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Stadt Leer: „School’s out“-Party wird untersagt.
Aufgrund der §§ 1, 11, 97 und 100 des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG[1]), des § 1 Absatz 1 des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG[2]) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG[3]) erlässt die Stadt Leer folgende
Allgemeinverfügung:
- Es wird untersagt, die üblicherweise anlässlich des letzten Schultages eines Schuljahres im Innenstadtbereich stattfindende Schulabschlussfeier (sogenannte „Schools Out Party“) durchzuführen.
- Diese Untersagung gilt für den Zeitraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Leer (Ostfriesland).
- Dieses Verbot gilt auch für jegliche Formen von Ersatzveranstaltung im öffentlichen Raum in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 bis 4 wird gemäß §§ 64 ff. NPOG die Anwendung des unmittelbaren Zwanges angedroht.
- Gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO[4]) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Begründung zu Nummer 1 – 4:
Gemäß § 11 NPOG können die Verwaltungsbehörden und die Polizei notwenige Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren. Die Stadt Leer ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde.
Nach § 2 Nr. 1 a NPOG ist eine Gefahr eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird. Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen einerseits und andererseits die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger.
Das Schuljahr 2020/2021 endet am Mittwoch, den 21.07.2021. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden an diesem Tag bis zu 700 Schülerinnen und Schüler im Innenstadt- und Hafenbereich von Leer zur Schulabschlussfeier (sogenannte Schools Out Party) erwartet. Dieses Zusammentreffen hat sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt, es handelt sich um ein loses Zusammentreffen ohne eine verantwortliche Person und ohne konkrete Organisation. Es handelt sich nicht um eine organisierte Veranstaltung, eine verantwortliche Person ist nicht bekannt.
Nach der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.05.2021 soll jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, möglichst reduzieren und hat darüber hinaus soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in der Regel ein fester Bestandteil der Schulabschlussfeier. Aufgrund des übermäßigen Alkoholeinflusses schwindet das Empfinden für die Distanz, sodass die Akzeptanz zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen schwindet.
Indem Schülerinnen und Schüler verschiedenster Schulen sowie Jahrgangsstufen an der Schulabschlussfeier teilnehmen, kommt es unweigerlich zu einer Vermischung dieser Gruppierungen.
Insgesamt besteht durch das Stattfinden der Schulabschlussfeier am 21.07.21 am Leeraner Hafen die konkrete Gefahr des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften und im weit gefassten Sinne auch der Einschränkung von Leben und Gesundheit des Umfeldes der Teilnehmer und deren selbst, die es unter der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch Erlass dieser Allgemeinverfügung zu unterbinden gilt.
Die Untersagung der Schulabschlussfeier über den regelmäßigen Veranstaltungstag (letzter Schultag) hinaus, auch für zwei Tage vor und für zwei Tage nach dem üblichen Termin ist geboten, denn es ist damit zu rechnen, dass der Veranstaltungstag verschoben wird, um behördliche Maßnahmen zu verhindern.
Das Veranstaltungsverbot wird auch auf jede ersatzweise geplante Schulabschlussfeier in dem genannten Zeitraum erstreckt, da auch in diesen Fällen mit einer Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen wäre. Insbesondere eine Verlegung der Schulabschlussfeier lassen nicht erkennen, dass dadurch die prognostizierten Gefahren zu vermeiden wären. Das Veranstaltungsinteresse der Schülerinnen und Schüler tritt angesichts des sich zeigenden Gefährdungspotentials unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hinter dem öffentlichen Interesse zurück.
Eine genaue räumliche Eingrenzung der Veranstaltung ist nicht möglich. Da die Veranstaltung nicht angemeldet wird, sondern es sich dabei um eine alljährliche Tradition von Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen handelt, ist ein bestimmter Ort nicht bekannt. In den letzten Jahren fand die Schulabschlussfeier am Leeraner Hafen statt, während davor der Denkmalplatz als Veranstaltungsort herangezogen wurde. Daher ist die Verlegung der Abschlussfeier an einen anderen Ort im Gebiet der Stadt Leer denkbar. Es ist aufgrund dessen mit einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen und die Untersagung der Veranstaltung das einzige Mittel, diese zu verhindern.
