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“LÜTTJE GALLMARKT” — Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl
Rede der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl zur Diskussion um den “Lüttje Gallmarkt” aus der Sitzung des Feuerwehr- und Marktausschusses am 30.09.2020
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitpark in seinen engen Begrenzungen zur Diskussion stellen und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen??
Dieses werden wir nicht tun – diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetz alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor.
Ich mache mir Sorgen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Tochter in einer WG lebt, in Quarantäne – dort bleiben muss! — zusammen mit zwei positiv getesteten Mitbewohnern. Ich kenne auch Bilder von jungen Menschen, die schwer erkrankt sind.
Ich mache mir Sorgen um meine Mitarbeiterinnen, die im Spannungsfeld arbeiten zwischen Kontakten mit Bürgerinnen und ihrer eigenen Angst, sich mit Corona zu infizieren, nicht nur für sich selber, sondern für Partner, Eltern, Freunde, die sie anstecken könnten.
Ich mache mir Sorgen um meine Freundin, die als Ärztin jeden Tag in ihrer Praxis steht, im Übrigen von Anfang an, als es noch keine Schutzausrüstung gab. Ich mache mir Sorgen, weil Patientinnen dort ein und ausgehen mit ihren Krankheiten und niemand weiß, ob und wann Corona in die Praxis getragen wird.
Ich mache mir auch Sorgen um mich selbst: ganz ehrlich, ich brauche die Krankheit nicht, ich will das Schicksal nicht herausfordern!
Und trotz aller dieser Sorgen, meinem Verständnis für Familie, Mitarbeiter, Freunde haben wir hier in der Verwaltung Entscheidung zu treffen, die den Lockdown weiter öffnen, die die Regelung von Land und Bund umsetzen. In der Leeraner Stadtverwaltung finden die Sorgen der Einzelhändler, der Gewerbetreibenden, der Unternehmen, aller Menschen genauso Berücksichtigung wie bei allen anderen Entscheidungsfindern, die sich zurzeit mit Corona beschäftigen müssen.
Mit den Mitarbeitern zusammen entscheiden wir im Krisenstab, welchen Weg durch die Corona Zeit wir gemeinsam gehen. Wir müssen Entscheidungen treffen entlang der Richtlinien von Bund, Land und Landkreis, entlang unterschiedlichen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmer, alles Menschen deren Gesundheit und Wohl es zu schützen gilt und es andererseits darum geht, wirtschaftliche Folgen abzumildern.
Keine Entscheidung der Bürgermeisterin im Übrigen, keine Entscheidung eines Einzelnen, sondern Entscheidungen nach intensiven Diskussionen des Verwaltungskrisenstabs. Wobei der Mitarbeiter, der viel stärker darauf drängt, noch nicht zu öffnen, noch nicht die Richtlinien von Bund und Land umzusetzen genauso ernst genommen wird, wie der Mitarbeiter, der mitteilt, doch stärker Öffnungen zu zulassen.
Wir alle in der Verwaltung sind uns bewusst, dass wir eine Pandemie mit vielen Toten durchlaufen. Es macht jedem von uns Magenschmerzen Entscheidung entlang der Richtlinien zu treffen, dessen Ergebnis und Folgen nicht bekannt sind.
Ich bin als Bürgermeisterin dankbar, verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu haben, die sich im Corona-Krisenstab austauschen und dann gemeinsam entscheiden mit Erstem Stadtrat und Bürgermeisterin, welchen Weg wir gehen wollen — schwer genug in allen Abwägungen mit allen Unsicherheiten, die bleiben!!! Schwer genug vor dem Hintergrund der Pandemie Entwicklung.
Ich habe großes Vertrauen in die Mitarbeiter des Hauses.
Vertrauen ist hier das Schlüsselwort für mich. Vertrauen ist so wichtig.
Vertrauen ist etwas, dass uns als Verwaltung von Ihnen nicht entgegengebracht wird. Sie als kommunale Vertreter teilten mir in der letzten Ratssitzung mit, dass Sie einige Kompetenzen an sich ziehen wollen, und Genehmigungen coronabedingt nicht Geschäft der laufenden Verwaltung seien. Einige warfen mir vor, die Gesundheit meiner Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen und dafür verantwortlich zu sein, wenn Leeraner zukünftig nicht mehr in den Urlaub fahren können, falls hier ein Hotspot entsteht. Großer öffentlichkeitswirksamer Auftritt, der die Bürgermeisterin treffen soll und trifft.
