Arne Meiswinkel, Verhandlungsführer der Volkswagen AG, betonte, dass das Unternehmen diesen Schritt begrüßt:
„Wir sehen es als ein Signal, dass sich die Arbeitnehmerseite offen für die Reduzierung von Arbeitskosten und Kapazität gezeigt hat. Der eingebrachte Gegenvorschlag muss jedoch daran gemessen werden, ob er sowohl eine nachhaltige finanzielle Entlastung für das Unternehmen schafft als auch klare Perspektiven für die Belegschaft bietet.“
Im Fokus der Verhandlung stand daher die inhaltliche Erörterung des vorab öffentlich vorgestellten Plans zum Beitrag der Beschäftigten. „Für die Volkswagen AG bleibt die nachhaltige Erreichung der finanziellen Ziele entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit in einer äußerst anspruchsvollen Phase der deutschen Automobilindustrie zu sichern“, erklärte Meiswinkel.
Ziel der Volkswagen AG ist es, gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten, die wirtschaftliche Stabilität schafft, Beschäftigungsperspektiven sichert und die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Beschäftigung wiederherstellt.
Neben den aktuellen Vorschlägen sollen in der vierten Tarifverhandlungsrunde auch Themen wie Zeitarbeit und die bedarfsorientierte Ausbildung vertieft behandelt werden.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Dezember 2024 vereinbart.
Die Friedenspflicht für die Entgelttarifverträge endet zum 30. November 2024.
Der Haustarifvertrag der Volkswagen AG gilt für rund 120.000 Beschäftigte der Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie für die Volkswagen Financial Services, Volkswagen Immobilien GmbH und dx.one GmbH.
Zu den Forderungen der Volkswagen AG:
Beschäftigungssicherung
Die Beschäftigungssicherung bei Volkswagen ist seit 1994 fortlaufend weiter festgeschrieben worden. Mit der unternehmensseitigen Kündigung des Zukunftstarifvertrages sowie der betrieblichen Vereinbarung Roadmap zur Digitalen Transformation hat das Unternehmen auf die aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen reagiert und verfolgt das Ziel, Standort- und Beschäftigungssicherung neu auszurichten.
Beschäftigung in Tarif Plus
Die Beschäftigung in Tarif Plus obliegt einem eigenständigen Rahmentarifvertrag [RTV T+] für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktion. Beschäftigte in Tarif Plus haben abweichende Arbeitsbedingungen zu Tarifbeschäftigten im Haustarifvertrag wie zum Beispiel bei Arbeitszeit, Bonus oder Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs. Bereits Ende 2023 hat das Unternehmen eine Stabilisierung dieser Entgeltgruppe bei der Ernennung bekannt gegeben. Das Unternehmen kündigte in den Verhandlungen an, das Bonussystem für Beschäftigte in Tarif Plus neu auszurichten. Zielsetzung ist es, zukünftig dieses an die tarifliche Erfolgsbeteiligung zu koppeln.
Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden
Die Volkswagen AG hat sich im Ausbildungstarifvertrag verpflichtet, 1.400 Ausbildungsplätze pro Jahr anzubieten. Aufgrund fehlender Bedarfe kam es in der Vergangenheit immer wieder zu großen Herausforderungen, eine Übernahme zu gewährleisten. Mit der Kündigung soll eine Anpassung der jährlich angebotenen Ausbildungsplätze sowie der Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden bei der Volkswagen AG geregelt werden, die sich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und Beschäftigten wie Unternehmen bessere Planbarkeit ermöglicht.
Zeitarbeit
Volkswagen nutzt Zeitarbeit zum Ausgleich von Produktionsspitzen und für Kapazitätsschwankungen. Mit der Kündigung der Tarifverträge zum Einsatz von Zeitarbeit bei Volkswagen, will das Unternehmen Zeitarbeit zukünftig zu den tariflichen Konditionen der Zeitarbeit für die Branche einsetzen und nicht wie aktuell, zu weit höheren Kosten als der Wettbewerb beschäftigen.
Entgelt
Infolge der aktuellen Entwicklung der Automobilindustrie in Europa und besonders am Wirtschaftsstandort Deutschland sieht das Unternehmen deutlichen Handlungsbedarf, der über die Ablehnung der Forderungen der IG Metall hinaus geht. Vielmehr ist aus Sicht der Volkswagen AG ein Beitrag der Beschäftigten erforderlich. Für die Tarifverhandlungen bedeutet dies eine Forderung nach einer Senkung der Entgelte der Tarifbeschäftigten der Volkswagen AG um 10 Prozent.
Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen
Für Volkswagen ist zudem ein zukunftsfester und wettbewerbsfähiger Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen wie der 35 Wochenstunden und damit der Entfall des Bestandsschutzes für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor 2005 begonnen hat (HTV I), ein weiterer Effizienzbaustein.
Weitere Effizienzmaßnahmen
Ebenso zählen aus Sicht des Unternehmens der Entfall der Jubiläumsgratifikation sowie der Tariflichen Zulage von 170 Euro im Monat künftig zu den Effizienzmaßnahmen, die den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens mit sichern sollen.