Blaulicht
Tragende Milchkühe, Rinder und Kälber verendeten in den Flammen
In der Nacht zu Freitag hat ein Feuer in Holtland ein landwirtschaftliches Gebäude zerstört. Um 01:35 Uhr wurde zunächst die Feuerwehr Holtland mit dem Stichwort Dachstuhlbrand alarmiert.
Vier Minuten später waren die ersten Kräfte vor Ort und erkannten schnell, dass nicht nur der Dachstuhl betroffen war, sondern der das Gebäude in Vollbrand stand. Die Alarmstufe wurde sofort erhöht und alle Feuerwehren der Samtgemeinde Hesel und die Drehleiter der Feuerwehr Leer nachgefordert.
Nachbarn hatten beim Eintreffen der Feuerwehr bereits begonnen die Kühe aus dem Laufstall zu treiben und versucht weitere Tiere aus einem zweiten Stall zu retten.
In der ersten Phase konnten die Einsatzkräfte nur wenig gegen die massiven Flammen ausrichten. Auch ein Innenangriff zur Rettung weiterer Tiere war nicht mehr möglich. Mit dem Eintreffen weiterer Feuerwehren verbesserte sich die Löschsituation zunehmend.
Für 16 z.T. tragende Milchkühe, 7 Rinder und 9 Kälber kam jedoch jede Hilfe zu spät, sie verendeten in den Flammen. Weitere Tiere wurden durch das Feuer so schwer verletzt, dass sie später von einem Tierarzt eingeschläfert werden mussten. Insgesamt wurden etwa 50 Tiere bei dem Brand oder indessen Folge getötet. Etwa 100 Milchkühe, konnten durch Nachbarn und Feuerwehr gerettet werden. Sie wurden zunächst auf ein nahes Feld getrieben und konnten am Morgen auf einem benachbarten Hof gemolken werden.
Das Feuer breitete sich rasend schnell aus und griff schon in der Anfangsphase auf das Wohnhaus über. Hier wurde das Obergeschoss vollständig durch den Brand zerstört. Auch das Erdgeschoss wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Lediglich ein Übergreifen auf den Laufstall und teile des Melkstandes konnte verhindert werden. Da sich in der Scheune und dem angrenzenden Stall große Mengen Stroh befanden, war die Brandlast extrem. Auch ein Traktor, ein Hoftruck und diverse Maschinen und Arbeitsgeräte wurden Opfer der Flammen.
Die Familie die den Hof betreibt, war zum Zeitpunkt des Feuers noch im Urlaub, der Hof wurde für die Zeit von den Eltern bewirtschaftet. Bei dem Versuch noch zu retten, was geht zog sich der Vater des Landwirtes eine Rauchvergiftung zu und musste Rettungsdienstlich behandelt werden. Eine stationäre Behandlung im Krankenhaus war jedoch zum Glück nicht erforderlich.
Weitere Unterstützung erhielten die Einsatzkräfte von der Firma de Buhr die relativ schnell mit einem großen Bagger und einem Dumper vor Ort war um das brennende Stroh auszufahren. Nach etwa drei Stunden hatten die Einsatzkräfte den Brand unter Kontrolle. Die Nachlöscharbeiten dauerten noch bis Freitagmittag an.
Neben den Feuerwehren der Samtgemeinde und der Feuerwehr Leer, war zu Versorgung der Einsatzkräfte auch der Fachzug Logistik der Kreisfeuerwehr im Einsatz. Für die Absicherung der Feuerwehrleute stand die SEG Florian des DRK ebenfalls bereit. Insgesamt waren rund 140 Einsatzkräfte beteiligt.
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Blaulicht
Mit Schreckschusspistole und verbotenen Böllern über die Grenze – Bundespolizei greift ein!