Und jetzt nehmen Rot und Grün für sich in Anspruch über die Presse uns mitzuteilen, den längst gefällten Beschluss, den Lüttje Gallmarkt durchzuführen, wieder aufzuheben.
Meine Frage: Denken Sie bei dieser Vorgehensweise an die Konsequenzen?
Ich rede nicht vom wirtschaftlichen Schaden für alle Betroffenen, sondern lediglich über die Art und Weise des Tuns. Über die Ostfriesen Zeitung, nicht über Anträge oder Gespräche. Verwaltungsreaktion, die Sie auch in der Vorlage finden, dass dies für uns Signalwirkung haben wird, wird von Ihnen Herr Schachner als Kindergarten zurückgewiesen!!
Ich bemühe mich diese Art der Kommentierung nicht zu kommentieren, teile Ihnen aber unmissverständlich die Konsequenzen seitens der Verwaltung mit:
Diese Entscheidung heute hat für uns Signalwirkung!
Sie wollen nur über den Lüttje Gallmarkt reden? Warum? Nennen Sie mir einen Grund, warum Sie diesen herausheben! Sie reden davon, Schaden von der Stadt abzuwenden! Warum der Park?
Also: wenn es für Sie Gründe gibt den Freizeitpark zu untersagen, dann sagen wir in der Verwaltung uns ganz klar: die anderen Veranstaltungen werden wir dann auch absagen!!!
DENN: dieser Park ist eine Veranstaltung, die unter freiem Himmel/draußen stattfindet, mit Eingangs- und Ausgangkontrollen, Personenbeschränkung (7 (!) Quadratmeter pro Person), strengen Auflagen für Hygiene und Sicherheit, ohne Alkoholangebote – übrigens einem Antrag der SPD, der mit Mehrheit der Stimmen angenommen wurde, kurz mit einem Konzept, dass in Papenburg, Lingen, Oldenburg, Bremen und vielen Städten mehr angeboten und mit Erfolg durchgeführt wird.
Und genehmigungsfähig ist!!!
Warum sollten wir also Veranstaltungen, die nach gleichen Regeln beurteilt werden, bei denen diese strengen Vorkehrungen entweder identisch sind oder aber auch schlechter! Warum sollen wir diese genehmigen? Sagen Sie uns einen Grund!
Und dazu gehören in diesem Jahr:
- Antikmarkt am 03.10.20
- Flohmarkt Außengelände Ostfrieslandhalle im Oktober
- Flohmärkte Ostfrieslandhalle im November und Dezember
- Madame Floh am 25.10.20 in der Ostfrieslandhalle
- Kleintierschau am 10.+11.10.20 in der der Geflügelzüchterhalle
- Hobby & Freizeit am 07.+08.11.20
- Adventsausstellungen im November/Dezember
Glaubt denn einer der hier Anwesenden, dass die Zahlen der Corona Infektionen im Dezember abgenommen haben? Ca. 16 Infizierte (Stand 13 Uhr) haben wir jetzt im Landkreis Leer auf 165.000!!
Was ist denn dann mit dem Weihnachtsmarkt?
Übrigens, den Weihnachtsmarkt hat die Ostfriesenzeitung ins Spiel gebracht, den hatten wir gar nicht erwähnt, weder im Gespräch, noch in der Vorlage, wir haben nur von einer Signalwirkung des heutigen Beschlusses geschrieben:
Aber jetzt teile ich Ihnen mit: Der Weihnachtsmarkt ist nach Ihren Definition nicht genehmigungsfähig. Er findet zwar draußen statt, aber beim Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone können wir Eines ganz und gar nicht garantieren: dass genug Abstand für die Besucherinnen vorhanden ist, das würden wir sogar kritisch sehen.
Und daher meine Frage und mein Appell an Sie alle heute: Wie können Sie heute den Freizeitmarkt in seinen engen Begrenzungen zu Diskussion stellen, und glauben, dass wir dann als Verwaltung den Weihnachtsmarkt und andere Veranstaltungen genehmigen???
Dieses werden wir nicht tun — diese Verantwortung werden wir nicht übernehmen. Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes sind nach dem Gesetzt alle gleich zu behandeln. Mit dem Beschluss gegen den Freizeitpark gibt Rot/Grün die Richtung vor!
