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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Lefi: Ein klei­nes Pony stärkt Kin­der und sorgt für Sicherheit

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Lefi – Das klei­ne Pony mit der gro­ßen Bot­schaft wächst weiter

Für Kin­der gemacht, von Her­zen gedacht

Was vor eini­gen Mona­ten als spon­ta­ne Idee begann, ent­wi­ckelt sich immer mehr zu einer lie­be­vol­len Bewe­gung für Kin­der: Lefi, das klei­ne Pony mit den bun­ten Fli­cken, steht für Mut, Selbst­ver­trau­en und dafür, dass jedes Kind wert­voll ist. Die Figur wur­de von der Unter­neh­me­rin Anni Wie­gand ent­wi­ckelt. Aus einer ein­fa­chen Zeich­nung am hei­mi­schen Tisch ent­stand Schritt für Schritt ein Pro­jekt, das immer mehr Fami­li­en, Kin­der und Ein­rich­tun­gen erreicht.

Vom Fami­li­en­mo­ment zur wach­sen­den Idee

Die Geschich­te von Lefi begann mit einem ganz per­sön­li­chen Moment. Als Anni Wie­gand eines Abends ein Pfer­de­bild mal­te, frag­ten ihre Kin­der, ob sie auch etwas Beson­de­res bekom­men könn­ten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in der­sel­ben Nacht ent­stand die Idee für Lefi. Das klei­ne Pony mit den beson­de­ren Details wur­de schnell zu einer Figur, die Kin­dern Freu­de macht und gleich­zei­tig eine wich­ti­ge Bot­schaft ver­mit­telt: Mut haben, an sich glau­ben und respekt­voll mit­ein­an­der umge­hen. Der Name Lefi ent­stand aus den Anfangs­buch­sta­ben der Namen ihrer Kin­der – und genau die­ser fami­liä­re Ursprung macht das Pro­jekt bis heu­te zu einer ech­ten Herzensangelegenheit.

Neue Schrit­te für Lefi

In den letz­ten Mona­ten hat sich rund um Lefi viel ent­wi­ckelt. Ers­te Koope­ra­tio­nen mit Kin­der­gär­ten sind ent­stan­den, in denen die Figur Kin­der spie­le­risch beglei­tet und ihnen posi­ti­ve Wer­te ver­mit­telt. Auch der nächs­te gro­ße Schritt steht bereits bevor: Lefi soll als Kuschel­tier auf den Markt kom­men. Die Idee dahin­ter ist ein­fach – Kin­der sol­len einen klei­nen Beglei­ter haben, der ihnen Mut macht, Trost spen­det und ein Stück Gebor­gen­heit ver­mit­telt. Dar­über hin­aus befin­det sich aktu­ell ein Online‑Shop in Vor­be­rei­tung, der im kom­men­den Jahr star­ten soll. Dort wer­den ver­schie­de­ne lie­be­voll gestal­te­te Pro­duk­te rund um Lefi erhält­lich sein.

Lefi sorgt künf­tig für mehr Sicher­heit im Straßenverkehr

Eine beson­de­re Initia­ti­ve wid­met sich der Sicher­heit von Kin­dern im öffent­li­chen Raum. In 30er-Zonen wird Lefi künf­tig auf Hin­weis­schil­dern prä­sent sein, um Auto­fah­rer freund­lich an eine ange­pass­te Geschwin­dig­keit und erhöh­te Auf­merk­sam­keit zu erin­nern. Die Schil­der befin­den sich aktu­ell in der Pro­duk­ti­on; Inter­es­sier­te kön­nen sich bereits jetzt bei Anni Wie­gand oder TB Finanz & Immo­bi­li­en mel­den, um sich auf die War­te­lis­te set­zen zu las­sen. Für Inter­es­sen­ten aus dem Land­kreis Leer wird zudem eine Abhol­stel­le bei der Alli­anz­agen­tur Hei­di Noor­mann in Leer ein­ge­rich­tet. Damit leis­tet Lefi einen akti­ven Bei­trag zum Schutz der Kleins­ten in Wohngebieten.

