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StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

Quelle: BMVI
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:

Quelle: BMVI
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:

Quelle: BMVI
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:

Quelle: BMVI
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:

Quelle: BMVI
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:

Quelle: BMVI
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMVI
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

Quelle: BMVI
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
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Läufst du noch oder fährst du schon?
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Baupreise in Niedersachsen steigen 2026 deutlich: Wohnungsbau wird 5 Prozent teurer
Baupreise in Niedersachsen steigen im August 2026 um 5,0 Prozent
Neubau von Wohngebäuden so teuer wie seit drei Jahren nicht mehr – Rohbau und Ausbau deutlich teurer
HANNOVER. Die Baupreise für Wohngebäude in Niedersachsen sind im August 2026 deutlich gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, verteuerten sich die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Vergleich zum August 2025 um 5,0 Prozent. Damit wurde der stärkste Preisanstieg seit August 2023 verzeichnet. Damals waren die Preise im Jahresvergleich um 6,1 Prozent gestiegen.
Auch gegenüber dem vorherigen Berichtsmonat Mai 2026 legten die Baupreise weiter zu. Der Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden erhöhte sich innerhalb von drei Monaten um 1,1 Prozent. Im August 2026 lag der Index bei 141,8 Punkten, bezogen auf das Basisjahr 2021 mit einem Wert von 100.
Rohbauarbeiten fast 5 Prozent teurer
Bei den Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen die Preise im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 Prozent. Einen besonders großen Anteil an den Rohbauarbeiten und damit auch am Gesamtindex haben Beton- und Mauerarbeiten.
Die Preise für Betonarbeiten erhöhten sich gegenüber August 2025 um 3,9 Prozent, bei Mauerarbeiten betrug der Anstieg 3,5 Prozent.
Noch deutlicher verteuerten sich verschiedene weitere Arbeiten. Besonders stark stiegen die Preise für:
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Erdarbeiten: +8,2 Prozent
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Ramm‑, Rüttel- und Pressarbeiten: +7,1 Prozent
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Abdichtungsarbeiten: +7,1 Prozent
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Zimmer- und Holzbauarbeiten: +7,1 Prozent
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Dachdeckungsarbeiten: +6,1 Prozent
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Klempnerarbeiten: +5,4 Prozent
Damit lagen zahlreiche wichtige Leistungen beim Bau eines Wohngebäudes deutlich über dem Preisniveau des Vorjahres.
Ausbauarbeiten verteuern sich um 5,1 Prozent
Noch etwas stärker als die Rohbauarbeiten entwickelten sich die Preise für Ausbauarbeiten. Sie lagen im August 2026 5,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Besonders kräftige Preissteigerungen registrierte das Landesamt für Statistik Niedersachsen bei Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese verteuerten sich um 9,2 Prozent. Bei raumlufttechnischen Anlagen betrug der Anstieg 8,0 Prozent.
Auch andere Ausbauleistungen wurden deutlich teurer:
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Tischlerarbeiten: +6,8 Prozent
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Maler- und Lackierarbeiten: +6,8 Prozent
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Metallbauarbeiten: +6,3 Prozent
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Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen: +5,1 Prozent
Tischlerarbeiten und Metallbauarbeiten zählen dabei ebenso wie Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen zu den anteilsstärkeren Bereichen innerhalb der Ausbauarbeiten.
Nahezu unverändert blieben dagegen die Preise für Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Förderanlagen. Hier wurde gegenüber August 2025 ein leichter Rückgang von 0,3 Prozent festgestellt.
Auch Instandhaltung und Schönheitsreparaturen werden teurer
Nicht nur der Neubau von Wohngebäuden ist von der Preisentwicklung betroffen. Auch bei bestehenden Wohnungen und Gebäuden zogen die Preise deutlich an.
Die Kosten für Schönheitsreparaturen in einer Wohnung stiegen im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,6 Prozent. Bei Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden ohne Schönheitsreparaturen lag der Anstieg bei 5,5 Prozent.
Damit müssen auch Eigentümer, Vermieter und Bauherren bei Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit höheren Kosten rechnen.
Baupreise auch bei Büro- und Gewerbegebäuden gestiegen
Die Preissteigerungen beschränkten sich nicht auf den Wohnungsbau. Auch bei anderen Bauwerksarten wurden im August 2026 deutlich höhere Preise festgestellt.
Der Neubau von Bürogebäuden verteuerte sich gegenüber August 2025 um 5,4 Prozent. Bei gewerblichen Betriebsgebäuden betrug der Anstieg 5,1 Prozent.