Und zwar nur aufgrund Ihres Beschlusses: Denn Bund und Land machen mit ihren Corona Richtlinien diese Genehmigungen möglich und Sie stellen sich dabei mit Ihren bisherigen Aussagen gegen diese Möglichkeiten.
Ihre Haltung ist legitim, tun Sie das, aber erwarten Sie dann nicht von uns als Verwaltung, dass wir andere Veranstaltungen genehmigen, die die gleichen Grundlagen haben.
Dem setzten wir uns nicht mehr aus.
Und jetzt mein Appell an Sie Alle!!!!!! Das habe ich bereits in der Wirtschaftsausschusssitzung getan:
Stärken Sie gemeinsam die Verwaltung und gucken Sie mit uns genau hin, und stimmen Sie so ab, dass mit einer Stimme gesprochen werden kann: Mit vereinzelten Enthaltungen und evtl. auch einzelne Gegenstimmen können wir leben, aber mit einer gesamten Fraktion oder gar zwei Fraktionen, die dagegen stimmen oder sich geschlossen enthält und damit ihr Misstrauen der Verwaltung gegenüber deutlich macht, werden wir keine Genehmigungen für andere Veranstaltungen mehr erteilen. Und auch wenn Sie sagen das sei Erpressung oder Kindergarten, muss ich dem klar entgegentreten und mache hier einmal ganz klar deutlich, dass ist für mich klarer Schutz für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, aber auch meiner eigenen Person!!
Oder überlassen Sie es der Verwaltung, die Entscheidungen zu treffen, wie es der Fall sein könnte – und glauben Sie uns:
Wir machen uns Sorgen um die Menschen, um Sie alle und auch um uns!!
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PC von der Steuer absetzen 2026: So funktioniert die Sofortabschreibung für Hardware & Software
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
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Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
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Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
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Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
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GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
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Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
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BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
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Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
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Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
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Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
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Niedersachsen erleichtert Grundsteuer-Erlass in Härtefällen für Kommunen
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
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Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
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Niedersachsen startet neue Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Hannover
Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Kampf gegen Queerfeindlichkeit: Niedersachsen startet neue Meldestelle
Ein wichtiger Meilenstein für den Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: Ab heute nimmt in Niedersachsen die erste zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) offiziell ihren Betrieb auf. Betrieben vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN), macht das neue Onlineportal diskriminierende Vorfälle sichtbar und erfasst diese systematisch.
Bisher blieben viele queerfeindliche Handlungen unter dem Radar der Behörden, da sie häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Die MIQ schließt diese Lücke und dokumentiert anonym, wo und in welcher Form Menschen aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angefeindet werden.
Sicherer Raum für Betroffene: Anonym melden
Das Angebot richtet sich an Menschen aus ganz Niedersachsen. Vorfälle können niedrigschwellig gemeldet werden:
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Online-Formular: Direkt über das Webportal.
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Meldehandy: Für persönliche oder telefonische Meldungen.
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Breites Spektrum: Erfasst werden digitale Diskriminierung (Hate Speech) bis hin zu physischer Gewalt im öffentlichen Raum.
Dabei stehen Datenschutz und Anonymität an erster Stelle, um die Hürden für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Ergänzend zur Dokumentation bietet die MIQ eine Verweisberatung an, um Hilfesuchende an spezialisierte Fachstellen weiterzuvermitteln.
Politisches Signal für Demokratie und Werte
Gefördert wird das Projekt durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont die Relevanz:
„Die steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe ist ein Alarmzeichen. Wenn Menschen aufgrund ihrer Identität angegriffen werden, betrifft das unser aller Werteverständnis. Die Arbeit der MIQ ist entscheidend, um gezielt mit Präventionsmaßnahmen reagieren zu können.“
Datenlage als Basis für wirksame Prävention
Für Lisa Kühn, Vorständin beim QNN, ist das geschaffene Lagebild die Voraussetzung für Veränderungen: „Nur mit validen Daten können wirksame Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.“ Die Auswertung der Meldungen hilft dabei, Muster und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzlich veröffentlicht die MIQ eine anonymisierte Chronik. Diese Einblicke sollen die Vielfalt queerfeindlicher Erfahrungen öffentlich machen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.
Kontakt und weitere Informationen
Betroffene und Zeugen können Vorfälle ab sofort melden:
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Portal: miq-nds.de
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Träger: Queeres Netzwerk Niedersachsen (QNN)
