In 30er-Zonen wird Lefi künf­tig auf Hin­weis­schil­dern prä­sent sein, um Auto­fah­rer freund­lich an eine ange­pass­te Geschwin­dig­keit und erhöh­te Auf­merk­sam­keit zu erin­nern. Die Schil­der befin­den sich aktu­ell in der Pro­duk­ti­on; Inter­es­sier­te kön­nen sich bereits jetzt bei Anni Wie­gand oder TB Finanz & Immo­bi­li­en mel­den, um sich auf die War­te­lis­te set­zen zu las­sen. Für Inter­es­sen­ten aus dem Land­kreis Leer wird zudem eine Abhol­stel­le bei der Alli­anz­agen­tur Hei­di Noor­mann in Leer ein­ge­rich­tet. Damit leis­tet Lefi einen akti­ven Bei­trag zum Schutz der Kleins­ten in Wohngebieten.

Unter­stüt­zung für Kin­der – auch in schwie­ri­gen Situationen

Lang­fris­tig ist geplant, Lefi auch in Kin­der­kran­ken­häu­sern ein­zu­set­zen. Beson­ders das geplan­te Kuschel­tier soll Kin­dern in schwie­ri­gen Momen­ten Trost und ein klei­nes Stück Freu­de schen­ken. Anni Wie­gand freut sich des­halb über Kon­tak­te zu Kin­der­kli­ni­ken, Ein­rich­tun­gen und sozia­len Pro­jek­ten, die gemein­sam mit Lefi Kin­dern ein Lächeln schen­ken möchten.

Ein Pro­jekt mit Herz und Zukunft

Was als klei­ne Zeich­nung begann, wächst Schritt für Schritt wei­ter. Lefi soll Kin­der stär­ken, ihnen Mut machen und zei­gen, wie wich­tig Zusam­men­halt, Freund­lich­keit und Selbst­ver­trau­en sind. Ein klei­nes Pony – mit einer gro­ßen Idee.

Digi­ta­le Prä­senz und Community

Auch online ist Lefi aktiv: Auf Insta­gram teilt Wie­gand Ein­bli­cke in die Ent­ste­hung der Figur, klei­ne Geschich­ten rund um Lefi und inspi­rie­ren­de Momen­te für Kin­der und Eltern:

Insta­gram: @ponylefi_original

Wer Inter­es­se an Lefi-Pro­duk­ten hat oder mehr über das Her­zens­pro­jekt erfah­ren möch­te, kann sich ger­ne direkt bei  Anni Wie­gand mel­den: 01512 3565999

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Nie­der­sach­sen för­dert For­schung zur Akzep­tanz der Energiewende

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Ener­gie­wen­de in Nie­der­sach­sen: For­schung unter­sucht Akzep­tanz und Betei­li­gung im Land­kreis Leer und dar­über hinaus

Die erfolg­rei­che Umge­stal­tung der Ener­gie­ver­sor­gung ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für die wirt­schaft­li­che Stär­ke Nie­der­sach­sens und den Kli­ma­schutz. Doch wäh­rend der Aus­bau von Wind- und Solar­ener­gie vor­an­schrei­tet, rückt eine zen­tra­le Fra­ge in den Fokus: Wie steht es um die Akzep­tanz vor Ort? Ein neu­es For­schungs­pro­jekt an der Leib­niz Uni­ver­si­tät Han­no­ver geht die­ser Fra­ge nun auf den Grund, um den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien noch effi­zi­en­ter und sozi­al ver­träg­li­cher zu gestalten.

Finan­zi­el­le Betei­li­gung als „Game Changer“

Um die Zustim­mung der Bevöl­ke­rung zu sichern, hat Nie­der­sach­sen im April 2024 das „Nie­der­säch­si­sche Gesetz über die Betei­li­gung von Kom­mu­nen und Bevöl­ke­rung am wirt­schaft­li­chen Über­schuss von Wind­ener­gie- und Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen“ (NWindPV­BetG) ver­ab­schiedet. Das Ziel ist klar: Anwoh­nen­de und Kom­mu­nen in der unmit­tel­ba­ren Nach­bar­schaft sol­len regel­mä­ßig finan­zi­ell von der Wert­schöp­fung neu errich­te­ter Anla­gen profitieren.

