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Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer wird neu aufgestellt
Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer
Die Stadt Leer wird bis 2023 Ihren Verkehrsentwicklungsplan (VEP) neu aufstellen. Der letzte vollständige VEP der Stadt Leer stammt aus dem Jahr 1997. Seitdem haben sich nicht nur die äußeren Bedingungen im Bereich „Verkehr und Mobilität“ geändert. Der Gesellschaftliche Anspruch an die Gestaltung von Mobilität hat sich grundlegend gewandelt. Bisherige Prognosen zu stetig weiter steigendem Kfz-Verkehr haben sich als falsch herausgestellt, neue Aspekte wie Klimaschutz und Aufenthaltsqualität sind in den Vordergrund getreten. Die Neuaufstellung des VEP in Leer wird dem Rechnung tagen.
Ziel der Verkehrspolitik ist, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten, und dabei die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt auf ein verträgliches Mindestmaß zu begrenzen. Klimaschutz hat im Mobilitäts- und Verkehrssektor einen herausragenden Stellenwert und stellt neue Anforderungen an den Verkehr und das Verkehrssystem. Der zunehmende Fahrradverkehr trifft aktuell auf eine in vielen Bereichen nicht mehr anforderungsgerechte Infrastruktur. Für schnelle E‑Bikes und für längere und breitere Lastenfahrräder gibt es aktuell keine angepassten gesetzlichen Regelungen. Umso wichtiger ist es, auf kommunaler Ebene einen Rahmen zu schaffen, der die gewünschte Zielsetzung beschreibt.
Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz, die Barrierefreiheit als gesellschaftliche Gesamtaufgabe sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Stadt stellen weitere Herausforderungen dar. Geschlechtsspezifische Verkehrsplanung ist ein weiterer Aspekt, hinzu kommen Themen wie Telearbeit, Elektromobilität, die Rolle des ÖPNV und zunehmend veränderte Einkaufsverhalten.
Die Entwicklung eines VEP erfordert eine umfassende Bestandsanalyse, eine umfangreiche Einbindung der Bürger*innen und unterschiedlichster Interessensgruppen, um im Dialog einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Diese Beteiligungsverfahren nehmen eine zentrale Stellung innerhalb des Prozesses ein und stehen allen Menschen offen, die in Leer wohnen, arbeiten oder sich aus anderen Gründen in Leer aufhalten und fortbewegen.
Am Ende des Prozesses werden Leitlinien stehen, eine aus den Zielen ableitbare Strategie und Handlungsansätze, die den Überbau bilden für unterschiedlichste Teilpläne: Radverkehrskonzept, Vorrangstraßennetz, Schulwegesicherheitsprogramm, Verkehrssicherheitsprogramm, Wirtschaftsverkehrskonzept inkl. Lieferverkehr, Lkw-Routen-Netz, ÖPNV-Konzepte, Nahverkehrsplan, Elektromobilitätskonzept, Parkraumkonzept, Erschließungskonzepte für Wohngebiete, Konzepte für Nahmobilität, Telemobilität, Telematik, Multi- und Intermodalität und andere. Der neue VEP legt umfassend die Zielvorstellungen der Stadt Leer für den Bereich „Mobilität“ für die Zeit bis 2030 oder 2035 fest und er bleibt offen für nicht absehbare Entwicklungen, die das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen.
Aufgrund des in der Corona-Pandemie vollständig veränderten Mobilitätsverhaltens wird es vor 2022 nicht möglich sein, umfassende Daten und Informationen zur „normalen“ Mobilität zu erhalten. Daher wird die Bestandsaufnahme erst in 2022 beginnen können, der Abschluss des Prozesses bis in 2023 hinziehen. Jedoch wird die Stadt Leer bereits in 2021 mit der Erarbeitung des VEP starten. Ein Online-Portal zur Bürgerbeteiligung wird noch im Sommer 2021 unter www.leer.de/vep freigeschaltet. Präsenzveranstaltungen werden, sobald es die Corona-lage zulässt, im Herbst beginnen. Der zuständige Ratsausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr wird regelmäßig einbezogen.
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Kurzfristige Umleitung der Buslinie 652 am 1. und 2. April
Orientierung für Fahrgäste: Im Hintergrund ist die Ersatzhaltestelle in der Heisfelder Straße zu erkennen, von der aus der Fußgängerweg direkt zur Ringstraße führt. Foto: Jost Steinbeck @LeserECHO
Buslinie 652: Umleitung und Haltestellenausfall am 1. und 2. April
LEER. Fahrgäste der Buslinie 652 müssen sich in der kommenden Woche auf kurzfristige Änderungen im Streckenverlauf einstellen. Aufgrund einer Sperrung im Logaer Weg, auf Höhe der Hausnummer 2a, kann die gewohnte Route am Mittwoch, dem 1. April, und Donnerstag, dem 2. April 2026, nicht vollständig befahren werden.
Haltestelle Ringstraße entfällt
Durch die notwendige verkehrsbehördliche Maßnahme entfällt an beiden Tagen die Haltestelle Ringstraße. Die Busse werden großräumig umgeleitet, um den gesperrten Bereich zu umfahren.
Ersatzhalt in der Heisfelder Straße
Damit die Anbindung für die Fahrgäste weiterhin gewährleistet bleibt, wird für den Zeitraum der Sperrung eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese befindet sich in der Heisfelder Str. 187. Von dort aus ist die Ringstraße über einen kurzen Fußweg problemlos zu erreichen.
Ab Freitag, dem 3. April, soll die Linie 652 nach aktuellem Planungsstand wieder ihren regulären Linienweg aufnehmen und die Haltestelle Ringstraße wie gewohnt bedienen.
