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Unternehmensinsolvenzen in Europa, Jahr 2020

Mitten in der größten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg bleibt eine Insolvenzwelle in Europa (vorerst) aus. In Westeuropa wurden im Jahr 2020 rund 120.000 Unternehmensinsolvenzen registriert. Die Pleiten sind damit auf den niedrigsten Stand seit Jahrzehnten gefallen und deutlich geringer als im Vorjahr.
Staatseingriffe verhindern Insolvenzwelle
Das massive Eingreifen der Regierungen hat eine Insolvenzwelle in Europa durch die Corona-Krise verhindert. In Westeuropa war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 so gering wie seit drei Jahrzehnten nicht mehr. Insgesamt wurden rund 120.000 Unternehmensinsolvenzen registriert. Das war ein deutlicher Rückgang um mehr als ein Viertel (minus 26,9 Prozent) gegenüber dem Vorjahr (2019: 163.000). „Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie haben die meisten Staaten seit dem Frühjahr 2020 umfangreiche Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft auf den Weg gebracht“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung in Neuss. „Vor allem die finanziellen Hilfen und auch Änderungen am jeweiligen Insolvenzrecht hätten in Summe zu dem paradoxen Rückgang der registrierten Insolvenzfälle geführt.“
Nahezu alle untersuchten Länder Westeuropas (EU-15 plus Norwegen und die Schweiz) verzeichneten rückläufige Fallzahlen. Einzige Ausnahme war Irland mit einem minimalen Anstieg. Am deutlichsten lag die Zahl der Insolvenzen in den Nachbarländern Österreich, Frankreich, Dänemark und Belgien unter dem Vorjahresstand.
Weniger Insolvenzen auch in Mittel- und Osteuropa
In den Staaten Mittel- und Osteuropas nahmen die Insolvenzzahlen im Corona-Jahr 2020 ebenfalls ab; um 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund 44.800 Unternehmensinsolvenzen wurden registriert (2019: 49.119 Fälle). In Mittel- und Osteuropa dominiert der Handel das Insolvenzgeschehen mit einem Anteil von 42,7 Prozent aller Insolvenzen. In der Türkei gab es einen Anstieg der Insolvenzzahlen (plus 13,5 Prozent auf rund 16.000 Fälle).
Die meisten Insolvenzen im Dienstleistungsgewerbe
In allen vier Hauptwirtschaftsbereichen nahm die Zahl der Insolvenzen in Westeuropa deutlich ab. Stark rückläufig war die Insolvenzentwicklung insbesondere im Baugewerbe (minus 31,7 Prozent) und im Handel (inkl. Gastgewerbe) mit minus 30,1 Prozent. Das Verarbeitende Gewerbe (minus 25,2 Prozent) und der Dienstleistungssektor (minus 22,5 Prozent) verzeichneten ebenfalls spürbare Rückgänge. Der Dienstleistungssektor dominiert sowohl zahlenmäßig (rund 50.000 Insolvenzfälle) als auch anteilmäßig (42,0 Prozent) das Insolvenzgeschehen in Westeuropa. Der Handel (inkl. Gastgewerbe) weist einen Anteil von 30,1 Prozent auf und das Baugewerbe ist am Insolvenzgeschehen mit 17,4 Prozent (20.700 Insolvenzfälle) beteiligt. Ein Zehntel aller Insolvenzen (10,5 Prozent) wurde im Verarbeitenden Gewerbe registriert.
„Die Unternehmen in Westeuropa sind mit starkem Puffer in die Corona-Krise gegangen“, berichtet Hantzsch. Die Auswertung der Bilanzkennzahlen von mehr als drei Millionen Unternehmen aus dem Vorkrisenjahr zeigt, dass die Gewinnmargen und Eigenkapitalquoten 2019 nochmals zugenommen haben. „Das hat die Stabilität erhöht“, sagt Hantzsch weiter. Ein großer Teil der Unternehmen (46,5 Prozent) verfügte demnach über eine hohe Eigenkapitalquote von über 50 Prozent. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Jahr 2012 (40,1 Prozent). 21,9 Prozent der betrachteten Unternehmen gelten als eigenkapitalschwach (weniger als 10 Prozent Eigenkapital).
Insolvenzwelle nur verschoben?
Gleichwohl verzeichnete mehr als jedes fünfte Unternehmen in Westeuropa (21,9 Prozent) mit seinem Geschäftsmodell keine Gewinne. „Nach dem Corona-Einbruch dürften insbesondere auch diese Unternehmen das Insolvenzpotenzial der kommenden Jahre bilden“, sagt Hantzsch. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der staatlichen Hilfsmaßnahmen dürfte dieser Umstand zu steigenden Insolvenzen führen.
Quelle: Creditreform
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