 

Nie­der­sach­sens Ener­gie­mi­nis­ter Chris­ti­an Mey­er sieht in die­sem Modell einen ent­schei­den­den Wendepunkt:

„Betei­li­gung und Wert­schöp­fung vor Ort sind der Game Chan­ger für die Akzep­tanz der Erneu­er­ba­ren Energien.“

Die Zah­len geben die­sem Kurs recht: Im Jahr 2025 wur­de in Nie­der­sach­sen eine Rekord­zahl von 807 Wind­kraft­an­la­gen nach dem neu­en Betei­li­gungs­ge­setz geneh­migt – das sind mehr Anla­gen als in den vier vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­ren zusammen.

Wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung für klu­ge Entscheidungen

Das Land för­dert das For­schungs­pro­jekt am Insti­tut für Wirt­schafts- und Kul­tur­geo­gra­phie nun für drei Jah­re mit rund 280.000 Euro. Die Wis­sen­schaft­ler ana­ly­sie­ren sys­te­ma­tisch, wel­che Fak­to­ren die Bereit­schaft der Bevöl­ke­rung för­dern oder hem­men und wie sich das Betei­li­gungs­ge­setz in unter­schied­li­chen Regio­nen auswirkt.

Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Fal­ko Mohrs betont die Bedeu­tung die­ser Arbeit: „For­schung lie­fert die Grund­la­gen, auf denen wir klu­ge ener­gie­po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen. Wir unter­stüt­zen Stu­di­en, die die Per­spek­ti­ven der Men­schen vor Ort ernst nehmen.“

Erkennt­nis­se für die Praxis

Das For­schungs­team erhebt eige­ne Daten und eva­lu­iert bestehen­de Infor­ma­tio­nen, um sowohl kurz­fris­ti­ge Effek­te als auch lang­fris­ti­ge Ein­fluss­fak­to­ren zu ver­ste­hen. Die Ergeb­nis­se sol­len dabei hel­fen, poli­ti­sche Maß­nah­men gezielt wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und das Ver­trau­en in die Ener­gie­wen­de nach­hal­tig zu stär­ken. Die Mit­tel für die­se wich­ti­ge Arbeit stam­men aus dem Wirt­schafts­för­der­fonds des Minis­te­ri­ums für Umwelt, Ener­gie und Klimaschutz.

Gera­de für Regio­nen wie den Land­kreis Leer, in denen der Aus­bau der Wind­ener­gie das Land­schafts­bild prägt, sind die­se Erkennt­nis­se von gro­ßer Bedeu­tung. Sie stel­len sicher, dass die Ener­gie­wen­de nicht über die Köp­fe der Men­schen hin­weg, son­dern gemein­schaft­lich mit ihnen gestal­tet wird.

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Phis­hing 2.0 im Land­kreis Leer: Wenn KI den Betrug per­fek­tio­niert – Sind Sie noch sicher?

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Phis­hing 2.0: Wenn die Künst­li­che Intel­li­genz den Betrug perfektioniert

Ein täg­li­cher Kampf im Post­fach: Auch der Lese­r­ECHO-Ver­lag aus Wes­t­ov­er­le­din­gen wur­de heu­te Ziel einer pro­fes­sio­nell gestal­te­ten Phis­hing-Atta­cke. Was auf den ers­ten Blick wie ein offi­zi­el­les Schrei­ben wirk­te, ent­pupp­te sich bei genaue­rer Ana­ly­se als gefähr­li­cher Betrugs­ver­such. Der Vor­fall ver­deut­licht eine besorg­nis­er­re­gen­de Ent­wick­lung in der digi­ta­len Kriminalität.

Die neue Qua­li­tät des digi­ta­len Betrugs

Es gehört mitt­ler­wei­le fast zum digi­ta­len Grund­rau­schen: Täg­lich flu­ten betrü­ge­ri­sche E‑Mails, SMS und Brie­fe die Post­fä­cher von Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen. Doch die Zei­ten, in denen man Phis­hing-Ver­su­che sofort an holp­ri­gem Deutsch oder offen­sicht­li­chen Lay­out­feh­lern ent­lar­ven konn­te, nei­gen sich dem Ende zu.

Durch den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) errei­chen die­se Angrif­fe eine neue Stu­fe der Per­fek­ti­on. KI-gestütz­te Tools ermög­li­chen es Kri­mi­nel­len, Tex­te feh­ler­frei zu for­mu­lie­ren und die Tona­li­tät sowie das visu­el­le Erschei­nungs­bild von Behör­den – wie in die­sem Fall des Bun­des­zen­tral­am­tes für Steu­ern (BZSt) – nahe­zu makel­los zu imi­tie­ren. Zwar lässt sich bei sehr genau­er Prü­fung oft noch erken­nen, dass es sich um eine Fäl­schung han­delt, doch die Hür­den für die Erken­nung wer­den immer höher.

