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Verlängerung und Erleichterungen — Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft
Die niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurde zuletzt Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird nun die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 22. Juni 2022 verlängert. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7‑Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung. Insofern ist zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen perspektivisch schrittweise abgebaut werden können.
Schon mit der heutigen Verordnungsänderung erfolgen Lockerungen in mehreren Bereichen:
§ 4 Absatz 2 verpflichtete bislang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen generell zum Tragen einer FFP-2- Maske oder einer Maske vergleichbaren Schutzniveaus. Mit der Neuregelung in § 4 Absatz 2 sind ab morgen die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Pflicht, im Rahmen der nach § 23 Abs. 5 IfSG aufzustellenden Hygienepläne eigenständig Regelungen nach § 2 über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten kann und sollte.
Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP‑2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden. Bei Nichtbeachtung können die Betreffenden des Hauses verweisen oder anderweitig sanktioniert werden.
In der Regelung zu Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste in § 5 der Corona-Verordnung wird der bisherige Satz 4 neu gefasst. Es wird klargestellt, dass die Möglichkeit zur Abnahme der Maske — wenn dies für die Behandlung notwendig ist — nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für andere Personen gilt, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, Logopädinnen und Logopäden.
Durch das Einfügen eines weiteren Satzes 5 erfolgt insoweit die Klarstellung, dass eine Maskenpflicht für die in den Einrichtungen tätigen Personen nach Satz 1 auch dann nicht besteht, soweit diese in Räumen tätig sind, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind, wie beispielsweise Sozial- oder Lagerräume. Insoweit wird nun der Anwendungsbereich der Regelung nach § 5 insgesamt beschränkt auf die Bereiche, in denen dies zum Schutz der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Mögliche weitergehende Anordnungen im Einzelfall auf Grundlage des Hausrechts der betroffenen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Eine weitere Änderung betrifft Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen: Mit den Neuregelungen in § 10 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Einrichtungen zukünftig nicht mehr verpflichtet, während des Aufenthalts einer Person in der betreffenden Einrichtung jeweils mindestens zwei Tests je Woche durchzuführen. Es bleibt jedoch bei der Testverpflichtung bei der Aufnahme in die Einrichtung und bei der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (Schutzniveau FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Damit erfolgt auch weiterhin eine Reduktion der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus für beschäftigte und untergebrachte Personen.
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VW-Werk Emden unter Druck: Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning fordert Handeln für die Region
Zukunft des VW-Werks Emden: Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning fordert Schulterschluss für die Region
Emden/Westoverledingen – Die aktuelle Debatte um die Zukunft des Volkswagen-Werks Emden sorgt weit über die Stadtgrenzen hinaus für Unruhe. Thorsten Sinning, Bürgermeisterkandidat für Westoverledingen, bezieht nun klar Stellung: Er fordert ein geschlossenes Auftreten der gesamten Region, um den Industriestandort Emden zu sichern und die wirtschaftlichen Folgen abzufedern.
Die Diskussion über Sparmaßnahmen im Emder Werk betrifft nach Ansicht von Sinning nicht nur die Stadt Emden selbst, sondern hat direkte Auswirkungen auf die gesamte ostfriesische Wirtschaftsstruktur. Für viele Familien in Westoverledingen, die als Pendler in Emden arbeiten oder deren Betriebe vom dortigen Standort abhängen, ist die aktuelle Unsicherheit eine existenzielle Belastung. „Fast jeder in unserer Gemeinde kennt jemanden, dessen Arbeitsplatz von den aktuellen Entwicklungen abhängt“, betont der Bürgermeisterkandidat.
Der Strukturwandel wartet nicht
Sinning warnt davor, die Hände in den Schoß zu legen. Als Bürgermeisterkandidat sieht er es als eine seiner zentralen Aufgaben an, Westoverledingen proaktiv auf den Wandel vorzubereiten. Es dürfe nicht erst gehandelt werden, wenn Entscheidungen aus Wolfsburg bereits gefallen sind. „Wir müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen“, so Sinning.
Um Westoverledingen wirtschaftlich widerstandsfähiger aufzustellen, setzt Thorsten Sinning auf einen klaren Plan:
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Starke Ansiedlungspolitik: Aktive Gewinnung neuer Unternehmen, um die Abhängigkeit zu reduzieren.
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Innovation & Handwerk: Gezielte Förderung der lokalen Wirtschaftskraft.
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Qualifizierung: Sicherung hochwertiger Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze.
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Region vernetzen: Intensive Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen und allen gesellschaftlichen Gruppen.
Gemeinsam für einen starken Industriestandort
Für Sinning ist klar: „Emden braucht Volkswagen – und Ostfriesland braucht starke Industriestandorte.“ Er ruft dazu auf, den notwendigen Wandel nicht als Bedrohung, sondern als gestaltbare Herausforderung zu begreifen. Nur durch ein gemeinsames, entschlossenes Handeln könne man den Wohlstand und die Arbeitsplätze in der Region langfristig absichern.
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„Ein Glücksfall für unsere Region“: Nico Bloem zu Gast bei der Hospiz-Initiative Leer
SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem im Austausch mit der Ehrenvorsitzenden der Hospiz-Initiative Leer, Gretel Bluhm-Janssen.
