News
Ultra-Ossiloop für den guten Zweck Jörg Raddatz läuft Originalstrecke an nur einem Tag
Anzeige:

Anzeige:
Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
News
Sonder-Energieministerkonferenz: Turbo für die Energiewende gefordert!
Krise auf dem Energiemarkt: Niedersachsen beruft Sonder-Energieministerkonferenz ein
Die Kombination aus dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Iran-Krieg führt aktuell zu einer massiven Zuspitzung auf den internationalen Energiemärkten. Steigende Spritpreise und eine spürbare „fossile Inflation“ belasten Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat Niedersachsens Energieminister Christian Meyer in seiner Funktion als Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) für Freitag, den 27. März 2026, zu einer Sondersitzung nach Berlin geladen.
Kritik am Bund: Forderung nach konsequentem Handeln
Niedersachsen kritisiert die aktuelle Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Reiche deutlich. Das bloße Monitoring der Preise und die Einrichtung von Task-Forces reichen angesichts der Rekordgewinne der Mineralölkonzerne nicht aus. Minister Meyer fordert stattdessen entschlossene Maßnahmen:
-
Abschöpfung von Übergewinnen: Die über die Rohöl- und Gaspreise hinausgehenden Extraprofite der Konzerne sollen eingezogen werden.
-
Direkte Entlastung: Diese Mittel sollen vollständig an die Bevölkerung zurückgegeben werden – etwa durch eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer um zwei Cent. Dies würde einen Durchschnittshaushalt um ca. 100 Euro pro Jahr entlasten.
-
Regulierungsbedarf: Die bisherige Regelung, Benzinpreise nur einmal täglich anheben zu dürfen, wird als unzureichende Scheinlösung bewertet.
Der „Ausbauturbo“ als Antwort auf fossile Abhängigkeiten
Ein zentraler Schwerpunkt der Sonderkonferenz ist der Erhalt und die Beschleunigung der Energiewende. Meyer warnt davor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zugunsten fossiler Brückentechnologien wie LNG-Gas aus den USA auszubremsen.
„Wind, Sonne und Biogas sind nicht nur kostengünstig, sondern machen uns auch unabhängig von internationalen Entwicklungen. Die Antwort auf die internationale Lage bedeutet, teure fossile Abhängigkeiten zu beenden und die Energiewende nicht zu stoppen, sondern zu beschleunigen.“
Besonders für Niedersachsen steht viel auf dem Spiel: Mit einer Rekordzahl von 807 genehmigten Windkraftanlagen im Jahr 2025 ist das Land Vorreiter. Ein Stopp des Netzausbaus, der Speicherförderung oder des Wasserstoffhochlaufs würde laut Ministerium massive wirtschaftliche Schäden verursachen und Investitionen in „Ruinen“ verwandeln.
Ablauf und Ziele der Konferenz
Am 27. März kommen die Energieminister der Länder in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin zusammen. Der geplante Ablauf sieht vor:
-
Input aus der Praxis: Vertreter der Energiewirtschaft und der Branche der Erneuerbaren Energien schildern die aktuelle Lage.
-
Bericht der Bundesregierung: Ministerin Reiche ist geladen, um über geplante Maßnahmen gegen Preistreiberei und für die Fortführung der Wärmewende und Elektromobilität zu berichten.
-
Beratung & Forderungskatalog: Die Länder wollen eine klare Positionierung des Bundes zur Krisenresilienz und Unabhängigkeit durch heimische Energieträger erzwingen.
Die Ergebnisse der Sonderkonferenz werden am späten Nachmittag des 27. März im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Anzeige
News
Startschuss für Niedersachsenpreis für Bürgerengagement mit 44.000 Euro Preisgeld
44.000 Euro für das Ehrenamt: Niedersachsenpreis „unbezahlbar & freiwillig“ startet
HANNOVER / REGION – Das Fundament unserer Gesellschaft steht im Rampenlicht: Am heutigen Mittwoch, den 18. März 2026, ist der Startschuss für den 23. Wettbewerb „unbezahlbar & freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ gefallen. Gesucht werden Projekte und Initiativen, die das Leben in Niedersachsen bereichern.
Würdigung für drei Millionen Engagierte
Rund drei Millionen Menschen setzen sich in Niedersachsen aktiv für ihre Mitmenschen und die Umwelt ein – ob im Sportverein, in Hilfsorganisationen oder sozialen Projekten. Um diesen unermüdlichen Einsatz zu würdigen, loben die Niedersächsische Landesregierung, die Sparkassen in Niedersachsen und die VGH Versicherungen erneut attraktive Preise aus.
Insgesamt vergibt die Fachjury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich wird in Kooperation mit dem NDR ein spezieller Ehrenamtspreis in Höhe von 4.000 Euro ausgelobt. Die fünf Nominierten für diesen Publikumspreis werden sich Anfang November im Programm des NDR vorstellen.
So funktioniert die Bewerbung
Teilnahmeberechtigt sind alle Ehrenamtlichen, Vereine, karitativen Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen aus ganz Niedersachsen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2026.
Für eine aussagekräftige Bewerbung sollten folgende Details enthalten sein:
-
Eine nachvollziehbare Beschreibung des Engagements.
-
Darstellung der Ziele und der Zielgruppe.
-
Zeitpunkt des Projektstarts sowie Anzahl der beteiligten Personen.
-
Informationen zur Finanzierung und eventuellen Kooperationspartnern.
Einreichungen sind bevorzugt online unter www.unbezahlbarundfreiwillig.de möglich. Alternativ kann die Bewerbung schriftlich an die Niedersächsische Staatskanzlei in Hannover (Planckstraße 2, 30169 Hannover) gesendet werden.
Anzeige
Anzeige
Lefi: Ein kleines Pony stärkt Kinder und sorgt für Sicherheit
Lefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter
Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.


