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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Selbst­stän­dig machen in Deutsch­land: Schritt-für-Schritt Anlei­tung 2026

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Der Traum vom eige­nen Chef: Selbst­stän­dig­keit in Deutschland

Leit­fa­den für Grün­der: Erfolg­reich selbst­stän­dig machen und die Exis­tenz­grün­dung meistern

Der Gedan­ke, das Ange­stell­ten­da­sein hin­ter sich zu las­sen und sein eige­ner Chef zu sein, ist für vie­le reiz­voll. Doch der Weg in die Selbst­stän­dig­keit in Deutsch­land ist oft gepflas­tert mit büro­kra­ti­schen Hür­den, recht­li­chen Fra­gen und stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen. In die­sem Bei­trag erfährst du, was du wis­sen musst, um erfolg­reich durchzustarten.

1. Die Qual der Wahl: Frei­be­ruf­ler oder Gewerbe?

Bevor du dich beim Finanz­amt mel­dest, musst du klä­ren, in wel­che Kate­go­rie dei­ne Tätig­keit fällt. In Deutsch­land wird strikt zwi­schen Gewer­be­trei­ben­den und Frei­be­ruf­lern unterschieden.

  • Frei­be­ruf­ler: Dazu gehö­ren die soge­nann­ten “Kata­log­be­ru­fe” wie Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Inge­nieu­re, Archi­tek­ten, Jour­na­lis­ten, Dol­met­scher und künst­le­ri­sche Beru­fe. Sie zah­len kei­ne Gewer­be­steu­er und die Anmel­dung erfolgt direkt beim Finanzamt.

  • Gewer­be: Wer Pro­duk­te ver­kauft oder hand­werk­li­che Leis­tun­gen anbie­tet, muss ein Gewer­be beim ört­li­chen Gewer­be­amt anmel­den. Hier fällt ab einem gewis­sen Ertrag Gewer­be­steu­er an.

2. Die wich­tigs­ten Behördengänge

Die Büro­kra­tie ist in Deutsch­land legen­där, aber mit einem kla­ren Plan ist sie zu bewältigen:

  1. Gewer­be­an­mel­dung: (Nur für Gewer­be­trei­ben­de) Kos­tet je nach Stadt zwi­schen 20 und 60 Euro.

  2. Fra­ge­bo­gen zur steu­er­li­chen Erfas­sung: Die­sen schickt dir das Finanz­amt nach der Anmel­dung zu. Hier ent­schei­dest du auch über die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung.

    • Tipp: Wenn dein Umsatz im ers­ten Jahr vor­aus­sicht­lich unter 22.500 € liegt, kannst du dich von der Umsatz­steu­er­pflicht befrei­en lassen.

  3. Berufs­ge­nos­sen­schaft: Die Anmel­dung bei der für dich zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft ist Pflicht – sie ist der Trä­ger der gesetz­li­chen Unfallversicherung.

  4. IHK oder HWK: Gewer­be­trei­ben­de wer­den auto­ma­tisch Mit­glied in der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) oder der Hand­werks­kam­mer (HWK).

3. Absi­che­rung und Vorsorge

Als Selbst­stän­di­ger bist du selbst für dei­ne sozia­le Absi­che­rung ver­ant­wort­lich. Das ist oft der größ­te Kostenfaktor:

  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Du kannst wäh­len zwi­schen der frei­wil­li­gen gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) oder einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV).

  • Ren­ten­ver­si­che­rung: Nur für bestimm­te Grup­pen (z. B. Hand­wer­ker oder Leh­rer) besteht eine Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Den­noch soll­test du früh­zei­tig pri­vat vor­sor­gen (z. B. Rürup-Ren­te oder ETFs).

  • Betrieb­li­che Ver­si­che­run­gen: Eine Betriebs­haft­pflicht ist für fast jeden Grün­der unver­zicht­bar, um sich gegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che abzusichern.

4. Busi­ness­plan: Mehr als nur Papier

Ein Busi­ness­plan ist nicht nur für die Bank wich­tig. Er hilft dir, dein Geschäfts­mo­dell auf Herz und Nie­ren zu prü­fen. Er soll­te enthalten:

  • Zusam­men­fas­sung (Exe­cu­ti­ve Summary)

  • Markt­ana­ly­se: Wer sind dei­ne Kun­den? Wer ist die Konkurrenz?

  • Mar­ke­ting­stra­te­gie: Wie erfah­ren die Leu­te von dir?

  • Finanz­plan: Wie viel Start­ka­pi­tal brauchst du und wann schreibst du schwar­ze Zahlen?

