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Ulf Thiele (CDU) fordert Lösungen: Schäfer in Not durch Blauzungenkrankheit und Wolf
Diskutierten die Lage der Schäfereien, die durch Blauzungenkrankheit und Wolfsangriffe erheblich unter Druckstehen: (v.l.) Klaus Borde, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Leer, Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU), Kreistagsabgeordnete Hildegard Hinderks (CDU), Frank Schüür, Mitglied des Vorstandes der Rheider Deichacht, Talea und Wilhelm Hensmann (Schäferei Hensmann, Critzum) im Schafstall der Familie, in dem ein kleiner Bestand der Herde steht, der sich von der Blauzungenkrankheit erholen muss. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU) besucht Schäferei Hensmann in Critzum
„Dringender Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit und zum Stopp der Wolfsübergriffe“
Critzum (Rheiderland) – Die alarmierende Situation der Schafhalter aufgrund der Blauzungenkrankheit und der zunehmenden Wolfsangriffe stand im Fokus eines Besuchs von Landtagsabgeordnetem Ulf Thiele (CDU) auf der Schäferei Wilhelm Hensmann in Critzum. Gemeinsam mit Klaus Borde, Vorsitzendem des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Leer, der Kreistagsabgeordneten Hildegard Hinderks (CDU) und Reinhard Schüür vom Vorstand der Rheider Deichacht, informierte sich Thiele am Freitag über die Herausforderungen, mit denen Schäfer in der Region konfrontiert sind.
Existenzbedrohung durch Tierseuchen und Wolfsangriffe
„Die Lage ist für mich psychisch und wirtschaftlich extrem belastend“, schilderte Schäfer Wilhelm Hensmann die Situation. Aufgrund der Blauzungenkrankheit habe er knapp die Hälfte seiner Lämmer und etwa 30 Prozent seiner Mutterschafe verloren – trotz Impfung. Von ehemals 350 Mutterschafen sind nur noch 280 übrig. Für 2024 rechne Hensmann mit einem finanziellen Nullsummenspiel. Zusätzlich sorgen Wolfsübergriffe für Angst: Ein Wolfspaar hat sich offenbar im Rheiderland dauerhaft angesiedelt.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis aus diesem Paar ein Rudel wird, und dann wird die Situation für uns Nutztierhalter noch schwieriger“, warnte Hensmann. Die wirtschaftliche Belastung sei für viele Schäfer kaum noch tragbar.
Auch Hensmanns Tochter Talea, die trotz einer Karriere in der IT-Branche plant, die Schäferei zu übernehmen, zeigte sich besorgt. „Die Bedingungen, unter denen Schäfer heute arbeiten, schrecken viele junge Menschen ab.“
Ulf Thiele fordert entschlossenes Handeln
Thiele sprach sich klar für Maßnahmen zur Eindämmung der Wolfsproblematik aus. „Der Schutzstatus des Wolfes wurde auf europäischer Ebene bereits abgesenkt. Jetzt muss Deutschland nachziehen und das Naturschutzrecht anpassen, damit eine gezielte Regulierung möglich wird.“
Die rot-grüne Landesregierung habe bislang versäumt, die Interessen der Tierhalter konsequent zu vertreten. „Zu lange hat man sich hinter EU-Regelungen versteckt, statt pragmatische Lösungen für den Schutz von Nutztieren zu finden“, kritisierte der Abgeordnete.
Bedeutung der Schäfereien für den Küstenschutz
Thiele hob die immense Bedeutung der Schafhaltung für den Küstenschutz hervor. Schäfereien wie die von Wilhelm Hensmann bewirtschaften Emsdeiche, deren Grasnarbe durch die Beweidung gefestigt wird. Dadurch wird die Schutzfunktion der Deiche deutlich verbessert.
„Wenn die Schäfer ihre Arbeit nicht mehr leisten können, droht bei Sturmfluten oder Hochwasser ein Desaster. Die Hochwasserereignisse des vergangenen Winters sollten eine Warnung sein“, mahnte Thiele.
Blauzungenkrankheit: Verbesserte Entschädigungsregelungen gefordert
Neben den Wolfsübergriffen stellte Thiele auch die Folgen der Blauzungenkrankheit in den Vordergrund. „Diese Tierseuche verursacht nicht nur massives Tierleid, sondern auch enorme wirtschaftliche Schäden.“ Er forderte bessere Entschädigungen für betroffene Betriebe sowie präventive Maßnahmen, um die Belastung zu minimieren.
Die derzeitige Regelung der Tierseuchenkassen sieht Entschädigungen nur bei behördlichen Tötungsanordnungen vor. Landwirte, deren Tiere trotz Impfung erkranken, oder die durch Preisverfall und Vermarktungsverbote Verluste erleiden, gehen leer aus. Thiele forderte eine Überprüfung dieser Regelungen durch die rot-grüne Landesregierung und entsprechende Anpassungen über eine Bundesratsinitiative.
„Schäfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Küstenschutz und zur regionalen Landwirtschaft. Sie dürfen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden“, betonte Thiele.
Der Besuch auf der Schäferei Wilhelm Hensmann verdeutlichte die komplexen Herausforderungen, mit denen Schäfer in Niedersachsen konfrontiert sind. Thiele sicherte den Tierhaltern seine politische Unterstützung zu und betonte die Notwendigkeit, sowohl den Schutzstatus des Wolfes zu überdenken als auch die Entschädigungsregelungen für Tierseuchen zu verbessern. „Nur so können wir den Fortbestand der Schäfereien und den damit verbundenen Küstenschutz langfristig sichern.“
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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