Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
Leer — Körperverletzung nach Kneipenbesuch — Zeugen gesucht — weitere Meldungen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 04.05.2024
Körperverletzung nach Kneipenbesuch — Zeugen gesucht ++ Nach Ladendiebstahl in den Polizeigewahrsam ++ Großangelegte Verkehrskontrolle
Leer — Körperverletzung nach Kneipenbesuch — Zeugen gesucht
Nach einem Kneipenbesuch kam es in der Nacht zu Samstag gegen 03.00 Uhr zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 37-jährigen Mannes. Dieser verließ die Kneipe am Ostersteg und wurde in der Folge von einer Gruppe aus sechs Männern bedrängt. Im weiteren Verlauf schlugen drei dieser Männer dem 37-Jährigen in das Gesicht, ehe sie mit einem Taxi die Tatörtlichkeit verließen. Der 37-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Leer — Nach Ladendiebstahl in den Polizeigewahrsam
Am Freitagabend erkannte eine Mitarbeiterin eines Drogerie-Marktes in der Leeraner Innenstadt einen 38-jährigen Ladendieb wieder, welcher kurze Zeit zuvor Kosmetikartikel unter seiner Kleidung versteckte und den Markt verließ, ohne diese zu bezahlen. Hinzugerufene Polizeibeamte beabsichtigten die Feststellung der Identität des Mannes und konfrontierten den Mann mit den Vorwürfen. Dieser wollte offenbar weniger mit der Polizei zu tun haben und schlug einem Beamten mit seinem Smartphone gegen den Brustkorb. In der Folge wurde der Mann kontrolliert fixiert und dem Gewahrsamsbereich der Polizei zugeführt. Hier wird ebenfalls eine erhebliche Alkoholisierung von rund 2,5 Promille festgestellt. Er verbrachte noch einige Zeit im Gewahrsam und wird sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten müssen.
Leer — Großangelegte Verkehrskontrolle
An der Heisfelder Straße führte die Polizei gemeinsam mit der Bundespolizei, dem Zoll und dem grenzüberschreitenden Polizeiteam am Freitag eine großangelegte Verkehrskontrolle durch, in der insgesamt rund 350 Fahrzeuge kontrolliert wurden. Ein Hauptaugenmerk lag hierbei neben der Verkehrstüchtigkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer auch auf der Verkehrstauglichkeit der genutzten Fahrzeuge. Im Zuge der Kontrollen wurden neben 55 Verkehrsordnungswidrigkeiten vier Autofahrer festgestellt, bei denen der Verdacht einer Drogenbeeinflussung begründet werden konnte. Diesen Fahrern wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. In vier weiteren Fällen wurde der Einfuhrschmuggel von Betäubungsmitteln festgestellt. Ebenfalls in vier Fällen wurden an Fahrzeugen Bauartveränderungen festgestellt, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und eine damit verbundene Untersagung der Weiterfahrt zur Folge hatten.
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Blaulicht
Körperverletzung auf einer “Tanz in den Mai”- weitere Meldungen
POL-LER: Pressemeldungen der Polizeiinspektion Leer/Emden für Mittwoch, den 01.05.2024
Körperverletzung ++ Trunkenheit im Verkehr ++ Verkehrsunfallflucht mit leicht verletzter Person
Körperverletzung auf einer “Tanz in den Mai”- Feier
Leer — Am Dienstag gegen 23:30 Uhr kommt es bei einer Mai-Feier in der Nessestraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Personen. Eine bislang unbekannte, männliche Person greift dem späteren Opfer mehrfach in den Nacken. Als das Opfer die Person bittet, dies zu unterlassen, kommt es im weiteren Verlauf zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in dessen Folge das Opfer durch einen Faustschlag Verletzungen an seinem Auge und der Nase erleidet. Im Anschluss flieht der Täter in unbekannte Richtung. Der Täter soll zwischen 25–30 Jahre alt, ca. 1,90–2,00 m groß und muskulös gebaut sein. Er trägt zur Tatzeit dunkle Kleidung und eine Kurzhaarfrisur. Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, melden sich bitte bei der Polizei.
