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Ratgeber: Wie finde ich das passende Fahrrad für mich?

Der perfekte Fahrspaß: Tipps für den Kauf und die Einstellung Ihres Fahrrads
Vorbereitung ist entscheidend vor dem Fahrradkauf. Bevor Sie ein Fahrrad kaufen, ist es wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, welche Anforderungen es erfüllen und welchen Verwendungszweck es haben soll. Indem Sie sich vorab Gedanken machen und Informationen sammeln, können Sie sicherstellen, dass Sie das Bike finden, das perfekt zu Ihnen passt. Hier sind einige Schritte, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen:
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Klären Sie Ihre Anforderungen und den Verwendungszweck des Fahrrads: Überlegen Sie, wie und wo Sie Ihr Fahrrad hauptsächlich nutzen möchten. Möchten Sie es für entspannte Touren in der Natur verwenden oder planen Sie sportliche Aktivitäten wie Mountainbiking oder Rennradfahren? Indem Sie Ihre Anforderungen definieren, können Sie den geeigneten Fahrradtyp auswählen.
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Setzen Sie ein Budget fest und berücksichtigen Sie Zubehörkosten: Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für den Fahrradkauf ausgeben möchten. Fahrräder gibt es in verschiedenen Preiskategorien, und es ist wichtig, ein realistisches Budget festzulegen. Berücksichtigen Sie auch die Kosten für Zubehör wie Fahrradhelme, Schlösser oder Beleuchtung, da diese für Ihre Sicherheit und den Komfort beim Radfahren wichtig sind.
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Informieren Sie sich über verschiedene Fahrradtypen und deren Eigenschaften: Es gibt eine Vielzahl von Fahrradtypen, die jeweils für unterschiedliche Zwecke geeignet sind. Informieren Sie sich über die verschiedenen Fahrradarten wie Mountainbike, Rennrad, Trekkingrad oder Citybike und deren Eigenschaften. Auf diese Weise können Sie das Bike wählen, das am besten zu Ihren Bedürfnissen und Vorlieben passt.
Unterschiedliche Fahrradtypen im Überblick:
- Mountainbike: robuste Fahrräder für Offroad-Abenteuer und anspruchsvolle Trails.
- Rennrad: leicht und aerodynamisch für schnelle Fahrten auf Asphalt, geeignet für Rennsport und lange Strecken.
- Trekkingrad: vielseitige Fahrräder für längere Touren, den täglichen Weg zur Arbeit oder gemütliche Ausflüge.
- Citybike: Alltagsfahrräder für den urbanen Verkehr, kurze Strecken und Einkaufsfahrten.
- Elektrofahrrad: Fahrräder mit eingebautem Elektromotor zur Unterstützung beim Treten, ideal für längere Strecken oder Steigungen.
- Faltrad: kompakte Fahrräder, die sich zusammenklappen lassen, ideal für Pendler oder Platzmangel.
Der Fahrradkauf: Probefahrten und Beratung
Nachdem Sie sich über Ihre Anforderungen und den Fahrradtyp informiert haben, ist es ratsam, verschiedene Fahrradmodelle in einem Fahrradgeschäft auszuprobieren. Probefahrten sind der beste Weg, um herauszufinden, ob ein Fahrrad zu Ihnen passt und sich gut fahren lässt. Achten Sie während der Probefahrt auf Folgendes:
- Komfort: Fühlen Sie sich wohl auf dem Fahrrad? Die Sitzposition, der Lenker und die Pedale sollten ergonomisch und angenehm sein.
- Größe: Achten Sie darauf, dass die Rahmengröße des Fahrrads zu Ihrer Körpergröße passt. Eine falsche Rahmengröße kann zu unbequemem Fahren und potenziellen Verletzungen führen.
- Handling: Wie gut lässt sich das Fahrrad steuern und manövrieren? Testen Sie das Fahrverhalten in verschiedenen Situationen wie beim Bremsen, Kurvenfahren oder Beschleunigen.
- Schaltung: Überprüfen Sie die Schaltung des Fahrrads und stellen Sie sicher, dass sie reibungslos funktioniert und zu Ihren Bedürfnissen passt.
Es ist auch ratsam, sich von den Fachleuten im Fahrradgeschäft beraten zu lassen. Sie können Ihnen bei der Auswahl des richtigen Fahrrads und der Einstellung der Sitzposition sowie anderer wichtiger Aspekte helfen.
