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Silvester mit Haustieren – Wie Hund, Katze und Co. stressfrei ins neue Jahr kommen


Foto: Vor der Silvesternacht trägt zum Beispiel ein langer Spaziergang im Wald zur Ausgeglichenheit der Hunde bei. Im Wald sind Böller und Co. streng verboten, dennoch sollten Hunde vorsichtshalber angeleint werden.
Das traditionelle Vertreiben von bösen Geistern mit Raketen und Böllern zum Jahreswechsel ist für viele Haustiere mit Stress verbunden. Wegen ihres sensiblen Gehörs leiden Tiere, vor allem Hunde und Katzen, besonders unter dem Feuerwerk. Tierhalter sollten deswegen schon einige Tage vor Silvester Vorkehrungen treffen, um den Jahreswechsel für ihren tierischen Liebling möglichst angenehm zu gestalten.
Am Silvesterabend selbst sollte die Wohnung ein ruhiger Rückzugsort sein. Fenster, Türen und nach Möglichkeit auch die Rollos sollten geschlossen sein, damit der Lärm und die Lichtblitze möglichst gedämpft werden. Ein ruhiger Rückzugsort für Katzen und Hunde gibt den Tieren ein Gefühl von Sicherheit. Dieses Gefühl wird noch verstärkt, wenn die vertrauten Bezugspersonen den Jahreswechsel mit ihren Vierbeinern verbringen und mit diesen bewusst ruhig und entspannt umgehen. Halter von Kleintieren und Vögeln sollten Gehege und Volieren in einem möglichst ruhigen Raum und mit einiger Entfernung zum Fenster unterbringen und sie mit einem Tuch zu den Seiten hin abdecken. Außengehege sollten abgeschirmt und gegen einfallende Feuerwerkskörper gesichert sein.
Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit
Durch den ungewohnten Lärm kommt es immer wieder vor, dass Katzen und Hunde in Panik weglaufen und nicht zurück finden. Daher sollten Tierhalter unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Hundebesitzer sollten ihre Tiere an den Tagen rund um Silvester beim Gassigehen sicherheitshalber angeleint lassen. Katzen mit Freigang verbringen Silvester am besten im Haus.
Rücksicht auf Wild- und Bauernhoftiere nehmen
Auch Menschen, die selbst keinen Vierbeiner beherbergen, sollten Rücksicht auf die Tiere in ihrer Umgebung nehmen. Böllern in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung sollte deswegen tabu sein: Denn scheue Wildtiere in Wald und Flur reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Auch bei Pferden und Rindern auf der Weide besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

