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Ulf Thiele: Kultusministerin darf Samtgemeinde Hesel mit Schulmensa nicht hängen lassen
Foto: Von links: Thomas Bohlen CDU-Ratsmitglied Gemeinde Holtland, CDU-Generalsekretär Dr. Marco Mohrmann, Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann, CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele, CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende und Kreisvorsitzende Melanie Nonte, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Hesel Hans-Hermann Joachim, Vorsitzender CDU Holtland Jonny Siebens. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele: Appell an Kultusministerin, Samtgemeinde Hesel bei Schulmensa zu unterstützen
Für den Bau der Mensa der Gundschule Holtland drohen der Samtgemeinde Hesel nach wie vor hohe Rückzahlungen in Höhe von bis zu 630.000 Euro an Bund und Land. Nach Wegen aus dieser für die Kommune finanziell bedrohlichen Situation suchte am Samstag bei einem Ortstermin der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele gemeinsam mit Hesels Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann und dem Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Dr. Marko Mohrmann (Zeven, Landkreis Rotenburg), sowie Vertretern des CDU-Samtgemeindverbandes Hesel unter Leitung der Verbands- und Kreisvorsitzenden Melanie Nonte. Die klare Forderung von Thiele: „Die Kultusministerin darf die Samtgemeinde Hesel mit den Kosten der Schulmensa Holtland nicht hängen lassen. Schließlich wurde durch den Bund, mit Zustimmung des Landes, gerade erst der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Grundschulplatz eingeführt. Dafür müssen viele Kommunen in Mensen und Räume investieren. Das schaffen sie nicht aus eigener Finanzkraft.“
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte. Die Grundschule Holtland ist stabil zweizügig und bereits seit 2014 eine offene Ganztagsschule. Und das Interesse von Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Ganztagsunterricht wächst stetig. Von den 150 Kindern nutzen aktuell ein Drittel das Angebot der Grundschule, mit weiter steigender Tendenz. Um dieses Angebot überhaupt zu ermöglichen, musste bisher viel improvisiert werden. So diente ein kleiner Unterrichtsraum nicht nur zur Wissensvermittlung, sondern auch als Schulmensa und für Nachhilfeangebote in den Nachmittagsstunden. „Bei immer größerer Nachfrage und dem ab 2026 folgenden Rechtsanspruch auf dieses Angebot ist dieser Zustand nicht dauerhaft haltbar. Dazu gehört auch ein adäquates Lern- und Betreuungsumfeld“, sagte Thiele. Allerdings kann eine finanzschwache Kommune wie die Samtgemeinde Hesel ein derart großes Bauvorhaben seiner Meinung nach kaum aus eigener Kraft stemmen. „Bund und Land sind in der Pflicht, denn sie haben den Eltern die Ganztagsschule versprochen“, so Thiele weiter. Umso erfreulicher war es dann aus Sicht der Samtgemeinde, im Sommer 2021 ein Bewilligungsbescheid des Niedersächsischen Kultusministeriums in Höhe von 678.000 Euro zu erhalten. Konkret handelte es sich dabei um Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetzes (GaFG), die vom Bund stammen und durch das Land verteilt wurden. Mit der Richtlinie wurden Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen an die Samtgemeinde ausgezahlt und auch der Bau der multifunktionalen Mensa in Holtland überhaupt erst möglich. Die Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2021 hätte das Vorhaben abgeschlossen werden müssen. Das war in Zeiten von Corona, akutem Fachkräfte- und Materialmangel allerdings unmöglich. Die Bundesregierung gewährte daher eine Fristverlängerung bis Ende 2022.
Was waren die besonderen Herausforderungen?
Die Rahmenbedingungen für die Ausführungen des Baus der Mensa in Holtland haben sich seither allerdings nicht verbessert, ganz im Gegenteil. Zu den erstgenannten Herausforderungen kamen nun aufgrund des Ukraine-Krieges weitere Lieferengpässe bei den Baumaterialien. Auch die formalen Hürden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden zumindest aufgrund der Corona-Maßnahmen besonders herausfordernd. Dazu zählen beispielsweise die Information und Beratung der verantwortlichen Gremien, Anfertigungen oder Änderungen von Bebauungsplänen, Auslegungsfristen und die Ausschreibungsverfahren für öffentliche Projekte. Alles nahm viel Zeit in Anspruch. Die Frist reichte nicht aus und die Rückzahlung der Förderung drohte.