Die Entscheidung beruht auf einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung. Es ist eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung und dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, die Schulabschlussfeier stattfinden zu lassen, durchzuführen.
Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist ein für die Beteiligten weniger einschneidendes nicht ersichtlich. Das angeordnete Verbot ist hinreichend bestimmt und stellt einen relativ geringfügigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Teilnehmer dar.
Das Verbot führt zu einer Verringerung der Gefahrenquellen im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus und ist für die Zweckförderung geeignet.
Die ausgesprochene Untersagung entspricht dem Grundsatz des geringsten Eingriffs. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende und weniger einschneidende Maßnahme, ist zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung nicht ersichtlich.
Das mit dieser Entscheidung verfolgte Ziel, dient dem vorgenannten Zweck der Gefahrenabwehr bzw. der Verhinderung der die Rechtsordnung verletzenden Handlungen von Teilnehmern der Veranstaltung.
Sie ist deshalb geeignet, erforderlich und angemessen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die betroffenen Rechtsgüter und die Rechtsordnung zu schützen. Ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Es ist daher verhältnismäßig und unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im dringenden Interesse der Gefahrenabwehr geboten bzw. sachgerecht, zum Schutze der Allgemeinheit und hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit und den Körper der Teilnehmer, dessen Umfeld und im allgemeinen der Bevölkerung, diese Verfügung zu erlassen. Deshalb tritt hier im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen das jeweilige Privatinteresse an der Durchführung klar hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit zurück. Demzufolge ist die hier betroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen, die zuvor beschriebenen Gefahrenpotentiale auszuschließen.
Von einer Anhörung kann nach § 28 Absatz 2 Nummer 4 VwVfg abgesehen werden.
Begründung zu Nummer 5:
Für den Fall, dass eine Person dieser Verfügung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen sollte, wird zur Durchsetzung dieser Verfügung die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach den §§ 64, 65, 69, 70 und 74 NPOG angedroht.
Nach § 64 Absatz 1 NPOG kann ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Als Zwangsmittel kommen gemäß § 65 NPOG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in Betracht.
Nach § 69 Absatz 6 NPOG können Verwaltungsbehörden oder die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg entsprechen. Bei der Auswahl des Zwangsmittels ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des geringmöglichen Eingriffs zu beachten, um ein Befolgen dieser Verfügung zu erreichen. Unmittelbarer Zwang kommt vor allem zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen oder Unterlassungen in Betracht. Die Androhung erstreckt sich gegen die Verantwortlichen und Sachen, sowie alle weiteren beteiligten Personen und Sachen.
Sollte dieser Verfügung nicht nachgekommen werden, so ist es im Einzelfall möglich, dass weitgehende geeignete Maßnahmen erforderlich werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Verfügung liegt ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vor, womit deshalb die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung voll gerechtfertigt ist. Die Zwangsmittel des Zwangsgeldes sowie die Ersatzvornahme sind im vorliegenden Fall untunlich. Die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung ist das einzig zuverlässige Mittel, um das Ziel der Verfügung wirksam zu gewährleisten. Es ist darüber hinaus auch verhältnismäßig, da ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel nicht existiert.
Die Anwendung anderer Zwangsmittel als vermeintlich mildere Mittel sind untunlich, da diese sich aus praktikablen Mitteln zur Durchsetzung des Regelungsgehaltes ausscheiden. Eine effektive Beseitigung der Gefahren kann nicht gleichermaßen zeitnah und effektiv begegnet werden. Ein milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Nach § 64 Absatz 4 NPOG haben Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsmitteln keine aufschiebende Wirkung.
