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Schools Out Party am Leeraner Hafen: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Schulabschlussfeier am 21.06.2024: Erfolgreiche begleitende Maßnahmen
Am 21. Juni 2024 werden hunderte Schülerinnen und Schüler im Hafenbereich von Leer das Ende des Schuljahres bei sommerlichen Temperaturen feiern. Die traditionelle “Schools Out Party” ist ein beliebtes Ereignis, das jährlich stattfindet. Dank der bewährten Maßnahmen der letzten Jahre wird auch diesmal ein reibungsloser und friedlicher Ablauf der Veranstaltung gewährleistet sein.
Vorbereitung und Zusammenarbeit
Die Maßnahmen wurden sorgfältig zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Leer, der Polizeiinspektion Leer/Emden und den Stadtwerken Leer abgestimmt und organisiert. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen, um sowohl die Sicherheit der Feiernden als auch den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.
Wichtige Maßnahmen
Zu den bewährten Vorkehrungen gehören:
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Aufstellung eines Toilettenwagens
Im Bereich Kupenwarf wird ein Toilettenwagen aufgestellt, um das Gelände des Rudervereins und Privatgrundstücke vor wildem Urinieren zu schützen. -
Sperrung der Nessebrücke
Um Gefahren abzuwenden, insbesondere das Klettern und Herunterspringen ins Hafengewässer zu verhindern, wird die Nessebrücke von 8 Uhr bis 18 Uhr beidseitig gesperrt und abgesichert. Diese Sperrung dient der Sicherheit aller Beteiligten, und die Organisatoren bitten um Verständnis. -
Sanitätsdienst und Wasserrettung
Der DRK Sanitätsdienst wird mit freiwilligen Helfern vor Ort sein, und die DLRG wird auf dem Hafengewässer Wache halten, um bei Bedarf schnell eingreifen zu können. -
Müllentsorgung und Reinigung
Es werden zusätzliche Müllcontainer aufgestellt, und die Mitarbeiter des Baubetriebshofes sorgen für eine intensive und frühzeitige Reinigung des Geländes. -
Stadtstreife im Einsatz
Die Stadtstreife Leer wird ebenfalls im Einsatz sein, um die Sicherheit zu erhöhen und bei eventuellen Problemen schnell reagieren zu können.
Fazit
Dank dieser Maßnahmen können die Schülerinnen und Schüler das Ende des Schuljahres unbeschwert feiern. Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen und die sorgfältige Planung tragen wesentlich dazu bei, dass die Veranstaltung friedlich und reibungslos verläuft. Die Stadt Leer ist gut vorbereitet und freut sich auf eine gelungene Schulabschlussfeier.
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SchulFit wünscht allen Schülerinnen und Schülern eine fantastische Schools Out Party!
Das Team von SchulFit gratuliert allen Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Abschluss des Schuljahres und wünscht viel Spaß auf der Schools Out Party im Leeraner Hafen!
Seit über 35 Jahren unterstützen wir mit Nachhilfe, Coaching und Kursangeboten der Erwachsenenbildung Schüler, Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden. Unsere qualifizierten Lehrkräfte fördern Sie fachlich und menschlich mit einem ganzheitlichen Ansatz, der TÜV-zertifiziert und nach höchsten Qualitätsstandards geprüft ist.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Rundum-sorglos-Nachhilfe
Mit Ihrem Kind im Mittelpunkt und aktiv an Ihrer Seite. Unsere ganzheitliche Nachhilfe schließt nicht nur aktuelle Wissenslücken, sondern sorgt auch für Freude am Lernen und Entspannung in der Familie. -
Coaching für Jugendliche und junge Erwachsene
Unser Coaching gibt Orientierungshilfen, damit eigene Potenziale erkannt und die persönliche Entwicklung intensiv gefördert werden können. Wir unterstützen bei der Bewältigung der Pubertät, der Schulzeit und der Vorbereitung auf Ausbildung und Studium. -
Individuelle Förderung
Wir bieten gezielte Unterstützung in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung, genau ausgerichtet auf persönliche Bedürfnisse und Lernziele. Unsere qualifizierten Lehrkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. -
Qualitätszertifizierung
Unser TÜV-geprüftes Unterrichtskonzept und die qualifizierten SchulFit-Lehrkräfte bieten Ihnen Sicherheit und Erfolg in der Bildung.
Testen Sie uns gratis:
2 Schnupperstunden im Gruppenunterricht
Unsere Standorte:
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Leer
Heisfelder Straße 2
Telefon: 0491 – 5951 -
Moormerland
Rudolf-Eucken-Straße 14
Telefon: 04954 — 8789
Feiern Sie das Ende des Schuljahres und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Bildungschancen zu verbessern! Das Team von SchulFit wünscht Ihnen eine unvergessliche Schools Out Party und freut sich darauf, Sie bei Ihren Lernzielen zu unterstützen.
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Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

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OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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