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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Regeln für Öl- und Gasheizungen
Bundestag und Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Damit werden die strengen Heizungsvorgaben der Vorgängerregierung grundlegend reformiert. Was Eigentümer und Vermieter jetzt wissen müssen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz markiert eine deutliche Abkehr von den bisherigen Heizungsregelungen. Der Fokus liegt nicht mehr auf einem faktischen Verbot von Öl- und Gasheizungen, sondern auf einer schrittweisen Dekarbonisierung der eingesetzten Brennstoffe.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Mit dem neuen Gesetz ist der Einbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen langfristig wieder möglich. Dies soll den Immobilienbesitzern mehr Flexibilität bei der Heizungsmodernisierung geben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Klimaziele für den Gebäudesektor auch erreicht werden können, wenn herkömmliche Heizsysteme künftig mit klimafreundlichen Alternativen betrieben werden.
Zu diesen Alternativen zählen:
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Biomethan und biogenes Flüssiggas
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Bio-Öl
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Wasserstoff
Was ist die “Biotreppe”?
Um den Übergang zu klimafreundlichem Heizen sicherzustellen, wurde eine sogenannte „Biotreppe“ eingeführt. Wer ab dem 1. Januar 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese einen stetig wachsenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzt:
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Ab 01.01.2029: mindestens 10 Prozent
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Ab 01.01.2030: mindestens 15 Prozent
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Ab 01.01.2035: mindestens 30 Prozent
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Ab 01.01.2040: mindestens 60 Prozent
Spätestens ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden, um das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands zu unterstützen. Zudem ist ab 2028 für bestehende Anlagen eine moderate “Grüngasquote” vorgesehen, die bei etwa einem Prozent starten soll.
Regelungen für Vermieter und Mieter
Die Entscheidung, weiterhin auf Gas- oder Ölheizungen zu setzen, bringt für Vermieter neue Pflichten mit sich. Aufgrund der erwarteten Zusatzkosten durch die Umstellung auf Grüngase müssen sich Vermieter künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen.
Dennoch mahnen verschiedene Verbände zur Vorsicht: Langfristig könnten die Kosten für Gasnetzentgelte sowie der steigende CO2-Preis die Heizkosten deutlich in die Höhe treiben.
Ausblick: Evaluierung im Jahr 2030
Das Gesetz ist als Übergangsmodell konzipiert. Die Bundesregierung hat festgelegt, dass die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Jahr 2030 evaluiert werden. Dabei soll geprüft werden, welchen Beitrag die Regelungen tatsächlich zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leisten. Bis Ende 2026 plant die Regierung zudem ein weiteres Gesetz, um die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Ziele weiter zu präzisieren.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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