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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Winter-Check am Futterhaus: Macht mit bei der „Stunde der Wintervögel“!
Wintereinbruch in Ostfriesland: NABU ruft zur Fütterung und großen Vogelzählung auf
Schnee, Eis und eisiger Wind: Der Winter hat Ostfriesland fest im Griff. Was für uns nach gemütlichen Stunden im Warmen klingt bedeutet für unsere heimischen Vögel einen harten Überlebenskampf. Der NABU Ostfriesland gibt jetzt wichtige Tipps zur Fütterung und lädt vom 9. bis 11. Januar zur „Stunde der Wintervögel“ ein.
Wenn der Boden gefroren und die Landschaft schneebedeckt ist, wird die Nahrungssuche für Amsel, Meise und Rotkehlchen zum Kraftakt. „Gerade jetzt nehmen die Vögel angebotenes Futter dankbar an“, erklärt Jan Fuchs vom NABU Ostfriesland. Wer helfen möchte, sollte jedoch auf die richtige Qualität achten.
Artgerecht füttern: Qualität statt Plastik
Der Experte rät zu hochwertigem Körner- und Fettfutter, idealerweise in Bioqualität. Ein wichtiger Hinweis für alle Vogelfreunde: Auf Meisenknödel in Plastiknetzen sollte verzichtet werden. Diese stellen eine Verletzungsgefahr für die Tiere dar und belasten zudem die Umwelt. Wer ganz sichergehen möchte, kann Meisenknödel aus Körnermischungen und Kokosfett oder Rindertalg einfach selbst herstellen – Anleitungen dazu bietet der NABU auf seiner Website.
Auch die Platzierung ist entscheidend: Futter sollte hängend an einem katzensicheren Ort angeboten werden. Klassische Futterhäuschen sind laut NABU weniger geeignet, da die Vögel darin herumlaufen und das Futter durch Kot verunreinigen können, was die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt.
Mitmachen und Forschen: Die „Stunde der Wintervögel“
Das aktuelle Winterwetter bietet pünktlich zum kommenden Wochenende ideale Bedingungen für eine besondere Aktion: Vom 9. bis 11. Januar findet die 16. „Stunde der Wintervögel“ statt. Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion liefert wichtige Daten über die Bestandsentwicklung unserer heimischen Arten.
So einfach funktioniert die Teilnahme:
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Beobachten: Suchen Sie sich eine Stunde lang einen gemütlichen Platz am Fenster, im Garten oder im Park.
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Zählen: Notieren Sie von jeder Vogelart die höchste Anzahl, die Sie gleichzeitig sehen.
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Melden: Übermitteln Sie Ihre Ergebnisse bis zum 19. Januar online unter www.stundederwintervoegel.de oder über die App „NABU Vogelwelt“.
„Jede einzelne Meldung hilft uns, die Entwicklungen bei unseren Wintervögeln besser zu verstehen“, betont Jan Fuchs. Im vergangenen Jahr beteiligten sich bundesweit rund 122.000 Menschen an der Aktion. Dank des aktuellen Winterwetters rechnen die Naturschützer auch in diesem Jahr mit einer regen Beteiligung und spannenden Beobachtungen direkt vor der Haustür.
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Vogelfutter einfach selber machen: So geht’s!
Wenn Schnee und Eis das Land bedecken, ist eine zusätzliche Fütterung für unsere heimischen Wildvögel überlebenswichtig. Selbstgemachtes Vogelfutter ist nicht nur eine nachhaltige Alternative zu gekauften Produkten, sondern auch eine schöne Beschäftigung für die ganze Familie. Und das Beste: Sie wissen genau, was drin ist!
Das brauchen Sie:
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200 g Kokosfett oder Rindertalg: Dies ist die Basis und bindet die Körnermischung.
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300–400 g Körnermischung: Eine fertige Mischung für Wildvögel oder eine eigene Zusammenstellung aus Sonnenblumenkernen, Haferflocken, Hanfsamen, Leinsamen, Mohn, Hirse und gehackten Nüssen (ungesalzen!).
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Optional: Rosinen oder getrocknete Beeren für Weichfutterfresser wie Amseln und Rotkehlchen.
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Formen: Ausstechformen, leere Joghurtbecher (mit Loch im Boden), halbe Kokosnussschalen oder Tannenzapfen.
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Schnur oder Draht: Zum Aufhängen der fertigen Futterstücke.
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Topf und Schüssel: Zum Schmelzen und Mischen.
Und so geht’s Schritt für Schritt:
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Fett schmelzen: Das Kokosfett oder Rindertalg in einem Topf bei niedriger Hitze langsam schmelzen lassen. Achten Sie darauf, dass es nicht zu heiß wird und keine Blasen wirft.
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Körner mischen: Sobald das Fett vollständig geschmolzen ist, den Topf vom Herd nehmen. Die Körnermischung (und optional die Trockenfrüchte) hinzufügen und alles gut verrühren, bis alle Körner gleichmäßig mit dem Fett überzogen sind. Die Masse sollte nun klebrig sein.
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Formen füllen:
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Für Meisenknödel: Nehmen Sie eine Portion der Masse und formen Sie diese fest zu einer Kugel. Stechen Sie vorsichtig ein Loch hindurch (z.B. mit einem Stiel oder Strohhalm), um später eine Schnur hindurchziehen zu können.
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In Ausstechformen: Legen Sie eine Schnur als Aufhängung in die Form und drücken Sie die Masse fest hinein.
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In Joghurtbechern/Kokosnussschalen: Legen Sie eine Schnur durch das vorbereitete Loch und lassen Sie das Ende unten herausragen. Füllen Sie die Fett-Körnermischung in die Formen und drücken Sie sie fest an. Das Schnurende sollte oben aus der Masse herausragen, um später als Aufhängung zu dienen.
