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Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Ulf Thiele: „Uplengen erhält 400.000 Euro für die Sportanlage in Remels.“
Weitere Förderungen gehen nach Leer, Moormerland und Weener. Die Mittel der Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde.
Seit 2009 bemüht sich die Gemeinde Uplengen um einen Ausgleich für den Jugendsportplatz des VfB Uplengen, der für den Kindergarten an der Höststraße aufgegeben wurde. Mit Beschluss des Gemeinderates am 25.10.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Realisierungskonzept für die Errichtung eines gemeindeeigenen Kunstrasenplatzes für die fußballspielenden Vereine der Gemeinde Uplengen, zu erarbeiten. In Abstimmung mit den fußballspielenden Vereinen der Gemeinde – neben dem VfB Uplengen sind dies der FTC Hollen, der SV Neufirrel und der VfL Ockenhausen, und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen der Oberschule Uplengen und der Leichtathletikgemeinschaft Uplengen wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet. Anstelle des Rasenplatzes soll ein moderner Kunstrasenplatz mit deutlich verbesserten Nutzungszeiten gebaut werden. Die Leichtathletikanlagen werden ebenfalls saniert.
Die Gesamtkosten für das Uplengener Projekt schätzt das beauftragte Planungsburo Kilian + Kollegen aus Oldenburg auf knapp zwei Millionen Euro. Viel Geld für eine strukturschwache Gemeinde wie Uplengen. Daher bat Bürgermeister Heinz Trauernicht bereits im Jahr 2020 den Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) um Unterstützung. Dieser riet zu einem Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus. Dort werden zwar Schwimm- und Sporthallen priorisiert, jedoch ist die Förderung von kommunalen Freisportanlagen ebenso möglich und eine regional ausgewogene Verteilung gewollt. Die Finanzmittel dieser Sportstättenförderung stammen aus der sogenannten VW-Milliarde. Der Volkswagen-Konzern musste diese 2018 als Bußgeld wegen der Manipulation von Abgaswerten an das Land Niedersachsen zahlen. Die Koalition aus CDU und SPD entschied, zehn Prozent der Mittel für die Sanierung von Sportstätten einzusetzen.
Mehrere Hintergrundgespräche, Videokonferenzen und Abstimmungsgespräche später war der Antrag in 2021 im Innenministerium mit einem Schwerpunkt auf die Sanierung der Leichtathletikanlagen platziert und jetzt zur Freude von Ulf Thiele positiv beschieden. „Die Gemeinde Uplengen erhält vom Innen- und Sportministerium die Maximalförderung in Höhe von 400.000 Euro für die Sanierung der Sportanlage in Remels. Die Arbeit hat sich gelohnt. Diese Förderung wird der Gemeinde helfen, das Projekt für den Vereins- und Schulsport zeitnah zu realisieren und auch die aktuellen Kostensteigerungen besser zu verkraften“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Aufgrund des Zustandes der ca. 40 Jahre alten Laufbahn und der weiteren Sportanlagen an den Köpfen des Sportplatzes plant die Gemeinde neben der Umwandlung der bestehenden Rasenspielflache in einen Kunstrasenplatz der neuesten, granulatfreien Generation die Sanierung der 400-Meter-Laufbahn, die Sanierung der Sprintstrecke, der Hochsprunganlage, der Speerwurfanlage, der Diskusswurfanlage, der Kugelstoßanlage, der zwei Weitsprung- und Dreisprunganlagen mit Stabhochsprungkasten, des Kleinspielfeldes für Basketball, Volleyball und Handball, den Bau eines Calisthenics-Parcs, die Modernisierung der Flutlichtanlage, eine neue Umzäunung sowie die Neugestaltung der umgebenden Anlagen.
„Diese vollständige Sanierung der Anlage ermöglicht auch den Schülerinnen und Schülern der Oberschule Uplengen ein deutlich erweitertes schulisches Sportangebot. Schon deshalb ist diese Investition gut angelegtes Geld“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Auch die Gemeinde Moormerland erhält Fördermittel. Knapp 65.000 Euro fließen in die Sanierung der Sporthalle der Focko-Ukena-Schule. Die Sanierung der Turnhalle des TuS Weener von 1885 wird mit 100.000 gefördert. Der Post SV Leer bekommt mehr als 54.000 Euro für seine Gebäudesanierung. „Damit fließen in diesem Jahr mehr als 600.000 Euro aus dem Programm zur Sportstättensanierung des Landes in den Landkreis Leer. Ein toller Erfolg und gut für den Schul- und Vereinssport hier“, freut sich Ulf Thiele über die Mitteilung, die er vom Innenministerium erhalten hat.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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