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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Raus aus dem Hams­ter­rad: Wenn das Leben nur noch aus Funk­tio­nie­ren besteht

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Wenn das Leben nur noch aus „Funk­tio­nie­ren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst

Ken­nen Sie die­se Pha­sen, in denen sich das Leben wie ein end­lo­ser Mara­thon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächs­ten, Kri­sen for­dern Ihre gesam­te Kraft und plötz­lich bemer­ken Sie: Die inne­re Ruhe ist ver­schwun­den. Der Kopf ist voll, der Kör­per steht unter Dauerstrom.

In sol­chen Momen­ten schal­ten wir oft auf „Auto­pi­lot“. Wir funk­tio­nie­ren prä­zi­se wie ein Uhr­werk, um den All­tag zu bewäl­ti­gen – doch das eigent­li­che Leben, das Spü­ren und Genie­ßen, fin­det ohne uns statt.

Dein Kör­per spricht, wenn der Kopf schweigt

Als Kine­sio­lo­gin betrach­te ich den Men­schen als untrenn­ba­re Ein­heit. Psy­chi­sche Belas­tun­gen sind weit mehr als nur „belas­ten­de Gedan­ken“. Sie mani­fes­tie­ren sich als hand­fes­te ener­ge­ti­sche und kör­per­li­che Blockaden.

  • Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.

  • Ver­zweif­lung blo­ckiert den natür­li­chen Energiefluss.

  • Das Ner­ven­sys­tem ver­harrt in einem erschöp­fen­den Überlebensmodus.

Wenn wir auf­hö­ren zu füh­len, um den Schmerz oder den Stress zu bewäl­ti­gen, beginnt der Kör­per, die Signa­le zu sen­den, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.

Kein Stan­dard-Rezept, son­dern Ihr indi­vi­du­el­ler Weg

Das Wich­tigs­te, was ich in mei­ner täg­li­chen Arbeit gelernt habe: Es gibt kei­nen Ein­heits­weg aus einer Kri­se. Jeder Mensch bringt sei­ne eige­ne Geschich­te, indi­vi­du­el­le Stress­mus­ter und ein ganz per­sön­li­ches Tem­po mit.

In der Kine­sio­lo­gie nut­zen wir den Mus­kel­test als prä­zi­ses Bio­feed­back-Instru­ment Ihres Kör­pers. Anstatt nach star­ren Sche­ma­ta vor­zu­ge­hen, schau­en wir ganz individuell:

  1. Was braucht Ihr Sys­tem jetzt gera­de wirk­lich? Geht es um Ent­las­tung, Sta­bi­li­sie­rung oder einen sanf­ten Impuls zur Veränderung?

  2. Wo lie­gen die Ursa­chen? Wir suchen nach den Wur­zeln der Anspan­nung, die Sie am frei­en Atmen hindern.

  3. Wel­che Res­sour­cen schla­fen in Ihnen? Wir reak­ti­vie­ren Ihre per­sön­li­chen Kraft­quel­len, damit Sie nicht mehr nur funk­tio­nie­ren, son­dern wie­der leben­dig spüren.


Wor­an mer­ken Sie, dass Sie im „Funk­ti­ons-Modus“ feststecken?

Die fol­gen­den Sym­pto­me sind häu­fi­ge Indi­ka­to­ren dafür, dass Ihr Sys­tem Hil­fe benötigt:

  • Psy­chi­sche Belas­tung: Erschöp­fung, Trau­rig­keit, ein Gefühl inne­rer Lee­re, Angst, stän­di­ges Grü­beln oder tief­sit­zen­de Selbstzweifel.

  • Psy­cho­so­ma­ti­sche Signa­le: Schlaf­stö­run­gen, chro­ni­sche Ver­span­nun­gen, Ver­dau­ungs­pro­ble­me, Zäh­ne­knir­schen oder eine blei­er­ne Müdigkeit.

  • Lebens­kri­sen & Umbrü­che: Über­for­de­rung im Beruf, Trau­er­pro­zes­se, Tren­nun­gen, fami­liä­re Kon­flik­te oder die Suche nach dem Sinn in neu­en Lebens­pha­sen (wie dem Ren­ten­ein­tritt oder dem Aus­zug der Kinder).