Begründung zu Nummer 6:
Die Androhung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO liegt im öffentlichen Interesse. Gemäß § 80 Absatz 1 VwGO hätte eine vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu erhebende Klage eine aufschiebende Wirkung.
Es kann aufgrund der Gefahr für die objektive sowie auch subjektive Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass im Falle einer Klage gegen diese Verfügung, die grundsätzlich bis zur endgültigen Entscheidung, die sich ggf. über einen langen Zeitraum hinziehen könnte, hierüber gem. § 80 Absatz 1 VwGO aufschiebende Wirkung hätte, die Möglichkeit besteht, dass Schäden entstehen könnten.
Die rechtliche Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Verwaltungsrechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil sie andernfalls – mangels Vollziehbarkeit – unwirksam wäre. Die Dauer eines Klageverfahrens kann nicht abgewartet werden, da die Veranstaltung in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021 dann schon stattgefunden haben könnte. Es besteht jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung, einer Vermeidung vorhersehbarer Rechtsverstöße und damit an einer sofortigen Vollziehbarkeit, welches dem Interesse der Beteiligten überwiegt.
Das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer etwaigen Klage tritt hier unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens in Abwägung zu dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zurück. Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung überwog das öffentliche Interesse an einem Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenüber den privaten Interessen der Teilnehmer der Schulabschlussfeier, bis zu einer möglichen rechtskräftigen Entscheidung vorläufig vom Vollzug dieser Verfügung verschont zu bleiben. Hinsichtlich der zu erwartenden Gefahrenquellen aufgrund der vorliegenden Erfahrungen und Informationen tritt das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung hinter dem öffentlichen Interesse an der Abwehr der Gefahren zurück.
Unter Berücksichtigung des relativ kurzen Zeitraums bis zur Schulabschlussfeier würde im Falle einer Klage nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Die Klage hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Auf Ihren Antrag kann das oben genannte Gericht die aufschiebende Wirkung jedoch ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhebung der Vollziehung anordnen.
[1] Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 17.12.2019 (Nds. GVBl.S. 428)
[2] Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 3. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. verwaltungsverfahrensrechtl. Vorschriften vom 24. 9. 2009 (Nds. GVBl. S. 361)
[3] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2003 I Seite 102), zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
[4] Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. BGBL Jahr 1991 I Seite 686), zuletzt geändert durch Art. 16 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)

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Gallimarkt 2026 in Leer: 7 neue Fahrgeschäfte, großes Feuerwerk und Programm
Gallimarkt 2026 in Leer: Traditionelle Highlights und sieben neue Fahrgeschäfte
Vom 14. bis 18. Oktober 2026 wird Leer wieder zum Mittelpunkt der Region. Rund eine halbe Million Menschen werden zum Gallimarkt erwartet. Mit rund 250 Geschäften, 21 Großfahrgeschäften und zahlreichen Programmhöhepunkten bietet die fünfte Jahreszeit der Stadt auch in diesem Jahr eine Mischung aus Tradition, Unterhaltung und neuen Attraktionen.
Beim Pressegespräch informierten Bürgermeister Claus-Peter Horst, Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes, Vertreter des Schaustellerverbandes sowie der Polizeiinspektion Leer-Emden über das Programm, neue und traditionelle Angebote, das Verkehrs- und Sicherheitskonzept sowie wichtige Hinweise für Besucher.
Sieben neue Großfahrgeschäfte beim Gallimarkt
Insgesamt stehen auf dem Gallimarkt 2026 21 Großfahrgeschäfte. Gleich sieben davon sind in diesem Jahr erstmals in Leer dabei.
Zu den Neuheiten gehört das 65 Meter hohe „Infinity 2.0“. Für Action sorgen außerdem die Fahrgeschäfte „Mach 1“, „Playball“, „Heroes“ und „The Beast – Hulk vs. Thanos“.
