Blaulicht
Richtig Protestieren — Hinweise der Versammlungsbehörden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Protestieren — aber richtig.
Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024
Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle
Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 — 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.
Wie melde ich eine Demo an?
Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.
An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.
Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.
Was ist eine Spontandemo?
Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.
Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich — also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann “spontan” loszufahren.
Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.
Anmeldung hat Vorteile
Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.
(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)
Anzeige Anzeige
LeserECHO-Portal: Innovatives Eventmarketing für Ostfriesland und das nördliche Emsland

LeserECHO-Portal: Umfassender Service für Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland
-
Einzigartigkeit des LeserECHO-Portals Das LeserECHO-Portal hebt sich durch seinen innovativen Ansatz im Marketing für Veranstaltungen hervor. Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen gibt es keine Bezahlschranken, was allen Leserinnen und Lesern einen uneingeschränkten Zugang zu den Veranstaltungshinweisen ermöglicht. Dieser inklusive Ansatz macht das Portal besonders attraktiv für Veranstalter.
-
Soziale Medien als Verknüpfungsmöglichkeit Das LeserECHO-Portal geht einen Schritt weiter, indem es Veranstaltungen über soziale Medien verknüpft. Die Beiträge können problemlos geteilt und über Facebookseiten sowie ‑gruppen gepostet werden. Diese offene Zugänglichkeit ermöglicht es Veranstaltern, eine breite Zielgruppe anzusprechen und ihre Events effektiv zu bewerben.
-
Keine Leser-Ausschlüsse durch Abomodelle Die Abwesenheit von Bezahlschranken und Abomodellen im LeserECHO-Portal sorgt dafür, dass jeder Leser uneingeschränkt auf Veranstaltungsinformationen zugreifen kann. Diese Zugänglichkeit ist nicht nur für Leser, sondern auch für Veranstalter von großem Vorteil.
-
SEO-Optimierung für wiederkehrende Veranstaltungen Durch zusätzliche SEO-Beiträge werden Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden, bei Google verankert. Dadurch steigt die organische Reichweite, und die Events werden bei relevanten Suchanfragen prominent angezeigt.
-
Vielfältige Formate für Veranstaltungs-Content Das LeserECHO-Portal ermöglicht eine breite Palette von Veranstaltungs-Content, darunter Gewinnspiele für Kartenverlosungen, Integration von Künstlervideos, Interviews mit Veranstaltern, Mitarbeitergewinnung für Events und den Kartenvorverkauf. Diese Vielfalt macht das Portal zu einer umfassenden Ressource für Eventmarketing.
-
LeserECHO-Verlag als starker Partner für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag, mit seiner Reichweite von über 400 Auslagestellen in der Region, ist ein starker Partner für Veranstalter. Attraktive Kombiangebote, die Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung umfassen, werden angeboten.
-
Verteildienst für Veranstalter Der LeserECHO-Verlag bietet einen Verteildienst für Veranstalter an, um Flyer und Informationen gezielt an potenzielle Teilnehmer zu verteilen und die Sichtbarkeit von Events zu maximieren.
-
Interessante Kombiangebote für Veranstaltungen Die Kombiangebote des LeserECHO-Verlags, einschließlich Print, Online-Präsenz, Gewinnspiele und Flyerverteilung, bieten eine umfassende Lösung für Veranstalter. Diese Angebote ermöglichen eine effektive und vielseitige Vermarktung von Events in der Region.
Fazit: Das LeserECHO-Portal und der dazugehörige Verlag bieten nicht nur einen einzigartigen Ansatz für Veranstaltungsmarketing, sondern auch umfassende Dienstleistungen für Veranstalter. Die Kombination aus offener Zugänglichkeit, vielfältigem Content und breiter regionaler Präsenz macht das LeserECHO-Portal zu einer unschätzbaren Ressource für erfolgreiche Veranstaltungen in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland.
Blaulicht
Bunde: Bundespolizei nimmt 27-Jährigen bei Grenzkontrolle fest – 17 Tage Haft
Zu sehen ist das Bundespolizeirevier Bunde am Schliekenweg. Foto: Preucon Immobilien Service / Marco Thos
Bundespolizei kontrolliert Bus bei Bunde: 27-Jähriger muss ins Gefängnis
Bunde – Bei einer Kontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze hat die Bundespolizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag einen 27-jährigen Mann festgenommen. Gegen den Fahrgast lag ein Haftbefehl vor. Da er eine offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verbüßen.
Fernreisebus aus den Niederlanden kontrolliert
Der 27-Jährige war als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Bus unterwegs, der aus den Niederlanden nach Deutschland fuhr.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hielten Bundespolizisten den Fernreisebus in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 2 Uhr an. Die Kontrolle fand auf der Rastanlage Bunderneuland an der Bundesautobahn 280 (BAB 280) statt.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Der 27-jährige Lette war im Januar 2026 rechtskräftig wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt worden.
Aus diesem Urteil war noch eine Geldstrafe in Höhe von 680 Euro offen. Alternativ sah die Entscheidung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen vor.
Da der Mann die ausstehende Geldstrafe bei der Kontrolle nicht bezahlen konnte, wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei vollstreckt.
17 Tage Haft
Die Bundespolizisten nahmen den 27-Jährigen fest und brachten ihn anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Dort muss der Mann nun die im Haftbefehl festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verbüßen.
Der Fall zeigt zugleich, dass die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen durchgeführten Überprüfungen auch zur Feststellung bereits bestehender Haftbefehle führen können.
