Lokal
Bau-Branche setzt Signal: 1.000 Euro Prämie als „Finanz-Pflaster gegen Inflation“

Bau im Kreis Leer baut „Krisen-Brücke“ für Bauarbeiter
IG BAU warnt vor „Prämien-Drückebergern“ unter den Bau-Arbeitgebern
Bauunternehmen bauen „Krisen-Brücke“: „Wer auf dem Bau im Landkreis Leer arbeitet, dem winkt jetzt eine Sonderzahlung. In diesem Jahr bekommen Baubeschäftigte eine Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro – am Stück oder in Raten gezahlt. Es ist eine ‚Krisen-Puffer-Prämie‘. Und die gibt es im kommenden Jahr dann noch einmal in gleicher Höhe“, sagt Gabriele Knue.
Die Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen spricht von einem „finanziellen Pflaster gegen die Inflation“. Unterm Strich habe die Bau-Gewerkschaft bei den Arbeitgebern damit 1.000 Euro Extra-Zahlung erreicht, um die Härte der Krise abzufedern. Geld, für das keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig werden.
„Wer bislang noch keine tarifliche Prämie bekommen hat, der sollte in den kommenden Wochen beim Chef am besten mal nachfragen, wo sie bleibt. Wo es Betriebsräte gibt, erledigen die das. Ansonsten hilft auch die IG BAU“, so Knue. Die Sonderzahlung sollten grundsätzlich alle der rund 2.900 Baubeschäftigten im Kreis Leer bekommen – vom Maurer über den Straßenbauer und Baggerfahrer bis zur Bürokauffrau.
Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen geht allerdings davon aus, dass auch Bauarbeiter leer ausgehen werden: „Hier trennt sich bei den gut 200 Bauunternehmen im Kreis Leer die Spreu vom Weizen. Anständige Arbeitgeber werden die Prämie zahlen. Das sind dann die Betriebe, die auch sonst auf den Tariflohn Wert legen. Die cleveren Chefs nutzen die Inflationsausgleichsprämie sowieso auch als ‚Halte-Prämie‘ für ihre Beschäftigten, um sie an den Betrieb zu binden.“ Die Zahlen wurden der IG BAU von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Allerdings gebe es auch die „B‑Liga“ unter den Bau-Arbeitgebern: „Lohndrückerei gibt es auf dem Bau immer wieder. Deshalb wird es jetzt auch ‚Prämien-Drückeberger‘ geben“, so Gabriele Knue. Die Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen rät Baubeschäftigten im Kreis Leer deshalb, genau hinzugucken: „Entscheidend für Tariflöhne ist, ob der Chef beim Bauhandwerk oder bei der Bauindustrie im Arbeitgeberverband ist und sich daran hält, was die IG BAU ausgehandelt hat oder nicht.“
Die Bauleute hätten in den letzten Jahren ihren Job verlässlich gemacht. Es sei deshalb jetzt an der Zeit, ihnen die Prämie und damit ein Stück mehr finanzielle Sicherheit zu geben. Denn die Inflation laufe auf hohem Niveau weiter: Die Verbraucherpreise seien im Februar noch einmal um 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, so Gabriele Knue. Darum hätten die Arbeitgeberverbände hier im Schulterschluss mit der IG BAU verantwortungsvoll gehandelt. Im Übrigen sei es möglich, die Prämie durch Haustarifverträge noch weiter anzuheben.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Fachkräftemangel spitzt sich zu – Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt

Die Berufsbildende Schule I in Leer – hier beginnt für viele Jugendliche der Weg ins Berufsleben. Doch immer mehr Ausbildungsplätze in Niedersachsen bleiben unbesetzt.
Fachkräftemangel verschärft sich – Ausbildungsreife unter Druck
IHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigt alarmierende Entwicklungen
Der Fachkräftemangel bleibt für die Wirtschaft in Niedersachsen das dominierende Problem – und verschärft sich weiter. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Ausbildungsumfrage 2025 der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen (IHKN), an der sich über 1.500 Ausbildungsbetriebe beteiligten. Neben dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern rücken nun auch Defizite bei der Ausbildungsreife junger Menschen zunehmend in den Fokus.
Nur 56,4 Prozent der befragten Unternehmen konnten im Jahr 2024 alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Hauptgrund: 72,6 Prozent fanden keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Besonders alarmierend: Ein Drittel der Betriebe, die ihre Plätze letztlich besetzen konnten, erhielt zuvor überhaupt keine Bewerbungen.
„Wenn selbst große, attraktive Betriebe keine Bewerbungen mehr bekommen, muss das ein Alarmsignal sein. Die Fachkräftelücke droht sich langfristig zu verfestigen“, warnt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen.
Fehlende Grundlagen
Die Umfrage macht deutlich, dass nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der Bewerbungen Sorgen bereitet. 87,2 Prozent der Unternehmen berichten von regelmäßigen Mängeln bei Auszubildenden – vor allem beim Ausdrucksvermögen, in Mathematik, bei Belastbarkeit, Disziplin und mentaler Leistungsfähigkeit.
„Viele Jugendliche sind für die Anforderungen einer Berufsausbildung nicht ausreichend vorbereitet. Schulen müssen hier wieder stärker Grundlagen legen – insbesondere in Sprache und Mathematik“, fordert Sönke Feldhusen, Sprecher Berufliche Bildung der IHKN.
Forderungen an Politik und Bildungssystem
Die IHKN sieht dringenden Handlungsbedarf:
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Frühzeitige Berufsorientierung an Schulen ausbauen
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Ausbildungsreife verbessern, insbesondere durch stärkere Grundbildung
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Berufliche Bildung aufwerten und die Berufsschulen stärken
Die detaillierten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten politischen Forderungen finden sich im aktuellen Fokus Niedersachsen, der unter www.fokus-niedersachsen.de abrufbar ist.
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Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten, Grundbuchgebühren & Nebenkosten im Überblick

Hauskauf in Leer (Ostfriesland): Notarkosten einfach erklärt
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, kommt um den Notar nicht herum. Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Eigentumsübergang – der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit beim Immobilienkauf. Doch welche Notarkosten entstehen genau und wie lassen sie sich kalkulieren?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Notarkosten zusammensetzen, worauf Sie achten sollten und welche regionalen Besonderheiten es in Leer und Ostfriesland gibt.
Warum beim Hauskauf in Leer ein Notar Pflicht ist
In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt und verliest den Kaufvertrag, sorgt für die Eintragung ins Grundbuch und wickelt die Kaufpreiszahlung rechtlich sicher ab.
Gerade in Leer und der gesamten Region Ostfriesland ist der Notar oft auch der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Grundstücksgrenzen, Erbfragen oder Altlasten geht.
Notarkosten beim Hauskauf in Leer – so setzen sie sich zusammen
Die Kosten für einen Notar beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und betragen in der Regel etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich der Grundbuchkosten. Hinzu kommen noch weitere Gebühren für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter.
Insgesamt sollten Sie mit Kosten von 1,3 bis 2,0 % des Kaufpreises rechnen.