Besonders deutlich fiel die Preisentwicklung beim Straßenbau aus. Die Preise lagen im August 2026 6,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Damit setzte sich die überdurchschnittliche Preisentwicklung im Straßenbau gegenüber den übrigen betrachteten Bauwerksarten fort.
Baukosten bleiben ein wichtiger Faktor für Bauherren
Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zeigen, dass sich das Bauen in Niedersachsen im Jahresvergleich erneut spürbar verteuert hat. Besonders betroffen sind sowohl der Rohbau als auch der Ausbau. Mit einem Plus von 5,0 Prozent beim Neubau von Wohngebäuden wurde im August 2026 der höchste Anstieg seit drei Jahren erreicht.
Für private Bauherren, Wohnungsunternehmen und gewerbliche Investoren bedeutet die Entwicklung, dass die Kalkulation von Neubau‑, Renovierungs- und Instandhaltungsprojekten weiterhin mit steigenden Baukosten verbunden ist.
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Steigende Baukosten und Bauzinsen erschweren den Weg ins Eigenheim
Der Traum vom eigenen Zuhause wird für viele Menschen in Deutschland zunehmend schwerer erreichbar. Die Baupreise steigen seit Jahren, und gleichzeitig müssen Bauherren deutlich höhere Finanzierungskosten einkalkulieren. Anfang Oktober 2026 lagen die Bauzinsen für eine zehnjährige Zinsbindung je nach Finanzierung bei rund 4,5 Prozent; seit Anfang Juli sind die Zinsen laut Finanztip um etwa 0,6 Prozentpunkte gestiegen.
Hinzu kommen die aktuellen Baupreise: In Niedersachsen verteuerte sich der Neubau von Wohngebäuden im August 2026 innerhalb eines Jahres um 5,0 Prozent. Für viele Familien bedeutet diese Kombination aus höheren Baukosten und höheren Zinsen, dass die Finanzierung eines Eigenheims immer schwieriger wird. Was früher für breite Bevölkerungsschichten erreichbar war, setzt heute häufig ein erhebliches Eigenkapital und ein entsprechend hohes Einkommen voraus.
Deutschland bleibt beim Wohneigentum Schlusslicht in Europa
Das zeigt sich auch bei der Wohneigentumsquote. Nach aktuellen Eurostat-Daten lebten 2024 in Deutschland 53 Prozent der Bevölkerung in einem Mietverhältnis. Damit war Deutschland das einzige EU-Land, in dem mehr Menschen zur Miete als im eigenen Zuhause lebten. Der Anteil der Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, lag damit bei rund 47 Prozent. In Rumänien waren es dagegen 94 Prozent, in der Slowakei 93 Prozent und in Ungarn 92 Prozent.
Deutschland entwickelt sich damit immer stärker zum Mieterland. Gleichzeitig übernimmt der Staat bei Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert. Das Geld wird in der Regel an die Leistungsberechtigten gezahlt, die damit ihre Miete begleichen; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter die Kosten auch direkt an den Vermieter überweisen.
Daraus ergibt sich eine grundsätzliche politische und gesellschaftliche Frage: Ist es auf Dauer sinnvoll, immer größere öffentliche Mittel für das Wohnen aufzuwenden, während gleichzeitig der Zugang zu selbst genutztem Wohneigentum für viele Menschen schwieriger wird? Kritiker sehen darin eine problematische Entwicklung, weil öffentliche Mittel dauerhaft Mietkosten absichern, während der Vermögensaufbau durch Wohneigentum für viele Haushalte zunehmend außer Reichweite gerät.
Von einer pauschalen „Umverteilung von unten nach oben“ zu sprechen, greift allerdings zu kurz. Die staatliche Übernahme angemessener Wohnkosten dient zunächst der sozialen Absicherung und stellt sicher, dass Menschen in finanzieller Not ihre Wohnung nicht verlieren. Gleichzeitig ist die Frage berechtigt, ob die Wohnungs- und Baupolitik stärker darauf ausgerichtet werden müsste, Wohneigentum wieder für breitere Bevölkerungsschichten erschwinglich zu machen.
Denn wer sich heute kein Eigenheim leisten kann, bleibt häufig dauerhaft Mieter. Damit fließen über Jahrzehnte Mietzahlungen an Eigentümer, während gleichzeitig der Staat bei einem Teil der Haushalte die Wohnkosten über Sozialleistungen mitfinanziert. Diese Kombination aus steigenden Baukosten, hohen Bauzinsen, einer niedrigen Wohneigentumsquote und steigenden staatlichen Wohnkosten ist eine Entwicklung, über die Politik und Gesellschaft grundlegend diskutieren müssen.
