Politik
Was verdienen Bundestagsabgeordnete?
Foto: Deutscher Bundestag — Marco Urban
Seit 1. Juli 2022 beträgt die Entschädigung monatlich 10.323,29 Euro.
Zum 1. Juli 2021 wurde die Abgeordnetenentschädigung auf monatlich 10.012,89 Euro brutto erhöht.
Insgesamt sind 736 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.
Amtsausstattung
Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2022 bei monatlich 4.583,39 € liegt.
Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen.
Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. (Stand: Januar 2020)
Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe
Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.
Mehrere Versorgungen
Die Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung ist stets zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer. Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei länger angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, werden diese immer nach bestimmten Vorschriften angerechnet, so zum Beispiel die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten auf andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied.
Büroausstattung/Konto für Sachleistungen
Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).
Zusätzlich steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können die Mandatsträger ihren Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.
Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.
Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag.
Jeder Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen entscheiden. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, so kann er über den Jahresbetrag auch nur anteilig verfügen.
Kostenpauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.560,59 Euro monatlich (Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates). Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine „Werbungskosten“. Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar: Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an — anhand der Zahl der Abgeordneten — genau berechnet werden. (Stand: Januar 2021)
Mitarbeiter
Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. April 2021) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 22.795,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden. Ihr Gehalt müssten die Abgeordneten selbst zahlen.
Reisekosten
Die Abgeordneten des Bundestages dürfen die Netzkarte Bahncard 100 ( kostet 7010 Euro ) der Deutschen Bahn für die 1. Klasse ohne Einschränkungen gratis nutzen.
Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats — zum Beispiel im Wahlkreis — muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.
Altersentschädigung
Ein Abgeordneter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprüche steigen schrittweise. Nach 27 Mitgliedsjahren erreichen sie den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 — wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung — stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.
Übergangsgeld
Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.
Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er in der nächsten Wahlperiode überhaupt wieder gewählt wird. Scheitert seine Wiederwahl, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte — auch solche aus privaten Quellen — auf das Übergangsgeld angerechnet.
Überbrückungsgeld (‘Sterbegeld’)
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei einer Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden entspricht es dem Eineinhalbfachen der Abgeordnetenentschädigung.
Früher diente das Überbrückungsgeld auch zur Abdeckung von Bestattungskosten („Sterbegeld“). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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Politik
CDU-Fraktionsvize übernimmt auch Vorsitz vomneugegründeten Parlamentskreis Mittelstand (PKM)
Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU-Landtagsfraktion, v.l.:Peter Luths, stellvertretender Vorsitzender der MIT Niedersachsen, Colette Thiemann, Carina Hermann, Marcel Scharrelmann, Christian Fröhlich, Cindy Lutz, Uwe Dorrendorf, Ulf Thiele, Jörn Schepelmann, Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Marco Mohrmann, Martina Machulla und Reinhold Hilbers.Einen „Parlamentskreis Mittelstand“ (PKM) hat am Freitagnachmittag ( 27.01.2023 ) die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aus den Reihen ihrer Fraktionsmitglieder gegründet. 39 Fraktionsmitglieder haben sich der Fraktionsgruppe angeschlossen. Sie wählten in der konstituierenden Sitzung den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Ulf Thiele aus Ostfriesland einstimmig zu ihrem Vorsitzenden.Seine gleichberechtigten Stellvertreter sind Cindy Lutz (Wolfsburg), Marco Mohrmann (Zeven) und Jörn Schepelmann (Eicklingen). Schatzmeister des PKM ist Reinhold Hilbers (Wietmarschen), Justiziarin ist Martina Machulla (Hannover), Ombutsmann gegen Überbürokratisierung ist Uwe Dorrendorf (Lüchow), und zur Geschäftsführerin des PKM wurde die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtags-fraktion, Carina Hermann (Göttingen) gewählt. Zu Obleuten im PKM-Vorstand wählten die Mitglieder die Abgeordneten Christian Fröhlich (Rosdorf), Axel Miesner (Lilienthal), Melanie Reinecke (Stade), Marcel Scharrelmann (Diepholz), Claus Seebeck (Geestland), Colette Thiemann (Stadthagen) und Björn Thümler (Berne).CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner (Neustadt) dankte in seiner Begrüßung den PKM-Mitgliedern für ihre Bereitschaft „der CDU-Fraktion überall in der Fläche Niedersachsens im Mittelstand das Angebot zur Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion zu machen“. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Mittelstandsunion Niedersachsen, Peter Luths (Lüneburg) freute sich über die Neugründung des Parlamentskreises Mittelstand und bot die enge Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand der Mittelstandsunion an.„Die Arbeit des Parlamentskreises Mittelstand wird ihre Schwerpunkte darin haben, den Betrieben und Verbänden in Niedersachsen Gesprächsangebote zu machen, damit wir als CDU-Landtagsfraktion das Ohr am Puls der mittelständischen Betriebe haben und für ihre Interessen und die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter politisch arbeiten. Wir wollen Politik für die Fleißigen in Niedersachsen gestalten. Denn sie bringen jeden Tag mit ihrer Arbeit unser Land voran“, erklärte Ulf Thiele seine Motivation für die Arbeit im PKM.
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