Detaillierte Kostenaufstellung
Notarkosten:
Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuungstätigkeit und den Vollzug des Geschäfts fallen in der Regel 1 bis 1,5 % des Kaufpreises an.
Grundbuchkosten:
Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch liegen bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.
Weitere Gebühren:
Zusätzlich können Kosten für die Eintragung von Grundschulden oder die Löschung von Rechten Dritter anfallen.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bewegen sich in der Regel zwischen 1,3 und 2,0 % des Kaufpreises.
Beispielrechnung für Leer
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € könnten die Notarkosten wie folgt aussehen:
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Notarkosten: ca. 1.370 € (Beurkundung Kaufvertrag), 342,50 € (Betreuungsgebühr), 342,50 € (Vollzugstätigkeiten)
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Grundbuchkosten: ca. 1.750 € (0,5 % des Kaufpreises)
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Gesamtkosten: 3.805 € (ohne Mehrwertsteuer)
Wichtiger Hinweis
Die genauen Kosten können je nach Leistungsumfang und Notar variieren.
Es ist ratsam, vorab ein Angebot vom Notar einzuholen, um die tatsächlichen Kosten zu erfahren.
In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle – etwa wenn Rechte Dritter durch den Verkäufer gelöscht werden müssen.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Ostfriesland
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an:
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Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5 % des Kaufpreises
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Maklerprovision (falls beauftragt)
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Gebühren für Finanzierungsunterlagen
Notarkosten beim Hauskauf in Leer auf einen Blick
Beispielrechnung:
Summe laut Kaufvertrag: Geschäftswert: 289.000,00 Euro
Beurkundungsverfahren § 47 1.170,00 €
Betreuungsgebühr § 113 292,50 €
Vollzugsgebühr §112 50,00 €
Dokumentenpauschale (s/w) 9,60 €
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme: 1542,10 €
+ 19% Umsatzsteuer: 293,00 €
Gesamtbetrag Notarkosten 1835,10 €
Wer in Leer (Ostfriesland) ein Haus kaufen möchte, sollte die Notar- und Grundbuchkosten von Beginn an in seine Kalkulation einplanen. Sie sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sichern aber den reibungslosen Ablauf und die Rechtssicherheit des Immobilienkaufs. Mit guter Vorbereitung und transparenter Kostenplanung lassen sich Überraschungen vermeiden.
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Lokal
Briefkasten des Amtsgerichts Leer – Fristsachen bis 24 Uhr einwerfen

Hausbriefkasten des Amtsgerichts Leer
Direkt rechts neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Leer befindet sich der große, amtliche Hausbriefkasten. Hier können fristgebundene Schriftstücke am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr eingeworfen werden. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert und dient als sicherer Abgabeort für Gerichtspost – mit Ausnahme von Grundbuchunterlagen und Wertgegenständen, die persönlich in der zuständigen Serviceeinheit abgegeben werden sollten.
1. Fristsachen bis 24 Uhr
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In der deutschen Zivilprozessordnung (§ 130a ZPO und § 167 ZPO) gilt: Wenn ein Schriftstück fristgebunden ist (z. B. Berufungsbegründung, Klageschrift), muss es spätestens am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr beim Gericht eingegangen sein.
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Ein Einwurf in den amtlichen Hausbriefkasten zählt rechtlich wie der Eingang im Gerichtsbüro – der entscheidende Punkt ist der tatsächliche Einwurfzeitpunkt.
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Darum steht dort ausdrücklich: „… bis 24 Uhr“. Damit ist klargestellt, dass auch späte Abgaben noch fristwahrend sind, solange sie am richtigen Tag im Briefkasten landen.
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2. Warum nicht Grundbuchsachen oder Wertsachen einwerfen?
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Grundbuchsachen (z. B. Eintragungsanträge, Auflassungsvormerkungen) sind besonders formalisiert und oft mit Originalunterlagen versehen (z. B. beglaubigte Urkunden).
→ Bei Verlust oder verspäteter Bearbeitung könnten Grundstücksrechte beeinträchtigt werden. -
Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Sparbücher) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Briefkasten landen — hier ist keine sichere Verwahrung gewährleistet.
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Der Hinweis „zur Vermeidung von Nachteilen“ heißt: Wenn so ein Dokument verloren geht oder beschädigt wird, trägt im Zweifel der Einreicher das Risiko.

3. Leerungszeiten 7:00 und 12:00 Uhr
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Diese Zeiten sind interne Servicezeiten, zu denen der Briefkasten geleert wird.
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Wichtig: Für Fristen zählt das nicht — für Fristwahrung reicht der Einwurf irgendwann bis 24 Uhr. Die Leerung am Folgetag dokumentiert dann den Eingangsstempel (Datum des Einwurfs).
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Ausnahme: Bei normalen, nicht fristgebundenen Postsendungen kann sich durch diese Leerungszeiten die Bearbeitung verzögern.
💡 Praxis-Tipp:
Wer ganz sicher gehen will, bei knapper Frist:
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Direkt vor Ort einwerfen und Zeugen mitnehmen (oder Videoaufzeichnung vom Einwurf, wenn erlaubt).
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Alternativ in der Geschäftsstelle abstempeln lassen („Eingangsstempel“) – dann gibt es keinen Streit.
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Bei sehr wichtigen Grundbuchsachen oder Originalen immer persönlich abgeben.