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Küstenschutz in Ostfriesland: Deich in der Krummhörn für den steigenden Meeresspiegel gerüstet
Christian Meyer (Zweiter von rechts) besichtigte das abgeschlossene Deichprojekt. Die Arbeiten in der Krummhörn zeigten ihn Dr. Thomas Schoneboom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Heikens und Frank Rosenberg (rechts) von der Deichacht Krummhörn.
Küstenschutz in Ostfriesland: Große Deicherhöhung in der Krummhörn abgeschlossen
4,3 Kilometer Deich für den steigenden Meeresspiegel ertüchtigt – 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert
Upleward/Manslagt. Der Küstenschutz in Ostfriesland wird weiter verstärkt: Die umfangreiche Deicherhöhung zwischen Upleward und Manslagt in der Krummhörn ist abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 4,3 Kilometern wurde der Deich für die Herausforderungen des Klimawandels und den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels ertüchtigt. Parallel dazu wurden auf rund 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert, um den wertvollen Naturraum im Deichvorland ökologisch aufzuwerten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer informierte sich bei einem Besuch vor Ort über das abgeschlossene Bauprojekt, das von der Deichacht Krummhörn und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt wurde.
„Küstenschutz ist eine durch die Klimakrise drängende Daueraufgabe und dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Es zeigt: Wir lassen nicht nach und stärken den Küstenschutz weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten“, sagte Christian Meyer bei seinem Besuch in der Krummhörn. Gleichzeitig dankte der Minister allen Beteiligten für ihren Einsatz bei dem umfangreichen Projekt.
20 Kilometer Deiche seit 2010 verstärkt
Der nun abgeschlossene Abschnitt ist Teil einer größeren Küstenschutzmaßnahme der Deichacht Krummhörn. Seit 2010 wurden die Hauptdeiche der Deichacht bereits auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern entlang der Außenems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.
Das jetzt fertiggestellte Projekt umfasst den 4,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Upleward und Manslagt. Mit den Arbeiten am ersten Teilabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 begonnen.
Oberdeichrichter Gerd-Udo Heikens von der Deichacht Krummhörn betonte die Bedeutung des Projekts für die Region.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Deichbauprojekt gemeinsam umsetzen konnten. Insgesamt leben in unserem 48.000 Hektar großem Verbandsgebiet, wovon rund ein Drittel unter NHN liegen, etwa 130.000 Menschen. Durch die Küstenschutzanlagen werden rund 15 Milliarden Euro an Sachwerten geschützt.“
Diese Zahlen verdeutlichten die große Bedeutung des Küstenschutzes in der Region. Heikens dankte zugleich allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung.
Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht
Der ursprüngliche Vorlanddeich war zuletzt in den 1970er-Jahren ausgebaut worden. Er verfügte damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Normalhöhennull (mNHN).
Neue Berechnungen der Forschungsstelle Küste im NLWKN haben ergeben, dass der Deich unter Berücksichtigung eines Vorsorgemaßes für einen klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN ausgebaut werden muss.
Damit der Deich auch nach den erwarteten Sackungen und Setzungen langfristig die erforderliche Sollhöhe erreicht, wurde er im Zuge der Baumaßnahme auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht.
„Damit der Deich auch nach dem Abklingen der zu erwartenden Sackungen und Setzungen die Sollhöhe erreicht, wurde er auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht. Der Deichquerschnitt wurde so hergestellt, dass für den Fall verstärkter Auswirkungen des Klimawandels eine weitere Anpassung möglich ist“, erläutert Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich.
Auch für mögliche zukünftige Anforderungen wurde vorgesorgt. Zwischen der Deichbinnenböschung und dem Deichverteidigungsweg befindet sich eine rund 13 Meter breite Binnenberme. Sollte eine weitere Erhöhung erforderlich werden, können die Deichacht und der NLWKN hier künftig den Deich um bis zu einen weiteren Meter erhöhen, ohne die Außenböschung verändern zu müssen.
Niedersachsen investiert deutlich mehr in den Küstenschutz
Das Land Niedersachsen hat die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Jahr deutlich erhöht.
Für die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen stehen erstmals rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 42 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland bereitgestellt.
