Lokal
55 Jahre Flugplatz Leer: Jubiläum mit historischen Fliegern – bitte mit dem Fahrrad kommen!
Auch bei früheren Veranstaltungen nutzten viele Leeranerinnen und Leeraner das Fahrrad – denn so kommt man schneller und bequemer direkt bis ans Ziel. Die Organisatoren des Flugplatz-Jubiläums empfehlen daher: Einfach aufs Rad steigen und entspannt zum Festwochenende am 21. und 22. Juni anreisen.
Flugplatz-Jubiläum in Leer-Nüttermoor: Kloster-Thedinga-Straße wird zur Einbahnstraße – Parkverbote beachten!
Leer-Nüttermoor. Anlässlich des 55-jährigen Jubiläums des Flugplatzes Leer-Papenburg kommt es am Wochenende des 21. und 22. Juni zu Verkehrsänderungen rund um das Veranstaltungsgelände. Die Kloster-Thedinga-Straße wird für den Zeitraum der Feierlichkeiten zur Einbahnstraße. Die Anfahrt zum Flugplatz erfolgt ausschließlich über die Bundesstraße 70, die Abfahrt über die Ortschaft Nüttermoor. Darauf weist die Geschäftsführung der Flugplatzgesellschaft ausdrücklich hin.
Zudem gelten entlang der Kloster-Thedinga-Straße Parkverbote. Da die regulären Parkplätze am Flugplatz an diesen Tagen stark begrenzt sind, bittet die Flugplatzgesellschaft alle Besucherinnen und Besucher, möglichst mit dem Fahrrad anzureisen oder auf umliegende Parkmöglichkeiten auszuweichen.

Tipp der Organisatoren: Wer mit dem Fahrrad kommt, ist oft schneller – und kann direkt bis ans Veranstaltungsgelände fahren.
Da nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen, empfiehlt das Team des Flugplatzes die Anreise auf zwei Rädern.
Nachholen, was Corona verhindert hat: 55 Jahre Flugplatz Leer-Papenburg
Eigentlich war das große Jubiläum bereits zum 50-jährigen Bestehen geplant – doch dann kam die Corona-Pandemie. Nun wird die Feier fünf Jahre später nachgeholt. Am 21. und 22. Juni verwandelt sich das Flugplatzgelände in ein spannendes Ausflugsziel für die ganze Familie.
„Wir freuen uns sehr, das Jubiläum nun gebührend nachholen zu können“, sagt Geschäftsführer Dieter Backer. Zu den Highlights zählen historische Flugzeuge, die an beiden Tagen auf dem Gelände zu bestaunen sein werden. Auch Fallschirmspringer und Kunstflieger sorgen für spektakuläre Momente am Himmel über Nüttermoor.
Für Interessierte bietet sich zudem die Möglichkeit, selbst bei einem Rundflug die Region aus der Vogelperspektive zu erleben. Und auch für das leibliche Wohl wird mit Getränken und Speisen vor Ort bestens gesorgt sein.
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Hoch hinaus – und gut abgesichert:
Warum Flugsport in Ostfriesland den richtigen Versicherungsschutz braucht
Wenn der Schirm sich mit Wind füllt, die Leinen straff ziehen und der Boden unter den Füßen schwindet, beginnt für viele Flugsportfans der schönste Moment des Tages. Ob beim Gleitschirmfliegen in hügeligen Regionen oder beim Fallschirmsprung über der ostfriesischen Weite – das Gefühl von Freiheit ist unvergleichlich. Doch wer in die Luft geht, sollte auch am Boden gut abgesichert sein.
Zwischen Freiheit und Verantwortung
Gerade am Wochenende herrscht auf Flugplätzen und Startwiesen auch in Ostfriesland reges Treiben. Immer mehr Menschen entdecken den Luftsport für sich – von Einsteigerkursen bis hin zu geübten Freizeitpiloten. Technik und Ausbildung haben sich in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt, das Sicherheitsniveau ist hoch. Und dennoch: Ein Restrisiko bleibt.
Typische Unfallursachen sind laut Deutschem Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V. etwa Fehleinschätzungen des Wetters oder mangelnde Erfahrung. Schwerwiegende Vorfälle sind zwar selten – doch wer regelmäßig in der Luft unterwegs ist, sollte seine Unfallversicherung im Blick behalten.
Allianz: Unfallschutz auch für Hobbypiloten
Viele Versicherungen schließen risikoreiche Hobbys wie Fallschirmspringen oder Gleitschirmfliegen aus. Die Allianz geht einen anderen Weg: In den aktuellen Unfalltarifen ist der Luftsport automatisch mitversichert – ganz ohne Zuschläge.
„Wir berücksichtigen Freizeitrisiken wie Motorradfahren, Skifahren oder auch Gleitschirmfliegen bereits in unseren Standardtarifen“, erklärt Michaela Dlouhy von der Allianz. Voraussetzung ist, dass der Vertrag aktuell ist – bei älteren Policen lohnt sich ein Check, denn hier können noch Ausschlüsse enthalten sein. Eine Umstellung sorgt für lückenlosen Schutz – auch in luftiger Höhe.
Persönliche Beratung in Leer
Wer sich rund um Versicherungsschutz für sportliche Hobbys beraten lassen möchte, findet in Leer eine kompetente Anlaufstelle: Die Allianz Hauptvertretung Heidi Noormann bietet individuelle Lösungen – verständlich, regional und verlässlich. Ob zur Überprüfung bestehender Policen oder für eine neue Absicherung: Hier werden Fragen geklärt, bevor es abhebt.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32, 26789 Leer
📞 0491 99239152
🕓 Mo–Fr: 9:00–12:30 & 14:30–17:00 Uhr
Freitag nachmittags nach Vereinbarung
💡 Tipp der Expertin: Wer regelmäßig fliegt – ob mit Gleitschirm, Motor oder Tandemsprung – sollte seinen Versicherungsschutz regelmäßig prüfen lassen. Eine kurze Beratung genügt, um mit einem sicheren Gefühl durchzustarten.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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