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Rede der Bürgermeisterin zur Eröffnung des Gallimarktes in Leer
Moin mitnanner,
Van Harten Willkomen in Leer to de fievhunnertelfte Gallmarkt! Liebe Gäste aus Nah und Fern aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Vereinen und vor allem liebe Gallimarktsbesucher. Mooi, dat se all daarbi sünd!
Bei diesem Wetter kürze ich heute mal meine Begrüßung ab: Liebe Würdenträger, solche, die es sind, solche die es waren, die die es werden wollen und solche, die froh sind, es nie werden zu müssen!
Stellvertretend für so viele, die ich persönlich begrüßen möchte, heiße ich einen wahren Oberostfriesen willkommen. Ik proot natürelk van de Präsident van d‘ Oostfreeske Landskupp, Rico Mecklenburg. Mooi, dat se vandaag hier sünd.
Und natürlich möchte ich die Delegation unserer Partnerstadt Trowbridge mit unserem Ehrenherold Trevor Heeks begrüßen. I’am sure Trevor, you have something to say to our gallimarkt visitors?
Trevor
Thank you Trevor.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich hoffe, dass Großbritannien sich das mit dem Brexit vielleicht doch nochmal überlegt.
Tja, leev Lüü, wenn de Brexit kummt, dann will ik hopen, dat uns Trevor, wenn he nächste Jahr up d‘ Gallmakt komen will, ok en Visum kriggt. Aber maakt jo man kien Sörgen: Noodfalls, wenn d‘ wesen mutt, dann roop ik sülvst bi Boris Johnson an un segg hum, dat wi up Trevor neet verzichten könen.
Auch unsere Freunde aus den Niederlanden aus der Gemeente Oldambt feiern heute mit uns. Hartelyk welkom Jan Veen …!
Niederländer
Bedankt Jan.
Früher….. früher war alles ganz anders. Da war der Frühling verregnet mit einigen warmen Tagen, der Sommer heiß, der Herbst stürmisch und kalt und im Winter war die Landschaft vom Schnee weiß bedeckt.
Und heute? Die Jahreszeiten sind nicht mehr so beständig. In den letzten zwei Jahren war das Wetter selbst zum Gallimarkt noch so sommerlich warm – T‑Shirt war angesagt.
Un bi d‘ Kuscheln in d‘ Riesenradd is man bold in d‘ Sweten komen.
Ohne Zweifel: Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits spürbar. Und auch wenn wir heute hoffen, dass es während des Gallimarktes trocken und warm sein wird – also besser als heute/genauso wie heute, ist das Klima zu Recht im Fokus der Diskussionen.
Jetzt auch dank der vielen jüngeren Menschen, denen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger anschließen. Und über das hinaus, was wir bereits angestoßen haben in Deutschland, werden viele eingefahrene Wege in Frage gestellt. Die Botschaft lautet auch für uns alle:
Man sall sük eerst Maal an d‘ egen Nöös faten.
Und was viele nicht wissen ist, dass die Politik und Verwaltung der Stadt Leer hier schon seit einigen Jahren eine hohe Sensibilität besitzt.
Die Stadt Leer ist seit 2016 Mitglied im Klimabündnis, in dessen Rahmen jährlich die Aktion „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ durchgeführt wird. Auch in diesem Jahr, und somit das dritte Mal in Folge, konnten wir uns ganz oben auf dem Treppchen unter den Kommunen bis 50.000 Einwohnern platzieren, unsere Leistung des Vorjahres noch einmal steigern und den ersten Platz verteidigen.
Heike Dirks, unser Stadtradelstar, hat mit ihrem Fahrrad eine Kilometerstrecke von über 1.700 km gefahren und setzt sich somit als Deutschlands bester weiblicher Stadtradelstar an die Spitze.
Und jeder einzelne Mitfahrer hat zu dieser wahnsinnig guten Gesamtleistung beigetragen.
