklärt Abläu­fe und Kos­ten verständlich.


Das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­wap­pen – Nota­re in Leer Ost­fries­land / Nie­der­sach­sen dür­fen es als amt­li­ches Hoheits­zei­chen füh­ren, wie es in den Wap­pen­ver­ord­nun­gen des Lan­des gere­gelt ist. Auch Medi­en wie das Medi­en­haus Lese­r­ECHO nut­zen es im Rah­men ihrer Berichterstattung.

Notar Leer – Sicher­heit und Vertrauen

Ein Notar in Leer ist Ihr ver­läss­li­cher Part­ner für recht­lich siche­re Ver­trä­ge und Doku­men­te. Mit sei­ner Exper­ti­se sorgt er dafür, dass Ihre Ange­le­gen­hei­ten kor­rekt gere­gelt wer­den – von der Immo­bi­li­en­über­tra­gung bis zur Unter­neh­mens­grün­dung.
Wenn Sie auf Qua­li­tät, Erfah­rung und recht­li­che Sicher­heit set­zen, ist ein loka­ler Notar in Leer die bes­te Wahl.

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Arbeits­platz Stall: Land­kreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

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Stu­die unter­sucht Agrar-Jobs – vom Arbeits­platz-Risi­ko „Huf­tritt“ bis zum Lohn

Umfra­ge für Beschäf­tig­te in der Tier­hal­tung im Kreis Leer gestartet

Leer. Wer im Land­kreis Leer in der Tier­hal­tung arbei­tet, kann jetzt an einer bun­des­wei­ten Stu­die teil­neh­men, die die Arbeits­be­din­gun­gen in der Land­wirt­schaft genau­er unter die Lupe nimmt. Dar­auf weist die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.

Der Online-Fra­ge­bo­gen rich­tet sich an Beschäf­tig­te und Aus­zu­bil­den­de, die regel­mä­ßig mit Tie­ren zu tun haben – vom Füt­tern bis zur Stall­pfle­ge. Die Teil­nah­me ist anonym und dau­ert nach Anga­ben der IG BAU nur etwa 15 Minu­ten. Mit­ma­chen ist per Smart­phone, Tablet oder Com­pu­ter mög­lich unter:

Bit­te Hier Kli­cken:  Umfra­ge unter Beschäf­tig­ten in der Tier­hal­tung und Tierzucht

Die Umfra­ge läuft noch bis zum 14. September.

„Die Arbeit mit Tie­ren in der Auf­zucht oder Mast ist alles ande­re als ein 08/15-Job“, betont Gabrie­le Knue von der IG BAU Nord­west-Nie­der­sach­sen. Erst­mals befragt ein For­scher­team des gewerk­schafts­na­hen PECO-Insti­tuts gezielt Men­schen in der Tier­zucht und ‑hal­tung zu The­men wie Lohn, Arbeits­zei­ten, Arbeits­druck und Zufrie­den­heit im Beruf. Auch Risi­ken wie Ver­let­zun­gen durch Tie­re, Staub­be­las­tung oder ande­re Arbeits­schutz­fra­gen wer­den beleuchtet.

Knue hebt her­vor, dass es in der Land­wirt­schaft beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen gebe: „Dort, wo Tie­re im Stall ste­hen, ist die Woche immer sie­ben Tage lang.“ Beson­ders inter­es­siert die Wis­sen­schaft­ler, ob Beschäf­tig­te genü­gend Zeit haben, sich um die Tie­re zu küm­mern – oder ob der Arbeits­druck zu hoch ist.

Die IG BAU hofft, dass auch mög­lichst vie­le Land­wir­tin­nen, Land­wir­te und Stall­mit­ar­bei­ter aus dem Kreis Leer teil­neh­men, damit ihre Situa­ti­on in die Aus­wer­tung ein­fließt. Das Pro­jekt wird von der Robert-Bosch-Stif­tung gefördert.

