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Solarpaket 1: Gesetzentwurf ermöglicht rückwärtslaufende Zähler und beschleunigt Anmeldung von PV-Kleinanlagen

Solarpaket I: Neue Maßnahmen für einen beschleunigten Photovoltaik-Ausbau
Im Rahmen des Solarpakets 1 gibt es positive Änderungen für Verbraucher, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben sollen. Eine bemerkenswerte Neuerung ist vorübergehend die Zulassung von rückwärtslaufenden Zählern, die den Eigenverbrauch von Solarstrom noch attraktiver machen. Zudem entfällt die bisherige Anmeldung von PV-Kleinanlagen beim Netzbetrieb – eine einfache Meldung im Marktstammdatenregister reicht aus. Auch dieses Verfahren wurde optimiert: Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister fordert der Netzbetreiber die Erneuerung der Stromzähler an. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der erzeugte Strom kostenlos genutzt werden.

Photovoltaik-Strategie: Tempo beim Ausbau erhöhen
Deutschland strebt bis 2035 an, nahezu die gesamte Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 von derzeit knapp über 40 % auf 80 % erhöht werden. Dies erfordert gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt bis 2030. Dies bedeutet, dass der jährliche Ausbau von etwa 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden muss. Photovoltaik ist einer der kostengünstigsten Energieträger und spielt daher eine entscheidende Rolle bei der zukünftigen Stromerzeugung.
Solarpaket I: Mehr Dynamik durch die Kraft der Sonne
Die Photovoltaik ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Energiewende. Saubere Energie aus Sonnenlicht ermöglicht es Deutschland, einen erheblichen Teil seines Strombedarfs dezentral, kostengünstig und umweltfreundlich zu decken. Die bereits bestehende Dynamik des PV-Ausbaus soll weiter gesteigert werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Solarpaket I entwickelt und leitet die Anhörung von Ländern und Verbänden ein.
Das Solarpaket I resultiert aus zwei Gipfeln zur Photovoltaik im BMWK, bei denen zahlreiche Experten ihre Erkenntnisse einbrachten. Dieses Paket zielt darauf ab, Hindernisse für den Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und den Fortschritt in diesem Bereich zu beschleunigen. Es soll das im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Ziel von 215 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 erreichen. Dafür muss der jährliche Ausbau von derzeit rund 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt gesteigert werden, wobei jeweils die Hälfte auf Dach- und Freiflächenanlagen entfallen soll. Dies sind ambitionierte, aber realisierbare Ziele.
Um diese Ziele zu erreichen, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz geplant.
Beispiele für geplante Änderungen:
- Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der unentgeltlichen Abnahme.
- Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, einschließlich Sonderregelungen für Balkon-Kraftwerke.
- Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als bürokratiearmes Modell für die Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes.
- Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen, einschließlich Wegenutzungsrechte für Erneuerbare-Energien-Anlagen und erweiterte vereinfachte Netzanschlussverfahren.
- Erleichterungen für die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich durch Anpassungen der Solarstadl-Regelung.
- Entschärfung der Sanktionen bei technischen Defekten von Anlagenteilen.
- Regelungen zur Förderung von Repowering bei Dachanlagen.
- Weitere Vereinfachungen bei Balkon-PV, wie vereinfachte Anmeldung und Zulassung rückwärtslaufender Zähler.
Der Gesetzentwurf wird im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen.
Solarpaket II
Im kommenden Solarpaket II sind weitere Aspekte wie bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, Energy Sharing und weitere Punkte vorgesehen.
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Das Rund-Um-Sorglos-Paket für Balkonkraftwerke: Nachhaltige Energie aus Ostfriesland
Die Ostfriesische Region erlebt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltige Energiegewinnung durch die vermehrte Installation von Balkonkraftwerken. Hierbei nimmt der T.I Service Rund ums Haus, unter der Leitung von Ingo Ulsamer, eine entscheidende Rolle ein. Als erfahrener Dachdecker hat er bereits zahlreiche erfolgreiche Installationen von Anlagen in Ostfriesland und im nördlichen Emsland durchgeführt. Doch was genau bietet dieses Rund-Um-Sorglos-Paket?
Maßgeschneiderte Anpassungen für Dächer und spezielle Halterungen für Balkone
Eine entscheidende Voraussetzung für effektive Balkonkraftwerke ist die präzise Anpassung an das jeweilige Dach. Hierbei werden individuell angefertigte Dachhaken verwendet, die auf die unterschiedlichen Dachtypen exakt abgestimmt sind. Aber nicht nur für Dächer erweist sich das Know-how von Ingo Ulsamer als wertvoll. Auch für Balkone werden spezielle Halterungen entwickelt, um eine sichere und effiziente Montage der Solaranlagen zu gewährleisten.
Hochwertige Balkonkraftwerke und zuverlässige Komponenten
Ein zentraler Fokus des Rund-Um-Sorglos-Pakets liegt auf den verwendeten Komponenten. Ingo Ulsamer setzt hierbei konsequent auf höchste Qualität. Die Balkonkraftwerke werden mit hochwertigen Solarmodulen ausgestattet, die die strengen Zertifizierungsanforderungen des TÜV-Nord erfüllen und somit höchsten Qualitätsstandards genügen. Diese Solarmodule bieten nicht nur eine beeindruckende Leistung, sondern auch eine bemerkenswerte Garantie von 25 Jahren. Die eingesetzten Wechselrichter von APsystems ergänzen diese Qualitätsgarantie durch eine zusätzliche Garantie von bis zu 20 Jahren.
Maßgeschneiderte Kabel und Stecker für optimale Elektrik
Eine reibungslose Installation der Balkonkraftwerke erfordert eine perfekte Verkabelung. Hier kommt Elektromeister Michael Gerbrand ins Spiel. Er fertigt maßgeschneiderte Kabel und Stecker an, die exakt den Anforderungen der Solaranlagen entsprechen. Dies gewährleistet eine optimale Übertragung von Strom und somit eine effiziente Nutzung der erzeugten Energie.
Informationsmöglichkeiten beim LeserECHO-Verlag
Interessierte haben die Gelegenheit, sich vorab von der Leistungsfähigkeit der Balkonkraftwerke zu überzeugen. Eine Musteranlage steht beim LeserECHO-Verlag zur Ansicht bereit. Hier können Interessierte umfassende Informationen erhalten und Beratung einholen, bevor sie sich auf den Weg in die nachhaltige Energiezukunft machen.
Bequeme Lieferung und lokale Servicegarantie
Das Rund-Um-Sorglos-Paket beinhaltet nicht nur die hochwertige Installation der Balkonkraftwerke, sondern auch einen umfassenden Service vor Ort. Die Anlagen werden bequem zum vereinbarten Montagetermin angeliefert und installiert. Damit können Kunden in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland schon bald die Vorzüge grüner Energie nutzen und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Zukunft leisten.

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
