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Schlick als Dünger — Nachhaltige Lösung für Umwelt & Küste gesucht – und gefunden!
Der Arbeitskreis Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag war zu Gast bei der Rheider Deichacht. Oberdeichrichter Meint Heinsmann (zweiter von rechts) und seine Deichrichterkollegen tauschten sich zu aktuellen Themen, insbesondere den Pilotversuch zur landwirtschaftlichen Schlicknutzung aus. Sowohl die Arbeitskreisvorsitzende Verena Kämmerling (vierte von links, der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele (dritter von links) als auch die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises freuten sich über die Ergebnisse des Pilotprojektes und sehen viele Vorteile in der landwirtschaftlichen Schlicknutzung. Alle waren sich einig: Das Land muss nun liefern.
Nach Pilotversuch zur landwirtschaftlichen Schlicknutzung muss Land liefern
CDU fordert flächendeckende Umsetzung des erfolgreichen Schlickprojekts im Rheiderland
Der Arbeitskreis Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt das von der Rheider Deichacht entwickelte Schlickmanagement. Statt den nährstoffreichen Schlick aus der Ems weiterhin auf der Nordsee zu verklappen, plädieren die umweltpolitische Sprecherin Verena Kämmerling und der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld für dessen Nutzung in der Landwirtschaft – insbesondere im Rheiderland.
Rückkehr zu bewährten Methoden: Schlick als natürlicher Dünger
Oberdeichrichter Meint Hensmann erläuterte bei einem Besuch des CDU-Arbeitskreises ein kürzlich abgeschlossenes Pilotprojekt, das die Rheider Deichacht gemeinsam mit Deichrichtern, Landwirten und der Landwirtschaftskammer durchgeführt hat. Das Ergebnis: Der Schlick kann vielfältig genutzt werden und bringt Vorteile für Küstenschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft.
„Es handelt sich um eine Win-Win-Situation“, betonte Hensmann. Das Projekt greife auf das Erfahrungswissen früherer Generationen zurück: Noch vor wenigen Jahrzehnten wurde Schlick aus dem Deichvorland gezielt zur Düngung landwirtschaftlicher Flächen verwendet. Ebenso wurde Klei für den Deichbau aus abgelagertem Schlick gewonnen.
Vielseitige Vorteile für Küstenschutz und Umwelt
Die Lagerung von Schlick auf Flächen hinter der Deichlinie bietet gleich mehrere Vorteile:
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Steigerung der Erträge auf landwirtschaftlich genutzten Böden
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Entnahme von Schlick aus dem Ökosystem der Ems
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Schaffung von Materialdepots für den Deichbau
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Verlangsamung der Grundwasserversalzung durch Gegendruck im Binnenland
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Wiederauffüllung früherer Kleientnahmestellen, insbesondere ehemaliger Ziegeleien

Landwirtschaftskammer bestätigt positive Auswirkungen
Eine Begleitstudie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kam zu dem Ergebnis, dass das Baggergut aus der Ems aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften positive Wirkungen auf Pflanzenwachstum und Bodenstruktur habe.
CDU-Abgeordneter Ulf Thiele stellte klar:
„Es macht sehr viel Sinn, das Material nicht in der Nordsee zu verklappen, sondern an Land zu verbringen. Das stärkt nicht nur den Küstenschutz, sondern nützt auch dem Grundwasserschutz, der Landwirtschaft und dem Naturschutz.“
CDU fordert landesweite Ausweitung des Modells
Die CDU-Landtagsfraktion will das Thema in den Umweltausschuss einbringen. Verena Kämmerling erklärte:
„Nach den vielversprechenden Ergebnissen des Pilotprojektes Emsschlick im Rheiderland sollte der Ansatz jetzt weiter ausgerollt werden. Umweltminister Christian Meyer muss dafür sorgen, dass es nun zügig weitergeht. Lippenbekenntnisse reichen nicht.“
Auch Ulf Thiele bekräftigte:
„Die Landesregierung und der Landkreis Leer müssen dafür sorgen, dass das Verfahren flächendeckend zur Anwendung kommt – nicht nur im Rheiderland, sondern überall in Niedersachsen, wo es sinnvoll ist.“
Kritik an Schlick-Entsorgung nach Sturmfluten: Teek ist kein Abfall
Ein weiterer Punkt beim Besuch des CDU-Arbeitskreises war das Thema Teek – organisches Material, das nach Sturmfluten an den Deichen verbleibt. Oberdeichrichter Hensmann kritisierte die derzeitige Praxis, dieses natürliche Grünmaterial als Abfall einzustufen und auf Deponien zu entsorgen – mit hohen Kosten für die Deichverbände.
Aus fachlicher Sicht handelt es sich bei Teek um normale Biomasse. Hensmann schlug daher vor:
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Wiederbewirtschaftung und Mahd der Naturschutzflächen im Deichvorland
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Reduzierung des Teek-Aufkommens durch regelmäßige Pflege
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Rückgewinnung von Lebensräumen für Bodenbrüter
„Wir als Deichverbände sollen mit Beiträgen unserer Mitglieder zusätzliche Aufgaben übernehmen, obwohl das Teek von Naturschutzflächen des Landes stammt“, so Hensmann. Kämmerling und Thiele stimmten dieser Einschätzung ausdrücklich zu.
Jetzt muss die Landesregierung handeln
Das Pilotprojekt zur Schlicknutzung im Rheiderland zeigt: Nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen ist möglich – wenn Land, Landwirtschaft und Umwelt sinnvoll zusammengedacht werden. Jetzt sind die Landesregierung und regionale Behörden gefordert, konkrete Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Die CDU-Fraktion zeigt sich entschlossen, das Thema weiter zu forcieren – für einen effektiven Küstenschutz, gesunde Böden und zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen.

Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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