Lokal
Stadt Leer: Unterstützungsunterschriften sind ungültig
Die bisher eingereichten Unterstützungsunterschriften sind ungültig Dem Wahlamt der Stadt Leer ist der gleiche Fehler unterlaufen wie der Stadt Norden. Die Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift für die anstehende Kommunalwahl wurden fehlerhaft herausgegeben. Nach der Kommunalwahlordnung trägt die Wahlleitung den Namen der Partei oder das Kennwort der Wählergruppe oder im Falle eines Einzelwahlvorschlags den Namen der Einzelperson in die Formblätter ein. Das Wahlamt der Stadt hat die Formblätter jedoch ohne diese Angaben herausgegeben. So wäre es theoretisch möglich, Unterstützungsunterschriften zu sammeln und erst später die oben genannten Daten einzutragen. Unterstützer*innen wüssten dann zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht, wessen Kandidatur sie unterstützen. „Selbstverständlich gehen wir nicht davon aus, dass jemand so etwas machen würde, aber die gesetzlichen Regelungen sollen diesen Fall verhindern. Wir möchten nicht, dass die Wahl aufgrund dieses Formfehlers angefochten werden kann und daher haben wir, als wir den Fehler am Freitag festgestellt haben, umgehend mit den Betroffenen, die schon Unterstützungsunterschriften eingereicht haben, Kontakt aufgenommen“, so die stellvertretende Wahlleiterin Ayélé Wallace. Die Einzelbewerber Jörg Penning und Claus-Peter Horst sowie Michael Runden von der Leeraner Wählergemeinschaft traf diese Nachricht natürlich hart. Doch reagierten alle drei sehr souverän und zeigten sich kooperativ.
Die Verwaltung beabsichtigte den Bewerbern zu helfen, indem sie die bisherigen Unterstützer*innen schriftlich kontaktiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine direkte Kontaktaufnahme durch die Stadt mit den Unterstützern*innen jedoch nicht möglich. Die personenbezogenen Daten wurden dem Abgeordneten bzw. den Bürgermeisterkandidaten zur Verfügung gestellt. Die Einwilligung kann nicht zur Verwendung auf die Stadt ausgeweitet werden.
Aller Voraussicht nach verringert sich die Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften kurzfristig. Hintergrund dafür ist eine beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, welches eine coronabedingte Sonderregelung erhalten soll. Diese soll nach Auskunft des Niedersächsischen Städtetages voraussichtlich am 10. Juni 2021 vom Landtag beschlossen werden. Danach verringert sich die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag deutlich.
„Die beiden Einzelbewerber müssen dann anstelle von jeweils 190 Unterschriften, voraussichtlich noch einmal 76 Unterschriften einsammeln.“, so Ayélé Wallace. Die Leeraner Wählergemeinschaft hat es ebenfalls etwas leichter. Sie benötigt für ihren Wahlvorschlag für jeden der zwei Wahlbereiche statt 30 voraussichtlich jeweils 12 Unterstützungsunterschriften. Es ist nicht nötig, dass eine Person, die bereits mehr als die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt hatte, alle noch einmal einreichen muss.
Heute erhalten die Betroffenen die neuen Formblätter für die Sammlung ihrer Unterstützungsunterschriften. „Ich hoffe, dass sich viele der Unterstützer*innen bei den Kandidaten melden und sich so der Aufwand in Grenzen hält. Glücklicherweise wurde der Fehler noch rechtzeitig entdeckt, denn noch ist bis zum 26. Juli Zeit. Dann endet um 18 Uhr die Frist, um Wahlvorschläge einzureichen. Wir möchten uns noch einmal in aller Form für diesen Fehler entschuldigen“, sagt die stellvertretende Wahlleiterin. Wie in Norden organisieren auch in Leer die zuständigen Mitarbeiter*innen erstmals eine Kommunalwahl.
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Lokal
Schleusenbrücke in Leer ab 22. Oktober gesperrt: Fahrbahn muss erneut saniert werden
Schleusenbrücke in Leer wird ab 22. Oktober komplett gesperrt
Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag dauern voraussichtlich bis zum 12. November – Rad- und Schiffsverkehr bleiben möglich
Auf der Schleusenbrücke in Leer stehen erneut Sanierungsarbeiten an. Die Brücke muss deshalb vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Schäden an der Fahrbahn nach Sanierung festgestellt
Grund für die Sperrung sind Schäden, die mehr als ein Jahr nach der umfangreichen Sanierung des Fahrbahnbetons in einem Teilbereich oberhalb des Brückenkellers sichtbar geworden sind.
Betroffen ist die damals neu aufgebrachte Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn. Diese hat sich aufgrund eines Mangels stellenweise vom Untergrund gelöst und ist in einigen Bereichen abgeplatzt.
