Lokal
Ulf Thiele (CDU) fordert Lösungen: Schäfer in Not durch Blauzungenkrankheit und Wolf
Diskutierten die Lage der Schäfereien, die durch Blauzungenkrankheit und Wolfsangriffe erheblich unter Druckstehen: (v.l.) Klaus Borde, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Leer, Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU), Kreistagsabgeordnete Hildegard Hinderks (CDU), Frank Schüür, Mitglied des Vorstandes der Rheider Deichacht, Talea und Wilhelm Hensmann (Schäferei Hensmann, Critzum) im Schafstall der Familie, in dem ein kleiner Bestand der Herde steht, der sich von der Blauzungenkrankheit erholen muss. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU) besucht Schäferei Hensmann in Critzum
„Dringender Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit und zum Stopp der Wolfsübergriffe“
Critzum (Rheiderland) – Die alarmierende Situation der Schafhalter aufgrund der Blauzungenkrankheit und der zunehmenden Wolfsangriffe stand im Fokus eines Besuchs von Landtagsabgeordnetem Ulf Thiele (CDU) auf der Schäferei Wilhelm Hensmann in Critzum. Gemeinsam mit Klaus Borde, Vorsitzendem des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Leer, der Kreistagsabgeordneten Hildegard Hinderks (CDU) und Reinhard Schüür vom Vorstand der Rheider Deichacht, informierte sich Thiele am Freitag über die Herausforderungen, mit denen Schäfer in der Region konfrontiert sind.
Existenzbedrohung durch Tierseuchen und Wolfsangriffe
„Die Lage ist für mich psychisch und wirtschaftlich extrem belastend“, schilderte Schäfer Wilhelm Hensmann die Situation. Aufgrund der Blauzungenkrankheit habe er knapp die Hälfte seiner Lämmer und etwa 30 Prozent seiner Mutterschafe verloren – trotz Impfung. Von ehemals 350 Mutterschafen sind nur noch 280 übrig. Für 2024 rechne Hensmann mit einem finanziellen Nullsummenspiel. Zusätzlich sorgen Wolfsübergriffe für Angst: Ein Wolfspaar hat sich offenbar im Rheiderland dauerhaft angesiedelt.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis aus diesem Paar ein Rudel wird, und dann wird die Situation für uns Nutztierhalter noch schwieriger“, warnte Hensmann. Die wirtschaftliche Belastung sei für viele Schäfer kaum noch tragbar.
Auch Hensmanns Tochter Talea, die trotz einer Karriere in der IT-Branche plant, die Schäferei zu übernehmen, zeigte sich besorgt. „Die Bedingungen, unter denen Schäfer heute arbeiten, schrecken viele junge Menschen ab.“
Ulf Thiele fordert entschlossenes Handeln
Thiele sprach sich klar für Maßnahmen zur Eindämmung der Wolfsproblematik aus. „Der Schutzstatus des Wolfes wurde auf europäischer Ebene bereits abgesenkt. Jetzt muss Deutschland nachziehen und das Naturschutzrecht anpassen, damit eine gezielte Regulierung möglich wird.“
Die rot-grüne Landesregierung habe bislang versäumt, die Interessen der Tierhalter konsequent zu vertreten. „Zu lange hat man sich hinter EU-Regelungen versteckt, statt pragmatische Lösungen für den Schutz von Nutztieren zu finden“, kritisierte der Abgeordnete.
Bedeutung der Schäfereien für den Küstenschutz
Thiele hob die immense Bedeutung der Schafhaltung für den Küstenschutz hervor. Schäfereien wie die von Wilhelm Hensmann bewirtschaften Emsdeiche, deren Grasnarbe durch die Beweidung gefestigt wird. Dadurch wird die Schutzfunktion der Deiche deutlich verbessert.
„Wenn die Schäfer ihre Arbeit nicht mehr leisten können, droht bei Sturmfluten oder Hochwasser ein Desaster. Die Hochwasserereignisse des vergangenen Winters sollten eine Warnung sein“, mahnte Thiele.
Blauzungenkrankheit: Verbesserte Entschädigungsregelungen gefordert
Neben den Wolfsübergriffen stellte Thiele auch die Folgen der Blauzungenkrankheit in den Vordergrund. „Diese Tierseuche verursacht nicht nur massives Tierleid, sondern auch enorme wirtschaftliche Schäden.“ Er forderte bessere Entschädigungen für betroffene Betriebe sowie präventive Maßnahmen, um die Belastung zu minimieren.
Die derzeitige Regelung der Tierseuchenkassen sieht Entschädigungen nur bei behördlichen Tötungsanordnungen vor. Landwirte, deren Tiere trotz Impfung erkranken, oder die durch Preisverfall und Vermarktungsverbote Verluste erleiden, gehen leer aus. Thiele forderte eine Überprüfung dieser Regelungen durch die rot-grüne Landesregierung und entsprechende Anpassungen über eine Bundesratsinitiative.
„Schäfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Küstenschutz und zur regionalen Landwirtschaft. Sie dürfen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden“, betonte Thiele.
Der Besuch auf der Schäferei Wilhelm Hensmann verdeutlichte die komplexen Herausforderungen, mit denen Schäfer in Niedersachsen konfrontiert sind. Thiele sicherte den Tierhaltern seine politische Unterstützung zu und betonte die Notwendigkeit, sowohl den Schutzstatus des Wolfes zu überdenken als auch die Entschädigungsregelungen für Tierseuchen zu verbessern. „Nur so können wir den Fortbestand der Schäfereien und den damit verbundenen Küstenschutz langfristig sichern.“
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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