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Verzögerung der Wunderline: Neue Inbetriebnahme Mitte 2025 geplant.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO / Mai 2024 — Der Bahnübergang in Ihrhove: Hier entsteht ein neues Elektronisches Stellwerk im Rahmen der Wunderline, die Norddeutschland mit dem Norden der Niederlande verbindet. Die Strecke umfasst 124 Kilometer auf deutschem Boden und wird in zwei Baustufen modernisiert, um die Reisezeit zwischen Groningen und Bremen auf unter 2,5 Stunden zu verkürzen.
Inbetriebnahme der Wunderline Groningen–Bremen verschiebt sich.
Starkregen und Lieferengpässe verzögern Bauarbeiten auf niederländischer und deutscher Seite um sechs Monate • Voraussichtlich Mitte 2025 Fertigstellung und Aufnahme des grenzüberschreitenden Zugverkehrs • Weiterhin Ersatzangebot für Fahrgäste mit Bussen
Die Inbetriebnahme der „Wunderline“ zwischen Bremen und Groningen verschiebt sich um mindestens sechs Monate auf voraussichtlich Mitte 2025. Ursprünglich war geplant, den grenzüberschreitenden Zugverkehr auf der Strecke im Dezember 2024 aufzunehmen.
Häufiger Starkregen und damit verbunden Hochwasser haben nun sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite die Bodenverhältnisse massiv verschlechtert und die Bauarbeiten verzögert. Zusätzlich wirken sich auch Lieferschwierigkeiten und Engpässe bei dringend benötigten Baumaterialien aus.
Seit 2015 arbeiten die Deutsche Bahn (DB) und die niederländische Provinz Groningen am Ausbau der Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen. Durch die Modernisierung wird die Streckengeschwindigkeit erhöht und die Reisezeit für Fahrgäste verkürzt.
Die Friesenbrücke bei Weener ist ein wesentlicher Teil der Strecke. Sie wird derzeit als Europas größte Hub-Drehbrücke neu gebaut. Die Arbeiten dafür schreiten gut voran und die Brücke wird parallel zur Wunderline fertiggestellt sein. Radfahrer und Fußgänger sollen die Brücke aber möglichst schon im Frühjahr 2025 nutzen können.
Bis zur Inbetriebnahme der Wunderline besteht unverändert ein Ersatzangebot mit Bussen. Reisende erhalten die Fahrplaninformationen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Deutsche Bahn bittet alle betroffenen Reisenden um Entschuldigung für die Verzögerungen.
Die DB ist sich der hohen Bedeutung der Wunderline bewusst – regional sowie als wichtiges Bindeglied im gesamteuropäischen Zugverkehr von Amsterdam nach Hamburg und Skandinavien. Gemeinsam mit dem niederländischen Infrastrukturbetreiber ProRail wird nach wie vor intensiv daran gearbeitet, schnellstmöglich den Streckenausbau fertig zu stellen.
Ein internationaler Lenkungsausschuss plant und koordiniert die Baumaßnahmen zwischen Bremen und Groningen. Er besteht aus Vertreter:innen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen, der Deutschen Bahn, der ProRail sowie der Provinz Groningen und dem niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft.
Der Ausbau der Wunderline wird in zwei Baustufen umgesetzt. 124 Kilometer der insgesamt 173 Kilometer langen Strecke verlaufen über deutschen Boden. In der ersten Baustufe arbeitet die DB unter anderem an Gleisen, Weichen, Oberleitungen sowie Signalen auf dem Streckenabschnitt zwischen Ihrhove und der deutsch-niederländischen Grenze. Außerdem baut sie ein neues Elektronisches Stellwerk in Ihrhove. Parallel wird die Strecke in den Niederlanden ebenfalls modernisiert und ausgebaut.
Bauphasen der Wunderline: Groningen – Bremen
Die Wunderline ist eine 173 Kilometer lange Bahnstrecke, die Groningen und Bremen verbindet. Sie spielt eine zentrale Rolle im gesamteuropäischen Zugverkehr von Amsterdam nach Hamburg und Skandinavien und verbindet die Metropolregionen Nordwest und Groningen-Assen sowie zahlreiche Städte und Gemeinden. Durch die Modernisierung und den Ausbau der Strecke werden die Streckengeschwindigkeit erhöht und die Kapazitäten erweitert, was kürzere Reisezeiten und verbesserte Umsteigezeiten in Leer ermöglicht. Die Fahrgäste profitieren so von einem komfortableren Reiseerlebnis.

Baustelle Friesenbrücke
Baustufe 1: Ertüchtigung und Teilwiedereröffnung
In der ersten Baustufe werden Arbeiten zur Teilwiedereröffnung und Ertüchtigung der Strecke zwischen der Staatsgrenze und Ihrhove durchgeführt. Ein zentrales Element ist der Bau eines neuen Elektronischen Stellwerks in Ihrhove. Weitere Maßnahmen umfassen:
- Erneuerung von Gleisen und Weichen
- Sanierung von Brücken und Durchlässen
- Modernisierung von Signalen und Oberleitungen
- Anpassungen und Erneuerungen von Bahnübergängen
Das Ziel dieser Arbeiten ist es, die durchgehende Fahrgeschwindigkeit auf der Strecke zwischen der deutsch-niederländischen Grenze und Ihrhove zu erhöhen, wodurch die Reisezeit zwischen Groningen und Bremen auf unter 2,5 Stunden verkürzt wird. Auf dem Streckenabschnitt Leer – Groningen werden Züge des Tochterunternehmens der Deutschen Bahn AG, Arriva PLC, fahren.
Baustufe 2: Zweispuriger Ausbau und Modernisierung
Die zweite Baustufe umfasst den zweispurigen Ausbau der Strecke in den Abschnitten zwischen der deutsch-niederländischen Grenze und Ihrhove sowie zwischen Stickhausen-Velde und Augustfehn. Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- Bau zusätzlicher Bahnsteige oder Verlängerung bestehender Bahnsteige in einigen Bahnhöfen
- Modernisierung und Erneuerung von Gleisen, Bahnübergängen, Signalen und Oberleitungen
Diese Maßnahmen sollen die Reisezeit zwischen Bremen und Groningen auf unter 2 Stunden und 15 Minuten verkürzen.
Neubau der Friesenbrücke
Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist der Neubau der Friesenbrücke, die 2015 von einem Frachtschiff stark beschädigt wurde. Der Neubau wird den grenzüberschreitenden Zugverkehr von Leer aus wieder ermöglichen. Zudem erhalten Fußgänger und Radfahrer einen eigenen Weg über die Ems. Die neue Hub-Drehbrücke erlaubt auch großen Schiffen die sichere Durchfahrt.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen über die geplanten Bautätigkeiten und den Fortschritt der Wunderline besuchen Sie unser multimediales Bauinformationscenter.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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