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Blaulicht

Von Ein­bruch bis Dach­stuhl­brand – Poli­zei mit vol­lem Ein­satz in Ostfriesland

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sams­tag, 16.08.2025     Ein­bruch in Fir­men­ge­bäu­de mit Zeugensuche++Dachstuhlbrand++Beschädigung einer Bus­hal­te­stel­le mit Zeugensuche++Führen eines...

Lokal

Lei­nen los! – 15. „Tref­fen Tra­di­ti­ons­schif­fe unner d‘ Raadhuustoorn“

Herz­lich will­kom­men zum 15. „Tref­fen Tra­di­ti­ons­schif­fe unner d‘ Raad­hu­us­to­orn“ in Leer Noch bis mor­gen: 16. & 17. August 2025 Ein Wochen­en­de...

Blaulicht

Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden – Kenn­zei­chen­dieb­stahl, Pkw beschä­digt, Rasen­mä­her gestohlen

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 15.08.2025   Kennzeichendiebstahl++Sachbeschädigung an Pkw++Diebstahl eines Rasenmähers   Jem­gum — Kennzeichendiebstahl Am gest­ri­gen...

Lokal

Brü­cken­sper­rung ver­län­gert – Stadt­wer­ke nut­zen Chan­ce für Extra-Arbeiten

Stadt­wer­ke Leer zie­hen für 2026 geplan­te Arbei­ten kurz­fris­tig vor Leer – Die Sanie­rung der Fahr­bahn im Bereich der See­schleu­se dau­ert län­ger...

News

Streng geschützt: Ver­wen­dung des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­wap­pens nur mit Genehmigung

Das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­wap­pen am Ein­gang eines Nota­ri­ats­bü­ros – Hoheits­zei­chen dür­fen nur von befug­ten Stel­len gemäß Nie­der­säch­si­schem Wap­pen­ge­setz geführt werden. Sym­bo­le...

News

Notar Leer – So fin­den Sie den pas­sen­den Notar für Immo­bi­li­en, Erbe & Verträge

Alt ein­ge­ses­se­ne Nota­re in der Müh­len­stra­ße in Leer – erfah­re­ne Ansprech­part­ner für Immo­bi­li­en­recht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen. Notar Leer – Ihr...

Lokal

Fried­hof­stra­ße in Leer län­ger gesperrt – Bau­ar­bei­ten dau­ern bis 29. August

Stadt Leer: Fried­hof­stra­ße bleibt län­ger voll gesperrt – Sanie­rung bis 29. August verlängert Leer. Die Stra­ßen­un­ter­hal­tungs­ar­bei­ten in der Fried­hof­stra­ße dau­ern...

Blaulicht

Ost­fries­land: Ver­kehrs­un­fäl­le in Leer & Heis­fel­de – Brand in Emden

Foto: Heinz Dahlmann POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 14.08.2025     Ver­kehrs­un­fäl­le — Frau fährt in Tank­stel­le —...

Lokal

Jetzt qua­li­fi­zie­ren: BBZ Aurich bil­det Wär­me­pum­pen-Pro­fis aus – För­de­rung bis zu 90 % sichern

Exper­te für Wär­me­pum­pen wer­den – BBZ Aurich bie­tet geför­der­ten Lehr­gang im Okto­ber an Ost­fries­land. Wär­me­pum­pen zäh­len zu den wich­tigs­ten Zukunfts­tech­no­lo­gien im...

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Erfolg­reich ver­kau­fen trotz schwie­ri­gem Markt – Info-Work­shop für Hausbesitzer

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Schwe­rer Unfall in Heis­fel­de: Trak­tor kol­li­diert mit Autos – meh­re­re Verletzte

Foto und Video: Heinz Dahlmann Unfall mit Trak­tor und meh­re­ren Autos auf der Heis­fel­der Stra­ße – meh­re­re Verletzte   Leer-Heis­fel­de...

Lokal

Voll­sper­rung Klos­ter-The­dinga-Stra­ße – Flug­platz wei­ter­hin erreichbar

Voll­sper­rung der Klos­ter-The­dinga-Stra­ße – Zugang zum Flug­platz wei­ter­hin möglich Leer. Im Zuge des Glas­fa­ser­aus­baus in der Stadt Leer wer­den in...

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