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Set Di Daal — die Zollhaus Sitzkonzertreihe (No Trix)


Seit dem Lockdown Mitte März diesen Jahres ist das kulturelle Leben nahezu zum Stillstand gekommen und zahlreiche Veranstaltungen und Konzerte mussten seitdem abgesagt oder verschoben werden. So auch hier im Zollhaus! Doch seit einigen Wochen dürfen wieder Veranstaltungen und Konzerte im kleinen Rahmen und unter behördlichen Auflagen wieder stattfinden. Dass diese Veranstaltungen aber von vornherein nicht wirtschaftlich geplant werden können, müssen Kulturhäuser wie das Zollhaus in Kauf nehmen. Aber darum geht es in erster Linie auch nicht, sondern um ein Zeichen an die Öffentlichkeit zu senden, nämlich das Kultur nicht verzichtbar und ein essentieller Bestandteil einer gut aufgestellten Gesellschaft ist!
Deshalb versucht das Zollhaus nun aus der Not eine Tugend zu machen und hat mit dem ersten Konzert dieser Reihe am 10. Oktober „Set Di Daal“ — die Zollhaus Sitzkonzertreihe ins Leben gerufen. Es soll vor allem Musikern und Bands aus der Region eine Bühne geboten werden. Alle teilnehmenden Bands sind einfach dankbar wieder auftreten zu können, sodass sie auch alle freiwillig auf eine Gage verzichten wollen. Die Ticketeinnahmen zu diesen Konzerten reichen allenfalls dazu aus, um die Kosten der jeweiligen Veranstaltung zu decken.
Selbstverständlich hat das Zollhaus für Veranstaltungen in diesem Rahmen ein Hygienekonzept, gemäß den aktuell geltenden Vorgaben, entwickelt, damit sich die Gäste während ihres Aufenthaltes wohl und sicher fühlen können.
Heute darf sich das Publikum auf No Trix freuen.
Seit 2008 tourt die ostfriesische Rock-Coverband nun durch Norddeutschland. Für die fünf Musiker war es immer so, als ständen auf einer Bühne die Instrumente einsatzbereit da, man ging aus dem Publikum nach oben und peitschte einfach stundenlang alles raus damit alle eine schöne fette Rockparty feiern konnten. Dieser Gedanke ist im Prinzip nie verloren gegangen.
Nach 10 Jahren war es Zeit für ein neues Kapitel … Einige Bandmitglieder mussten sich aus verschiedenen Gründen verabschieden. Ein Jahr lang wurde die Band von befreundeten Musikern unterstützt. Es war gerade deshalb eine ganz hervorragende Zeit das bewährte No Trix-Rockmäßige Fundament mit neuer Würze zu präsentieren. Aus dieser Zeit kristallisierte sich Ende 2019 eine ganz neue Formation heraus und plötzlich war die neue Motivation zu 120% da.
2020 war man nun bereit sich dem Publikum neu zu präsentieren. … und dann kam plötzlich ein kleines fieses Virus und alle Auftritte mussten abgesagt werden. No Trix wären aber nicht No Trix, wenn sie nur däumchendrehend zu Hause sitzen würden. Sie dachten sich eine Möglichkeit aus die Politik davon zu überzeugen, dass sie nach ein paar Wochen wieder proben durften.
Was fehlt? … das 6. Bandmitglied … das Publikum!!! No Trix war es immer gewohnt, dass ihre Zuschauer tanzen, feiern und mitsingen. Leider geht das noch nicht wieder. Aber die Band möchte unbedingt ihr Publikum wiedersehen. Also haben sie sich überlegt einen sehr rockigen Abend im Zollhaus zu präsentieren und dafür ein bewährtes Konzept aus der 90er MTV‑Ära wieder zu beleben: Eine Storytellers-Rocknacht … eine Mischung aus kleinen Anekdoten, Geschichten und Vorstellung der neuen Truppe … und dazu selbstverständlich viele Songs aus dem brandneuem Programm. Eins sei vorweg versprochen … es wird so rockig wie nie zuvor!!!
Mehr Infos zur Band:
https://www.facebook.com/NoTrix.Rock/
Samstag, 05.12.2020 | Zollhaus – Café
Beginn: 19 Uhr
Tickets ab 23,10 €
ACHTUNG! Der Verkauf der Tickets erfolgt tische- bzw. sofaweise!
1 Tisch = 4 Plätze | 1 Sofa = 2 Plätze!
Mitglieder des Zollhausvereins erhalten einen Rabatt auf den Ticketpreis!
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Dieser Veranstaltungshinweis wird präsentiert von der:
Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse




Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