Den Kreis­lauf durchbrechen

Hei­lung beginnt dort, wo wir auf­hö­ren zu kämp­fen und anfan­gen hin­zu­schau­en. Gemein­sam fin­den wir her­aus, wie wir Ihren Kopf ent­las­ten und Ihren Kör­per wie­der in die Ent­span­nung füh­ren kön­nen – maß­ge­schnei­dert auf Ihre aktu­el­le Lebenssituation.

Sie müs­sen die­sen Weg nicht allei­ne gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, fest­zu­ste­cken, las­sen Sie uns gemein­sam schau­en, was Ihr Kör­per Ihnen sagen möchte.

„Ganz gleich, wie beschwer­lich das Ges­tern war, stets kannst du im Heu­te von Neu­em anfan­gen.“ (Bud­dha)

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Früh­lings-Wal­king im Julia­nen­park: Bewe­gung, Wald­luft & Geselligkeit

Genie­ßen Sie den Früh­ling in Leer aktiv! Jeden Mitt­woch um 14 Uhr lädt die Nor­dic-Wal­king-Grup­pe im Julia­nen­park zum gemein­sa­men Lau­fen und Klö­nen ein. Hier ste­hen sport­li­ches Mit­ein­an­der und locke­re Gesel­lig­keit im Fokus – auch abseits der Stre­cke. Egal ob Anfän­ger oder Fort­ge­schrit­te­ne, mit oder ohne Stö­cke: Die Teil­nah­me unter der Lei­tung von Heil­prak­ti­ke­rin Astrid Frey ist kos­ten­frei und unver­bind­lich. Treff­punkt ist der Park­platz bei Bur­ger King. Atmen Sie tief durch und bewe­gen Sie sich mit in bes­ter Gesellschaft!

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News

40 Jah­re Tscher­no­byl: Pro­tes­te for­dern Atomausstieg

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Mahn­wa­che zum 38. Tscher­no­byl-Jah­res­tag am 5.5.2024 an der Uran­an­rei­che­rungs­an­la­ge Gro­nau. Foto: privat

40 Jah­re nach Tscher­no­byl: Bun­des­wei­te Pro­tes­te und For­de­rung nach kom­plet­tem Atomausstieg

Bonn/Berlin – Am kom­men­den Sonn­tag, den 26. April 2026, jährt sich die ver­hee­ren­de Atom­ka­ta­stro­phe von Tscher­no­byl zum 40. Mal. Anläss­lich die­ses his­to­ri­schen Datums mahnt der Bun­des­ver­band Bür­ger­initia­ti­ven Umwelt­schutz (BBU) an die Opfer der Atom­in­dus­trie und for­dert mit Nach­druck die Voll­endung des Atom­aus­stiegs – natio­nal wie international.

Mahn­wa­chen und Pro­tes­te im gesam­ten Bundesgebiet

Rund um den Jah­res­tag orga­ni­sie­ren Anti-Atom­kraft-Initia­ti­ven bun­des­weit zahl­rei­che Aktio­nen, dar­un­ter Mahn­wa­chen, Got­tes­diens­te und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen. Schwer­punk­te der Pro­tes­te bil­den ehe­ma­li­ge und aktu­el­le Atom­stand­or­te wie Lin­gen in Nie­der­sach­sen und Neckar­west­heim in Baden-Würt­tem­berg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nut­zung der Kern­ener­gie kei­nes­wegs gebannt sei, solan­ge Anla­gen wie die Uranfa­bri­ken in Gro­nau (NRW) und Lin­gen wei­ter­hin mit unbe­fris­te­ten Geneh­mi­gun­gen Brenn­stoff für aus­län­di­sche Reak­to­ren produzieren.

 

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Kri­tik an For­schung und Neubauplänen

Beson­de­ren Zünd­stoff bie­tet der For­schungs­re­ak­tor in Gar­ching (Bay­ern), des­sen end­gül­ti­ge Still­le­gung der Ver­band seit Lan­gem for­dert. Auch die anhal­ten­de Atom­for­schung in Deutsch­land sowie Plä­ne zum Bau neu­er Kraft­wer­ke – unter ande­rem in den Nie­der­lan­den – ste­hen mas­siv in der Kri­tik. BBU-Vor­stands­mit­glied Udo Buch­holz ver­weist dar­auf, dass welt­weit wei­ter­hin kein End­la­ger für den pro­du­zier­ten Atom­müll existiert.