Auch für diejenigen, die es etwas spritziger mögen, gibt es eine Neuheit: Die Wildwasserbahn „Big Splash“ kommt erstmals nach Leer. Hinzu kommt die historische Überschlagschaukel „Looping The Loop“, die ausschließlich durch eigene Kraft angetrieben wird.
Ebenfalls neu auf dem Gallimarkt ist das Laufgeschäft „Chaosfabrik“.
Mit rund 250 Geschäften insgesamt soll der Gallimarkt weiterhin Angebote für unterschiedliche Altersgruppen bieten. Bürgermeister Claus-Peter Horst betonte dabei insbesondere den Charakter des Gallimarktes als Familienfest.
Für die Stadt Leer und die gesamte Region sei der Gallimarkt von großer Bedeutung. Im Mittelpunkt stünden aber vor allem die hunderttausenden Besucher, die sich jedes Jahr darauf freuen, die Gallimarkttage gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten zu verbringen.
Galliviehmarkt eröffnet die Gallimarkt-Woche
Noch bevor der eigentliche Gallimarkt beginnt, steht der traditionelle Galliviehmarkt auf dem Programm. Am Dienstag, 13. Oktober 2026, ab 15 Uhr startet der Auftrieb der Tiere.
Die Viehmarktmeister Hinnerich Bakker und Markus Wienekamp rechnen in diesem Jahr mit rund 800 Tieren, darunter zahlreiche Kleintiere.
Neben dem traditionellen Viehhandel gibt es auch ein Rahmenprogramm. Dazu gehört der angeschlossene Mittelaltermarkt mit dem „Clan Of Kerry“. Außerdem können Besucher eine Ausstellung historischer Technik besichtigen.
Eröffnung am Mittwoch vor dem Historischen Rathaus
Der offizielle Auftakt des Gallimarktes findet traditionell vor dem Historischen Rathaus statt. Die Eröffnung beginnt am Mittwoch um 11:30 Uhr.
Am Donnerstag folgt der Tag der Betriebe und Vereine. Für die jüngeren Gallimarktbesucher gibt es an diesem Tag ebenfalls ein besonderes Highlight: Ab 14 Uhr steht der beliebte Auftritt der Superhelden auf dem Programm.
Großes Feuerwerk am Freitag
Ein Höhepunkt des Gallimarktes ist auch in diesem Jahr das Feuerwerk am Hafen. Es beginnt am Freitag ab 22 Uhr.
Nach Angaben des Vereins reisender Schausteller Ostfriesland e. V. soll das Feuerwerk 2026 länger und größer ausfallen. Geplant sind zudem Figuren, die es in dieser Form bislang noch nicht in der Region gegeben haben soll.
Lampionfahrt, Gottesdienst und verkaufsoffener Sonntag
Am Samstag steht mit der Lampionfahrt im Hafen ein weiterer traditioneller Programmpunkt auf dem Plan. Sie beginnt um 18:45 Uhr.
Der Sonntag startet um 10 Uhr mit dem Schaustellergottesdienst im Festzelt. Anschließend öffnen die Geschäfte beim verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet ab 12 Uhr.
Eine weitere Neuerung gibt es am Sonntagnachmittag: Im Festzelt wird um 14 Uhr und um 16:30 Uhr jeweils eine Zaubershow für Kinder angeboten.
Zum Abschluss des Tages wartet ab 18 Uhr die Happy Hour auf dem Gallimarkt.
Bewährtes Sicherheitskonzept wird fortgeführt
Damit die zahlreichen Besucher den Gallimarkt sicher erleben können, haben Stadt, Polizei, Feuerwehr, DRK und Marktverwaltung erneut ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorbereitet.
Das bereits im vergangenen Jahr eingesetzte Zufahrtsschutzkonzept kommt auch 2026 wieder zum Einsatz.
Im Sicherheitspool neben dem Riesenrad sind Feuerwehr, DRK, Polizei und Marktverwaltung täglich vom Beginn bis eine Stunde nach Ende des Gallimarktes erreichbar.
