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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Teu­rer Schutz für die Gesund­heit: Nie­der­sach­sen drängt auf dras­ti­sche Tabaksteuer-Erhöhung

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Kampf gegen Niko­tin­sucht: Gesund­heits­mi­nis­ter Phil­ip­pi for­dert deut­li­che Erhö­hung der Tabaksteuer

HANNOVER. Der nie­der­säch­si­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Niko­tin­ab­hän­gig­keit. Als dies­jäh­ri­ger Vor­sit­zen­der der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz bezeich­ne­te er eine Anhe­bung der Tabak­steu­er nun als „über­fäl­lig“ und unter­stützt ent­spre­chen­de Vor­stö­ße auf Bun­des­ebe­ne ausdrücklich.

„Ein­stiegs­hür­den mas­siv erhöhen“

Laut Phil­ip­pi rei­chen abschre­cken­de Fotos auf Ziga­ret­ten­pa­ckun­gen allein nicht aus, um den Kon­sum nach­hal­tig zu sen­ken. Er setzt auf ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket, in dem die Preis­ge­stal­tung eine Schlüs­sel­rol­le spielt. „Wir müs­sen die Ein­stiegs­hür­den in die Niko­tin­ab­hän­gig­keit wei­ter erhö­hen“, so der Minis­ter. Ziel sei es vor allem, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne vor den Gefah­ren des Rau­chens und Vapens zu schützen.

Als Vor­bild nann­te er Län­der wie Aus­tra­li­en, in denen extrem hohe Tabak­steu­ern nach­weis­lich zu einem Rück­gang des Kon­sums geführt haben. Ergän­zend for­der­te er ein strik­tes Wer­be­ver­bot für Tabak­pro­duk­te sowie eine inten­si­vier­te Auf­klä­rung über die gesund­heit­li­chen Schä­den durch Nikotin.

 

Lun­gen­krebs: Eine ver­meid­ba­re Todesursache

Die medi­zi­ni­sche Dring­lich­keit unter­mau­er­te der Minis­ter mit erschre­cken­den Zah­len aus Niedersachsen:

  • Lun­gen­krebs ist bei Män­nern die häu­figs­te und bei Frau­en die zweit­häu­figs­te Krebstodesursache.

  • Unter den Neu­erkran­kun­gen belegt Lun­gen­krebs bei Män­nern Platz zwei und bei Frau­en Platz drei.

„Vie­le die­ser Erkran­kun­gen lie­ßen sich durch den Ver­zicht auf das Rau­chen ver­mei­den“, beton­te Phil­ip­pi. Eine Ent­schei­dung gegen das Niko­tin sei immer auch eine Ent­schei­dung für ein län­ge­res Leben.

Trend bei jun­gen Men­schen: E‑Zigaretten im Fokus

Hin­ter­grund der Debat­te sind aktu­el­le Daten der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugend­li­chen Rau­cher (12 bis 17 Jah­re) seit 2001 mas­siv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesun­ken, doch neue Trends berei­ten Sorgen:

  • Ein­weg-E-Ziga­ret­ten (Vapes) blei­ben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jäh­ri­gen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jäh­ri­gen haben die­se Pro­duk­te im letz­ten Monat konsumiert.

  • Bei den jun­gen Erwach­se­nen (18–25 Jah­re) rau­chen immer noch über 33 % der Män­ner und rund 18 % der Frauen.

Nie­der­sach­sen hat­te bereits 2025 zusam­men mit ande­ren Bun­des­län­dern eine Initia­ti­ve zur Ver­schär­fung des Bun­des­nicht­rau­cher­schutz­ge­set­zes in den Bun­des­rat ein­ge­bracht. Mit der For­de­rung nach einer Steu­er­erhö­hung zieht der Minis­ter nun die nächs­te Stu­fe im Kampf gegen die Sucht.

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Ost­fries­land: Rauch­frei ohne Rück­fall: Mit sanf­ten Metho­den zum dau­er­haf­ten Erfolg

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Mit bewähr­ten Metho­den wie der Kine­sio­lo­gie und Ohr­aku­punk­tur beglei­tet Astrid Frey ihre Pati­en­ten auf dem Weg in ein rauch­frei­es und vita­les Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nach­hal­ti­gen Unter­stüt­zung, die über die rei­ne Wil­lens­kraft hinausgeht.

