Lokal
15.486 Euro für ostfriesische Vereine
Brandkassen-Puzzlespiel 2021: 15.486 € für ostfriesische Vereine
20.088 Rückläufer – Rekord an Mitspielern!
Seit ihrem Jubiläumsjahr in 2004 hat die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse jetzt zum 17. (!) Mal über ihr „Puzzle-Gewinnspiel“ Gewinne an Vereine verlost: In ihrem 267. (!) Geschäftsjahr ging es um 48 x 267 Euro und einen Hauptpreis in Höhe von 2.670 Euro – nämlich insgesamt 15.486 Euro. Mit 20.088 Teilnahmen gab es eine Rekordanzahl von Rückläufern seit Erfindung des Spiels. Die 48 Gewinner, ostfrieslandweit ein Gewinn pro Brandkassen-Geschäftsstelle bzw. Sparkasse, wurden aus allen eingesandten Papier-Puzzlebögen und Online-Spielteilnehmern per Los ermittelt. Das gewonnene Geld kommt ostfriesischen Vereinen bei der Erfüllung eines kleineren oder auch größeren Vereinswunsches zugute. Die Brandkasse fördert somit das Gemeinwohl in Ostfriesland und erkennt das gemeinnützige Engagement der zahlreichen Aktiven in den Vereinen an.
Martina Welling gewinnt den Hauptpreis
Über den Hauptgewinn kann sich in diesem Jahr Martina Welling freuen. Sie hat für Ihren Verein „LAK Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e.V.“ die 2.670 Euro gewonnen hat. Ein erster Blumenstrauß wurde ihr von dem Krummhörner Geschäftsstellenleiter Ralf Ludwig bereits überreicht. Die offizielle Scheckübergabe mit Vertretern von LAK, Ostfriesischer Landschaft und Brandkasse erfolgt noch.
Herzlichen Glückwunsch an 48 Gewinner!
Schriftlich wurden alle Gewinner bereits informiert — die Schecks werden in diesem Jahr aufgrund der Corona-Situation nicht zentral in der Auricher Direktion überreicht. Die Übergaben finden in den nächsten Wochen vor Ort durch die Geschäftsstellenleiter statt. Hier sind die 48 Gewinner (in alphabetischer Reihenfolge), die sich jeweils über 267 Euro für ihren Verein freuen dürfen:
Matthias Aeilts, Freiwillige Feuerwehr Oldeborg
Monika Amtsbüchler, Frauenselbsthilfe Krebs Aurich
Anita Arians, Kinderchor “Die Dorfspatzen” Wiesede
Petra Becker, Tierschutzverein “Bunte Kuh” e.V.-Leer
Karin Beekmann, Jugendchor Stapelmoor
Tina Bents, Osterfehntjer Löschkids
Jessica Brink, WT Loppersum Völkerball
Antje Brückner, Freundeskreis Nordsee-Aquarium e.V.
Franziska Bruns, DRK Kita Liliput e.V.
Gisela, Buss, Nörder Danzkoppel
Helga Christians, SV Hage Abt. Line Dance
Ole Cordsen, Befis Naturgarten
Regina de Vries, Kinderbücherei der Grundschule Filsum
Johannes Dieken, Tierheim Emden
Insa Dirksen, JFV 2010 Krummhörn e.V.
Hanne Ehmen, Förderverein “Wappen von Ihlow” e.V
Dini Eyhusen, Freiwillige Feuerwehr Jheringsfehn — Frauengruppe
Erika Goldenstein, Kinderspielkreis Münkeboe-Moorhusen e.V.
Ingo Groß, SV Holtland e.V. 1961
Joachim Heil, TUS Borkum e.V.
Hedda Hilmer, FSH Drachen Pink Paddler
Bernd Horn, Kinderfeuerwehr Westerholt/Nenndorf
Renate, Jongebloed, Streunerkatzen Rheiderland e.V.
Heinz-Peter Koch, Johanniter Unfall-Hilfe e.V.
Renate Köller, Rehkitzrettung Schirum e.V.
Thomas Krämer-Engemann, Ostfriesischer Kunstkreis e.V.
Hermann Leemhuis, Spillwarkers Hesel e.V.
Riklef Lottmann, Tidenhus Freunde d. Gezeitenhauses Baltrum e.V.
Sandra Luitjens, KBV Westeraccum Bambinis e.V.
Silke Mackensen, Grundschule Middels Klasse 2
Manfred Meinen, Seehundstation Norddeich
Gerda Meyer, Lüttje Theater Hatshausen/ Ayenwolde
Melanie Mönch, Regionalgruppe SCHAKI e.V. (Schlaganfallkinder)
Gerhard Oltmanns, Schützenverein Neermoor Bogenabteilung Jugend
Annette Pohl, Perpetuum Mobility e.V.
Klaus Rippe, Juister Schützenverein Jugendabteilung
Peter Saathoff, Sozialverband Deutschland e. V. Ortsverband Pewsum
Helga Schäfer, Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Aurich
Gretchen Schmidt, Spielkreisgruppe Zwergennest e.V.
Wilfried Schneider, Blühende Landschaft Großefehn e.V.
Detlef Siefken, Kindergarten Rappelkiste Walle e.V.
Herbert Sommer, Hospiz Emden e.V.
Andrea Stier-Feldmann, SV Warsingsfehn, Jazzdance, Gruppe Sweetys
Grahlmann Uwe, DLRG Ortsgruppe Esens e.V.
Kristina Weikelt, Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e.V.
Karl Wendorf, Kinderfeuerwehr Tannenhausen
Bettina Wenninger, Dorfverein Mitling-Mark e.V.
Lukas Winkelmann, KBV “Goode Trüll” Upgant-Schott e.V.
Anzeige
Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
-
Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
-
Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
-
Handels- und Gewerbevereine
-
Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
Anzeige
Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
-
Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
-
Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
-
Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
-
Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
-
Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
Anzeige