Landesweit werden damit mehr als 280 Maßnahmen umgesetzt, geplant oder fortgeführt. Rund 160 dieser Projekte entfallen auf den Küstenschutz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhöhung von Deichen zu sogenannten Klimadeichen, die auf den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels vorbereitet werden.
Darüber hinaus wurde das Sondervermögen für den Hochwasser- und Küstenschutz um 254 Millionen Euro erhöht. In den kommenden Jahren soll außerdem das Personal beim NLWKN weiter aufgestockt werden, um unter anderem Genehmigungsverfahren und weitere Aufgaben schneller bearbeiten zu können.
„Mit der Klimakrise steigen nicht nur die Meeresspiegel, sondern Starkregenereignisse und Hochwassergefahren nehmen im ganzen Land deutlich zu. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, erklärte Umweltminister Christian Meyer.
Für Niedersachsen mit mehr als 600 Kilometern Hauptdeichlinie an der Küste sei Vorsorge von besonderer Bedeutung, so der Minister. Der Küstenschutz diene dabei sowohl dem Schutz der heute in den Küstenregionen lebenden Menschen als auch kommenden Generationen.
NLWKN plante und begleitete die Deicherhöhung
Die jetzt abgeschlossene Deicherhöhung in der Krummhörn wurde von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich geplant und während der Umsetzung begleitet.
Die naturschutzfachliche Planung und Umsetzung der Salzwiesenrenaturierung erfolgte gemeinsam durch die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich.
Das Bauprojekt verbindet damit zwei wichtige Aufgaben: den langfristigen Schutz der Bevölkerung und Sachwerte vor Sturmfluten sowie die ökologische Entwicklung des wertvollen Naturraums vor dem Deich.
Salzwiesenrenaturierung auf 27,5 Hektar
Das Deichvorland erfüllt eine wichtige Funktion für den Küstenschutz. Es wurde in den Jahren 1974 und 1975 durch Aufspülung als Küstenschutzmaßnahme hergestellt.
Heute hat das Vorland mehrere Funktionen. Durch seine seegangsmindernde Wirkung trägt es dazu bei, den Deichfuß vor den Kräften brandender Wellen zu schützen. Gleichzeitig kann es im Fall eines Deichversagens dazu beitragen, Schäden zu reduzieren.
Darüber hinaus ist das Gebiet Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und gehört zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Es bietet damit Lebensraum für zahlreiche wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
Am nördlichen Ende des 4,3 Kilometer langen Deichabschnitts befindet sich ein Suchraum für Renaturierungsmaßnahmen. Die entsprechenden Flächen sind im Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn ausgewiesen.
In den vergangenen Jahrzehnten war das Vorland durch sogenannte Begrüppung, also den Aushub von Gräben in den Lahnungsfeldern, sowie durch die Ablagerung feinster Schwebstoffe in Höhe und Breite gewachsen.
Bereits im Vorlandmanagementplan von 2017 hatten Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dabei sollten die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen miteinander verbunden werden.
Insgesamt wurden drei Bereiche festgelegt, in denen Salzwiesenrenaturierungen durchgeführt wurden.


Natürliche Entwicklung der Salzwiesen soll gefördert werden
Die Renaturierungsmaßnahmen umfassen insgesamt rund 27,5 Hektar. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Salzwiesen im Vorland des Dyksterkruger Hellers zu verbessern.
Dafür wurden günstige Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Entwicklung geschaffen. Dazu gehören natürliche Prozesse wie Erosion und Sedimentation, die Entwicklung mäandrierender Priele sowie naturnahe Reliefstrukturen.
Auch für die Vogelwelt wurden die Lebensbedingungen verbessert. Insbesondere die Habitate für Brutvögel der Röhrichte und Salzwiesen wurden aufgewertet. Dabei entstanden beziehungsweise entwickelten sich Bereiche mit höherer, mittlerer und niedriger Salzwiesenvegetation.
Die Maßnahmen sollen damit sowohl die ökologische Vielfalt als auch die natürliche Entwicklung des Deichvorlands fördern.
Erste Renaturierungsmaßnahme bereits 2020 umgesetzt
Die gezielte Absenkung des Geländeniveaus im Deichvorland begann bereits im Jahr 2020. Die Absenkung startet in einem ausreichenden Abstand von etwa 300 Metern seewärts der Deichlinie.
In den Jahren 2025 und 2026 wurden die Arbeiten fortgesetzt.