Der gesamte Landkreis Leer konnte sich unabhängig von der Einwohnerzahl in Niedersachsen auf Platz 3, hinter der Region Hannover und Braunschweig einreihen.
Wir Menschen in Leer und Landkreis können stolz sein uns gegen wesentlich größere Kommunen behauptet zu habe! Danke an alle!
Und sonst? Klimafreundliches Bauen, Pelletheizung, Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlagen – haben wir, wenn auch Bäume in den letzten Jahren gefällt werden mussten, reden die wenigsten darüber, dass wir in den letzten fünf Jahren über 500 neue Bäume gepflanzt haben. 33,3 Prozent Elektroautos in unserem kleinen Fuhrpark – haben wir. Seit letzter Woche bieten wir Car Sharing an: Leev Lüü – damit könnt ihr euer Auto abschaffen, Geld sparen und was fürs Klima tun – nutzen Sie die Autos, informieren Sie sich im Bürgerbüro – das ist der Schlüssel zur ökologisch sinnvollen Autonutzung.
Sie wissen es, oder? Dass die vielen Unternehmen, seit mehr als hundert Jahren das Rückgrat unserer Stadt sind? Erinnern Sie sich auch noch an die rauchenden Schornsteine mit hohen Emissionen und CO² Ausstoß? Und heute? Die Unternehmen haben sich den Herausforderungen des Klimawandels schon gestellt und erfüllen heute strenge Auflagen, die das Klima in der Stadt im wahrsten Sinne des Wortes deutlich verbessert haben.
Während wir in der Umweltpolitik noch gegen den Klimawandel kämpfen müssen, ist das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt so gut wie es ist und ein Grund, warum es wunderbar ist, Ihre Bürgermeisterin zu sein.
Es gibt hier bei uns ein großes Miteinander. Vereine, Verbände, aber auch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger tragen dazu bei. Stellvertretend für viele möchte ich in diesem Jahr das Fest der Kulturen hervorheben. Ein Fest, das für mich symbolisch für unser tägliches Zusammenleben steht. Leer ist eine weltoffene und tolerante Stadt, deren Bürgerinnen und Bürger in der Vielfalt vereint sind.
Nennen möchte ich auch den Bingumer Shanty-Chor, der immer wieder mit voller Inbrunst Seemannslieder schmettert und damit den maritimen Charakter unserer Stadt unterstreicht. Besonders ist auch der Verein Schipper Klottje und das Heimatmuseum, der sich mit viel Leidenschaft und Liebe zum Detail um den historischen Hafen und das Museum ehrenamtlich verdient macht. Der Sängerclub Euterpe feierte dieses Jahr 160 Jahre – ein Jubiläum, das heute seines gleichen sucht.
Die Feuerwehr ist da, wenn sie gerufen wird, dieses Jahr unter vielen Einsätzen – das erwähne ich, weil es zum Klimawandel dazu gehört, musste der Teich in Leerort, die Große Grafte, gewässert werden – die Trockenheit hat auch hier Spuren hinterlassen.
Viele, viele Menschen in Leer sind ein wichtiger und vor allem nachhaltiger Baustein unseres guten Klimas in der Stadt!
Gutes Klima in der Stadt. Eines muss ich Ihnen aber an dieser Stelle ganz offen gestehen. Auch wenn es morgen als „falsche“ Schlagzeile in der Zeitung stehen könnte: Manchmal wäre ich für einen Klimawandel.
Aber verstehen Sie mich nicht falsch! Den Klimawandel unserer Umwelt, dem sollten wir engagiert entgegentreten. Ich möchte auch keinen Wandel in der städtischen Gesellschaft, denn das Klima ist hervorragend! Nein, den Klimawandel, den ich meine, den ich mir wünsche, der betrifft die politische Diskussionskultur.