Trunkenheit im Verkehr
Rhauderfehn — Am Dienstagabend wurde eine Verkehrsteilnehmerin auf eine Pkw-Führerin in der 1. Südwieke aufmerksam, weil diese starke Schlangenlinien fährt. Durch die Beamten kann die Pkw-Führerin kontrolliert werden. Hierbei ergibt ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 2,29 Promille. Bei der Frau wird eine Blutentnahme durchgeführt und ihr Führerschein wird sichergestellt.
Verkehrsunfallflucht mit leicht verletzter Person
Emden — Am Dienstagabend gegen 21:15 Uhr kommt es auf der Auricher Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fußgänger. Ein bislang unbekannter, männlicher Fahrzeugführer touchiert den 59-Jährigen, der die Straße fußläufig überquert. Im Anschluss entfernt sich der Pkw-Führer, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Der Fußgänger wird durch den Zusammenstoß leicht am Bein verletzt. Bei dem flüchtigen Pkw handelt es sich um einen schwarzen BMW Z3-Cabrio älteren Baujahres mit EMD-Kennzeichen. Zeugen, die Hinweise auf den Unfallverursacher oder den Tathergang geben können, melden sich bitte bei der Polizei.
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10 Vorteile von Balkonkraftanlagen:
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Umweltfreundlich: Balkonkraftanlagen nutzen erneuerbare Energiequellen wie Sonnen- oder Windenergie, was die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert und den CO2-Ausstoß verringert.
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Kosteneinsparungen: Durch die Installation einer Balkonkraftanlage können Sie langfristig Ihre Stromrechnungen senken, da Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und weniger oder gar keine Energie von Versorgungsunternehmen beziehen müssen.
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Mehrwertsteuerbefreiung: Der Kauf und die Installation von Balkonkraftanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit, was eine sofortige Einsparung von 19 % bedeutet.
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Einfache Anmeldung: Die Anmeldung einer Balkonkraftanlage ist einfach und unkompliziert, oft ohne die Notwendigkeit von bürokratischem Aufwand oder langwierigen Genehmigungsverfahren.
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Zuschüsse: Einige Gemeinden oder Regierungsbehörden bieten finanzielle Anreize oder Zuschüsse für die Installation von Balkonkraftanlagen, was die Kosten weiter senken kann.
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Stromkosten senken: Da Sie Ihren eigenen Strom erzeugen, können Sie langfristig erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten erzielen und gleichzeitig die Unvorhersehbarkeit von Energiepreiserhöhungen reduzieren.
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Schnelle Montage: Balkonkraftanlagen können schnell und einfach installiert werden. Einmal bestellt, können sie durch einen Fachservice in kurzer Zeit montiert werden, was wenig bis keine Unterbrechung des normalen Lebensablaufs bedeutet.
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Platzsparend: Balkonkraftanlagen benötigen nur begrenzten Platz und können auf Balkonen oder Terrassen installiert werden, was besonders vorteilhaft für städtische Wohnungen oder Wohnhäuser mit begrenztem Platzangebot ist.
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Geringe Wartungskosten: Moderne Balkonkraftanlagen erfordern in der Regel nur minimale Wartung, was die laufenden Kosten niedrig hält und den langfristigen Nutzen maximiert.
- Reduzierung der Netzauslastung: Indem Sie einen Teil Ihres eigenen Stroms mit einer Balkonkraftanlage erzeugen, verringern Sie die Belastung des öffentlichen Stromnetzes. Dies kann dazu beitragen, Engpässe zu vermeiden und die Zuverlässigkeit des Stromnetzes insgesamt zu verbessern.
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Verkehrsunfallfluchten + Wildunfälle + Ladendiebstahl
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 30.04.2024
Verkehrsunfallfluchten + Wildunfälle + Ladendiebstahl
Leer — Verkehrsunfallfluchten
Am 29.04.2024 kam es in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:15 auf einem Parkplatz an der Straße Blinke zu einer Unfallflucht, als ein unbekannter Fahrzeugführer einen geparkten Pkw Opel im Rahmen eines Rangiermanövers streifte. Dabei entstand ein nicht unerheblicher Schaden an der vorderen Stoßstange und der Kühlergrill wurde nach innen gedrückt. Anschließend entfernte sich der Verursacher und kümmerte sich nicht um den entstandenen Schaden. Am gleichen Tage kam es zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr auf einem Parkplatz in der Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße zu einem weiteren Unfall. Auch hier wurde ein Pkw VW im Rahmen eines Rangiermanövers beschädigt und wies nach dem Unfall Kratzer an der linken Fahrzeugseite auf. In beiden Fällen werden mögliche Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen geben können, die Polizei zu kontaktieren.