Blaulicht
Weener: 67-jährige Hundehalterin auf Supermarktparkplatz zu Boden gestoßen – Polizei sucht Zeugen
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 04.11.2026
Ostrhauderfehn — Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am 3. November 2026 kam es gegen 19:45 Uhr auf der Hauptstraße in Ostrhauderfehn zu einem Verkehrsunfall. Eine 31-jährige VW-Fahrerin beabsichtigte, in die 1. Südwieke abzubiegen. Dabei touchierte sie eine Ampelanlage und beschädigte diese. Anschließend entfernte sich die Fahrzeugführerin unerlaubt vom Unfallort. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen konnte sie jedoch von Polizeibeamten kontrolliert werden. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Blutentnahme und stellte den Führerschein der Frau sicher. Gegen sie wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.
Weener — Hundehalterin wird auf Supermarktparkplatz zu Boden gestoßen
Am 2. November 2026, kam es im Zeitraum zwischen 15:45 Uhr und 17:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Mühlenstraße in Weener zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Hundehaltern. Eine 67-jährige Frau hielt sich dort mit ihrem Hund auf, als es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem bislang unbekannten Mann kam. Im weiteren Verlauf stieß der Mann die Frau zu Boden, sodass sie stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Anschließend entfernte sich der Unbekannte mit seinem Hund vom Parkplatz. Der Mann wird als groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er hatte rötliche Haare und trug einen Bart. Zu seiner Bekleidung liegen keine weiteren Angaben vor. Bei dem mitgeführten Hund soll es sich um einen kleinen Mischling mit hellbraunem Fell gehandelt haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Vorfall oder zur beschriebenen Person machen können, sich bei der Polizei in Weener zu melden.
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Blaulicht
Raubüberfälle in Leer und Westoverledingen: Sechs Tatverdächtige im Visier – zwei Männer in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Aurich und Polizei ermitteln gegen sechs Männer im Alter zwischen 20 und 36 Jahren – bei einem Überfall in Westoverledingen wurde eine Bewohnerin gefesselt und verletzt
In und um Leer ist der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Leer/Emden ein Ermittlungserfolg gelungen. Im Zusammenhang mit mehreren Raubtaten und Wohnungseinbrüchen stehen sechs Männer im Alter zwischen 20 und 36 Jahren unter Tatverdacht. Zwei von ihnen befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aurich ereigneten sich am 30. Dezember 2025 sowie ab August 2026 insgesamt zwei Raubtaten in Tateinheit mit Körperverletzungen und Freiheitsberaubungen. Hinzu kommen zwei Wohnungseinbruchsdiebstähle.
Durch zunächst verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Aurich gemeinsam mit der Polizeiinspektion Leer/Emden ergab sich ein Tatverdacht gegen die sechs Männer.
Bewohnerin in Westoverledingen gefesselt und verletzt
Ausgangspunkt der jüngsten Durchsuchungsmaßnahmen war eine weitere Tat in der Nacht zum 29. Oktober 2026.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll sich einer der Beschuldigten gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Personen Zutritt zu einer Privatwohnung in Westoverledingen verschafft haben. Während die Bewohnerin zunächst noch schlief, sollen die Täter die Räumlichkeiten durchsucht haben.
Im weiteren Verlauf sollen sie die Frau gefesselt haben. Dabei erlitt die Bewohnerin Schmerzen und eine Verletzung am Arm. Die Täter entwendeten Bargeld und Goldschmuck.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen auch die weiteren Raubtaten nach einem ähnlichen Muster abgelaufen sein.
36-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft
Am Freitag, 30. Oktober 2026, fanden aufgrund der Ermittlungen Durchsuchungen bei den Beschuldigten statt. Dabei wurde der 36-jährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich erließ das Amtsgericht Emden am Samstag, 31. Oktober 2026, im zentralen Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Leer einen Haftbefehl gegen den Mann. Seit der Verkündung des Haftbefehls befindet er sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Ein weiterer Tatverdächtiger wurde im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen festgenommen. Auch er befindet sich aufgrund eines dortigen Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Leer/Emden sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere werden die möglichen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Taten sowie die jeweiligen Tatbeiträge der weiteren Beschuldigten geprüft.
Darüber hinaus werden derzeit die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet.
Die Staatsanwaltschaft Aurich teilte die Ermittlungsergebnisse am 2. November 2026 mit.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Beschuldigten gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.