Neue Schritte für Lefi
In den letzten Monaten hat sich rund um Lefi viel entwickelt. Erste Kooperationen mit Kindergärten sind entstanden, in denen die Figur Kinder spielerisch begleitet und ihnen positive Werte vermittelt. Auch der nächste große Schritt steht bereits bevor: Lefi soll als Kuscheltier auf den Markt kommen. Die Idee dahinter ist einfach – Kinder sollen einen kleinen Begleiter haben, der ihnen Mut macht, Trost spendet und ein Stück Geborgenheit vermittelt. Darüber hinaus befindet sich aktuell ein Online‑Shop in Vorbereitung, der im kommenden Jahr starten soll. Dort werden verschiedene liebevoll gestaltete Produkte rund um Lefi erhältlich sein.
Lefi sorgt künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Eine besondere Initiative widmet sich der Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum. In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.

In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.
Unterstützung für Kinder – auch in schwierigen Situationen
Langfristig ist geplant, Lefi auch in Kinderkrankenhäusern einzusetzen. Besonders das geplante Kuscheltier soll Kindern in schwierigen Momenten Trost und ein kleines Stück Freude schenken. Anni Wiegand freut sich deshalb über Kontakte zu Kinderkliniken, Einrichtungen und sozialen Projekten, die gemeinsam mit Lefi Kindern ein Lächeln schenken möchten.
Ein Projekt mit Herz und Zukunft
Was als kleine Zeichnung begann, wächst Schritt für Schritt weiter. Lefi soll Kinder stärken, ihnen Mut machen und zeigen, wie wichtig Zusammenhalt, Freundlichkeit und Selbstvertrauen sind. Ein kleines Pony – mit einer großen Idee.
Digitale Präsenz und Community
Auch online ist Lefi aktiv: Auf Instagram teilt Wiegand Einblicke in die Entstehung der Figur, kleine Geschichten rund um Lefi und inspirierende Momente für Kinder und Eltern:
Instagram: @ponylefi_original
Wer Interesse an Lefi-Produkten hat oder mehr über das Herzensprojekt erfahren möchte, kann sich gerne direkt bei Anni Wiegand melden: 01512 3565999






