5. Vor- und Nach­tei­le auf einen Blick

Vor­tei­le

Her­aus­for­de­run­gen

Maxi­ma­le Frei­heit und Flexibilität

Vol­les finan­zi­el­les Risiko

Selbst­ver­wirk­li­chung

Hoher admi­nis­tra­ti­ver Aufwand

Unbe­grenz­te Einkommensmöglichkeiten

Unre­gel­mä­ßi­ges Einkommen

Freie Orts­wahl (bei digi­ta­len Berufen)

“Selbst” und “Stän­dig” – hohe Arbeitsbelastung

 

Selbst­stän­dig­keit in Deutsch­land erfor­dert Mut, Dis­zi­plin und eine gute Por­ti­on Orga­ni­sa­ti­ons­ta­lent. Wer jedoch bereit ist, sich durch den Dschun­gel der Para­gra­fen zu kämp­fen, wird mit einer Frei­heit belohnt, die kein Ange­stell­ten­ver­hält­nis bie­ten kann.

Bist du bereit für den ers­ten Schritt? Infor­mie­re dich bei loka­len Grün­der­zen­tren oder nut­ze Bera­tungs­an­ge­bo­te der IHK – oft gibt es sogar staat­li­che Zuschüs­se für die Gründungsberatung!

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Win­ter-Check am Fut­ter­haus: Macht mit bei der „Stun­de der Wintervögel“!

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Win­ter­ein­bruch in Ost­fries­land: NABU ruft zur Füt­te­rung und gro­ßen Vogel­zäh­lung auf

Schnee, Eis und eisi­ger Wind: Der Win­ter hat Ost­fries­land fest im Griff. Was für uns nach gemüt­li­chen Stun­den im War­men klingt bedeu­tet für unse­re hei­mi­schen Vögel einen har­ten Über­le­bens­kampf. Der NABU Ost­fries­land gibt jetzt wich­ti­ge Tipps zur Füt­te­rung und lädt vom 9. bis 11. Janu­ar zur „Stun­de der Win­ter­vö­gel“ ein.

Wenn der Boden gefro­ren und die Land­schaft schnee­be­deckt ist, wird die Nah­rungs­su­che für Amsel, Mei­se und Rot­kehl­chen zum Kraft­akt. „Gera­de jetzt neh­men die Vögel ange­bo­te­nes Fut­ter dank­bar an“, erklärt Jan Fuchs vom NABU Ost­fries­land. Wer hel­fen möch­te, soll­te jedoch auf die rich­ti­ge Qua­li­tät achten.

Art­ge­recht füt­tern: Qua­li­tät statt Plastik

Der Exper­te rät zu hoch­wer­ti­gem Kör­ner- und Fett­fut­ter, idea­ler­wei­se in Bio­qua­li­tät. Ein wich­ti­ger Hin­weis für alle Vogel­freun­de: Auf Mei­sen­knö­del in Plas­tik­net­zen soll­te ver­zich­tet wer­den. Die­se stel­len eine Ver­let­zungs­ge­fahr für die Tie­re dar und belas­ten zudem die Umwelt. Wer ganz sicher­ge­hen möch­te, kann Mei­sen­knö­del aus Kör­ner­mi­schun­gen und Kokos­fett oder Rin­der­talg ein­fach selbst her­stel­len – Anlei­tun­gen dazu bie­tet der NABU auf sei­ner Website.

Auch die Plat­zie­rung ist ent­schei­dend: Fut­ter soll­te hän­gend an einem kat­zen­si­che­ren Ort ange­bo­ten wer­den. Klas­si­sche Fut­ter­häus­chen sind laut NABU weni­ger geeig­net, da die Vögel dar­in her­um­lau­fen und das Fut­ter durch Kot ver­un­rei­ni­gen kön­nen, was die Aus­brei­tung von Krank­hei­ten begünstigt.

Mit­ma­chen und For­schen: Die „Stun­de der Wintervögel“

Das aktu­el­le Win­ter­wet­ter bie­tet pünkt­lich zum kom­men­den Wochen­en­de idea­le Bedin­gun­gen für eine beson­de­re Akti­on: Vom 9. bis 11. Janu­ar fin­det die 16. „Stun­de der Win­ter­vö­gel“ statt. Deutsch­lands größ­te wis­sen­schaft­li­che Mit­mach­ak­ti­on lie­fert wich­ti­ge Daten über die Bestands­ent­wick­lung unse­rer hei­mi­schen Arten.

So ein­fach funk­tio­niert die Teilnahme:

  • Beob­ach­ten: Suchen Sie sich eine Stun­de lang einen gemüt­li­chen Platz am Fens­ter, im Gar­ten oder im Park.

  • Zäh­len: Notie­ren Sie von jeder Vogel­art die höchs­te Anzahl, die Sie gleich­zei­tig sehen.

  • Mel­den: Über­mit­teln Sie Ihre Ergeb­nis­se bis zum 19. Janu­ar online unter www.stundederwintervoegel.de oder über die App „NABU Vogelwelt“.

