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Ulf Thiele (CDU) fordert Lösungen: Schäfer in Not durch Blauzungenkrankheit und Wolf
Diskutierten die Lage der Schäfereien, die durch Blauzungenkrankheit und Wolfsangriffe erheblich unter Druckstehen: (v.l.) Klaus Borde, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Leer, Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU), Kreistagsabgeordnete Hildegard Hinderks (CDU), Frank Schüür, Mitglied des Vorstandes der Rheider Deichacht, Talea und Wilhelm Hensmann (Schäferei Hensmann, Critzum) im Schafstall der Familie, in dem ein kleiner Bestand der Herde steht, der sich von der Blauzungenkrankheit erholen muss. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU) besucht Schäferei Hensmann in Critzum
„Dringender Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit und zum Stopp der Wolfsübergriffe“
Critzum (Rheiderland) – Die alarmierende Situation der Schafhalter aufgrund der Blauzungenkrankheit und der zunehmenden Wolfsangriffe stand im Fokus eines Besuchs von Landtagsabgeordnetem Ulf Thiele (CDU) auf der Schäferei Wilhelm Hensmann in Critzum. Gemeinsam mit Klaus Borde, Vorsitzendem des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Leer, der Kreistagsabgeordneten Hildegard Hinderks (CDU) und Reinhard Schüür vom Vorstand der Rheider Deichacht, informierte sich Thiele am Freitag über die Herausforderungen, mit denen Schäfer in der Region konfrontiert sind.
Existenzbedrohung durch Tierseuchen und Wolfsangriffe
„Die Lage ist für mich psychisch und wirtschaftlich extrem belastend“, schilderte Schäfer Wilhelm Hensmann die Situation. Aufgrund der Blauzungenkrankheit habe er knapp die Hälfte seiner Lämmer und etwa 30 Prozent seiner Mutterschafe verloren – trotz Impfung. Von ehemals 350 Mutterschafen sind nur noch 280 übrig. Für 2024 rechne Hensmann mit einem finanziellen Nullsummenspiel. Zusätzlich sorgen Wolfsübergriffe für Angst: Ein Wolfspaar hat sich offenbar im Rheiderland dauerhaft angesiedelt.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis aus diesem Paar ein Rudel wird, und dann wird die Situation für uns Nutztierhalter noch schwieriger“, warnte Hensmann. Die wirtschaftliche Belastung sei für viele Schäfer kaum noch tragbar.
Auch Hensmanns Tochter Talea, die trotz einer Karriere in der IT-Branche plant, die Schäferei zu übernehmen, zeigte sich besorgt. „Die Bedingungen, unter denen Schäfer heute arbeiten, schrecken viele junge Menschen ab.“
Ulf Thiele fordert entschlossenes Handeln
Thiele sprach sich klar für Maßnahmen zur Eindämmung der Wolfsproblematik aus. „Der Schutzstatus des Wolfes wurde auf europäischer Ebene bereits abgesenkt. Jetzt muss Deutschland nachziehen und das Naturschutzrecht anpassen, damit eine gezielte Regulierung möglich wird.“
Die rot-grüne Landesregierung habe bislang versäumt, die Interessen der Tierhalter konsequent zu vertreten. „Zu lange hat man sich hinter EU-Regelungen versteckt, statt pragmatische Lösungen für den Schutz von Nutztieren zu finden“, kritisierte der Abgeordnete.
Bedeutung der Schäfereien für den Küstenschutz
Thiele hob die immense Bedeutung der Schafhaltung für den Küstenschutz hervor. Schäfereien wie die von Wilhelm Hensmann bewirtschaften Emsdeiche, deren Grasnarbe durch die Beweidung gefestigt wird. Dadurch wird die Schutzfunktion der Deiche deutlich verbessert.
„Wenn die Schäfer ihre Arbeit nicht mehr leisten können, droht bei Sturmfluten oder Hochwasser ein Desaster. Die Hochwasserereignisse des vergangenen Winters sollten eine Warnung sein“, mahnte Thiele.
Blauzungenkrankheit: Verbesserte Entschädigungsregelungen gefordert
Neben den Wolfsübergriffen stellte Thiele auch die Folgen der Blauzungenkrankheit in den Vordergrund. „Diese Tierseuche verursacht nicht nur massives Tierleid, sondern auch enorme wirtschaftliche Schäden.“ Er forderte bessere Entschädigungen für betroffene Betriebe sowie präventive Maßnahmen, um die Belastung zu minimieren.
Die derzeitige Regelung der Tierseuchenkassen sieht Entschädigungen nur bei behördlichen Tötungsanordnungen vor. Landwirte, deren Tiere trotz Impfung erkranken, oder die durch Preisverfall und Vermarktungsverbote Verluste erleiden, gehen leer aus. Thiele forderte eine Überprüfung dieser Regelungen durch die rot-grüne Landesregierung und entsprechende Anpassungen über eine Bundesratsinitiative.
„Schäfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Küstenschutz und zur regionalen Landwirtschaft. Sie dürfen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden“, betonte Thiele.
Der Besuch auf der Schäferei Wilhelm Hensmann verdeutlichte die komplexen Herausforderungen, mit denen Schäfer in Niedersachsen konfrontiert sind. Thiele sicherte den Tierhaltern seine politische Unterstützung zu und betonte die Notwendigkeit, sowohl den Schutzstatus des Wolfes zu überdenken als auch die Entschädigungsregelungen für Tierseuchen zu verbessern. „Nur so können wir den Fortbestand der Schäfereien und den damit verbundenen Küstenschutz langfristig sichern.“
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Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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