Die genaue Ursache für die Schäden wird derzeit noch ermittelt.
Sanierung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung
Die erforderlichen Arbeiten sollen in der Woche nach dem Gallimarkt beginnen. Die beauftragte Firma wird den betroffenen Straßenbelag im Rahmen der Gewährleistung sanieren.
Für die Arbeiten ist eine vollständige Sperrung der Schleusenbrücke für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Die Sperrung soll nach derzeitiger Planung vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 bestehen.
Radverkehr kann die Brücke weiterhin passieren
Für Radfahrer soll die Brücke während der Bauarbeiten weiterhin passierbar bleiben. Vorgesehen ist, dass der Radverkehr auf einer Seite der Brücke an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Autofahrer müssen dagegen während der Sanierungsarbeiten auf eine andere Route ausweichen.
Schiffsverkehr nicht betroffen
Der Schiffsverkehr wird durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt. Die Schleuse kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Damit können Schiffe und Sportboote die Schleuse auch während der Bauarbeiten passieren.
Die Sperrung betrifft somit ausschließlich den Fahrzeugverkehr auf der Schleusenbrücke.
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Lokal
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen: Diese Öffnungszeiten gelten
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen
Geänderte Öffnungszeiten wegen des Tages der Deutschen Einheit
Wer am Samstag, 3. Oktober 2026, Abfälle oder Wertstoffe zu einem Wertstoffhof im Landkreis Leer bringen möchte, muss sich auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit bleiben die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer an diesem Tag geschlossen.
Wertstoffhof Breinermoor öffnet am 5. Oktober
Der Wertstoffhof im Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1 in Westoverledingen, ist nach dem Feiertag wieder am Montag, 5. Oktober, ab 9 Uhr für Kunden geöffnet.
Wer seine Wertstoffe dort entsorgen möchte, sollte die geänderten Öffnungszeiten rund um den Feiertag beachten.
Abfallumschlaganlage auf Borkum ab Montag geöffnet
Auf Borkum öffnet die Abfallumschlaganlage in der Reedestraße 196 ebenfalls wieder am Montag. Dort beginnt der Betrieb am 5. Oktober bereits um 8 Uhr.
Externe Wertstoffhöfe öffnen wieder am 9. und 10. Oktober
Auch bei den externen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer kommt es durch den Feiertag zu einer Änderung. Sie öffnen wieder wie gewohnt am Freitag und Samstag, 9. und 10. Oktober.
Wertstoffhof Neermoor weiterhin mit Sommeröffnungszeiten
Am Wertstoffhof Neermoor, Borgwardring 74, gelten aktuell noch die Sommeröffnungszeiten. Deshalb ist der Standort auch am Mittwoch, 7. Oktober, ab 13 Uhr geöffnet.
Die Umstellung auf die Winteröffnungszeiten wird der Landkreis Leer rechtzeitig bekanntgeben.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Leer
Bei Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Abfallentsorgung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Die kostenlose Service-Nummer lautet 0800 9252423. Alternativ ist die Abfallberatung per E‑Mail unter abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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Lokal
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Kinder gestalten am 13. Oktober eigene Kunstwerke
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden
Kreativer Workshop für Kinder von 8 bis 12 Jahren am 13. Oktober
In den Herbstferien lädt das Kunsthaus Leer Kinder zu einem besonderen kreativen Erlebnis ein. Beim Workshop „Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden“ können junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 13. Oktober 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Der kostenfreie Workshop richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Zu Beginn lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Landschaftsbilder aus der Sammlung des Kunsthauses kennen. Dabei erhalten sie einen Einblick in unterschiedliche künstlerische Darstellungen von Landschaften.
Anschließend werden die Kinder selbst kreativ: Aus gewöhnlichen Steinen entstehen mit Farbe und viel Fantasie kleine Kunstwerke. Die Steine können mit eigenen Phantasielandschaften und anderen individuellen Motiven gestaltet werden.
Der Workshop bietet damit die Möglichkeit, Kunst nicht nur anzuschauen, sondern selbst kreativ tätig zu werden und eigene Ideen umzusetzen.
Anmeldung bis zum 10. Oktober
Die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 10. Oktober 2026 erforderlich.
Interessierte können sich per E‑Mail unter info@kunsthaus-leer.de oder telefonisch unter 0491 926‑1531 anmelden.
Termin: Dienstag, 13. Oktober 2026
Uhrzeit: 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Kunsthaus Leer
Alter: 8 bis 12 Jahre
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: bis 10. Oktober 2026 per E‑Mail oder telefonisch
























