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Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800,00 Euro für Beamtinnen und Beamte sowie weitere Zahlungen.
Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte – Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den niedersächsischen Landtag
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Gewerkschaften und Verbände beteiligt und deren Anregungen zum Teil aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung. Das würde einen Beschluss im März-Plenum ermöglichen. Sollte der Landtag im März zustimmen, können im Anschluss die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.
Die Beamtinnen und Beamten könnten so voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.
Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und ‑empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.
Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.
Die Tarifbeschäftigten sollen die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen am Ende des Monats erhalten. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.
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Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Kreative Alternativen für einen gesunden Schulstart
Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Alternativen zur Zuckertüte entdecken.
In diesem Jahr haben angehende Schulkinder im Landkreis Leer die Chance, an einem besonderen Malwettbewerb teilzunehmen, der von den Prophylaxefachkräften organisiert wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für eine zahngesunde Ernährung zu stärken und Alternativen zur traditionellen Zuckertüte aufzuzeigen.
Die „Zahngesunde Schultüte“ ist der Hauptpreis für sechs glückliche Gewinnerinnen und Gewinner. Diese spezielle Schultüte ist randvoll gefüllt mit kleinen Überraschungen, die nicht nur Freude bereiten, sondern auch die Zahngesundheit unterstützen.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Schultüte, die oft mit Süßigkeiten gefüllt ist und somit einen hohen Zuckergehalt aufweist, soll die Aktion darauf aufmerksam machen, wie wichtig eine zuckerarme Ernährung für die Zahngesundheit ist. Ein übermäßiger Konsum von Zucker kann zu Karies führen und die Zähne dauerhaft schädigen.
Die Prophylaxefachkräfte des Landkreises haben verschiedene Ideen gesammelt, womit die Schultüte stattdessen gefüllt werden kann. Auf der Website des Landkreises Leer finden Eltern und Interessierte zahlreiche Vorschläge für zahngesunde Alternativen: www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit.
Für die Teilnahme am Wettbewerb können Jungen und Mädchen eine selbstbemalte oder selbstgebastelte Postkarte zum Thema “Schultüte” einsenden. Die Karte muss an das Gesundheitsamt Leer, Abteilung Zahnprophylaxe, Jahnstraße 4, 26789 Leer, adressiert sein und Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Teilnehmenden enthalten. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die im aktuellen Jahr eingeschult werden. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2024.
Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Aktion „Zahngesunde Schultüte“ gelten, eingehalten werden. Diese können auf der Website des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit eingesehen werden.
Mit diesem Malwettbewerb möchten die Prophylaxefachkräfte nicht nur auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung für die Zahngesundheit hinweisen, sondern auch Eltern und Kinder dazu ermutigen, gemeinsam zahngesunde Alternativen für die Schultüte zu entdecken.
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Vernachlässigung Ostfrieslands bei Hochwasserschäden: Thiele kritisiert Landesregierung
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele informierte sich vor Ort über die Hochwasserschäden. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung vergisst Ostfriesland bei Hochwasserschäden
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Gemeinsamer Austausch und offene Gespräche: “Bürgermeister vor Ort” lädt Einwohner von Leerort zum Dialog ein
„Bürgermeister vor Ort“ in Leerort: Bürgerdialog im Noortmer Huus
Die Veranstaltungsreihe „Bürgermeister vor Ort“ in der Stadt Leer geht weiter. Am Dienstag, den 7. Mai, um 19 Uhr lädt Bürgermeister Claus-Peter Horst die Bürgerinnen und Bürger von Leerort herzlich ins Noortmer Huus ein. Begleitet wird er von Melanie Becker, der Vorsitzenden des Ortsvereins Leerort, sowie weiteren Vertretern der Stadt und der Stadtwerke Leer AöR.
Im Mittelpunkt steht ein offener Austausch über aktuelle Themen, bei dem die Anwesenden in entspannter Atmosphäre ihre Hinweise, Anregungen und Kritik äußern können. Anmeldungen sind nicht erforderlich – jeder ist willkommen, seine Stimme zu erheben und mitzudiskutieren.
Weitere Termine der „Bürgermeister vor Ort“-Veranstaltungen sind wie folgt geplant, jeweils um 19 Uhr: am 14. Mai in Nüttermoor/Hohegaste (Gemeindehaus Nüttermoor), am 21. Mai in Logabirum (Mühle Eiklenborg), am 28. Mai in der Moormerlandsiedlung (Treff JuZ) und am 11. Juni in Loga (Vereinsheim Frisia Loga).
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