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Tannenzapfen: Verstreichen Sie die Fett-Körnermischung großzügig zwischen die Schuppen der Tannenzapfen. Auch hier können Sie eine Schnur zum Aufhängen anbringen.
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Aushärten lassen: Lassen Sie die fertigen Futterstücke an einem kühlen Ort oder im Kühlschrank aushärten. Dies dauert je nach Größe und Form einige Stunden.
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Aufhängen: Sobald das Futter hart geworden ist, können Sie es aus den Formen nehmen (bei Joghurtbechern einfach den Boden aufschneiden oder vorsichtig zerdrücken). Ziehen Sie die Schnüre durch die Löcher oder verwenden Sie die bereits eingelegten Aufhänger.
Wichtiger Tipp: Achten Sie darauf, die Futterstellen an einem katzensicheren Ort aufzuhängen, am besten an Ästen, wo Katzen nicht direkt herankommen.
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Segen und starke Botschaft: Sternsinger im Papenburger Rathaus
Die Sternsinger segneten dieses Jahr das erste Mal beide Papenburger Rathäuser. Im Bild zu sehen sind die Sternsinger und Bürgermeisterin Vanessa Gattung vor dem Rathaus. Bildquelle: Stadt Papenburg
Segen für das neue Rathaus: Papenburger Sternsinger setzen Zeichen gegen Kinderarbeit
„Christus mansionem benedicat“ – mit diesem traditionellen Segenswunsch besuchten die Sternsinger zum Jahresbeginn die Rathäuser der Stadt Papenburg. Im Fokus der diesjährigen Aktion steht ein besonders ernstes Thema: Der weltweite Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit.
Es war ein besonderer Termin für Bürgermeisterin Vanessa Gattung, die die kleinen Könige der Gemeinden St. Antonius und St. Josef zum ersten Mal in den neuen Räumlichkeiten des Rathausgebäudes empfangen durfte. Mit dem Lied „Der Caspar, der Melchior und der Balthasar“ brachten die Kinder nicht nur festliche Stimmung, sondern auch den Segensspruch „20 * C + M + B + 26“ an die Eingänge der städtischen Gebäude an.
„Schule statt Fabrik“ – Eine Botschaft, die bewegt
Hinter dem festlichen Gewand der Sternsinger steht in diesem Jahr ein eindringliches Motto: „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Die bundesweite Aktion macht darauf aufmerksam, dass weltweit immer noch rund 138 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten müssen – oft unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen.
Kinderarbeit verhindert den Schulbesuch, raubt Zukunftschancen und schadet der kindlichen Entwicklung. Mit den gesammelten Spenden unterstützen die Sternsinger Partnerorganisationen weltweit, die Kinder aus ausbeuterischen Verhältnissen befreien und ihnen den Weg zurück in die Bildung ebnen.
Fokusland Bangladesch: Den Kreislauf der Armut durchbrechen
Beispielhaft stehen in diesem Jahr Projekte in Bangladesch im Mittelpunkt. Dort zwingt die extreme Armut viele Familien dazu, ihre Kinder arbeiten zu schicken. Organisationen wie die Caritas Bangladesch setzen hier an: Sie organisieren Förderkurse, unterstützen Jugendliche bei Schulabschlüssen und leisten wichtige Aufklärungsarbeit bei Eltern und Behörden, um den Teufelskreis aus Armut und fehlenden Bildungschancen dauerhaft zu durchbrechen.
Globaler Einsatz aus dem Emsland
Mit ihrem Besuch im Papenburger Rathaus zeigten die Kinder, dass Engagement keine Altersgrenzen kennt. Die gesammelten Spenden der Aktion fließen in Hilfsprojekte für benachteiligte Kinder in rund 100 Ländern weltweit. Dank des Einsatzes der Sternsinger können Kinderrechte gestärkt und neue Perspektiven geschaffen werden – für eine Welt, in der Schule und Bildung wichtiger sind als die Arbeit in Fabriken.
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Deutschlandticket wird teurer, mehr Lohn, höhere Pauschalen: Das ändert sich ab 2026
Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich bei Löhnen, Steuern und Verkehr
DEUTSCHLAND – Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche und finanzielle Neuerungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und den Geldbeutel der Bürger haben. Von spürbaren Lohnerhöhungen über steuerliche Entlastungen bis hin zu Preisanpassungen im Nahverkehr – wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Eine der zentralen Änderungen betrifft Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben und liegt künftig bei 13,90 Euro pro Stunde. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft angesichts der Lebenshaltungskosten stärken und für eine fairere Entlohnung in vielen Branchen sorgen.
Entlastung für Pendler: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Gute Nachrichten gibt es für alle Berufspendler. Die Pendlerpauschale wird deutlich angehoben und beträgt nun 38 Cent pro Kilometer. Besonders relevant: Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt dieser erhöhte Satz bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit können Fahrtkosten bei der Steuererklärung künftig wesentlich stärker geltend gemacht werden, was besonders für Pendler im ländlichen Raum eine finanzielle Erleichterung darstellt.
Deutschlandticket: Preissprung auf 63 Euro
Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs müssen sich hingegen auf höhere Kosten einstellen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket verteuert sich ab dem 1. Januar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preissteigerung bleibt das Ticket weiterhin die zentrale Flatrate-Option für Bus und Bahn in ganz Deutschland.
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Wer gerne auswärts isst, darf auf stabilere Preise hoffen: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ziel dieser politischen Entscheidung ist es, die Branche nach schwierigen Jahren zu stützen und die Betriebe in die Lage zu versetzen, die Preise für die Gäste trotz gestiegener Energiekosten moderat zu halten.
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