Das Veranstaltungsgelände wird außerdem konsequent per Video beobachtet. Ziel ist es, besonders hohe Personendichten frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf die Besucherströme gezielt zu lenken und zu entzerren.
Insgesamt sind täglich mehr als 100 Einsatzkräfte auf dem Gelände aktiv, um gemeinsam für die Sicherheit der Besucher zu sorgen.
Kostenloses Kinderfinder-Armband
Für Familien gibt es erneut das kostenlose „Kinderfinder“-Armband. Die Armbänder sind im Sicherheitspool und bei allen Kinderfahrgeschäften erhältlich.
Auf dem Armband können Kontaktdaten eingetragen werden. Sollten Kinder und Eltern auf dem stark besuchten Gallimarkt voneinander getrennt werden, kann dies dabei helfen, schnell wieder zusammenzufinden.
Keine Glasflaschen und Dosen auf dem Festgelände
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen und Dosen auf das Festgelände verboten.
Darüber hinaus appellieren die Verantwortlichen erneut an die Besucher, keine Hunde mit auf das Festgelände zu bringen. Dies sei insbesondere mit Blick auf das Tierwohl nicht sinnvoll.
Anreise mit Bus und Bahn empfohlen
Bei der Anreise hoffen die Verantwortlichen auf eine möglichst breite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Auch 2026 bieten die Buslinien im Landkreis zahlreiche Sonderfahrten zum Gallimarkt und zurück an. Besucher sollten diese Angebote nutzen und sich rechtzeitig über die jeweiligen Fahrpläne informieren.
Alle Informationen zum Gallimarkt 2026 online
Alle wichtigen Informationen zum Programm des Gallimarktes 2026, zu den Regeln auf dem Festgelände sowie zu Verkehrsregelungen, Anreise und Parkmöglichkeiten sind online bei der Stadt Leer abrufbar.
Informationen zum Gallimarkt 2026 – Stadt Leer
Gallimarkt auch Thema im Rathaus-Podcast
Auch der Rathaus-Podcast „kurzerkLEERt“ beschäftigt sich in seiner aktuellen Folge mit dem Gallimarkt. Bürgermeister Claus-Peter Horst und Marktmeister Michael Meyer sprechen über die Geschichte des traditionsreichen Marktes, persönliche Gallimarkt-Erinnerungen und die Höhepunkte des diesjährigen Programms.
Der Podcast ist unter kurz-erkleert.podigee.io sowie auf den gängigen Podcast-Plattformen verfügbar.

Die Facebookseite „Wir Leeraner“ des LeserECHO-Verlags begleitet den Gallimarkt auch in diesem Jahr mit aktuellen Informationen, Veranstaltungstipps, Fotos und Berichten.
Beiträge aus dem LeserECHO-Portal werden dabei regelmäßig auf Facebook veröffentlicht und erreichen so zusätzlich viele Menschen in der Region.
❤️ Und wie immer gilt: Alle Beiträge im LeserECHO-Portal sind ohne Abokosten und ohne Bezahlschranken lesbar.
Lokal
Landfrauen Stapelmoor stärken Zusammenhalt: Mehr als 70 Mitglieder engagieren sich
Landfrauen in Stapelmoor setzen auf Zusammenhalt und Gemeinschaft
Stapelmoor – Seit rund neun Monaten steht bei den Landfrauen Stapelmoor ein neuer Vorstand an der Spitze. Das Team hat die Vereinsarbeit neu organisiert und möchte dabei insbesondere den Zusammenhalt und das Miteinander stärken. Bei einem Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem berichteten die Landfrauen über ihre Arbeit, aktuelle Themen und ihre weiteren Pläne.
„In einer Zeit, in der der Zusammenhalt immer weniger wird, wollen wir uns für das Miteinander einsetzen“, erklärte Rieke Kula aus dem neuen Teamvorstand.