Anhörung im Bundestag und Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium
Konfrontiert mit der Forderung nach Rückzahlung der Fördermittel stellte Samtgemeindebürgermeister Themann das Problem im Februar 2023 während einer Anhörung sogar im Deutschen Bundestag ausführlich dar. Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte ihn als Anzuhörenden dort durchgesetzt. Als hiesiger Landtagsabgeordneter schaltete sich auch Ulf Thiele ein und stellte im Januar 2023 eine Parlamentarische Anfrage an das Kultusministerium in Hannover, mit der Bitte Lösungen für das Probleme der Kommune nach der nicht fristgerechten Umsetzung des Mensa-Baus aufzuzeigen. Die Kultusministerin räumte ein, dass neben Hesel auch andere Kommunen Probleme bei der Umsetzung hätten. Daher stellte sie in ihrer Antwort eine unkomplizierte Lösung für alle Beteiligten in Aussicht. Bei dem Ortstermin in Holtland sprach er die durch das Kultusministerium in Aussicht gestellten Lösungswege erneut an. Nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Themann wird immer noch geprüft, ob Teilabrechnungen für Arbeiten erfolgen können, die fristgerecht durchgeführt werden konnten. Das könnte die Rückförderung um etwa 100.000 Euro reduzieren. „Das wäre bei dem hohen Rückzahlungsvolumen jedoch leider nur eine relativ kleine Hilfe für eine finanzschwache Kommune im ländlichen Raum, zumal diese Situation nicht von ihr zu verantworten ist. Zudem dauert diese Prüfung inzwischen viel zu lange an. Wir brauchen jetzt Entscheidungen“, so Thiele.
Gezielte Förderung für kleine Bildungseinrichtungen ermöglichen
Außerdem sieht er die Chance, bei der Auflage des neuen Förderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes dabei zu sein. Das Kultusministerium hatte in seiner Antwort auf Thieles Anfrage erkennen lassen, dass eine Förderung der nicht fristgerecht fertiggestellten Teile der Mensa auch aus diesem Programm denkbar sei. „Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und den Ländern liegt seit Mitte Juni vor. Jetzt muss die Kultusministerin Wort halten und auf dieser Basis die Mensa in Holtland auskömmlich fördern“, fordert Thiele. Dafür sei es erforderlich, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Baumaßnahmen für den Ganztagsausbau von Bildungsreinrichtungen einzusetzen, und auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Eine im Kultusministerium ebenfalls diskutierte Verteilung des Geldes nach dem Gießkannenprinzip würde der Samtgemeinde Hesel hingegen kaum helfen. Das wäre für dünnbesiedelte Kommunen und damit für den gesamten ländlichen Raum ein großer Nachteil und würde alle großen Städte bevorzugen“, sagte Thiele. Daher plädiert er für eine gezielte Förderung von einzelnen Projekten. „Letztendlich würden weder Land noch Bund ein Schaden entstehen, wenn die Mensa in Holtland durch das neue Programm finanziert würde. Die Samtgemeinde würde den Förderbetrag aus dem alten Programm zurückzahlen und das Geld aus dem neuen Förderprogramm zurückerhalten. Es müsste letztlich nur umgebucht werden“, sagte Thiele. Er kündigte nach dem Treffen am Samstag eine erneute Parlamentarische Anfrage an, mit der Bitte die Interessen des ländlichen Raumes bei dem Aufbau der neuen Förderkulisse durch den Bund zu berücksichtigen und die Förderung der Mensa in Holtland dort zu berücksichtigen. In diesem Sinne wollen CDU-Generalsekretär Mohrmann und Thiele auch Gespräche in der CDU-Landtagsfraktion führen, um dort Rückendeckung für dieses Vorhaben zu bekommen.
