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Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer wird neu aufgestellt
Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer
Die Stadt Leer wird bis 2023 Ihren Verkehrsentwicklungsplan (VEP) neu aufstellen. Der letzte vollständige VEP der Stadt Leer stammt aus dem Jahr 1997. Seitdem haben sich nicht nur die äußeren Bedingungen im Bereich „Verkehr und Mobilität“ geändert. Der Gesellschaftliche Anspruch an die Gestaltung von Mobilität hat sich grundlegend gewandelt. Bisherige Prognosen zu stetig weiter steigendem Kfz-Verkehr haben sich als falsch herausgestellt, neue Aspekte wie Klimaschutz und Aufenthaltsqualität sind in den Vordergrund getreten. Die Neuaufstellung des VEP in Leer wird dem Rechnung tagen.
Ziel der Verkehrspolitik ist, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten, und dabei die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt auf ein verträgliches Mindestmaß zu begrenzen. Klimaschutz hat im Mobilitäts- und Verkehrssektor einen herausragenden Stellenwert und stellt neue Anforderungen an den Verkehr und das Verkehrssystem. Der zunehmende Fahrradverkehr trifft aktuell auf eine in vielen Bereichen nicht mehr anforderungsgerechte Infrastruktur. Für schnelle E‑Bikes und für längere und breitere Lastenfahrräder gibt es aktuell keine angepassten gesetzlichen Regelungen. Umso wichtiger ist es, auf kommunaler Ebene einen Rahmen zu schaffen, der die gewünschte Zielsetzung beschreibt.
Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz, die Barrierefreiheit als gesellschaftliche Gesamtaufgabe sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Stadt stellen weitere Herausforderungen dar. Geschlechtsspezifische Verkehrsplanung ist ein weiterer Aspekt, hinzu kommen Themen wie Telearbeit, Elektromobilität, die Rolle des ÖPNV und zunehmend veränderte Einkaufsverhalten.
Die Entwicklung eines VEP erfordert eine umfassende Bestandsanalyse, eine umfangreiche Einbindung der Bürger*innen und unterschiedlichster Interessensgruppen, um im Dialog einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Diese Beteiligungsverfahren nehmen eine zentrale Stellung innerhalb des Prozesses ein und stehen allen Menschen offen, die in Leer wohnen, arbeiten oder sich aus anderen Gründen in Leer aufhalten und fortbewegen.
Am Ende des Prozesses werden Leitlinien stehen, eine aus den Zielen ableitbare Strategie und Handlungsansätze, die den Überbau bilden für unterschiedlichste Teilpläne: Radverkehrskonzept, Vorrangstraßennetz, Schulwegesicherheitsprogramm, Verkehrssicherheitsprogramm, Wirtschaftsverkehrskonzept inkl. Lieferverkehr, Lkw-Routen-Netz, ÖPNV-Konzepte, Nahverkehrsplan, Elektromobilitätskonzept, Parkraumkonzept, Erschließungskonzepte für Wohngebiete, Konzepte für Nahmobilität, Telemobilität, Telematik, Multi- und Intermodalität und andere. Der neue VEP legt umfassend die Zielvorstellungen der Stadt Leer für den Bereich „Mobilität“ für die Zeit bis 2030 oder 2035 fest und er bleibt offen für nicht absehbare Entwicklungen, die das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen.
Aufgrund des in der Corona-Pandemie vollständig veränderten Mobilitätsverhaltens wird es vor 2022 nicht möglich sein, umfassende Daten und Informationen zur „normalen“ Mobilität zu erhalten. Daher wird die Bestandsaufnahme erst in 2022 beginnen können, der Abschluss des Prozesses bis in 2023 hinziehen. Jedoch wird die Stadt Leer bereits in 2021 mit der Erarbeitung des VEP starten. Ein Online-Portal zur Bürgerbeteiligung wird noch im Sommer 2021 unter www.leer.de/vep freigeschaltet. Präsenzveranstaltungen werden, sobald es die Corona-lage zulässt, im Herbst beginnen. Der zuständige Ratsausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr wird regelmäßig einbezogen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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