Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
5.084 mögliche Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregelung in Niedersachsen – jetzt drohen Bußgelder
Niedersachsen erfasst weitere 5.084 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung
Hannover/Niedersachsen. In Niedersachsen sind bei der Überprüfung der sogenannten 12-Uhr-Tankregelung weitere 5.084 mögliche Verstöße festgestellt worden. Die Fälle betreffen die Monate Mai, Juni und Juli und werden derzeit für eine mögliche Ahndung nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz geprüft.
Nach den bereits veröffentlichten Zahlen für April liegen nun auch die Auswertungen für die drei Folgemonate vor. Im Mai wurden 2.139 mögliche Verstöße, im Juni 1.755 und im Juli 1.190 Fälle erfasst. Damit wurden innerhalb dieser drei Monate insgesamt 5.084 mögliche Verstöße gegen die Vorgaben festgestellt.
Betroffen waren 577 Tankstellen und 453 Preishoheitsinhaber. Als Preishoheitsinhaber gelten Unternehmen oder Betreiber, die über die Kraftstoffpreise der jeweiligen Tankstellen entscheiden.
Verfahren wegen möglicher Verstöße laufen
Die festgestellten Fälle werden nun im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Nach den Vorgaben des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes ist vor dem Erlass eines konkreten Bußgeldbescheides zunächst eine Anhörung zu den Vorwürfen vorgesehen. Die Verfahren befinden sich derzeit in diesem Stadium.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne betont, dass die sogenannte 12-Uhr-Regelung keine unverbindliche Empfehlung sei. Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit seien ein Rechtsverstoß, der entsprechend geahndet werde.
„Wir prüfen die mehr als 5.000 gemeldeten Fälle und ahnden bestätigte Verstöße konsequent mit Bußgeldern“, erklärte Tonne. Wer die Kraftstoffpreise festlege, müsse sich an die geltenden Regeln halten.
Im April wurden bereits 2.039 Verstöße festgestellt
Bereits für den Monat April hatte Niedersachsen 2.039 Verstöße festgestellt. Dafür wurden jeweils 55 Euro Verwarngeld verhängt.
Für Verstöße ab Mai führt das Land nun Bußgeldverfahren durch. Für den Mai ist nach den Angaben ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Für die folgenden Monate soll das Bußgeld schrittweise erhöht werden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zeigte sich zugleich ein positiver Trend ab den Zeitpunkten, zu denen Verwarnungsgeld- und Anhörungsschreiben zugestellt wurden. Die sinkenden Fallzahlen seien damit auch auf das Tätigwerden des Landes Niedersachsen zurückzuführen.
Wirtschaftsminister fordert Änderung der 12-Uhr-Regelung
Grant Hendrik Tonne fordert gleichzeitig eine Änderung der gesetzlichen Uhrzeit für Preiserhöhungen an Tankstellen. Die derzeitige Regelung, nach der eine Preiserhöhung einmal täglich um 12 Uhr erfolgen darf, gehe am Alltag vieler Menschen vorbei.
Nach Auffassung des Ministers könnten insbesondere Berufstätige mittags häufig nicht von günstigeren Kraftstoffpreisen profitieren. Würden Preiserhöhungen erst um 20 Uhr erlaubt, könnten nach seiner Einschätzung deutlich mehr Menschen nach Feierabend noch zu einem günstigeren Preis tanken.
Tonne fordert deshalb den Bund auf, die entsprechende gesetzliche Regelung zu ändern.
Was gilt bei der 12-Uhr-Tankregelung?
Nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz dürfen Tankstellen ihre Preise derzeit einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erfasst die Preismeldungen und übermittelt die entsprechenden Daten an die Länder. Niedersachsen prüft die gemeldeten Fälle und ist für die Ahndung festgestellter Verstöße zuständig.
Mit den nun ausgewerteten Monaten Mai, Juni und Juli kommen damit weitere 5.084 mögliche Verstöße zu den bereits für April erfassten 2.039 Fällen hinzu. Ob aus den aktuell geprüften Fällen tatsächlich Bußgelder entstehen, wird im weiteren Verlauf der jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahren entschieden.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Politik
Zuckersteuer vor dem Start? Staudte fordert endlich klare Entscheidung aus Berlin
Zuckersteuer: Verbraucherschutzministerin Staudte fordert klares Signal aus Berlin
Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte drängt die Bundesregierung zu einer abgestimmten Position bei der geplanten Zuckersteuer. Die Debatte dürfe aus ihrer Sicht nicht durch interne Uneinigkeit weiter verzögert werden. Entscheidend sei, den Zuckerkonsum zu reduzieren und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums zu schützen.
Staudte fordert von der Bundesregierung ein geschlossenes Vorgehen. Bei einem aus ihrer Sicht überschaubaren Thema wie der Zuckersteuer müsse Berlin „unverzüglich mit einer abgestimmten Position“ auftreten. Andernfalls profitiere vor allem die Zuckerindustrie davon, wenn das Vorhaben politisch weiter zerredet werde.
Die Ministerin äußerte zugleich den Verdacht, dass die aktuelle Debatte möglicherweise durch ein gezielt durchgestochenes internes Papier – einen sogenannten Leak – angeheizt worden sein könnte. Dadurch könne das Vorhaben zusätzlich ins Stocken geraten.
Ziel: Weniger Zucker und mehr Gesundheit
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer müsse aus Sicht Staudtes vor allem ein Ziel im Mittelpunkt stehen: Der Zuckerkonsum soll sinken und gesundheitsschädliche Folgen sollen eingedämmt werden.
Besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche sieht die Verbraucherschutzministerin Handlungsbedarf. Eine politische Grundsatzentscheidung zugunsten der Gesundheit junger Menschen sei ihrer Auffassung nach längst überfällig.
„Wichtig ist doch, dass endlich etwas passiert und die Zuckersteuer nun bald kommt“, erklärt Staudte. Entscheidend sei daher weniger die aktuelle politische Auseinandersetzung über einzelne Details als vielmehr die grundsätzliche Entscheidung, Maßnahmen zur Reduzierung des Zuckerkonsums auf den Weg zu bringen.
Staudte: Gesundheit von Kindern muss im Mittelpunkt stehen
Mit ihrer Forderung beteiligt sich die niedersächsische Verbraucherschutzministerin an der bundesweiten Debatte über eine mögliche Zuckersteuer. Sie macht dabei deutlich, dass sie eine schnelle politische Entscheidung erwartet.
Aus ihrer Sicht sollte der Gesundheitsschutz – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – Vorrang vor den Interessen der Zucker-Lobby haben. Eine abgestimmte Position der Bundesregierung sei deshalb dringend erforderlich.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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