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Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer wird neu aufgestellt
Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer
Die Stadt Leer wird bis 2023 Ihren Verkehrsentwicklungsplan (VEP) neu aufstellen. Der letzte vollständige VEP der Stadt Leer stammt aus dem Jahr 1997. Seitdem haben sich nicht nur die äußeren Bedingungen im Bereich „Verkehr und Mobilität“ geändert. Der Gesellschaftliche Anspruch an die Gestaltung von Mobilität hat sich grundlegend gewandelt. Bisherige Prognosen zu stetig weiter steigendem Kfz-Verkehr haben sich als falsch herausgestellt, neue Aspekte wie Klimaschutz und Aufenthaltsqualität sind in den Vordergrund getreten. Die Neuaufstellung des VEP in Leer wird dem Rechnung tagen.
Ziel der Verkehrspolitik ist, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten, und dabei die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt auf ein verträgliches Mindestmaß zu begrenzen. Klimaschutz hat im Mobilitäts- und Verkehrssektor einen herausragenden Stellenwert und stellt neue Anforderungen an den Verkehr und das Verkehrssystem. Der zunehmende Fahrradverkehr trifft aktuell auf eine in vielen Bereichen nicht mehr anforderungsgerechte Infrastruktur. Für schnelle E‑Bikes und für längere und breitere Lastenfahrräder gibt es aktuell keine angepassten gesetzlichen Regelungen. Umso wichtiger ist es, auf kommunaler Ebene einen Rahmen zu schaffen, der die gewünschte Zielsetzung beschreibt.
Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz, die Barrierefreiheit als gesellschaftliche Gesamtaufgabe sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Stadt stellen weitere Herausforderungen dar. Geschlechtsspezifische Verkehrsplanung ist ein weiterer Aspekt, hinzu kommen Themen wie Telearbeit, Elektromobilität, die Rolle des ÖPNV und zunehmend veränderte Einkaufsverhalten.
Die Entwicklung eines VEP erfordert eine umfassende Bestandsanalyse, eine umfangreiche Einbindung der Bürger*innen und unterschiedlichster Interessensgruppen, um im Dialog einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Diese Beteiligungsverfahren nehmen eine zentrale Stellung innerhalb des Prozesses ein und stehen allen Menschen offen, die in Leer wohnen, arbeiten oder sich aus anderen Gründen in Leer aufhalten und fortbewegen.
Am Ende des Prozesses werden Leitlinien stehen, eine aus den Zielen ableitbare Strategie und Handlungsansätze, die den Überbau bilden für unterschiedlichste Teilpläne: Radverkehrskonzept, Vorrangstraßennetz, Schulwegesicherheitsprogramm, Verkehrssicherheitsprogramm, Wirtschaftsverkehrskonzept inkl. Lieferverkehr, Lkw-Routen-Netz, ÖPNV-Konzepte, Nahverkehrsplan, Elektromobilitätskonzept, Parkraumkonzept, Erschließungskonzepte für Wohngebiete, Konzepte für Nahmobilität, Telemobilität, Telematik, Multi- und Intermodalität und andere. Der neue VEP legt umfassend die Zielvorstellungen der Stadt Leer für den Bereich „Mobilität“ für die Zeit bis 2030 oder 2035 fest und er bleibt offen für nicht absehbare Entwicklungen, die das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen.
Aufgrund des in der Corona-Pandemie vollständig veränderten Mobilitätsverhaltens wird es vor 2022 nicht möglich sein, umfassende Daten und Informationen zur „normalen“ Mobilität zu erhalten. Daher wird die Bestandsaufnahme erst in 2022 beginnen können, der Abschluss des Prozesses bis in 2023 hinziehen. Jedoch wird die Stadt Leer bereits in 2021 mit der Erarbeitung des VEP starten. Ein Online-Portal zur Bürgerbeteiligung wird noch im Sommer 2021 unter www.leer.de/vep freigeschaltet. Präsenzveranstaltungen werden, sobald es die Corona-lage zulässt, im Herbst beginnen. Der zuständige Ratsausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr wird regelmäßig einbezogen.
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Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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