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Schulverweigerung Landkreis Leer
Schulverweigerung: Ursachen, Konsequenzen und Lösungsansätze
Schulverweigerung bezeichnet das wiederkehrende oder längerfristige, unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht. Dieses Verhalten kann sowohl regelmäßiges als auch sporadisches Schwänzen umfassen und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. In Deutschland gilt Schulverweigerung als Ordnungswidrigkeit, die sowohl für die betroffenen Schüler*innen als auch für ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Verantwortung der Eltern
In Deutschland besteht Schulpflicht, und es liegt in der Verantwortung der Eltern, sicherzustellen, dass ihre minderjährigen Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Versäumnisse in dieser Pflicht stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Die rechtlichen Konsequenzen sollen sicherstellen, dass Schüler*innen ihre Bildungsrechte wahrnehmen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in Beruf und Gesellschaft erlangen.
Ursachen und Hintergründe
Die Gründe für Schulverweigerung sind vielfältig und oft komplex:
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Persönliche oder emotionale Probleme: Ängste und Depressionen können Schüler*innen erheblich belasten und sie vom Schulbesuch abhalten.
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Soziale Ausgrenzung und Mobbing: Ein feindliches Schulumfeld kann dazu führen, dass sich Schüler*innen isoliert fühlen und die Schule meiden.
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Familiäre Probleme: Instabile Familienverhältnisse oder finanzielle Sorgen können die Motivation und das Wohlbefinden von Kindern beeinträchtigen.
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Lernschwierigkeiten: Schüler*innen, die Schwierigkeiten im Lernen haben, fühlen sich oft überfordert und meiden die Schule aus Scham oder Angst vor Misserfolg.
Diese Faktoren sind oft nicht leicht zu erkennen und stellen sowohl Lehrkräfte als auch Eltern vor große Herausforderungen. Eine differenzierte und empathische Herangehensweise ist notwendig, um die individuellen Hintergründe zu verstehen.
Die Rolle der Schule und der Ordnungsbehörden
Schulen sind gefordert, schnell auf Anzeichen von Schulverweigerung zu reagieren. Eine enge Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern ist entscheidend, um die Ursachen für das Fernbleiben zu ermitteln und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. In vielen Fällen arbeiten Schulen mit Ordnungsbehörden, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und, wenn nötig, Familiengerichten zusammen, um bei schwerwiegenden Fällen einzugreifen und das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Der allgemeine Ablauf bei wiederholter Schulverweigerung beginnt meist mit einer Ansprache der Eltern durch die Schule. Wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, wird das Jugendamt eingeschaltet. In extremen Fällen kann das Familiengericht eingreifen, insbesondere wenn eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wird.
Prävention und Unterstützung
Um Schulverweigerung langfristig zu verhindern, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Ein positives Schulklima, in dem Schülerinnen sich wohlfühlen und unterstützt werden, ist entscheidend. Dazu gehört auch die Integration von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen, die sowohl Schülerinnen als auch Eltern beratend zur Seite stehen können. Durch individuelle Gespräche und gezielte Unterstützung können viele Probleme, die zur Schulverweigerung führen, frühzeitig erkannt und angegangen werden.
Fazit
Schulverweigerung ist ein ernstes und vielschichtiges Thema, das verschiedene gesellschaftliche Ebenen betrifft. Ein verantwortungsvoller Umgang mit betroffenen Schüler*innen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – Schulen, Eltern, Jugendämter und Ordnungsbehörden – sind entscheidend, um die Ursachen zu ergründen und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln. Durch präventive und unterstützende Maßnahmen kann die Schulverweigerung nachhaltig reduziert werden, sodass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und Erfolg erhalten.
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Informationen zum Schulausfall im Landkreis Leer: Wichtige Details und Hinweise
Schulausfall Landkreis Leer
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte
Im Landkreis Leer wird über einen Unterrichtsausfall nur bei besonderen Witterungsverhältnissen entschieden, wie beispielsweise extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung trifft bis 5 Uhr morgens eine Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Pressemitteilung: Medien werden informiert.
- Internetseite: Die Webseite des Landkreises wird aktualisiert.
- Soziale Medien: Informationen werden auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung (Facebook, Instagram, X) veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren. Die Kreisverwaltung bittet darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen Abstand zu nehmen, da die Webseite des Landkreises immer den aktuellsten Stand widerspiegelt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Sollte zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis auftreten, kann eine Bekanntgabe über das Radio möglicherweise nicht rechtzeitig die Schüler
erreichen. Daher wird empfohlen, sich auf KATWARN, die Webseite und die sozialen Netzwerke zu verlassen.
