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Verzögerung der Wunderline: Neue Inbetriebnahme Mitte 2025 geplant.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO / Mai 2024 — Der Bahnübergang in Ihrhove: Hier entsteht ein neues Elektronisches Stellwerk im Rahmen der Wunderline, die Norddeutschland mit dem Norden der Niederlande verbindet. Die Strecke umfasst 124 Kilometer auf deutschem Boden und wird in zwei Baustufen modernisiert, um die Reisezeit zwischen Groningen und Bremen auf unter 2,5 Stunden zu verkürzen.
Inbetriebnahme der Wunderline Groningen–Bremen verschiebt sich.
Starkregen und Lieferengpässe verzögern Bauarbeiten auf niederländischer und deutscher Seite um sechs Monate • Voraussichtlich Mitte 2025 Fertigstellung und Aufnahme des grenzüberschreitenden Zugverkehrs • Weiterhin Ersatzangebot für Fahrgäste mit Bussen
Die Inbetriebnahme der „Wunderline“ zwischen Bremen und Groningen verschiebt sich um mindestens sechs Monate auf voraussichtlich Mitte 2025. Ursprünglich war geplant, den grenzüberschreitenden Zugverkehr auf der Strecke im Dezember 2024 aufzunehmen.
Häufiger Starkregen und damit verbunden Hochwasser haben nun sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite die Bodenverhältnisse massiv verschlechtert und die Bauarbeiten verzögert. Zusätzlich wirken sich auch Lieferschwierigkeiten und Engpässe bei dringend benötigten Baumaterialien aus.
Seit 2015 arbeiten die Deutsche Bahn (DB) und die niederländische Provinz Groningen am Ausbau der Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen. Durch die Modernisierung wird die Streckengeschwindigkeit erhöht und die Reisezeit für Fahrgäste verkürzt.
Die Friesenbrücke bei Weener ist ein wesentlicher Teil der Strecke. Sie wird derzeit als Europas größte Hub-Drehbrücke neu gebaut. Die Arbeiten dafür schreiten gut voran und die Brücke wird parallel zur Wunderline fertiggestellt sein. Radfahrer und Fußgänger sollen die Brücke aber möglichst schon im Frühjahr 2025 nutzen können.
Bis zur Inbetriebnahme der Wunderline besteht unverändert ein Ersatzangebot mit Bussen. Reisende erhalten die Fahrplaninformationen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Deutsche Bahn bittet alle betroffenen Reisenden um Entschuldigung für die Verzögerungen.
Die DB ist sich der hohen Bedeutung der Wunderline bewusst – regional sowie als wichtiges Bindeglied im gesamteuropäischen Zugverkehr von Amsterdam nach Hamburg und Skandinavien. Gemeinsam mit dem niederländischen Infrastrukturbetreiber ProRail wird nach wie vor intensiv daran gearbeitet, schnellstmöglich den Streckenausbau fertig zu stellen.
Ein internationaler Lenkungsausschuss plant und koordiniert die Baumaßnahmen zwischen Bremen und Groningen. Er besteht aus Vertreter:innen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen, der Deutschen Bahn, der ProRail sowie der Provinz Groningen und dem niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft.
Der Ausbau der Wunderline wird in zwei Baustufen umgesetzt. 124 Kilometer der insgesamt 173 Kilometer langen Strecke verlaufen über deutschen Boden. In der ersten Baustufe arbeitet die DB unter anderem an Gleisen, Weichen, Oberleitungen sowie Signalen auf dem Streckenabschnitt zwischen Ihrhove und der deutsch-niederländischen Grenze. Außerdem baut sie ein neues Elektronisches Stellwerk in Ihrhove. Parallel wird die Strecke in den Niederlanden ebenfalls modernisiert und ausgebaut.
Bauphasen der Wunderline: Groningen – Bremen
Die Wunderline ist eine 173 Kilometer lange Bahnstrecke, die Groningen und Bremen verbindet. Sie spielt eine zentrale Rolle im gesamteuropäischen Zugverkehr von Amsterdam nach Hamburg und Skandinavien und verbindet die Metropolregionen Nordwest und Groningen-Assen sowie zahlreiche Städte und Gemeinden. Durch die Modernisierung und den Ausbau der Strecke werden die Streckengeschwindigkeit erhöht und die Kapazitäten erweitert, was kürzere Reisezeiten und verbesserte Umsteigezeiten in Leer ermöglicht. Die Fahrgäste profitieren so von einem komfortableren Reiseerlebnis.

Baustelle Friesenbrücke
Baustufe 1: Ertüchtigung und Teilwiedereröffnung
In der ersten Baustufe werden Arbeiten zur Teilwiedereröffnung und Ertüchtigung der Strecke zwischen der Staatsgrenze und Ihrhove durchgeführt. Ein zentrales Element ist der Bau eines neuen Elektronischen Stellwerks in Ihrhove. Weitere Maßnahmen umfassen:
- Erneuerung von Gleisen und Weichen
- Sanierung von Brücken und Durchlässen
- Modernisierung von Signalen und Oberleitungen
- Anpassungen und Erneuerungen von Bahnübergängen
Das Ziel dieser Arbeiten ist es, die durchgehende Fahrgeschwindigkeit auf der Strecke zwischen der deutsch-niederländischen Grenze und Ihrhove zu erhöhen, wodurch die Reisezeit zwischen Groningen und Bremen auf unter 2,5 Stunden verkürzt wird. Auf dem Streckenabschnitt Leer – Groningen werden Züge des Tochterunternehmens der Deutschen Bahn AG, Arriva PLC, fahren.
Baustufe 2: Zweispuriger Ausbau und Modernisierung
Die zweite Baustufe umfasst den zweispurigen Ausbau der Strecke in den Abschnitten zwischen der deutsch-niederländischen Grenze und Ihrhove sowie zwischen Stickhausen-Velde und Augustfehn. Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- Bau zusätzlicher Bahnsteige oder Verlängerung bestehender Bahnsteige in einigen Bahnhöfen
- Modernisierung und Erneuerung von Gleisen, Bahnübergängen, Signalen und Oberleitungen
Diese Maßnahmen sollen die Reisezeit zwischen Bremen und Groningen auf unter 2 Stunden und 15 Minuten verkürzen.
Neubau der Friesenbrücke
Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist der Neubau der Friesenbrücke, die 2015 von einem Frachtschiff stark beschädigt wurde. Der Neubau wird den grenzüberschreitenden Zugverkehr von Leer aus wieder ermöglichen. Zudem erhalten Fußgänger und Radfahrer einen eigenen Weg über die Ems. Die neue Hub-Drehbrücke erlaubt auch großen Schiffen die sichere Durchfahrt.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen über die geplanten Bautätigkeiten und den Fortschritt der Wunderline besuchen Sie unser multimediales Bauinformationscenter.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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