Begleitet wurde Nico Bloem bei seinem Besuch vom SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Helmut Geuken, Ratsherrn Günter Geerdes und Ortsvorsteher Bernhard Siemons. Bloem würdigte das ehrenamtliche Engagement der Landfrauen: „Die Landfrauen stehen für Gemeinsinn und Zusammenhalt. Das erlebe ich auch hier wieder. Herzlichen Dank für die ehrenamtliche Arbeit.“
Mehr als 70 Mitglieder engagieren sich
Die Landfrauen Stapelmoor zählen etwas mehr als 70 Mitglieder. Regelmäßig treffen sie sich zu gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten. Dazu gehören unter anderem Klönabende, bei denen der persönliche Austausch und die Pflege der Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen.
Auch der Kontakt untereinander ist den Landfrauen wichtig. Gleichzeitig möchte der Verein künftig verstärkt den Nachwuchs ansprechen und jüngere Frauen für die Arbeit der Landfrauen gewinnen.
Pflege und Ärztemangel als Gesprächsthemen
Der Besuch von Nico Bloem bot den Landfrauen außerdem die Gelegenheit, Themen anzusprechen, die sie und die Menschen vor Ort beschäftigen. Dazu gehörten unter anderem die Pflege und der Ärztemangel.
Im gemeinsamen Gespräch ging es damit auch um Fragen, die über die Vereinsarbeit hinausreichen und für die Entwicklung des ländlichen Raumes von Bedeutung sind.
Bloem lud die Landfrauen zudem zu einem Besuch des Niedersächsischen Landtages ein. Das Angebot stieß auf Interesse und wurde von den Landfrauen gerne angenommen.
Lob für ehrenamtliches Engagement
Nico Bloem betonte die Bedeutung der Landfrauen für das gesellschaftliche Leben vor Ort. „Ich schätze die Arbeit der Landfrauen Stapelmoor sehr. Sie investieren so viel Arbeit, Zeit und Leidenschaft. Sie schaffen Momente der Begegnung und sind immer präsent. Bei allen Veranstaltungen und Terminen sind die Landfrauen vertreten. Gut, dass wir unsere Landfrauen haben“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete.
Damit wurde beim Besuch in Stapelmoor deutlich, welchen Stellenwert die ehrenamtliche Arbeit der Landfrauen für das Gemeinschaftsleben hat.
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Lokal
Leer: Vollsperrung von Neuer Straße und Rathausstraße am 5. Oktober wegen Kranarbeiten
Vollsperrung in Leer: Neue Straße und Rathausstraße am 5. Oktober gesperrt
In Leer kommt es am Montag, 5. Oktober 2026, zu einer vorübergehenden Vollsperrung im Bereich der Neuen Straße und Rathausstraße. Grund sind notwendige Kranarbeiten zur Durchführung von Arbeiten am Rathausturm.
Die Sperrung gilt voraussichtlich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für den Durchgangsverkehr.
Welche Bereiche sind betroffen?
Gesperrt werden der Einmündungsbereich Königstraße/Neue Straße sowie die Rathausstraße auf Höhe des Historischen Rathauses. Der Bereich kann während der Arbeiten nicht mit Kraftfahrzeugen durchfahren werden.
Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren. Allerdings ist die Durchfahrt beziehungsweise der Durchgang aufgrund der Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.
Zufahrt für Anlieger bleibt teilweise möglich
Für die Anlieger der Neuen Straße wird die Zufahrt weiterhin bis zum Parkplatz an der Waage ermöglicht.
Das bestehende Durchfahrtsverbot auf Höhe der Neuen Straße Nr. 10 wird für die Dauer der Sperrung abgedeckt. Dadurch ist die Durchfahrt durch die Neue Straße aus Richtung Parkplatz möglich.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über:
Neue Straße → Groninger Straße → An der Seeschleuse
Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Verkehrsteilnehmer sollten am 5. Oktober 2026 im Bereich des Historischen Rathauses mit Einschränkungen rechnen und die ausgeschilderte Umleitung beachten.
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