Wenn Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass der Schulweg aufgrund der Witterung gefährlich ist, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder sie vorzeitig von der Schule abzuholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. In diesem Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Schulbetrieb während des Unterrichtsausfalls
Im Falle eines Unterrichtsausfalls bleibt die Schule geöffnet. Die Schüler können zur Schule gehen, und die Lehrkräfte sind „im Dienst“, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Busunternehmen und ‑fahrer
tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztendlich müssen sie entscheiden, ob sie trotz eines nicht abgesagten Unterrichts die Fahrzeuge einsetzen können. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können, was dazu führt, dass Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen.
Die Unternehmen und Busfahrer sind angehalten, umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Pflichten der Auszubildenden
Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule hat keine Auswirkungen auf die Pflichten der Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Schulausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht von der „Bedienungspflicht“.
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Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen
Bei Schulfit bieten wir umfassende Nachhilfe in einer Vielzahl von Fächern für Schüler aller Klassen und Schulformen. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Lernenden zu erfüllen und ihnen zu helfen, ihre schulischen Ziele zu erreichen.
Fächerangebot
Wir bieten Nachhilfe in folgenden Fächern an:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bieten wir auch Online-Nachhilfe an, um Flexibilität und Zugang zu ermöglichen.
Beratung und erweiterte Angebote
Neben der Nachhilfe unterstützen wir auch in weiteren Bereichen:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahnberatung
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter:
Standort Leer:
Heisfelder Straße 2
26789 Leer
Telefon: 0491 — 5951
Standort Moormerland:
Rudolf-Eucken-Straße 14
26802 Moormerland
Telefon: 04954 — 8789
Sie können uns auch per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de kontaktieren oder uns über WhatsApp oder SMS unter 0176 24206004 erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer schulischen Zukunft arbeiten!
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Schulen in der Stadt Leer
Schulen in der Stadt Leer
In der Stadt Leer gibt es eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, die sich durch ihre vielfältigen Angebote und hohen Standards auszeichnen. Die Schulen in Leer bieten nicht nur eine solide Grundbildung, sondern auch umfassende Fördermöglichkeiten für Schüler aller Altersgruppen. Von Grundschulen, die eine integrative und verlässliche Ausbildung bieten, bis hin zu weiterführenden Schulen und berufsbildenden Einrichtungen – die Bildungslandschaft in Leer ist breit gefächert.
Besonders hervorzuheben ist das Engagement der Lehrkräfte, die mit einem ganzheitlichen Ansatz die individuelle Entwicklung der Schüler fördern. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Nachhilfe- und Förderangebote, die gezielt auf die Bedürfnisse der Lernenden eingehen. Die Schulen in Leer legen großen Wert auf persönliche Betreuung und die Schaffung eines positiven Lernumfeldes.
Grundschulen in Leer (Ostfriesland)
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Daalerschule
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26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 65 342
Fax: 0491 99 22 307 -
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Ziegeleistraße 7
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 33 35
Fax: 0491 96 07 658 -
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Schulstraße 3
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 97 76 130
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Breslauer Straße 40
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 65 508
Fax: 0491 65 509 -
Plytenbergschule
Ubbo-Emmius-Straße 54
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 65 421
Fax: 0491 45 45 667
Gymnasien
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 92 56 10
Fax: 0491 92 56 127
Ubbo-Emmius-Straße 6–8
26789 Leer (Ostfriesland)
Fax: 0491 92 56 229
Förderschulen
Osseweg 21
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 12 309
Fax: 0491 91 22 536
Ulrichstraße 19
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 13 909
Fax: 0491 91 22 557
“Körperliche und Motorische Entwicklung“
Osseweg 21
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Fax: 0491 14 769
Hauptschule
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Telefon: 0491 62 109
Fax: 0491 91 22 148
Realschulen
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 62–409
Fax: 0491 92- 79475
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9711–060
Fax: 0491 9711–057
Berufsbildende Schulen
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Telefon: 0491 92 58 10
Fax: 0491 92 58 11 12
26789 Leer (Ostfriesland)
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Fax: 0491 92 75 218
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Telefon: 0491 92 817‑5211
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Telefon: 0491 92817–5010
Fax: 0491 92817–5011
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