Stei­gen­de Scha­dens­sum­men: Die War­nung des BKA

Dass die­se Masche Erfolg hat, bele­gen die Zah­len des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes (BKA): Die durch Cyber­crime ver­ur­sach­ten Schä­den stei­gen kon­ti­nu­ier­lich an. Ange­sichts die­ser tech­nisch hoch­ge­rüs­te­ten Angrif­fe wird die For­de­rung nach siche­re­ren Rah­men­be­din­gun­gen durch die Poli­tik und die Behör­den lau­ter. Es bedarf ver­bes­ser­ter tech­ni­scher Stan­dards zur Iden­ti­täts­prü­fung, um den E‑Mail-Ver­kehr lang­fris­tig wie­der zu einem ver­trau­ens­wür­di­gen Medi­um zu machen.

So schüt­zen Sie sich: Die Experten-Empfehlungen

Um sich wirk­sam gegen die Flut an Fake-Mails zu weh­ren, soll­ten die Ver­hal­tens­re­geln der Sicher­heits­be­hör­den strikt befolgt wer­den. Das BKA und das BZSt raten zu fol­gen­den Maßnahmen:

  • Absen­der­prü­fung: Kon­trol­lie­ren Sie die E‑Mail-Adres­se kri­tisch auf ihre Glaub­wür­dig­keit. Oft wei­chen die­se bei genau­em Hin­se­hen von den offi­zi­el­len Behör­den­adres­sen ab.

  • Kei­ne Reak­ti­on auf Unbe­kannt: Reagie­ren Sie grund­sätz­lich nicht auf E‑Mails von unbe­kann­ten Absen­dern. Es han­delt sich ver­mut­lich um Ver­su­che, Ihre Daten für wei­te­re Straf­ta­ten auszuspähen.

  • Vor­sicht bei Anhän­gen: Öff­nen Sie unter kei­nen Umstän­den PDF-Doku­men­te oder Links in ver­däch­ti­gen Nach­rich­ten. Die­se kön­nen Schad­soft­ware ent­hal­ten, die Ihr End­ge­rät infiziert.

  • Iden­ti­täts­schutz: Ver­sen­den Sie nie­mals Kopien Ihres Aus­wei­ses an unbe­kann­te Personen.

  • Zah­lungs­auf­for­de­run­gen igno­rie­ren: Fol­gen Sie nie­mals Auf­for­de­run­gen zu Geld­zah­lun­gen, die per E‑Mail oder nach einer unauf­ge­for­der­ten Kon­takt­auf­nah­me eingehen.

  • Spam-Fil­ter nut­zen: Fügen Sie sol­che Mails dem SPAM-Bereich Ihres Post­fachs hin­zu. Damit mel­den Sie den Vor­fall direkt Ihrem Dienstanbieter.

  • Anzei­ge erstat­ten: Da bereits der Ver­such eines Betrugs straf­bar ist, soll­ten Sie den Vor­fall bei der Poli­zei mel­den. Dies ist unkom­pli­ziert über die zustän­di­ge Online­wa­che möglich.

Kon­ti­nu­ier­li­che Infor­ma­ti­on als bes­ter Schutz

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat auf sei­ner offi­zi­el­len Web­sei­te eine spe­zi­el­le Sei­te ein­ge­rich­tet, die aktu­el­le Warn­hin­wei­se zu bekann­ten Betrugs­ver­su­chen bereit­stellt. Es wird drin­gend emp­foh­len, die­se Sei­te regel­mä­ßig zu besu­chen, ins­be­son­de­re wenn uner­war­te­te oder ver­däch­ti­ge Schrei­ben ein­ge­hen: Aktu­el­le Warn­hin­wei­se des BZSt


Was ist Ihre Mei­nung? Wie gehen Sie oder Ihre Mit­ar­bei­ter im Arbeits­all­tag mit die­ser täg­li­chen Flut um? Wel­che Stra­te­gien nut­zen Sie zur Vor­beu­gung? Schrei­ben Sie uns Ihre Erfah­run­gen und Lösun­gen in die Kom­men­ta­re unter Face­book “Wir Leeraner ” 

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