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StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

Quelle: BMVI
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:

Quelle: BMVI
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:

Quelle: BMVI
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:

Quelle: BMVI
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:

Quelle: BMVI
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:

Quelle: BMVI
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMVI
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

Quelle: BMVI
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
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Läufst du noch oder fährst du schon?
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Winter-Check am Futterhaus: Macht mit bei der „Stunde der Wintervögel“!
Wintereinbruch in Ostfriesland: NABU ruft zur Fütterung und großen Vogelzählung auf
Schnee, Eis und eisiger Wind: Der Winter hat Ostfriesland fest im Griff. Was für uns nach gemütlichen Stunden im Warmen klingt bedeutet für unsere heimischen Vögel einen harten Überlebenskampf. Der NABU Ostfriesland gibt jetzt wichtige Tipps zur Fütterung und lädt vom 9. bis 11. Januar zur „Stunde der Wintervögel“ ein.
Wenn der Boden gefroren und die Landschaft schneebedeckt ist, wird die Nahrungssuche für Amsel, Meise und Rotkehlchen zum Kraftakt. „Gerade jetzt nehmen die Vögel angebotenes Futter dankbar an“, erklärt Jan Fuchs vom NABU Ostfriesland. Wer helfen möchte, sollte jedoch auf die richtige Qualität achten.
Artgerecht füttern: Qualität statt Plastik
Der Experte rät zu hochwertigem Körner- und Fettfutter, idealerweise in Bioqualität. Ein wichtiger Hinweis für alle Vogelfreunde: Auf Meisenknödel in Plastiknetzen sollte verzichtet werden. Diese stellen eine Verletzungsgefahr für die Tiere dar und belasten zudem die Umwelt. Wer ganz sichergehen möchte, kann Meisenknödel aus Körnermischungen und Kokosfett oder Rindertalg einfach selbst herstellen – Anleitungen dazu bietet der NABU auf seiner Website.
Auch die Platzierung ist entscheidend: Futter sollte hängend an einem katzensicheren Ort angeboten werden. Klassische Futterhäuschen sind laut NABU weniger geeignet, da die Vögel darin herumlaufen und das Futter durch Kot verunreinigen können, was die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt.
Mitmachen und Forschen: Die „Stunde der Wintervögel“
Das aktuelle Winterwetter bietet pünktlich zum kommenden Wochenende ideale Bedingungen für eine besondere Aktion: Vom 9. bis 11. Januar findet die 16. „Stunde der Wintervögel“ statt. Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion liefert wichtige Daten über die Bestandsentwicklung unserer heimischen Arten.
So einfach funktioniert die Teilnahme:
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Beobachten: Suchen Sie sich eine Stunde lang einen gemütlichen Platz am Fenster, im Garten oder im Park.
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Zählen: Notieren Sie von jeder Vogelart die höchste Anzahl, die Sie gleichzeitig sehen.
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Melden: Übermitteln Sie Ihre Ergebnisse bis zum 19. Januar online unter www.stundederwintervoegel.de oder über die App „NABU Vogelwelt“.
„Jede einzelne Meldung hilft uns, die Entwicklungen bei unseren Wintervögeln besser zu verstehen“, betont Jan Fuchs. Im vergangenen Jahr beteiligten sich bundesweit rund 122.000 Menschen an der Aktion. Dank des aktuellen Winterwetters rechnen die Naturschützer auch in diesem Jahr mit einer regen Beteiligung und spannenden Beobachtungen direkt vor der Haustür.
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Vogelfutter einfach selber machen: So geht’s!
Wenn Schnee und Eis das Land bedecken, ist eine zusätzliche Fütterung für unsere heimischen Wildvögel überlebenswichtig. Selbstgemachtes Vogelfutter ist nicht nur eine nachhaltige Alternative zu gekauften Produkten, sondern auch eine schöne Beschäftigung für die ganze Familie. Und das Beste: Sie wissen genau, was drin ist!
Das brauchen Sie:
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200 g Kokosfett oder Rindertalg: Dies ist die Basis und bindet die Körnermischung.
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300–400 g Körnermischung: Eine fertige Mischung für Wildvögel oder eine eigene Zusammenstellung aus Sonnenblumenkernen, Haferflocken, Hanfsamen, Leinsamen, Mohn, Hirse und gehackten Nüssen (ungesalzen!).
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Optional: Rosinen oder getrocknete Beeren für Weichfutterfresser wie Amseln und Rotkehlchen.
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Formen: Ausstechformen, leere Joghurtbecher (mit Loch im Boden), halbe Kokosnussschalen oder Tannenzapfen.
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Schnur oder Draht: Zum Aufhängen der fertigen Futterstücke.
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Topf und Schüssel: Zum Schmelzen und Mischen.
Und so geht’s Schritt für Schritt:
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Fett schmelzen: Das Kokosfett oder Rindertalg in einem Topf bei niedriger Hitze langsam schmelzen lassen. Achten Sie darauf, dass es nicht zu heiß wird und keine Blasen wirft.
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Körner mischen: Sobald das Fett vollständig geschmolzen ist, den Topf vom Herd nehmen. Die Körnermischung (und optional die Trockenfrüchte) hinzufügen und alles gut verrühren, bis alle Körner gleichmäßig mit dem Fett überzogen sind. Die Masse sollte nun klebrig sein.
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Formen füllen:
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Für Meisenknödel: Nehmen Sie eine Portion der Masse und formen Sie diese fest zu einer Kugel. Stechen Sie vorsichtig ein Loch hindurch (z.B. mit einem Stiel oder Strohhalm), um später eine Schnur hindurchziehen zu können.
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In Ausstechformen: Legen Sie eine Schnur als Aufhängung in die Form und drücken Sie die Masse fest hinein.
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In Joghurtbechern/Kokosnussschalen: Legen Sie eine Schnur durch das vorbereitete Loch und lassen Sie das Ende unten herausragen. Füllen Sie die Fett-Körnermischung in die Formen und drücken Sie sie fest an. Das Schnurende sollte oben aus der Masse herausragen, um später als Aufhängung zu dienen.
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Tannenzapfen: Verstreichen Sie die Fett-Körnermischung großzügig zwischen die Schuppen der Tannenzapfen. Auch hier können Sie eine Schnur zum Aufhängen anbringen.
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Aushärten lassen: Lassen Sie die fertigen Futterstücke an einem kühlen Ort oder im Kühlschrank aushärten. Dies dauert je nach Größe und Form einige Stunden.
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Aufhängen: Sobald das Futter hart geworden ist, können Sie es aus den Formen nehmen (bei Joghurtbechern einfach den Boden aufschneiden oder vorsichtig zerdrücken). Ziehen Sie die Schnüre durch die Löcher oder verwenden Sie die bereits eingelegten Aufhänger.
Wichtiger Tipp: Achten Sie darauf, die Futterstellen an einem katzensicheren Ort aufzuhängen, am besten an Ästen, wo Katzen nicht direkt herankommen.
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Segen und starke Botschaft: Sternsinger im Papenburger Rathaus
Die Sternsinger segneten dieses Jahr das erste Mal beide Papenburger Rathäuser. Im Bild zu sehen sind die Sternsinger und Bürgermeisterin Vanessa Gattung vor dem Rathaus. Bildquelle: Stadt Papenburg
Segen für das neue Rathaus: Papenburger Sternsinger setzen Zeichen gegen Kinderarbeit
„Christus mansionem benedicat“ – mit diesem traditionellen Segenswunsch besuchten die Sternsinger zum Jahresbeginn die Rathäuser der Stadt Papenburg. Im Fokus der diesjährigen Aktion steht ein besonders ernstes Thema: Der weltweite Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit.