Anzeige
Blaulicht
Einbruch, Diebstahl, Brand und Unfallflucht – mehrere Ermittlungen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 28.09.2026
Diebstahl aus Lebensmittelgeschäft ++ Einbruch in Einfamilienhaus ++ Brand eines Pavillons auf Spielplatz ++ Sachbeschädigung an Rohbau ++ Autofahrer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis ++ Verkehrsunfallflucht — Zeugen gesucht
+ Leer — Diebstahl aus Lebensmittelgeschäft +
Am 27.09.2026 betrat ein bislang unbekannter Mann gegen 09:30 Uhr ein Lebensmittelgeschäft in der Mühlenstraße in Leer. Dort wurde er dabei beobachtet, wie er Waren in seinen Rucksack verstaute. Anschließend verließ er das Geschäft, ohne die Waren zu bezahlen und entfernte sich mit einem silbernen Herrenrad in Richtung Brunnenstraße. Zeugen zufolge trug der Mann eine dunkelblaue Sportjacke sowie einen grauen Hoodie. Sein äußeres Erscheinungsbild wird als ungepflegt beschrieben. Die Höhe des entstandenen Schadens ist bislang nicht bekannt.
Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
+ Westoverledingen — Einbruch in Einfamilienhaus +
In der Zeit vom 26.09.2026, 00:00 Uhr, bis zum 27.09.2026, 21:30 Uhr, gelangte eine bislang unbekannte Täterschaft in ein Einfamilienhaus im Tjücher Weg in Westoverledingen. Im Inneren des Hauses wurden mehrere Räumlichkeiten durchsucht. Die Täterschaft entwendete schließlich Diebesgut in bislang unbekannter Höhe. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
+ Hesel — Brand eines Pavillons auf Spielplatz +
Am 12.09.2026 kam es zu einem Brand auf einem Spielplatz in der Edzardstraße in Hesel. Gegen 21:00 Uhr stellten Anwohner fest, dass ein dortiger Holzpavillon in Brand geraten war. Der Pavillon sowie eine darin befindliche Holzgarnitur wurden durch das Feuer bis zur Unbrauchbarkeit zerstört. Wie es zu dem Brandgeschehen gekommen ist, ist bislang unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Leer zu melden.
+ Emden — Sachbeschädigung an Rohbau +
Im Zeitraum vom 24.09.2026, 16:00 Uhr, bis zum 27.09.2026, 14:00 Uhr, verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft Zugang zu einem Rohbau im Barschweg in Emden. Auf der Baustelle wurden durch das Aufsprühen von Graffiti mehrere Bereiche beschädigt. Zudem wurde durch das Öffnen einer Wasserleitung der Keller des Rohbaus geflutet. Der Sachschaden wird auf einen mittleren vierstelligen Betrag geschätzt.
Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Emden zu melden.
+ Emden — Autofahrer ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs +
Am 27.09.2026 kontrollierten Polizeibeamte gegen 21:45 Uhr einen 48-jährigen Mercedesfahrer in der Menso-Alting-Straße in Emden. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann unter dem Einfluss von Kokain stand. Zudem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dem 48-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
+ Emden — Unfall zwischen Pedelec und E‑Scooter — Zeugen gesucht +
Am 04.09.2026 befuhr ein 55-jähriger Pedelec-Fahrer zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr den Radweg der Petkumer Straße in Emden. Während der Fahrt kam ihm ein E‑Scooter-Fahrer entgegen. Beide versuchten, einander auszuweichen, wodurch es zur Kollision der beiden Fahrzeuge kam. Der E‑Scooter-Fahrer entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne seine Personalien für die Schadensregulierung anzugeben.
Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Emden zu melden.
Anzeige
Blaulicht
Tödlicher Motorradunfall auf der Leerer Landstraße in Aurich: 20-Jährige erliegt ihren Verletzungen
Tödlicher Verkehrsunfall auf der Leerer Landstraße bei Aurich
20-jährige Motorradfahrerin stirbt nach Zusammenstoß mit entgegenkommendem Motorrad – 32-Jährige schwer verletzt
Am Samstagabend ist es auf der Leerer Landstraße in Aurich in Höhe des Leegstruddenwegs zu einem tödlichen Verkehrsunfall gekommen. Eine 20-jährige Motorradfahrerin aus Ihlow erlitt dabei schwerste Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Eine weitere Motorradfahrerin wurde schwer verletzt.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall gegen 19 Uhr. Die 20-jährige Frau aus Ihlow war mit ihrem Motorrad auf der Leerer Landstraße aus Richtung Leer kommend in Richtung Aurich unterwegs. Dabei beabsichtigte sie, einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Das Auto wurde von einer 18-jährigen Frau aus Aurich gesteuert.
Während des Überholvorgangs bemerkte die 20-Jährige ein entgegenkommendes Motorrad. Dieses wurde von einer 32-jährigen Frau aus Ihlow gefahren.
Die 20-Jährige beabsichtigte vermutlich, den Überholvorgang abzubrechen und wieder auf ihre rechte Fahrspur einzuscheren. Dabei kam es zunächst zu einem seitlichen Zusammenstoß mit dem zu überholenden Pkw.
Durch den Anstoß geriet das Motorrad anschließend wieder auf die Gegenfahrbahn. Dort kam es zum frontalen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Motorrad der 32-Jährigen.
20-Jährige stirbt noch an der Unfallstelle
Bei dem Zusammenstoß erlitt die 20-jährige Motorradfahrerin schwerste Verletzungen. Sie verstarb noch an der Unfallstelle.
Die 32-jährige Motorradfahrerin aus Ihlow wurde ebenfalls schwer verletzt. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Westerstede gebracht.
Die 18-jährige Autofahrerin aus Aurich erlitt infolge des Unfallgeschehens einen Schock.
An allen beteiligten Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden.
Leerer Landstraße rund fünf Stunden gesperrt
Für die Unfallaufnahme und die erforderlichen Maßnahmen blieb die Leerer Landstraße für rund fünf Stunden vollständig gesperrt.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen.
Anzeige