Wir in der Politik müssen uns weniger mit uns selbst beschäftigen. Unsere Aufgabe ist es nicht nach Schuldigen zu suchen, sondern nach Lösungen. Weniger in der Öffentlichkeit übereinander, sondern in der Politik mehr miteinander reden, das ist mein Wunsch! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir konstruktiv zum Wohle der Stadt Leer zusammenarbeiten.
Sluss mit Schandaal maken. Wi Politikers mutten wat doon, denn daarför hett man uns wählt.
Wenn wir gerade beim Klima sind, möchte ich an dieser Stelle noch zwei Sätze an unsere Menzi richten.
Menzi ist in Leer mindestens so bekannt wie die Bürgermeisterin! Fröhlich gestimmt hat sie jahrelang dafür gesorgt, dass es in der Altstadt und rund um den Hafen sauber ist und dabei die Lippen gespitzt und ein fröhliches Lied gepfiffen. Das Pfeifen wurde ihr Markenzeichen, Saison abgestimmt, und hat so viel gute Laune verbreitet und ihre Mitstreiter motiviert. Menzi wird zum Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Liebe Menzi: Danke und alles Gute für die Zukunft – mir werden Sie fehlen. Sie werden uns allen fehlen.
Und für ein positives Klima im Rathaus hat eine Person gesorgt, die ich künftig in der täglichen Arbeit sehr vermissen werde. Meine Vorzimmerkraft Barbara Uhlemann wird bald ebenfalls in den Ruhestand gehen. Frau Uhlemann war nicht nur für mich, sondern auch für meine Vorgänger, Wolfgang Kellner und Günther Boekhoff werden mir zustimmen, eine wichtige Stütze und stets ein stilles, aber dafür ein umso wichtigeres Rädchen im Getriebe der Stadt Leer. Liebe Frau Uhlemann, Danke für alles!
Ganz zum Ende meiner Rede möchte ich ganz traditionell den zahlreichen Ehrenamtlichen in der Stadt und den Organisatoren, Mitarbeiter und Schausteller, unseres tollen Marktes danken. Ohne Sie wäre Vieles nicht möglich! Zum Beispiel in kürzester Zeit ein größeres Zelt auf dem Gallimarktplatz bereitstellen – danke dafür!!!! Viele von den Ehrenamtlichen und weiteren Gästen begleiten mich heute in dieses Festzelt!! Ihre Teilnahme bereichert diese Veranstaltung.
Doch hervorheben möchte ich an dieser Stelle jetzt DIE Aushängeschilder des Gallimarktes. Und damit meine ich vor allem drei Personen, die jedes Jahr mit viel Leidenschaft eine ganz besondere Rolle einnehmen.
Se sünd Stimmungsmaakers. Mit hör traditionelle Kleer, mit Trummel un Hellebarde, mit Glocke un Stimm vermiddeln se de Flair van disse besünner Fest. Ohne hör kann de Gallmakt gaar neet stattfinnen.
Ich spreche natürlich von unseren drei Herolden!
Lieber Helmut Kock, lieber Franz Krämer und unser Ausrufer, lieber Hans-Arno Loerts! Ihr steht heute ganz vorne! Vielen Dank, dass Ihr diese Aufgabe Jahr für Jahr übernehmt – dazu sind mir einige Gedichtzeilen eingefallen:
Liebe Leute stellt euch vor,
der Gallimarkt öffnet sein Tor,
die Herolde hat‘s krank erwischt,
liegen im Bett und kommen nicht.
Mit was könnte man das vergleichen?
Ein Bahnhof wäre ohne Weichen.
Ein Schiff würd‘ ohne Ruder fahren,
Ein Supermarkt wär ohne Waren.
Das Wattenmeer ohn Wattenwurm
Die Nordseeküste ohne Sturm,
Ostfriesland hätte Berge gar,
Und Dünen bei Leer wärn plötzlich wahr.
Jedoch, zu dritt steht Ihr an meiner Seite,
ganz treu und suchtet nicht das Weite.
Ruft‘s aus, macht heute alle froh.