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Vollsperrung des Ostfriesland-Wanderwegs für umfangreiche Sanierungsarbeiten
Vollsperrung am Ostfriesland-Wanderweg: Neue Wegedecke in acht Abschnitten
Radfahrer und Fußgänger in der Region müssen sich im April auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde mitteilt, wird entlang des gesamten Verlaufs des Ostfriesland-Wanderwegs eine neue Wegedecke verlegt. Aufgrund der notwendigen Asphaltierungsarbeiten ist eine abschnittsweise Vollsperrung im Zeitraum vom 07.04.2026 bis zum 30.04.2026 unumgänglich.
Bauausführung in acht Etappen
Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in insgesamt acht Bauabschnitte unterteilt. Für jeden Abschnitt sind grundsätzlich bis zu drei Tage eingeplant, wobei witterungsbedingte Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können.
Die geplanten Umleitungsstrecken im Überblick:
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1. Abschnitt: Zwischen Logaer Weg und Böcklingweg (Umleitung über Zeppelinstraße).
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2. Abschnitt: Zwischen Böcklingweg und Eichendorffstraße (Umleitung über Verbindungsweg).
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3. Abschnitt: Zwischen Eichendorffstraße und Weidenweg (Umleitung über Auf den Truben, Marderweg, Weidenweg).
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4. Abschnitt: Zwischen Weidenweg und Mittelweg (Umleitung über Weidenweg, Logaer Weg, Horstweg, Mittelweg).
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5. Abschnitt: Zwischen Mittelweg und Einmündung Fettpottsweg/An der Kleinbahn (Umleitung über Fettpottsweg).
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6. Abschnitt: Zwischen Einmündung Fettpottsweg/An der Kleinbahn und Weizenweg (Umleitung über An der Kleinbahn).
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7. Abschnitt: Zwischen Weizenweg und Feldstraße (Umleitung über Weizenweg, Logabirumer Straße, Feldstraße).
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8. Abschnitt: Zwischen Feldstraße und Oldenburger Straße (B436) (Umleitung über Feldstraße, Logabirumer Str., Oldenburger Straße).
Hinweise für den Verkehr
Die jeweiligen Umleitungen werden vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Radfahrer werden gebeten, die Baustellenbereiche großräumig zu umfahren, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Sicherheitstipps für ein sicheres „Paaskefüür“ in Ostfriesland
Damit das „Paaskefüür“ ohne Zwischenfälle gefeiert werden kann, erinnern Feuerwehr und Brandkasse an die wichtigen Sicherheitsregeln und den Schutz von Mensch und Tier. Foto: Tatjana Duden, Feuerwehr Wittmund
Paaskefüür – ein alter Brauch: Feuerwehr und Brandkasse raten zur Vorsicht und Rücksichtnahme
Das Osterfest steht vor der Tür und mit ihm eine der tief verwurzelten Traditionen in Ostfriesland: das „Paaskefüür“. In vielen Orten ist der Strauchschnitt und das Gehölz für die genehmigten Osterfeuer bereits gesammelt. Damit der lang ersehnte Ostersamstag für alle Beteiligten ein schönes und sicheres Erlebnis bleibt, haben die Feuerwehr und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps veröffentlicht.
Was darf verbrannt werden?
Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit und den Umweltschutz ist die Wahl des Brennmaterials. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Stoffe. Dazu zählen insbesondere Sträucher, Reisig und Äste. Streng untersagt ist die Entsorgung von Abfällen im Osterfeuer. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle haben im Feuer nichts zu suchen und stellen eine erhebliche Umweltbelastung dar.
Auch beim Entzünden ist Vorsicht geboten: Als Hilfsmittel eignet sich trockenes Stroh hervorragend. Der Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus ist verboten, da hierbei eine unvorhersehbare Gefahr durch Verpuffungen besteht.
Sicherheitsabstände sind zwingend erforderlich
Bei einer maximalen Menge des brennbaren Materials von 150 m³ besteht für die Umgebung keine besondere Brandgefahr, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Diese sind wie folgt festgelegt:
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Mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden, die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und eine harte Bedachung (z. B. Dachziegel) aufweisen.
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Mindestens 100 m Abstand zu allen sonstigen Objekten. Hierzu zählen Gebäude aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung (z. B. Reetdächer) sowie Fahrzeuge jeglicher Art.
Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Gefahrenanlagen wie Wäldern, Mooren, Wallhecken, Campingplätzen oder Energieversorgungsanlagen geboten. Bei größeren Mengen Brennmaterial oder Unsicherheiten bezüglich der Abstände wird geraten, Rücksprache mit den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen zu halten.
Tierschutz durch Umschichten
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Schutz von Kleintieren. Aufgeschichtete Holzhaufen dienen vielen Tieren als Unterschlupf. Daher sollte das Brennmaterial erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet wird, final aufgeschichtet oder zumindest gründlich umgeschichtet werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es Tieren, die dort Zuflucht gesucht haben, rechtzeitig zu flüchten.
Aufsicht und Löschmittel
Während des gesamten Abbrennens muss das Osterfeuer stetig von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Es ist sicherzustellen, dass Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sind.
Zudem sollten einfache Löschmittel für den Ernstfall bereitgehalten werden. Hierzu eignen sich ein angeschlossener Gartenschlauch oder Schaufeln, um Sand zum Ersticken kleinerer Brandherde aufzuwerfen. Sollte ein Feuer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen außer Kontrolle geraten, muss umgehend der Notruf 112 gewählt werden.
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