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Schools Out Party am Leeraner Hafen: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Schulabschlussfeier am 21.06.2024: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Am 21. Juni 2024 werden hunderte Schülerinnen und Schüler im Hafenbereich von Leer das Ende des Schuljahres bei sommerlichen Temperaturen feiern. Die traditionelle “Schools Out Party” ist ein beliebtes Ereignis, das jährlich stattfindet. Dank der bewährten Maßnahmen der letzten Jahre wird auch diesmal ein reibungsloser und friedlicher Ablauf der Veranstaltung gewährleistet sein.
Vorbereitung und Zusammenarbeit
Die Maßnahmen wurden sorgfältig zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Leer, der Polizeiinspektion Leer/Emden und den Stadtwerken Leer abgestimmt und organisiert. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen, um sowohl die Sicherheit der Feiernden als auch den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.
Wichtige Maßnahmen
Zu den bewährten Vorkehrungen gehören:
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Aufstellung eines Toilettenwagens
Im Bereich Kupenwarf wird ein Toilettenwagen aufgestellt, um das Gelände des Rudervereins und Privatgrundstücke vor wildem Urinieren zu schützen. -
Sperrung der Nessebrücke
Um Gefahren abzuwenden, insbesondere das Klettern und Herunterspringen ins Hafengewässer zu verhindern, wird die Nessebrücke von 8 Uhr bis 18 Uhr beidseitig gesperrt und abgesichert. Diese Sperrung dient der Sicherheit aller Beteiligten, und die Organisatoren bitten um Verständnis. -
Sanitätsdienst und Wasserrettung
Der DRK Sanitätsdienst wird mit freiwilligen Helfern vor Ort sein, und die DLRG wird auf dem Hafengewässer Wache halten, um bei Bedarf schnell eingreifen zu können. -
Müllentsorgung und Reinigung
Es werden zusätzliche Müllcontainer aufgestellt, und die Mitarbeiter des Baubetriebshofes sorgen für eine intensive und frühzeitige Reinigung des Geländes. -
Stadtstreife im Einsatz
Die Stadtstreife Leer wird ebenfalls im Einsatz sein, um die Sicherheit zu erhöhen und bei eventuellen Problemen schnell reagieren zu können.
Fazit
Dank dieser Maßnahmen können die Schülerinnen und Schüler das Ende des Schuljahres unbeschwert feiern. Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen und die sorgfältige Planung tragen wesentlich dazu bei, dass die Veranstaltung friedlich und reibungslos verläuft. Die Stadt Leer ist gut vorbereitet und freut sich auf eine gelungene Schulabschlussfeier.
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SchulFit wünscht allen Schülerinnen und Schülern eine fantastische Schools Out Party!
Das Team von SchulFit gratuliert allen Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Abschluss des Schuljahres und wünscht viel Spaß auf der Schools Out Party im Leeraner Hafen!
Seit über 35 Jahren unterstützen wir mit Nachhilfe, Coaching und Kursangeboten der Erwachsenenbildung Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden. Unsere qualifizierten Lehrkräfte fördern Sie fachlich und menschlich mit einem ganzheitlichen Ansatz, der TÜV-zertifiziert und nach höchsten Qualitätsstandards geprüft ist.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Rundum-sorglos-Nachhilfe
Mit Ihrem Kind im Mittelpunkt und aktiv an Ihrer Seite. Unsere ganzheitliche Nachhilfe schließt nicht nur aktuelle Wissenslücken, sondern sorgt auch für Freude am Lernen und Entspannung in der Familie. -
Coaching für Jugendliche und junge Erwachsene
Unser Coaching gibt Orientierungshilfen, damit eigene Potenziale erkannt und die persönliche Entwicklung intensiv gefördert werden können. Wir unterstützen bei der Bewältigung der Pubertät, der Schulzeit und der Vorbereitung auf Ausbildung und Studium. -
Individuelle Förderung
Wir bieten gezielte Unterstützung in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung, genau ausgerichtet auf persönliche Bedürfnisse und Lernziele. Unsere qualifizierten Lehrkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. -
Qualitätszertifizierung
Unser TÜV-geprüftes Unterrichtskonzept und die qualifizierten SchulFit-Lehrkräfte bieten Ihnen Sicherheit und Erfolg in der Bildung.
Testen Sie uns gratis:
2 Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Unsere Standorte:
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Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 – 5951 -
Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
Feiern Sie das Ende des Schuljahres und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Bildungschancen zu verbessern! Das Team von SchulFit wünscht Ihnen eine unvergessliche Schools Out Party und freut sich darauf, Sie bei Ihren Lernzielen zu unterstützen.
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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