„Jede ein­zel­ne Mel­dung hilft uns, die Ent­wick­lun­gen bei unse­ren Win­ter­vö­geln bes­ser zu ver­ste­hen“, betont Jan Fuchs. Im ver­gan­ge­nen Jahr betei­lig­ten sich bun­des­weit rund 122.000 Men­schen an der Akti­on. Dank des aktu­el­len Win­ter­wet­ters rech­nen die Natur­schüt­zer auch in die­sem Jahr mit einer regen Betei­li­gung und span­nen­den Beob­ach­tun­gen direkt vor der Haustür.

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Vogel­fut­ter ein­fach sel­ber machen: So geht’s!

Wenn Schnee und Eis das Land bede­cken, ist eine zusätz­li­che Füt­te­rung für unse­re hei­mi­schen Wild­vö­gel über­le­bens­wich­tig. Selbst­ge­mach­tes Vogel­fut­ter ist nicht nur eine nach­hal­ti­ge Alter­na­ti­ve zu gekauf­ten Pro­duk­ten, son­dern auch eine schö­ne Beschäf­ti­gung für die gan­ze Fami­lie. Und das Bes­te: Sie wis­sen genau, was drin ist!

Das brau­chen Sie:

  • 200 g Kokos­fett oder Rin­der­talg: Dies ist die Basis und bin­det die Körnermischung.

  • 300–400 g Kör­ner­mi­schung: Eine fer­ti­ge Mischung für Wild­vö­gel oder eine eige­ne Zusam­men­stel­lung aus Son­nen­blu­men­ker­nen, Hafer­flo­cken, Hanf­sa­men, Lein­sa­men, Mohn, Hir­se und gehack­ten Nüs­sen (unge­sal­zen!).

  • Optio­nal: Rosi­nen oder getrock­ne­te Bee­ren für Weich­fut­ter­fres­ser wie Amseln und Rotkehlchen.

  • For­men: Aus­stech­for­men, lee­re Joghurt­be­cher (mit Loch im Boden), hal­be Kokos­nuss­scha­len oder Tannenzapfen.

  • Schnur oder Draht: Zum Auf­hän­gen der fer­ti­gen Futterstücke.

  • Topf und Schüs­sel: Zum Schmel­zen und Mischen.

Und so geht’s Schritt für Schritt:

  1. Fett schmel­zen: Das Kokos­fett oder Rin­der­talg in einem Topf bei nied­ri­ger Hit­ze lang­sam schmel­zen las­sen. Ach­ten Sie dar­auf, dass es nicht zu heiß wird und kei­ne Bla­sen wirft.

  2. Kör­ner mischen: Sobald das Fett voll­stän­dig geschmol­zen ist, den Topf vom Herd neh­men. Die Kör­ner­mi­schung (und optio­nal die Tro­cken­früch­te) hin­zu­fü­gen und alles gut ver­rüh­ren, bis alle Kör­ner gleich­mä­ßig mit dem Fett über­zo­gen sind. Die Mas­se soll­te nun kleb­rig sein.

  3. For­men füllen:

    • Für Mei­sen­knö­del: Neh­men Sie eine Por­ti­on der Mas­se und for­men Sie die­se fest zu einer Kugel. Ste­chen Sie vor­sich­tig ein Loch hin­durch (z.B. mit einem Stiel oder Stroh­halm), um spä­ter eine Schnur hin­durch­zie­hen zu können.

    • In Aus­stech­for­men: Legen Sie eine Schnur als Auf­hän­gung in die Form und drü­cken Sie die Mas­se fest hinein.

    • In Joghurtbechern/Kokosnussschalen: Legen Sie eine Schnur durch das vor­be­rei­te­te Loch und las­sen Sie das Ende unten her­aus­ra­gen. Fül­len Sie die Fett-Kör­ner­mi­schung in die For­men und drü­cken Sie sie fest an. Das Schnu­ren­de soll­te oben aus der Mas­se her­aus­ra­gen, um spä­ter als Auf­hän­gung zu dienen.

    • Tan­nen­zap­fen: Ver­strei­chen Sie die Fett-Kör­ner­mi­schung groß­zü­gig zwi­schen die Schup­pen der Tan­nen­zap­fen. Auch hier kön­nen Sie eine Schnur zum Auf­hän­gen anbringen.

  4. Aus­här­ten las­sen: Las­sen Sie die fer­ti­gen Fut­ter­stü­cke an einem küh­len Ort oder im Kühl­schrank aus­här­ten. Dies dau­ert je nach Grö­ße und Form eini­ge Stunden.

  5. Auf­hän­gen: Sobald das Fut­ter hart gewor­den ist, kön­nen Sie es aus den For­men neh­men (bei Joghurt­be­chern ein­fach den Boden auf­schnei­den oder vor­sich­tig zer­drü­cken). Zie­hen Sie die Schnü­re durch die Löcher oder ver­wen­den Sie die bereits ein­ge­leg­ten Aufhänger.