Gesund­heit & Wohl­be­fin­den: Nach­hal­ti­ge Wege zur Rauchfreiheit

WESTOVERLEDINGEN – Der Jah­res­be­ginn ist klas­sisch die Zeit der guten Vor­sät­ze. Ganz oben auf der Lis­te vie­ler Men­schen steht der Wunsch, end­lich rauch­frei zu wer­den. Doch die Sta­tis­tik zeigt: Ohne Unter­stüt­zung fal­len vie­le nach nur weni­gen Wochen in alte Mus­ter zurück. Die Heil­prak­ti­ke­rin Astrid Frey aus Ihr­ho­ve setzt in ihrer Natur­heil­pra­xis auf ganz­heit­li­che Metho­den, um den Aus­stieg sanf­ter und erfolg­rei­cher zu gestalten.

Der Weg zum Nicht­rau­cher wird oft als rei­ner Kampf der Wil­lens­kraft miss­ver­stan­den. Doch das Ver­lan­gen nach Niko­tin ist eng mit inne­ren Blo­cka­den und dem soge­nann­ten „inne­ren Schwei­ne­hund“ ver­knüpft. In der Natur­heil­pra­xis in Wes­t­ov­er­le­din­gen kom­men daher geziel­te Ver­fah­ren zum Ein­satz, die sowohl die kör­per­li­che als auch die psy­chi­sche Kom­po­nen­te der Abhän­gig­keit adressieren.


Kine­sio­lo­gie und Ohr­aku­punk­tur als Unterstützung

Zwei wesent­li­che Säu­len in der Beglei­tung zur Rauch­frei­heit sind die Kine­sio­lo­gie und die Ohrakupunktur:

  • Kine­sio­lo­gie: Die­se Metho­de hilft dabei, blo­ckie­ren­de Mus­ter auf­zu­spü­ren. Es geht dar­um her­aus­zu­fin­den, was den Ein­zel­nen wirk­lich am Rau­chen fest­hält – denn oft ist es weit mehr als nur die rei­ne Niko­tin­sucht. Durch das Erken­nen die­ser Struk­tu­ren las­sen sich indi­vi­du­el­le Alter­na­ti­ven ent­wi­ckeln, um das Ver­lan­gen in kri­ti­schen Momen­ten erfolg­reich zu „über­lis­ten“.

  • Ohr­aku­punk­tur: Hier­bei wer­den geziel­te Impul­se gesetzt, die das aku­te Ver­lan­gen dämp­fen kön­nen. Die­se Form der Aku­punk­tur ist dar­auf aus­ge­legt, das Ner­ven­sys­tem zu beru­hi­gen und den Ent­zugs­pro­zess phy­sisch zu erleich­tern, ohne dass die oft befürch­te­te „Nadel-Panik“ ent­ste­hen muss.

Ganz­heit­li­che Gesund­heit im Fokus

Neben der Rau­cher­ent­wöh­nung bie­tet die Pra­xis von Astrid Frey ein brei­tes Spek­trum an natur­heil­kund­li­chen The­ra­pien an, um den Kör­per wie­der in sein natür­li­ches Gleich­ge­wicht zu brin­gen. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Fuß­re­flex­zo­nen-The­ra­pie: Zur Har­mo­ni­sie­rung des Energiehaushalts.

  • Dorn-The­ra­pie und Breuß-Mas­sa­ge: Zur Stär­kung des Rückens und Stei­ge­rung des all­ge­mei­nen Wohlbefindens.

  • Meta­mor­pho­se & Noso­den-The­ra­pie: Ansät­ze, die Kör­per und See­le glei­cher­ma­ßen einbeziehen.

Das Ziel der Behand­lung ist es, dass „rauch­frei“ nicht nur ein kurz­fris­ti­ger Vor­satz bleibt, son­dern zu einem dau­er­haf­ten, neu­en Lebens­ge­fühl führt.


Kon­takt & Information:

Natur­heil­pra­xis Astrid Frey

Spie­ker­oo­ger Str. 12, 26810 Westoverledingen

Tele­fon: 04955 9899844

E‑Mail: info@astridfrey.de

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News

ACHTUNG: Betrugs­ma­sche „Quis­hing“ erreicht Ostfriesland!

