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Schools Out Party am Leeraner Hafen: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Schulabschlussfeier am 21.06.2024: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Am 21. Juni 2024 werden hunderte Schülerinnen und Schüler im Hafenbereich von Leer das Ende des Schuljahres bei sommerlichen Temperaturen feiern. Die traditionelle “Schools Out Party” ist ein beliebtes Ereignis, das jährlich stattfindet. Dank der bewährten Maßnahmen der letzten Jahre wird auch diesmal ein reibungsloser und friedlicher Ablauf der Veranstaltung gewährleistet sein.
Vorbereitung und Zusammenarbeit
Die Maßnahmen wurden sorgfältig zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Leer, der Polizeiinspektion Leer/Emden und den Stadtwerken Leer abgestimmt und organisiert. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen, um sowohl die Sicherheit der Feiernden als auch den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.
Wichtige Maßnahmen
Zu den bewährten Vorkehrungen gehören:
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Aufstellung eines Toilettenwagens
Im Bereich Kupenwarf wird ein Toilettenwagen aufgestellt, um das Gelände des Rudervereins und Privatgrundstücke vor wildem Urinieren zu schützen. -
Sperrung der Nessebrücke
Um Gefahren abzuwenden, insbesondere das Klettern und Herunterspringen ins Hafengewässer zu verhindern, wird die Nessebrücke von 8 Uhr bis 18 Uhr beidseitig gesperrt und abgesichert. Diese Sperrung dient der Sicherheit aller Beteiligten, und die Organisatoren bitten um Verständnis. -
Sanitätsdienst und Wasserrettung
Der DRK Sanitätsdienst wird mit freiwilligen Helfern vor Ort sein, und die DLRG wird auf dem Hafengewässer Wache halten, um bei Bedarf schnell eingreifen zu können. -
Müllentsorgung und Reinigung
Es werden zusätzliche Müllcontainer aufgestellt, und die Mitarbeiter des Baubetriebshofes sorgen für eine intensive und frühzeitige Reinigung des Geländes. -
Stadtstreife im Einsatz
Die Stadtstreife Leer wird ebenfalls im Einsatz sein, um die Sicherheit zu erhöhen und bei eventuellen Problemen schnell reagieren zu können.
Fazit
Dank dieser Maßnahmen können die Schülerinnen und Schüler das Ende des Schuljahres unbeschwert feiern. Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen und die sorgfältige Planung tragen wesentlich dazu bei, dass die Veranstaltung friedlich und reibungslos verläuft. Die Stadt Leer ist gut vorbereitet und freut sich auf eine gelungene Schulabschlussfeier.
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SchulFit wünscht allen Schülerinnen und Schülern eine fantastische Schools Out Party!
Das Team von SchulFit gratuliert allen Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Abschluss des Schuljahres und wünscht viel Spaß auf der Schools Out Party im Leeraner Hafen!
Seit über 35 Jahren unterstützen wir mit Nachhilfe, Coaching und Kursangeboten der Erwachsenenbildung Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden. Unsere qualifizierten Lehrkräfte fördern Sie fachlich und menschlich mit einem ganzheitlichen Ansatz, der TÜV-zertifiziert und nach höchsten Qualitätsstandards geprüft ist.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Rundum-sorglos-Nachhilfe
Mit Ihrem Kind im Mittelpunkt und aktiv an Ihrer Seite. Unsere ganzheitliche Nachhilfe schließt nicht nur aktuelle Wissenslücken, sondern sorgt auch für Freude am Lernen und Entspannung in der Familie. -
Coaching für Jugendliche und junge Erwachsene
Unser Coaching gibt Orientierungshilfen, damit eigene Potenziale erkannt und die persönliche Entwicklung intensiv gefördert werden können. Wir unterstützen bei der Bewältigung der Pubertät, der Schulzeit und der Vorbereitung auf Ausbildung und Studium. -
Individuelle Förderung
Wir bieten gezielte Unterstützung in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung, genau ausgerichtet auf persönliche Bedürfnisse und Lernziele. Unsere qualifizierten Lehrkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. -
Qualitätszertifizierung
Unser TÜV-geprüftes Unterrichtskonzept und die qualifizierten SchulFit-Lehrkräfte bieten Ihnen Sicherheit und Erfolg in der Bildung.
Testen Sie uns gratis:
2 Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Unsere Standorte:
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Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 – 5951 -
Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
Feiern Sie das Ende des Schuljahres und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Bildungschancen zu verbessern! Das Team von SchulFit wünscht Ihnen eine unvergessliche Schools Out Party und freut sich darauf, Sie bei Ihren Lernzielen zu unterstützen.
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Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum: 112 Kinder erhalten „Brandfloh“-Abzeichen
Nachwuchskräfte feiern Kreiskinderfeuerwehrtag und 10-jähriges Jubiläum in Jemgum
Ein besonderes Jubiläum stand am Samstag, 19. September 2026, in Jemgum im Mittelpunkt: Die Kinderfeuerwehr Jemgum feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Gleichzeitig fand der Kreiskinderfeuerwehrtag des Landkreises Leer statt. Insgesamt 24 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis waren mit rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei.