Radeau, Radeau, raditjes doe…
(Leev Herolde, bitte maakt nu för uns de fievhunnertelfte Gallmarkt open!)
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KI-Kopie oder Kunst? Das rechtliche Risiko bei Image-to-Image
Gefährliches Geschäftsmodell: Hochwertige Kunstdrucke finden in Galerien und Fachgeschäften reißenden Absatz. Doch wer plant, massenhaft KI-generierte Bilder auf Basis fremder Vorlagen zu verkaufen, spielt mit dem Feuer. Ohne klare Urheberrechtsklärung können aus schnellen Profiten durch Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schwerwiegende finanzielle Folgen für Händler und Produzenten werden. (Symbolbild: Diese Grafik wurde zur Illustration des Themas mittels Künstlicher Intelligenz erstellt).
Vorsicht bei KI-Bildern: Wann die Image-to-Image-Funktion das Urheberrecht verletzt
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Grafiken ist faszinierend und verlockend. Besonders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehendes Bild als Vorlage für eine KI-Generierung dient, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Wer ein Werk eines Künstlers als Basis nutzt, es durch die KI abändern lässt und das Ergebnis anschließend veröffentlicht oder kommerziell verwertet, bewegt sich auf dünnem Eis. Es ist in diesen Fällen sehr wahrscheinlich, dass Urheberrechte verletzt werden.
Die rechtliche Situation ist deshalb so komplex, weil KI-generierte Inhalte selbst oft keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, die Nutzung fremder Werke als Grundlage jedoch die Rechte des ursprünglichen Schöpfers direkt berührt.
Die kritischen Punkte im Überblick
Um das Risiko besser einschätzen zu können, sollten Nutzer folgende Aspekte beachten:
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Das „bearbeitete Werk“: Weist das KI-generierte Bild noch deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage auf, wird es juristisch oft als Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes gewertet. Ohne Zustimmung des Original-Urhebers ist dies in der Regel unzulässig.
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Die Schöpfungshöhe: Eine rein stilistische Anpassung oder leichte optische Veränderungen durch den Algorithmus reichen meist nicht aus, um ein eigenständiges neues Werk zu begründen. Solange der „persönliche Schöpfungsakt“ des ursprünglichen Künstlers im Ergebnis erkennbar bleibt, liegt keine Neuschöpfung vor.
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Enge Grenzen der „freien Benutzung“: Damit eine Nutzung zulässig ist, müsste das neue Bild eine völlige Neuschöpfung sein, bei der das Original lediglich als lose Inspiration diente. Bei einem direkten „Image-to-Image“-Verfahren ist dieser Abstand zur Vorlage selten gegeben.
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Risiko beim Kopieren eines Stils: Zwar ist ein abstrakter Kunststil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem konkreten, individuellen Werk arbeitet, kann auch hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Original
KI-Bild (Image-to-Image)


Privat vs. Öffentlich: Ein entscheidender Unterschied
Während das Experimentieren mit KI-Vorlagen im rein privaten, stillen Kämmerlein oft unproblematisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Veröffentlichung. Sobald das Bild in sozialen Medien geteilt oder gar kommerziell genutzt wird, steigt das Risiko für kostspielige Abmahnungen drastisch an.
Die Faustregel lautet: Sobald das ursprüngliche Kunstwerk im KI-Ergebnis noch erkennbar ist, verletzen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Originalkünstlers. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf eigene Vorlagen zurückgreifen oder sicherstellen, dass die KI-Generierung zu einem völlig neuen, nicht wiedererkennbaren Ergebnis führt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und journalistischen Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage übernimmt die Redaktion keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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PC von der Steuer absetzen 2026: So funktioniert die Sofortabschreibung für Hardware & Software
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
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Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
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Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
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Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
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GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
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Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
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BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
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Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
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Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
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Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
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Niedersachsen erleichtert Grundsteuer-Erlass in Härtefällen für Kommunen
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
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Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
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