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Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Weitere Förderungen gehen nach Leer, Moormerland und Weener. Die Mittel der Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde.
Seit 2009 bemüht sich die Gemeinde Uplengen um einen Ausgleich für den Jugendsportplatz des VfB Uplengen, der für den Kindergarten an der Höststraße aufgegeben wurde. Mit Beschluss des Gemeinderates am 25.10.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Realisierungskonzept für die Errichtung eines gemeindeeigenen Kunstrasenplatzes für die fußballspielenden Vereine der Gemeinde Uplengen, zu erarbeiten. In Abstimmung mit den fußballspielenden Vereinen der Gemeinde – neben dem VfB Uplengen sind dies der FTC Hollen, der SV Neufirrel und der VfL Ockenhausen, und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen der Oberschule Uplengen und der Leichtathletikgemeinschaft Uplengen wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet. Anstelle des Rasenplatzes soll ein moderner Kunstrasenplatz mit deutlich verbesserten Nutzungszeiten gebaut werden. Die Leichtathletikanlagen werden ebenfalls saniert.
Die Gesamtkosten für das Uplengener Projekt schätzt das beauftragte Planungsburo Kilian + Kollegen aus Oldenburg auf knapp zwei Millionen Euro. Viel Geld für eine strukturschwache Gemeinde wie Uplengen. Daher bat Bürgermeister Heinz Trauernicht bereits im Jahr 2020 den Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) um Unterstützung. Dieser riet zu einem Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus. Dort werden zwar Schwimm- und Sporthallen priorisiert, jedoch ist die Förderung von kommunalen Freisportanlagen ebenso möglich und eine regional ausgewogene Verteilung gewollt. Die Finanzmittel dieser Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde. Der Volkswagen-Konzern musste diese 2018 als Bußgeld wegen der Manipulation von Abgaswerten an das Land Niedersachsen zahlen. Die Koalition aus CDU und SPD entschied, zehn Prozent der Mittel für die Sanierung von Sportstätten einzusetzen.
Mehrere Hintergrundgespräche, Videokonferenzen und Abstimmungsgespräche später war der Antrag in 2021 im Innenministerium mit einem Schwerpunkt auf die Sanierung der Leichtathletikanlagen platziert und jetzt zur Freude von Ulf Thiele positiv beschieden. „Die Gemeinde Uplengen erhält vom Innen- und Sportministerium die Maximalförderung in Höhe von 400.000 Euro für die Sanierung der Sportanlage in Remels. Die Arbeit hat sich gelohnt. Diese Förderung wird der Gemeinde helfen, das Projekt für den Vereins- und Schulsport zeitnah zu realisieren und auch die aktuellen Kostensteigerungen besser zu verkraften“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Aufgrund des Zustandes der ca. 40 Jahre alten Laufbahn und der weiteren Sportanlagen an den Köpfen des Sportplatzes plant die Gemeinde neben der Umwandlung der bestehenden Rasenspielflache in einen Kunstrasenplatz der neuesten, granulatfreien Generation die Sanierung der 400-Meter-Laufbahn, die Sanierung der Sprintstrecke, der Hochsprunganlage, der Speerwurfanlage, der Diskusswurfanlage, der Kugelstoßanlage, der zwei Weitsprung- und Dreisprunganlagen mit Stabhochsprungkasten, des Kleinspielfeldes für Basketball, Volleyball und Handball, den Bau eines Calisthenics-Parcs, die Modernisierung der Flutlichtanlage, eine neue Umzäunung sowie die Neugestaltung der umgebenden Anlagen.
„Diese vollständige Sanierung der Anlage ermöglicht auch den Schülerinnen und Schülern der Oberschule Uplengen ein deutlich erweitertes schulisches Sportangebot. Schon deshalb ist diese Investition gut angelegtes Geld“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Auch die Gemeinde Moormerland erhält Fördermittel. Knapp 65.000 Euro fließen in die Sanierung der Sporthalle der Focko-Ukena-Schule. Die Sanierung der Turnhalle des TuS Weener von 1885 wird mit 100.000 gefördert. Der Post SV Leer bekommt mehr als 54.000 Euro für seine Gebäudesanierung. „Damit fließen in diesem Jahr mehr als 600.000 Euro aus dem Programm zur Sportstättensanierung des Landes in den Landkreis Leer. Ein toller Erfolg und gut für den Schul- und Vereinssport hier“, freut sich Ulf Thiele über die Mitteilung, die er vom Innenministerium erhalten hat.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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