Es war ein besonderer Termin für Bürgermeisterin Vanessa Gattung, die die kleinen Könige der Gemeinden St. Antonius und St. Josef zum ersten Mal in den neuen Räumlichkeiten des Rathausgebäudes empfangen durfte. Mit dem Lied „Der Caspar, der Melchior und der Balthasar“ brachten die Kinder nicht nur festliche Stimmung, sondern auch den Segensspruch „20 * C + M + B + 26“ an die Eingänge der städtischen Gebäude an.
„Schule statt Fabrik“ – Eine Botschaft, die bewegt
Hinter dem festlichen Gewand der Sternsinger steht in diesem Jahr ein eindringliches Motto: „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Die bundesweite Aktion macht darauf aufmerksam, dass weltweit immer noch rund 138 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten müssen – oft unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen.
Kinderarbeit verhindert den Schulbesuch, raubt Zukunftschancen und schadet der kindlichen Entwicklung. Mit den gesammelten Spenden unterstützen die Sternsinger Partnerorganisationen weltweit, die Kinder aus ausbeuterischen Verhältnissen befreien und ihnen den Weg zurück in die Bildung ebnen.
Fokusland Bangladesch: Den Kreislauf der Armut durchbrechen
Beispielhaft stehen in diesem Jahr Projekte in Bangladesch im Mittelpunkt. Dort zwingt die extreme Armut viele Familien dazu, ihre Kinder arbeiten zu schicken. Organisationen wie die Caritas Bangladesch setzen hier an: Sie organisieren Förderkurse, unterstützen Jugendliche bei Schulabschlüssen und leisten wichtige Aufklärungsarbeit bei Eltern und Behörden, um den Teufelskreis aus Armut und fehlenden Bildungschancen dauerhaft zu durchbrechen.
Globaler Einsatz aus dem Emsland
Mit ihrem Besuch im Papenburger Rathaus zeigten die Kinder, dass Engagement keine Altersgrenzen kennt. Die gesammelten Spenden der Aktion fließen in Hilfsprojekte für benachteiligte Kinder in rund 100 Ländern weltweit. Dank des Einsatzes der Sternsinger können Kinderrechte gestärkt und neue Perspektiven geschaffen werden – für eine Welt, in der Schule und Bildung wichtiger sind als die Arbeit in Fabriken.
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Deutschlandticket wird teurer, mehr Lohn, höhere Pauschalen: Das ändert sich ab 2026
Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich bei Löhnen, Steuern und Verkehr
DEUTSCHLAND – Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche und finanzielle Neuerungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und den Geldbeutel der Bürger haben. Von spürbaren Lohnerhöhungen über steuerliche Entlastungen bis hin zu Preisanpassungen im Nahverkehr – wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Eine der zentralen Änderungen betrifft Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben und liegt künftig bei 13,90 Euro pro Stunde. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft angesichts der Lebenshaltungskosten stärken und für eine fairere Entlohnung in vielen Branchen sorgen.
Entlastung für Pendler: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Gute Nachrichten gibt es für alle Berufspendler. Die Pendlerpauschale wird deutlich angehoben und beträgt nun 38 Cent pro Kilometer. Besonders relevant: Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt dieser erhöhte Satz bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit können Fahrtkosten bei der Steuererklärung künftig wesentlich stärker geltend gemacht werden, was besonders für Pendler im ländlichen Raum eine finanzielle Erleichterung darstellt.
Deutschlandticket: Preissprung auf 63 Euro
Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs müssen sich hingegen auf höhere Kosten einstellen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket verteuert sich ab dem 1. Januar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preissteigerung bleibt das Ticket weiterhin die zentrale Flatrate-Option für Bus und Bahn in ganz Deutschland.
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Wer gerne auswärts isst, darf auf stabilere Preise hoffen: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ziel dieser politischen Entscheidung ist es, die Branche nach schwierigen Jahren zu stützen und die Betriebe in die Lage zu versetzen, die Preise für die Gäste trotz gestiegener Energiekosten moderat zu halten.
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