Erste Ergebnisse zeigen nach Angaben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Renaturierungsmaßnahme erfolgreich verlaufen ist. Diese erste Maßnahme wurde auf einer Teilfläche von rund 9,3 Hektar als Kompensationsmaßnahme für den Deichbau durchgeführt.
Dabei entstand gleichzeitig ein wichtiger Synergieeffekt zwischen Natur- und Küstenschutz: Der bei der Absenkung des Geländeniveaus entnommene Boden konnte zu großen Teilen für den Deichbau verwendet werden.
Damit verbindet das Projekt in der Krummhörn den Schutz vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels mit der ökologischen Entwicklung des Nationalparks und der wertvollen Salzwiesenlandschaft an der ostfriesischen Küste.
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Deutschlandticket wird 2027 teurer: 66,80 Euro – Verbraucherzentrale fordert einfacheren Nahverkehr
Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Verbraucherzentrale fordert einfachen Nahverkehrstarif
Der Preis für das Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erneute Preiserhöhung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnte ein regelmäßiger Preisanstieg dazu führen, dass das Ticket für immer mehr Menschen finanziell unattraktiv wird.
Gleichzeitig fordert der vzbv einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrer. Bus und Bahn sollen damit auch für Menschen einfacher nutzbar werden, die kein monatliches Abonnement benötigen.
Deutschlandticket: Verbraucherzentrale warnt vor weiterer Preisspirale
Das Deutschlandticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit einem einheitlichen Ticket können Fahrgäste den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne sich mit unterschiedlichen Verbundgrenzen, Tarifzonen und regionalen Ticketmodellen auseinandersetzen zu müssen.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird dieser Vorteil jedoch durch die angekündigten Preissteigerungen zunehmend geschwächt.
„Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neuen Preisindex bestimmt werden. Damit entfällt zwar das jährliche politische Ringen um die konkrete Höhe des Ticketpreises. Gleichzeitig sieht der vzbv die Gefahr einer automatisierten Preisspirale.
Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer nicht immer passend
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Deutschlandticket vor allem für Menschen attraktiv, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen. Für Personen mit einem geringeren Mobilitätsbedarf kann sich ein monatliches Abonnement dagegen finanziell weniger lohnen.
Gerade angesichts steigender Spritpreise seien attraktive Alternativen zum Auto wichtig, erklärt Ramona Pop. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, sei das Deutschlandticket aufgrund der Preisentwicklung jedoch immer seltener eine passende Lösung.
Die Verbraucherzentrale kritisiert deshalb, dass ein einfacher Zugang zum bundesweiten Nahverkehr derzeit im Wesentlichen an das Deutschlandticket gekoppelt sei.
Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif
Als Alternative schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten vor.
Das Modell soll sich am Grundprinzip des Deutschlandtickets orientieren: Statt unterschiedlicher Entfernungen, Tarifzonen und Verbundgrenzen sollen einfache Zeitkarten die Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Vorgesehen sind nur wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten. Diese sollen einen Zeitraum von 15 Minuten bis zu 24 Stunden abdecken. Das Angebot soll bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.
Damit könnten Fahrgäste beispielsweise eine Zeitkarte für eine bestimmte Nutzungsdauer kaufen, ohne sich vorher mit den jeweiligen regionalen Tarifgrenzen beschäftigen zu müssen.
Schluss mit dem „Tarifdschungel“ im Nahverkehr?
Die Verbraucherzentrale sieht insbesondere bei Gelegenheitsfahrern weiterhin einen komplizierten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Je nach Region gelten unterschiedliche Verkehrsverbünde, Tarifzonen und Ticketangebote.
„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, sagt Ramona Pop.
Das Ziel müsse deshalb ein Tarifsystem sein, das in ganz Deutschland nach denselben Grundsätzen funktioniert.
„Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und ‑fahrer“, so Pop.
Verbraucherzentrale: Einfacher Zugang soll erhalten bleiben
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es neben dem Deutschlandticket ein zusätzliches, einfaches und bundesweit einheitliches Angebot für Menschen, die kein Abonnement abschließen möchten oder bei denen sich das Deutschlandticket aufgrund der Nutzungshäufigkeit preislich nicht rechnet.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale setzt dabei auf wenige verständliche Zeitkarten statt eines komplexen Systems aus Entfernungsstufen und Tarifzonen.
Damit soll der öffentliche Nahverkehr auch für Gelegenheitsfahrer einfacher zugänglich werden. Der vzbv verbindet die Forderung insbesondere mit dem Ziel, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos zu schaffen.
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