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Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Weitere Förderungen gehen nach Leer, Moormerland und Weener. Die Mittel der Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde.
Seit 2009 bemüht sich die Gemeinde Uplengen um einen Ausgleich für den Jugendsportplatz des VfB Uplengen, der für den Kindergarten an der Höststraße aufgegeben wurde. Mit Beschluss des Gemeinderates am 25.10.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Realisierungskonzept für die Errichtung eines gemeindeeigenen Kunstrasenplatzes für die fußballspielenden Vereine der Gemeinde Uplengen, zu erarbeiten. In Abstimmung mit den fußballspielenden Vereinen der Gemeinde – neben dem VfB Uplengen sind dies der FTC Hollen, der SV Neufirrel und der VfL Ockenhausen, und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen der Oberschule Uplengen und der Leichtathletikgemeinschaft Uplengen wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet. Anstelle des Rasenplatzes soll ein moderner Kunstrasenplatz mit deutlich verbesserten Nutzungszeiten gebaut werden. Die Leichtathletikanlagen werden ebenfalls saniert.
Die Gesamtkosten für das Uplengener Projekt schätzt das beauftragte Planungsburo Kilian + Kollegen aus Oldenburg auf knapp zwei Millionen Euro. Viel Geld für eine strukturschwache Gemeinde wie Uplengen. Daher bat Bürgermeister Heinz Trauernicht bereits im Jahr 2020 den Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) um Unterstützung. Dieser riet zu einem Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus. Dort werden zwar Schwimm- und Sporthallen priorisiert, jedoch ist die Förderung von kommunalen Freisportanlagen ebenso möglich und eine regional ausgewogene Verteilung gewollt. Die Finanzmittel dieser Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde. Der Volkswagen-Konzern musste diese 2018 als Bußgeld wegen der Manipulation von Abgaswerten an das Land Niedersachsen zahlen. Die Koalition aus CDU und SPD entschied, zehn Prozent der Mittel für die Sanierung von Sportstätten einzusetzen.
Mehrere Hintergrundgespräche, Videokonferenzen und Abstimmungsgespräche später war der Antrag in 2021 im Innenministerium mit einem Schwerpunkt auf die Sanierung der Leichtathletikanlagen platziert und jetzt zur Freude von Ulf Thiele positiv beschieden. „Die Gemeinde Uplengen erhält vom Innen- und Sportministerium die Maximalförderung in Höhe von 400.000 Euro für die Sanierung der Sportanlage in Remels. Die Arbeit hat sich gelohnt. Diese Förderung wird der Gemeinde helfen, das Projekt für den Vereins- und Schulsport zeitnah zu realisieren und auch die aktuellen Kostensteigerungen besser zu verkraften“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Aufgrund des Zustandes der ca. 40 Jahre alten Laufbahn und der weiteren Sportanlagen an den Köpfen des Sportplatzes plant die Gemeinde neben der Umwandlung der bestehenden Rasenspielflache in einen Kunstrasenplatz der neuesten, granulatfreien Generation die Sanierung der 400-Meter-Laufbahn, die Sanierung der Sprintstrecke, der Hochsprunganlage, der Speerwurfanlage, der Diskusswurfanlage, der Kugelstoßanlage, der zwei Weitsprung- und Dreisprunganlagen mit Stabhochsprungkasten, des Kleinspielfeldes für Basketball, Volleyball und Handball, den Bau eines Calisthenics-Parcs, die Modernisierung der Flutlichtanlage, eine neue Umzäunung sowie die Neugestaltung der umgebenden Anlagen.
„Diese vollständige Sanierung der Anlage ermöglicht auch den Schülerinnen und Schülern der Oberschule Uplengen ein deutlich erweitertes schulisches Sportangebot. Schon deshalb ist diese Investition gut angelegtes Geld“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Auch die Gemeinde Moormerland erhält Fördermittel. Knapp 65.000 Euro fließen in die Sanierung der Sporthalle der Focko-Ukena-Schule. Die Sanierung der Turnhalle des TuS Weener von 1885 wird mit 100.000 gefördert. Der Post SV Leer bekommt mehr als 54.000 Euro für seine Gebäudesanierung. „Damit fließen in diesem Jahr mehr als 600.000 Euro aus dem Programm zur Sportstättensanierung des Landes in den Landkreis Leer. Ein toller Erfolg und gut für den Schul- und Vereinssport hier“, freut sich Ulf Thiele über die Mitteilung, die er vom Innenministerium erhalten hat.
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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