Die richtige Fahrradgröße ermitteln
Die richtige Fahrradgröße ist entscheidend für ein komfortables Fahrerlebnis und eine optimale Leistung. Hier sind einige Tipps, wie Sie die passende Rahmengröße für Ihr Fahrrad ermitteln können:
- Berechnen Sie die passende Rahmengröße anhand Ihrer Schritthöhe: Die Schritthöhe ist der Abstand zwischen dem Boden und dem Schritt. Multiplizieren Sie Ihre Schritthöhe in Zentimetern mit einem Faktor zwischen 0,65 und 0,67, abhängig vom Fahrradtyp, um eine grobe Schätzung für die Rahmengröße zu erhalten.
- Berücksichtigen Sie ergonomische Faktoren für ein komfortables Fahrerlebnis: Die Rahmengröße ist nur ein Aspekt der Passform. Achten Sie auch auf die richtige Einstellung von Lenker, Sattel und Pedalen. Eine ergonomische Anpassung gewährleistet eine optimale Sitzposition, die den Komfort verbessert und das Verletzungsrisiko verringert.
Fahrradreifen-Größe ermitteln
Die richtige Reifengröße ist ebenfalls wichtig, da sie das Fahrverhalten, die Stabilität und den Komfort beeinflusst. Hier sind einige Schritte, wie Sie die richtige Reifengröße für Ihr Fahrrad bestimmen können:
- Überprüfen Sie die Größenangabe auf Ihren aktuellen Reifen: Die Reifengröße ist normalerweise auf der Seitenwand des Reifens angegeben. Sie besteht aus einer Kombination von Zahlen, z. B. 28x1.75 oder 26x2.1. Diese Angaben geben die Größe des Reifens in Zoll an (Durchmesser x Breite).
- Konsultieren Sie die Herstellerangaben oder fragen Sie einen Fachhändler: Wenn Sie die Größenangabe nicht auf dem Reifen finden können oder weitere Informationen benötigen, sollten Sie die Herstellerangaben des Fahrrads überprüfen oder einen Fachhändler konsultieren. Sie können Ihnen dabei helfen, die richtige Reifengröße für Ihr spezielles Fahrradmodell zu ermitteln.
Die Fahrradschaltung richtig einstellen
Eine gut eingestellte Fahrradschaltung ermöglicht ein reibungsloses Schalten und trägt zu einem effizienten Fahrerlebnis bei. Hier sind einige Tipps zur Einstellung der Fahrradschaltung:
- Überprüfen Sie die Schaltwerkseinstellung: Das Schaltwerk ist der Teil der Schaltung, der für das Wechseln der Gänge am hinteren Ritzel zuständig ist. Achten Sie darauf, dass es richtig ausgerichtet ist und dass die Schaltzüge die richtige Spannung haben. Bei Bedarf können Sie die Einstellungen anhand der Anleitung des Fahrradherstellers oder mit Hilfe eines erfahrenen Fahrradmechanikers vornehmen.
- Prüfen Sie die Einstellung des Umwerfers: Der Umwerfer ist für das Wechseln der Gänge am vorderen Kettenblatt zuständig. Stellen Sie sicher, dass er richtig positioniert ist und dass die Schaltzüge die richtige Spannung haben. Eine präzise Einstellung sorgt für ein reibungsloses Schalten zwischen den verschiedenen Kettenblättern.
- Achten Sie auf Verschleiß und reinigen Sie die Schaltkomponenten regelmäßig: Verschmutzte oder abgenutzte Schaltkomponenten können zu Problemen beim Schalten führen. Reinigen Sie regelmäßig die Kette, die Ritzel und die Schaltwerke, um Schmutz und Ablagerungen zu entfernen. Überprüfen Sie auch regelmäßig den Verschleiß der Kette und der Ritzel und tauschen Sie sie bei Bedarf aus.
Abschließende Gedanken
Der Kauf eines Fahrrads ist eine Investition in Ihre Gesundheit, Mobilität und Freizeitgestaltung. Indem Sie sich gut vorbereiten, Ihre Anforderungen kennen und verschiedene Fahrradmodelle testen, können Sie das perfekte Bike für sich finden. Vergessen Sie nicht, auch die richtige Ausrüstung wie Helm, Beleuchtung und Schloss einzuplanen, um sicher und komfortabel unterwegs zu sein. Viel Spaß beim Radfahren!
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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