Wider­stand gegen Castor-Transporte

Aktu­ell mobi­li­siert der BBU zudem gegen die Atom­müll­trans­por­te von Jülich nach Ahaus. Erst am frü­hen Mitt­woch­mor­gen erreich­te der zwei­te von ins­ge­samt 152 geplan­ten Cas­tor­be­häl­tern das Zwi­schen­la­ger in Ahaus unter laut­star­kem Pro­test. Auch dro­hen­de Trans­por­te aus Groß­bri­tan­ni­en zum Stand­ort Brok­dorf in Schles­wig-Hol­stein sowie die regel­mä­ßi­gen Uran­trans­por­te quer durch Deutsch­land wer­den vom Ver­band abgelehnt.

“Atom­aus­stieg ist noch nicht abgeschlossen”

Obwohl im April 2023 die letz­ten deut­schen AKW vom Netz gin­gen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atom­aus­stieg noch nicht abge­schlos­sen. Auch die Anla­gen in Gro­nau, Lin­gen und Gar­ching müs­sen gestoppt wer­den“, so Udo Buch­holz. Er for­dert zudem ein Ende des Uran­ab­baus welt­weit, um die Grund­la­ge für Atom­kraft­wer­ke und Atom­waf­fen glei­cher­ma­ßen zu entziehen.

Eine Über­sicht über die ver­schie­de­nen Akti­ons­or­te zum Jah­res­tag fin­den Inter­es­sier­te auf der Web­site des Ver­ban­des unter bbu-online.de.

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News

KI-Kopie oder Kunst? Das recht­li­che Risi­ko bei Image-to-Image

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Gefähr­li­ches Geschäfts­mo­dell: Hoch­wer­ti­ge Kunst­dru­cke fin­den in Gale­rien und Fach­ge­schäf­ten rei­ßen­den Absatz. Doch wer plant, mas­sen­haft KI-gene­rier­te Bil­der auf Basis frem­der Vor­la­gen zu ver­kau­fen, spielt mit dem Feu­er. Ohne kla­re Urhe­ber­rechts­klä­rung kön­nen aus schnel­len Pro­fi­ten durch Abmah­nun­gen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen für Händ­ler und Pro­du­zen­ten wer­den. (Sym­bol­bild: Die­se Gra­fik wur­de zur Illus­tra­ti­on des The­mas mit­tels Künst­li­cher Intel­li­genz erstellt).

Vor­sicht bei KI-Bil­dern: Wann die Image-to-Image-Funk­ti­on das Urhe­ber­recht verletzt

Die Nut­zung von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) zur Erstel­lung von Gra­fi­ken ist fas­zi­nie­rend und ver­lo­ckend. Beson­ders die „Image-to-Image“-Funktion, bei der ein bestehen­des Bild als Vor­la­ge für eine KI-Gene­rie­rung dient, birgt jedoch erheb­li­che recht­li­che Fall­stri­cke. Wer ein Werk eines Künst­lers als Basis nutzt, es durch die KI abän­dern lässt und das Ergeb­nis anschlie­ßend ver­öf­fent­licht oder kom­mer­zi­ell ver­wer­tet, bewegt sich auf dün­nem Eis. Es ist in die­sen Fäl­len sehr wahr­schein­lich, dass Urhe­ber­rech­te ver­letzt werden.

Die recht­li­che Situa­ti­on ist des­halb so kom­plex, weil KI-gene­rier­te Inhal­te selbst oft kei­nen eige­nen Urhe­ber­rechts­schutz genie­ßen, die Nut­zung frem­der Wer­ke als Grund­la­ge jedoch die Rech­te des ursprüng­li­chen Schöp­fers direkt berührt.

Die kri­ti­schen Punk­te im Überblick

Um das Risi­ko bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen, soll­ten Nut­zer fol­gen­de Aspek­te beachten:

  • Das „bear­bei­te­te Werk“: Weist das KI-gene­rier­te Bild noch deut­li­che Ähn­lich­kei­ten mit der Vor­la­ge auf, wird es juris­tisch oft als Bear­bei­tung oder Umge­stal­tung eines geschütz­ten Wer­kes gewer­tet. Ohne Zustim­mung des Ori­gi­nal-Urhe­bers ist dies in der Regel unzulässig.