Veröffentlicht

am

War­nung vor „Quis­hing“: Betrü­ge­ri­sche Fly­er im Umlauf – Ers­te Fäl­le in Ostfriesland

In ganz Deutsch­land ver­brei­tet sich aktu­ell eine neue Betrugs­ma­sche, die nun auch Ost­fries­land erreicht hat. Die Poli­zei und der Paket­dienst­leis­ter DHL war­nen vor gefälsch­ten Benach­rich­ti­gungs­kar­ten, die dar­auf abzie­len, sen­si­ble Kun­den­da­ten zu steh­len. Die­ses Phä­no­men, bei dem schäd­li­che QR-Codes für Phis­hing-Zwe­cke genutzt wer­den, ist unter dem Begriff „Quis­hing“ bekannt.

Die Masche: QR-Codes statt Paketbenachrichtigung

Die Betrü­ger wer­fen Fly­er in Brief­käs­ten ein, die optisch stark an offi­zi­el­le Benach­rich­ti­gun­gen der Deut­schen Post oder von DHL Express erin­nern. Auf die­sen Fly­ern befin­det sich ein QR-Code, der angeb­lich gescannt wer­den muss, um Infor­ma­tio­nen zu einer Sen­dung zu erhal­ten oder eine Zustel­lung zu steuern.

Statt zur offi­zi­el­len Sen­dungs­ver­fol­gung führt der Code jedoch auf gefälsch­te Web­sei­ten. Dort wer­den Nut­zer auf­ge­for­dert, per­sön­li­che Daten, Adress­in­for­ma­tio­nen oder sogar Zah­lungs­da­ten ein­zu­ge­ben. DHL hat klar­ge­stellt, dass die­se Fly­er aus­drück­lich nicht vom Unter­neh­men stam­men. Recht­li­che Schrit­te wur­den bereits ein­ge­lei­tet, und ein Aus­tausch mit den Sicher­heits­be­hör­den fin­det statt.


Wich­ti­ge Ver­hal­tens­re­geln zum Schutz vor Betrug

Um sich vor finan­zi­el­len Schä­den und Daten­miss­brauch zu schüt­zen, soll­ten fol­gen­de Hin­wei­se beach­tet werden:

  • Kei­ne Daten­ein­ga­be via QR-Code: Die Deut­sche Post und DHL for­dern nie­mals dazu auf, per­sön­li­che Daten über einen QR-Code auf einer Benach­rich­ti­gungs­kar­te einzugeben.

  • Offi­zi­el­le Kanä­le nut­zen: Veri­fi­zie­run­gen fin­den aus­schließ­lich über die beim Ver­sand hin­ter­leg­ten Kon­takt­we­ge statt.

  • App-Sicher­heit: QR- oder Bar­codes für die Bedie­nung von Pack­sta­tio­nen wer­den aus­schließ­lich in der offi­zi­el­len DHL App generiert.

  • Sen­dungs­num­mer prü­fen: Die Echt­heit einer Sen­dung soll­te immer manu­ell über die offi­zi­el­le Web­site dhl.de/sendungsverfolgung oder direkt in der DHL App über­prüft werden.

  • Ver­dacht mel­den: Ver­däch­ti­ge Fly­er soll­ten kei­nes­falls gescannt wer­den. Es wird gebe­ten, Infor­ma­tio­nen zu sol­chen Fun­den per E‑Mail an phishing@dhl.com zu senden.


Kon­takt bei Unsicherheit

Bei Fra­gen zur Echt­heit von Benach­rich­ti­gun­gen oder im Fal­le eines bereits erfolg­ten Scans steht der DHL Kun­den­ser­vice unter der Ruf­num­mer 0228 433112 zur Ver­fü­gung. Da die Masche nun auch ver­stärkt in Regio­nen wie Ost­fries­land auf­tritt, ist eine erhöh­te Auf­merk­sam­keit im Umgang mit Post­wurf­sen­dun­gen und Benach­rich­ti­gungs­kar­ten ratsam.

Soll­ten bereits Daten auf einer ver­däch­ti­gen Sei­te ein­ge­ge­ben wor­den sein, wird emp­foh­len, umge­hend die Pass­wör­ter der betrof­fe­nen Kon­ten zu ändern und gege­be­nen­falls das zustän­di­ge Bank­in­sti­tut sowie die ört­li­che Poli­zei­dienst­stel­le zu informieren.

 

Bei­trags­bild: Ingo Ton­sor @LeserECHO

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