Wich­ti­ger Tipp: Ach­ten Sie dar­auf, die Fut­ter­stel­len an einem kat­zen­si­che­ren Ort auf­zu­hän­gen, am bes­ten an Ästen, wo Kat­zen nicht direkt herankommen.

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News

Segen und star­ke Bot­schaft: Stern­sin­ger im Papen­bur­ger Rathaus

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Die Stern­sin­ger seg­ne­ten die­ses Jahr das ers­te Mal bei­de Papen­bur­ger Rat­häu­ser. Im Bild zu sehen sind die Stern­sin­ger und Bür­ger­meis­te­rin Vanes­sa Gat­tung vor dem Rat­haus. Bild­quel­le: Stadt Papenburg

Segen für das neue Rat­haus: Papen­bur­ger Stern­sin­ger set­zen Zei­chen gegen Kinderarbeit

„Chris­tus man­sio­nem bene­di­cat“ – mit die­sem tra­di­tio­nel­len Segens­wunsch besuch­ten die Stern­sin­ger zum Jah­res­be­ginn die Rat­häu­ser der Stadt Papen­burg. Im Fokus der dies­jäh­ri­gen Akti­on steht ein beson­ders erns­tes The­ma: Der welt­wei­te Kampf gegen aus­beu­te­ri­sche Kinderarbeit.

Es war ein beson­de­rer Ter­min für Bür­ger­meis­te­rin Vanes­sa Gat­tung, die die klei­nen Köni­ge der Gemein­den St. Anto­ni­us und St. Josef zum ers­ten Mal in den neu­en Räum­lich­kei­ten des Rat­haus­ge­bäu­des emp­fan­gen durf­te. Mit dem Lied „Der Cas­par, der Mel­chi­or und der Bal­tha­sar“ brach­ten die Kin­der nicht nur fest­li­che Stim­mung, son­dern auch den Segens­spruch „20 * C + M + B + 26“ an die Ein­gän­ge der städ­ti­schen Gebäu­de an.

„Schu­le statt Fabrik“ – Eine Bot­schaft, die bewegt

Hin­ter dem fest­li­chen Gewand der Stern­sin­ger steht in die­sem Jahr ein ein­dring­li­ches Mot­to: „Schu­le statt Fabrik – Stern­sin­gen gegen Kin­der­ar­beit“. Die bun­des­wei­te Akti­on macht dar­auf auf­merk­sam, dass welt­weit immer noch rund 138 Mil­lio­nen Kin­der zwi­schen fünf und 17 Jah­ren arbei­ten müs­sen – oft unter gefähr­li­chen und gesund­heits­schäd­li­chen Bedingungen.

Kin­der­ar­beit ver­hin­dert den Schul­be­such, raubt Zukunfts­chan­cen und scha­det der kind­li­chen Ent­wick­lung. Mit den gesam­mel­ten Spen­den unter­stüt­zen die Stern­sin­ger Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen welt­weit, die Kin­der aus aus­beu­te­ri­schen Ver­hält­nis­sen befrei­en und ihnen den Weg zurück in die Bil­dung ebnen.

Fokus­land Ban­gla­desch: Den Kreis­lauf der Armut durchbrechen

Bei­spiel­haft ste­hen in die­sem Jahr Pro­jek­te in Ban­gla­desch im Mit­tel­punkt. Dort zwingt die extre­me Armut vie­le Fami­li­en dazu, ihre Kin­der arbei­ten zu schi­cken. Orga­ni­sa­tio­nen wie die Cari­tas Ban­gla­desch set­zen hier an: Sie orga­ni­sie­ren För­der­kur­se, unter­stüt­zen Jugend­li­che bei Schul­ab­schlüs­sen und leis­ten wich­ti­ge Auf­klä­rungs­ar­beit bei Eltern und Behör­den, um den Teu­fels­kreis aus Armut und feh­len­den Bil­dungs­chan­cen dau­er­haft zu durchbrechen.

Glo­ba­ler Ein­satz aus dem Emsland

Mit ihrem Besuch im Papen­bur­ger Rat­haus zeig­ten die Kin­der, dass Enga­ge­ment kei­ne Alters­gren­zen kennt. Die gesam­mel­ten Spen­den der Akti­on flie­ßen in Hilfs­pro­jek­te für benach­tei­lig­te Kin­der in rund 100 Län­dern welt­weit. Dank des Ein­sat­zes der Stern­sin­ger kön­nen Kin­der­rech­te gestärkt und neue Per­spek­ti­ven geschaf­fen wer­den – für eine Welt, in der Schu­le und Bil­dung wich­ti­ger sind als die Arbeit in Fabriken.


 

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