  • Die Schöp­fungs­hö­he: Eine rein sti­lis­ti­sche Anpas­sung oder leich­te opti­sche Ver­än­de­run­gen durch den Algo­rith­mus rei­chen meist nicht aus, um ein eigen­stän­di­ges neu­es Werk zu begrün­den. Solan­ge der „per­sön­li­che Schöp­fungs­akt“ des ursprüng­li­chen Künst­lers im Ergeb­nis erkenn­bar bleibt, liegt kei­ne Neu­schöp­fung vor.

  • Enge Gren­zen der „frei­en Benut­zung“: Damit eine Nut­zung zuläs­sig ist, müss­te das neue Bild eine völ­li­ge Neu­schöp­fung sein, bei der das Ori­gi­nal ledig­lich als lose Inspi­ra­ti­on dien­te. Bei einem direk­ten „Image-to-Image“-Verfahren ist die­ser Abstand zur Vor­la­ge sel­ten gegeben.

  • Risi­ko beim Kopie­ren eines Stils: Zwar ist ein abs­trak­ter Kunst­stil an sich nicht geschützt, doch wenn die KI zu nah an einem kon­kre­ten, indi­vi­du­el­len Werk arbei­tet, kann auch hier eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung vorliegen.

Ori­gi­nal

KI-Bild (Image-to-Image)

Meis­ter­haf­te Druck­gra­fik: Ida Oel­ke, An der Bar, 2009. Die­ser Farb­holz­schnitt (22,5 x 30 cm) besticht durch sei­ne kla­re For­men­spra­che und die mar­kan­te Farb­wahl. Das Werk ist Teil der aktu­el­len Werk­schau im Kunst­haus Leer. (Foto: Jür­gen Bam­bro­wicz, © Kunst­haus Leer)
Digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on: Die­se Gra­fik wur­de vom Lese­r­ECHO-Ver­lag mit­hil­fe Künst­li­cher Intel­li­genz erstellt. Sie nutzt das Ori­gi­nal von Ida Oel­ke als direk­te Vor­la­ge (Image-to-Image), um das Motiv für redak­tio­nel­le Zwe­cke neu zu inter­pre­tie­ren und die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten moder­ner Bild­ge­ne­se zu demonstrieren.

Pri­vat vs. Öffent­lich: Ein ent­schei­den­der Unterschied

Wäh­rend das Expe­ri­men­tie­ren mit KI-Vor­la­gen im rein pri­va­ten, stil­len Käm­mer­lein oft unpro­ble­ma­tisch bleibt, ändert sich die Lage mit der Ver­öf­fent­li­chung. Sobald das Bild in sozia­len Medi­en geteilt oder gar kom­mer­zi­ell genutzt wird, steigt das Risi­ko für kost­spie­li­ge Abmah­nun­gen dras­tisch an.

Die Faust­re­gel lau­tet: Sobald das ursprüng­li­che Kunst­werk im KI-Ergeb­nis noch erkenn­bar ist, ver­let­zen Sie mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit das Urhe­ber­recht des Ori­gi­nal­künst­lers. Wer recht­lich auf Num­mer sicher gehen will, soll­te auf eige­ne Vor­la­gen zurück­grei­fen oder sicher­stel­len, dass die KI-Gene­rie­rung zu einem völ­lig neu­en, nicht wie­der­erkenn­ba­ren Ergeb­nis führt.

Hin­weis: Die­ser Arti­kel dient aus­schließ­lich der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und jour­na­lis­ti­schen Ein­ord­nung. Er stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung im Sin­ne des Rechts­dienst­leis­tungs­ge­set­zes (RDG) dar und kann eine indi­vi­du­el­le Bera­tung durch eine qua­li­fi­zier­te Rechts­an­walts­kanz­lei nicht erset­zen. Trotz sorg­fäl­ti­ger Prü­fung der aktu­el­len Rechts­la­ge über­nimmt die Redak­ti­on kei­ne Haf­tung für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Aktua­li­tät der bereit­ge­stell­ten Inhalte.

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