112 Kinder legen erfolgreich das Abzeichen „Brandfloh“ ab
Für die älteren Nachwuchskräfte stand die Abnahme des beliebten Abzeichens „Brandfloh“ auf dem Programm. Das Abzeichen richtet sich an Kinder ab mindestens neun Jahren, die seit einem Jahr aktiv in der Kinderfeuerwehr dabei sind.
Bei der Abnahme werden die Kinder spielerisch an verschiedene Themen rund um die Feuerwehr herangeführt. Dazu gehören unter anderem Brandschutzerziehung, Sport und Teamgeist. Insgesamt 112 Kinder stellten sich den Aufgaben und konnten ihr Wissen und Können erfolgreich unter Beweis stellen.
Für die jüngeren Mitglieder gab es parallel ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Freie Spiele und mehrere Hüpfburgen sorgten dafür, dass auch sie einen erlebnisreichen Tag rund um die Kinderfeuerwehr verbringen konnten.
Urkunden und Abzeichen für die erfolgreichen Prüflinge
Zum feierlichen Abschluss des Kreiskinderfeuerwehrtages wurden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgezeichnet. Kreisjugendfeuerwehrwart Timo Smit und Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr Nicole Sackl überreichten den Kindern ihre Urkunden und die begehrten „Brandfloh“-Abzeichen.
Damit wurde die Leistung der Nachwuchskräfte entsprechend gewürdigt – und zugleich die Bedeutung der Kinderfeuerwehren für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren im Landkreis Leer deutlich.
Zehn Jahre Kinderfeuerwehr Jemgum
Ein weiterer Höhepunkt war das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum. Eine besondere Ehrung erhielten aus diesem Anlass Bernhard Albers und Margret Mühlena. Beide hatten vor zehn Jahren als damalige Jugendfeuerwehrwarte die Kinderfeuerwehr Jemgum mitbegründet.
Als Dank für ihr Engagement erhielten Bernhard Albers und Margret Mühlena jeweils einen Präsentkorb.
Die Leitung der Kinderfeuerwehr Jemgum liegt heute bei Julia Olthoff und Andree Plöger.
Zahlreiche Ehrengäste besuchen den Kreiskinderfeuerwehrtag
Auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr machten sich beim Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum persönlich ein Bild vom Engagement des Nachwuchses.
Vor Ort waren unter anderem Regierungsbrandmeister Erwin Reiners, Kreisbrandmeister Ernst Berends, dessen Stellvertreter Marco Schmidt, Gemeindebrandmeister Jan Remmers sowie Ortsbrandmeister Ralf Broß.
Sie konnten erleben, mit welcher Motivation und welchem Können die Kinder bei den verschiedenen Aufgaben und Aktionen dabei waren.
Der Kreiskinderfeuerwehrtag in Jemgum verband damit gleich mehrere besondere Anlässe: das zehnjährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Jemgum, die gemeinsame Veranstaltung von 24 Feuerwehren aus dem Landkreis Leer und die erfolgreiche Abnahme des „Brandfloh“-Abzeichens durch 112 Nachwuchskräfte.
Fotos: Joachim Rand
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Spritpreise sinken: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Spritpreise: Bund und Länder beschließen Steuersenkung für Benzin und Diesel
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 greifen – Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter
Berlin, 18. September 2026 – Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sollen angesichts der derzeit hohen Spritpreise finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben sich auf eine erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel verständigt. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 gelten und die Kosten an den Tankstellen spürbar reduzieren.
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Nach Angaben der Bundesregierung sorgen die kriegerischen Ereignisse und die erneute Eskalation im Nahost-Konflikt für erhebliche Unsicherheiten an den internationalen Märkten. Die Auswirkungen treffen sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte, darunter Pendler, Familien, Freiberufler und Ehrenamtliche.
Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter reduzieren. Unter Einbeziehung der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Kraftstoff.
Damit soll das Tanken für Verbraucher und Unternehmen günstiger werden. Die tatsächliche Entwicklung der Preise an den Tankstellen hängt allerdings weiterhin von der Entwicklung der internationalen Öl- und Kraftstoffmärkte sowie der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft ab.
Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro
Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch das Maßnahmenpaket um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder sollen dabei einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag leisten.
Tankrabatt soll ab 1. Oktober 2026 gelten
Das Entlastungspaket soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Voraussetzung ist die weitere Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Bundesregierung will damit möglichst schnell auf die derzeit hohen Kraftstoffpreise reagieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, wer täglich auf das Auto angewiesen sei, komme angesichts der hohen Preise an seine Belastungsgrenze. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Haushaltslage und bezeichnete die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro als erheblichen finanziellen Kraftakt.
Hat der Tankrabatt tatsächlich Wirkung?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass eine vergleichbare Energiesteuersenkung bereits im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sei.
