Lokal
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer wird neu aufgestellt
Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Leer
Die Stadt Leer wird bis 2023 Ihren Verkehrsentwicklungsplan (VEP) neu aufstellen. Der letzte vollständige VEP der Stadt Leer stammt aus dem Jahr 1997. Seitdem haben sich nicht nur die äußeren Bedingungen im Bereich „Verkehr und Mobilität“ geändert. Der Gesellschaftliche Anspruch an die Gestaltung von Mobilität hat sich grundlegend gewandelt. Bisherige Prognosen zu stetig weiter steigendem Kfz-Verkehr haben sich als falsch herausgestellt, neue Aspekte wie Klimaschutz und Aufenthaltsqualität sind in den Vordergrund getreten. Die Neuaufstellung des VEP in Leer wird dem Rechnung tagen.
Ziel der Verkehrspolitik ist, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten, und dabei die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt auf ein verträgliches Mindestmaß zu begrenzen. Klimaschutz hat im Mobilitäts- und Verkehrssektor einen herausragenden Stellenwert und stellt neue Anforderungen an den Verkehr und das Verkehrssystem. Der zunehmende Fahrradverkehr trifft aktuell auf eine in vielen Bereichen nicht mehr anforderungsgerechte Infrastruktur. Für schnelle E‑Bikes und für längere und breitere Lastenfahrräder gibt es aktuell keine angepassten gesetzlichen Regelungen. Umso wichtiger ist es, auf kommunaler Ebene einen Rahmen zu schaffen, der die gewünschte Zielsetzung beschreibt.
Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz, die Barrierefreiheit als gesellschaftliche Gesamtaufgabe sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Stadt stellen weitere Herausforderungen dar. Geschlechtsspezifische Verkehrsplanung ist ein weiterer Aspekt, hinzu kommen Themen wie Telearbeit, Elektromobilität, die Rolle des ÖPNV und zunehmend veränderte Einkaufsverhalten.
Die Entwicklung eines VEP erfordert eine umfassende Bestandsanalyse, eine umfangreiche Einbindung der Bürger*innen und unterschiedlichster Interessensgruppen, um im Dialog einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Diese Beteiligungsverfahren nehmen eine zentrale Stellung innerhalb des Prozesses ein und stehen allen Menschen offen, die in Leer wohnen, arbeiten oder sich aus anderen Gründen in Leer aufhalten und fortbewegen.
Am Ende des Prozesses werden Leitlinien stehen, eine aus den Zielen ableitbare Strategie und Handlungsansätze, die den Überbau bilden für unterschiedlichste Teilpläne: Radverkehrskonzept, Vorrangstraßennetz, Schulwegesicherheitsprogramm, Verkehrssicherheitsprogramm, Wirtschaftsverkehrskonzept inkl. Lieferverkehr, Lkw-Routen-Netz, ÖPNV-Konzepte, Nahverkehrsplan, Elektromobilitätskonzept, Parkraumkonzept, Erschließungskonzepte für Wohngebiete, Konzepte für Nahmobilität, Telemobilität, Telematik, Multi- und Intermodalität und andere. Der neue VEP legt umfassend die Zielvorstellungen der Stadt Leer für den Bereich „Mobilität“ für die Zeit bis 2030 oder 2035 fest und er bleibt offen für nicht absehbare Entwicklungen, die das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen.
Aufgrund des in der Corona-Pandemie vollständig veränderten Mobilitätsverhaltens wird es vor 2022 nicht möglich sein, umfassende Daten und Informationen zur „normalen“ Mobilität zu erhalten. Daher wird die Bestandsaufnahme erst in 2022 beginnen können, der Abschluss des Prozesses bis in 2023 hinziehen. Jedoch wird die Stadt Leer bereits in 2021 mit der Erarbeitung des VEP starten. Ein Online-Portal zur Bürgerbeteiligung wird noch im Sommer 2021 unter www.leer.de/vep freigeschaltet. Präsenzveranstaltungen werden, sobald es die Corona-lage zulässt, im Herbst beginnen. Der zuständige Ratsausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr wird regelmäßig einbezogen.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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