Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
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Blaulicht
LKW-Unfall auf der A28 – Gefahrguteinsatz und Vollsperrung
LKW-Unfall auf der A28: Gefahrgutzug und Logistik-Einheit stundenlang im Einsatz
FILSUM / LEER – Zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem glimpflichen Ausgang für die Umwelt kam es am Mittwochmittag, den 13. Mai 2026, auf der Bundesautobahn zwischen den Anschlussstellen Filsum und Leer-Ost. Ein Großaufgebot an Rettungskräften war bis in die Abendstunden gefordert.
Gegen 12:40 Uhr ereignete sich im dichten Verkehr ein Auffahrunfall zwischen zwei Lastkraftwagen. Durch die Wucht des Aufpralls kam das hintere Fahrzeug von der Fahrbahn ab, durchbrach die Leitplanke und kam erst in der angrenzenden Berme zum Stillstand. Beide LKW-Fahrer erlitten leichte Verletzungen und wurden nach einer Erstversorgung vor Ort zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser transportiert.
Spezialtank verhindert Umweltschaden
Aufgrund der zunächst unklaren Lage bezüglich der Ladung wurden neben den Freiwilligen Feuerwehren Detern-Stickhausen-Velde, Filsum, Lammertsfehn und Wiesmoor auch der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer alarmiert. Vor Ort konnte jedoch schnell eine Teilentwarnung gegeben werden.
Wie Zugführer Sirke Siebens (Gefahrgutzug Leer) mitteilte, war der verunfallte Auflieger mit einem speziellen, doppelwandigen Wechseltanksystem ausgestattet. Zwar hatte ein Holzpfahl beim Abkommen von der Fahrbahn die äußere Tankhülle durchstoßen, die innere Wand blieb jedoch glücklicherweise intakt. Somit trat kein Ladegut – ein bauschaumähnliches Mittel – aus. Die Einsatzkräfte konzentrierten sich daraufhin auf das Abdichten austretender Betriebsstoffe. Geringe Mengen an Diesel und AdBlue wurden zügig gesichert; ein großflächiges Abpumpen der Kraftstofftanks war letztlich nicht mehr erforderlich.
Aufwendige Bergung und Logistik-Einsatz
Die Bergung des schweren Lastzuges gestaltete sich zeitintensiv. Während das Fahrzeug mittels Spezialgerät aufgerichtet wurde, stellten die Feuerwehren kontinuierlich den Brandschutz sicher. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Leer begutachtete vor Ort zudem mögliche Bodenverunreinigungen.
Um die rund 60 Einsatzkräfte (darunter 35 Mitglieder des Gefahrgutzuges) bei dem kräftezehrenden Einsatz bei Kräften zu halten, wurde gegen 16:50 Uhr die Logistik-Einheit der Kreisfeuerwehr nachgefordert. Unter der Leitung von Zugführer Joshua Zimmer versorgte das Team die Kameradinnen und Kameraden vor Ort mit warmen und kalten Getränken sowie einer Stärkung.
Vollsperrung bis zum Abend
Nachdem das Fahrzeug sicher aufgerichtet worden war und feststand, dass keine Gefahr für die Umwelt mehr bestand, konnten die Einsatzkräfte am Abend wieder einrücken. Für die Dauer der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen blieb die Autobahn zwischen Filsum und Leer-Ost voll gesperrt.
Foto: Kreisfeuerwehr Leer
AnzeigeGewinnspiel‑Hinweis: Präsentkorb von nah & gut Markt Blank!
Heute Abend startet auf der Leeraner Facebookseite „Wir Leeraner“ ein neues Gewinnspiel! Zu gewinnen gibt es einen wundervollen Präsentkorb, liebevoll zusammengestellt und vom nah & gut Markt Blank zur Verfügung gestellt.
Der glückliche Gewinner oder die Gewinnerin kann den Korb direkt beim EDEKA in der Ohlthaverstraße 13, 26789 Leer abholen.
Also: Mitmachen lohnt sich – das Gewinnspiel startet heute Abend auf „Wir Leeraner“

Blaulicht
Schwerer Lkw-Unfall auf der A28 – Vollsperrung bei Leer
POL-LER: Weitere Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 13.05.2026
Leer/ A28 — Verkehrsunfall mit Gefahrgut-LKW
Am heutigen Tag gegen 12:40 Uhr wurde der Polizei ein verunfallter Lkw auf der A28 in Fahrtrichtung Leer in Höhe des Parkplatzes Brinkum gemeldet. Feuerwehr und Rettungsdienst wurden ebenfalls alarmiert.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhren zwei Sattelzüge den Bereich zwischen den Anschlussstellen Filsum und Leer-Ost, als der vorausfahrende Lkw verkehrsbedingt abbremsen musste. Der nachfolgende Sattelzug fuhr auf den vorausfahrenden Lkw auf, kam anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach die Schutzplanke und kippte seitlich in die Berme.
Der 23-jährige Fahrer aus den Niederlanden des verunfallten Lkw konnte das Fahrzeug leicht verletzt verlassen. Der 48-jährige Fahrer aus den Niederlanden des vorausfahrenden Lkw wurde ebenfalls leicht verletzt. Die beiden beteiligten Personen wurden in ein Krankenhaus gebracht.
Der Sattelzug war mit Gefahrgut beladen. Eine Überprüfung ergab, dass kein Gefahrstoff austrat. Allerdings liefen Betriebsstoffe aus dem Fahrzeug aus.
Für die Dauer der Bergungs- und Reinigungsarbeiten ist die A28 zwischen den Anschlussstellen Filsum und Leer-Ost voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich noch längere Zeit andauern.
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Blaulicht
Gegenstand auf Auto geworfen & Motorradfahrer stürzt auf Ölspur
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 13.05.2026
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ++ Verkehrsunfall
A 31 / Bereich Emden — Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Am 25.04.2026 befuhr eine 51-jährige PKW-Fahrerin gegen 19:15 Uhr die Autobahn 31 bei Emden. Auf Höhe der Auffahrt Pewsum warf eine derzeit noch unbekannte Täterschaft einen Gegenstand auf den PKW. Dabei entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Die Fahrerin blieb unverletzt. Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Rhauderfehn — Verkehrsunfall
Am 12.05.2026 befuhr gegen 11:45 Uhr ein 17-jähriger Fahrer eines Leichtkraftrades die B 438 in Rhauderfehn aus Ostrhauderfehn kommend. Beim Durchfahren des Kreisels geriet er aufgrund einer Diesel-/Ölspur ins Rutschen und stürzte. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu. Es entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise zu dem Verursacher der Diesel-/Ölspur geben können. Die Spuren konnten in Ostrhauderfehn und Rhauderfehn festgestellt werden. Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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