Landkreis Leer — Wildunfälle
Nach wie vor ist mit erhöhtem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. So kam es auch in den letzten Tagen wieder zu einigen Unfällen mit Wildtieren. Am vergangenen Sonntag kam es gegen 01:30 Uhr auf der Straße Osterende in Filsum zu einem Zusammenstoß mit einem Reh. Ebenfalls am Sonntag kollidierte ein Fahrzeugführer gegen 05:50 Uhr in Rhauderfehn auf dem Holter Weg mit einem Reh, welches die Fahrbahn überquerte. Am gestrigen Montag kam es in Moormerland auf der L24 in Fahrtrichtung Hesel zu einem weiteren Unfall mit Rehwild und am gleichen Tag kollidierte ein Pkw mit einem Reh im Bereich Holtland auf der B 72 in Höhe der Siebestockerstraße.
Emden — Ladendiebstahl
Am 29.04.2024 kam es gegen 12:40 Uhr in einem Verbrauchermarkt an der Thüringer Straße zu einem Ladendiebstahl. Ein 35-jähriger Mann wurde von einer Mitarbeiterin beobachtet, als er in der Spirituosenabteilung eine Flasche Wodka entnahm und den Inhalt in einen mitgeführten Thermobecher goss. Dann hatte er im Anschluss die Absicht die Geschäftsräumlichkeiten wieder zu verlassen. Von der Mitarbeiterin angesprochen versuchte er sich der Sachlage durch Flucht zu entziehen, wurde aber von zwei engagierten Kunden an dem Vorhaben gehindert. Die umgehend hinzugezogene Emder Polizei stellte die Personalien des Mannes mit Aufenthalt in Emden fest und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein. Die Räumlichkeiten des Verbrauchermarktes darf der Mann zudem nicht mehr betreten.
Weener — Unfallflucht
Am Montag, den 29.04.2024 kam es um 16:42 Uhr in der Poststraße zu einer Unfallflucht. Die bereits bekannte Unfallverursacherin befuhr die Poststraße in Richtung Risiusstraße. Auf dem Parkstreifen vor einer dortigen Apotheke parkte in Fahrtrichtung Haagstraße ein grauer Pkw, mutmaßlich ein Hyundai i30 oder i40 Kombi. Die Verursacherin, eine 80-jährige Frau aus Weener, touchierte mit ihrem rechten Seitenspiegel den rechten Außenspiegel des parkenden Fahrzeuges. Dabei klappte der Spiegel des Hyundai ein. Ein Fahrlehrer fuhr hinter der Verursacherin und konnte den Unfallhergang feststellen. Jedoch ist das Kennzeichen des beschädigten Pkw nicht näher bekannt und das Fahrzeug konnte nachträglich nicht mehr angetroffen werden. Daher wird der oder die Eigentümer/in zu einem grauen Hyundai gesucht, welcher zur genannten Zeit an der beschriebenen Örtlichkeit geparkt war. Es wird darum gebeten, dass sich der oder die Geschädigte mit der Polizei in Weener in Verbindung setzt. Polizeistation Weener 04951–914820
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Der Boom der Balkonkraftwerke in Niedersachsen
In Niedersachsen erleben private Balkonkraftwerke einen wahren Aufschwung. Ursprünglich waren deutschlandweit etwa 75.000 Anlagen installiert, doch bis heute hat sich ihre Zahl auf rund 350.000 erhöht, wobei allein in Niedersachsen 45.000 dieser Anlagen zu finden sind. Diese Mini-Solarkraftwerke ermöglichen es Privatpersonen, ihren eigenen umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und tragen somit aktiv zur Energiewende bei. Mit diesem wachsenden Trend zeigen die Menschen in Niedersachsen ihr Interesse an nachhaltigen Energielösungen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.