„Ein Glücksfall für den Landkreis Leer“: Nico Bloem würdigt die Arbeit der Hospiz-Initiative
Leer – Mit großem Respekt und tiefem Verständnis für die Bedeutung der Sterbebegleitung hat sich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) kürzlich über die Arbeit der Hospiz-Initiative Leer informiert. Bei einem Kennenlern-Gespräch mit der Ehrenvorsitzenden Gretel Bluhm-Janssen zeigte sich Bloem beeindruckt von der menschlichen Wärme und dem enormen ehrenamtlichen Engagement, das die Hospizarbeit in der Region trägt.
Vielseitige Unterstützung in der letzten Lebensphase
Gretel Bluhm-Janssen nutzte den Besuch, um zu verdeutlichen, dass das Hospiz-Huus mit seinen zwölf Zimmern zwar das sichtbare Herzstück der Arbeit bildet, aber keineswegs das gesamte Spektrum abdeckt. Die Hospiz-Initiative stützt sich auf vier tragende Säulen:
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Stationäre Betreuung: Das Hospiz-Huus als Ort der Begleitung in der letzten Lebensphase.
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Ambulante Sterbebegleitung: Unterstützung direkt bei den Menschen zu Hause.
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Trauerbegleitung: Ein breites Angebot an Gruppen für Menschen in schwierigen Zeiten.
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Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung und Sensibilisierung für ein gesellschaftlich wichtiges Thema.
Hohes Niveau durch qualifiziertes Ehrenamt
Besonders beeindruckt zeigte sich Nico Bloem vom hohen qualitativen Anspruch an die Helfenden. Etwa 100 Frauen und Männer engagieren sich derzeit in allen Bereichen der Initiative. Allein in der Sterbebegleitung sind rund 40 Ehrenamtliche regelmäßig im Einsatz. Um für diese sensiblen Aufgaben bestmöglich vorbereitet zu sein, absolvieren sie einen 160-stündigen Ausbildungskurs; für die Trauerbegleitung ist sogar eine zusätzliche Spezialisierung erforderlich.
Tief bewegt von Menschlichkeit und Leidenschaft
„Ich habe in jedem Satz gemerkt, mit wie viel Leidenschaft, Herz, Hingabe und echter Überzeugung hier gearbeitet wird“, betonte Bloem nach seinem Besuch. Trotz der Schwere des Themas habe er viel Wärme und positive Energie wahrgenommen. Er bezeichnete die Initiative als „Glücksfall für den Landkreis Leer“ und versprach, die Arbeit nach Kräften zu unterstützen und für das so wichtige Ehrenamt zu werben.
„Mein allergrößter Respekt gilt allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich dieser so wichtigen Aufgabe widmen“, resümierte der Abgeordnete.
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Ein dringender Appell für mehr Rücksicht vor dem Tierheim Jübberde
„Tiere haben keine Stimme“: Tierheim Jübberde startet Appell für mehr Rücksicht im Straßenverkehr
Jübberde – Das Tierheim Jübberde, betrieben vom Tierschutz im Landkreis Leer e.V., ruft Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksichtnahme auf. Mit einer neuen Sensibilisierungskampagne macht die Einrichtung auf die Belastungen durch Verkehrslärm und abruptes Beschleunigen aufmerksam, die den Alltag der dort untergebrachten Tiere massiv beeinträchtigen.
Direkt an einer viel befahrenen Hauptstraße gelegen, befindet sich das Tierheim Jübberde in unmittelbarer Nähe zu hochfrequentierten Anlaufstellen wie dem Aral Autohof Apen-Remels, McDonald’s und dem Uplengener Waschpark. Insbesondere in der Sommerzeit beobachtet das Tierheim-Team regelmäßig, dass Fahrzeuge vor dem Gelände stark beschleunigen oder Motorräder mit hoher Lautstärke an den Gehegen vorbeifahren.
Lärm als Stressfaktor für traumatisierte Tiere
„Viele unserer Hunde und Katzen haben bereits schwierige Erfahrungen hinter sich. Andere sind krank, verunsichert oder müssen sich erst an ihre neue Umgebung gewöhnen“, erklärt die Tierheimleitung. Für diese Tiere seien Ruhephasen essentiell für die Erholung und den Heilungsprozess. Wenn Motoren laut aufheulen oder Fahrzeuge abrupt beschleunigen, löst dies bei den Schützlingen unmittelbaren Stress, Unruhe und tiefe Unsicherheit aus.
Kampagne setzt auf Perspektivwechsel
Das Tierheim betont ausdrücklich, dass die Initiative nicht dazu diene, Verkehrsteilnehmer zu verurteilen. Stattdessen wolle man sensibilisieren und zu einem Perspektivwechsel einladen. „Unsere Tiere können den Fahrzeugführern nicht sagen, dass sie Angst haben. Sie können sie nicht darum bitten, langsamer zu fahren. Deshalb machen wir das für sie“, heißt es in dem Appell des Tierschutz im Landkreis Leer e.V.
Mit mehreren Plakatmotiven soll die Öffentlichkeit dazu angeregt werden, für einen Moment innezuhalten und das eigene Fahrverhalten zu reflektieren. Das Ziel ist ein rücksichtsvoller Umgang im direkten Bereich des Tierheims, um den Tieren die notwendige Stabilität zu geben.
Die Verantwortlichen des Tierheims hoffen, dass dieser Aufruf auf Gehör stößt. Denn was für Verkehrsteilnehmer oft nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit ist, hat für die sensiblen Tiere im Heim häufig deutlich längere negative Nachwirkungen.
Miteinander – Füreinander: Eine Bitte um Rücksichtnahme für das Wohl der Tiere.
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