Nach Angaben der Bundesregierung kamen die Monopolkommission und das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die damalige Steuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend weitergegeben wurde. Der damalige Tankrabatt habe insbesondere dazu beigetragen, Preisspitzen in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise abzufangen.
Bundesregierung plant zusätzlich einen Spritpreisdeckel
Mit der Steuersenkung soll es nicht getan sein. Die Bundesregierung will darüber hinaus Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen.
Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen. Als mögliche Vorbilder nennt die Bundesregierung entsprechende Regelungen in Luxemburg und Belgien.
Dabei sollen nach den bisherigen Plänen mehrere Punkte berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig sollen missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Auch auf europäischer Ebene laufen Gespräche über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Vorgehen analog zum EU-Energiekrisenbeitrag von 2022 möglich ist.
Weitere Hilfen für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die möglichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin beobachten. Besonders betroffene Menschen und Unternehmen könnten bei Bedarf gezielt entlastet werden.
Dafür sollen die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus geschaffen werden. Damit könnten Hilfen gezielter an besonders belastete Haushalte ausgezahlt werden.
Pendler profitieren bereits von höherer Pendlerpauschale
Neben der Senkung der Energiesteuer verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungen.
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht. Dadurch sollen Berufspendler steuerlich stärker entlastet werden. Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Mobilitätsprämie zu profitieren.
Darüber hinaus sollen Familien sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer ab 2027 steuerlich entlastet werden.
Auch die Landwirtschaft erhält weitere Entlastungen. Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde wieder vollständig eingeführt.
Zudem soll das Kartellrecht weiter geschärft werden, damit die Preisentwicklung und die Preisgestaltung beim Tanken besser überwacht werden können.
Was bedeutet die Steuersenkung für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet die geplante Maßnahme zunächst eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel, wenn die Energiesteuersenkung einschließlich Umsatzsteuer vollständig im Endkundenpreis ankommt.
Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 50 Litern entspräche dies rechnerisch einer Entlastung von rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es rund 10,20 Euro.
Wie stark die Preise an den einzelnen Tankstellen tatsächlich sinken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Rohölpreise, Wechselkursen, Raffineriekosten und der Preisgestaltung im Mineralölhandel ab.
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Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren gegen Angeklagte aus Ostfriesland
Landgericht Aurich: Zwei neue Strafverfahren beginnen in der kommenden Woche
Hauptverhandlungen gegen Angeklagte aus Wiesmoor und Südbrookmerland – Vorwürfe reichen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bis zum Handel mit Betäubungsmitteln
Aurich – Am Landgericht Aurich beginnen in der kommenden Woche zwei neue erstinstanzliche Strafverfahren. Verhandelt werden ein Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Wiesmoor sowie ein weiteres Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Bei beiden Verfahren handelt es sich zunächst um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ob sich diese bestätigen, wird erst im Verlauf der jeweiligen Hauptverhandlung geklärt. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen 34-Jährigen aus Wiesmoor
Vor der 3. Großen Jugendkammer beginnt am Dienstag, 22. September 2026, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Wiesmoor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 KLs 15/26. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Klein. Verhandelt wird im Saal 108.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil seiner Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Zeitraum von 2023 bis 2026 ereignet haben.
Nach Darstellung der Anklage lebte der Angeklagte nach der Trennung von der Kindesmutter in einer eigenen Wohnung. Die Geschädigte, die 2014 geboren wurde, soll ihren Vater regelmäßig besucht haben.
Ab dem Jahr 2023 soll der Angeklagte während solcher Besuche in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Kind beziehungsweise sexuelle Handlungen vor dem Kind vorgenommen haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Donnerstag, 24. September 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.
Strafverfahren wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln
Einen Tag später, am Mittwoch, 23. September 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer ein weiteres Strafverfahren. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau aus Südbrookmerland.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs. Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, sich spätestens im März 2021 zusammengeschlossen zu haben, um durch den gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin eine fortlaufende Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zu schaffen.
Nach der Anklage sollen die Betäubungsmittelgeschäfte ab Dezember 2021 auch auf Cannabis und Ecstasy ausgeweitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten dabei arbeitsteilig und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gehandelt haben.
Dem 32-jährigen Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Betäubungsmittelvorräte durch das Bereithalten eines Baseballschlägers aus Metall sowie eines Schlagrings abgesichert zu haben. Beide Gegenstände sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Garage des Angeklagten befunden haben.
Für den ersten Verhandlungstag ist ein Sachverständiger geladen.
Als Fortsetzungstermin ist Mittwoch, 30. September 2026, um 9 Uhr, ebenfalls im Raum 107 des Amtsgerichts Aurich, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt
Das Landgericht Aurich weist darauf hin, dass die Hauptverhandlungen der Klärung dienen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen oder nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Zudem können sich angesetzte Gerichtstermine kurzfristig ändern oder ausfallen. Das Landgericht weist deshalb darauf hin, die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts zu beachten.
Für Pressevertreter gilt außerdem: Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten müssen in anonymisierter Form, beispielsweise durch Verpixeln, erfolgen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressestelle, Mitteilung Nr. 49/26 vom 18. September 2026.
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