Allgemein
Ulf Thiele: „Präventionsrat Leer sollte reaktiviert werden.“
CDU-Landtagsabgeordneter sprach darüber mit dem Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden Thomas Memering sowie Amtsgerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck
Ulf Thiele: „Präventionsrat Leer sollte reaktiviert werden.“
„Der im Jahr 2007 gegründete Präventionsrat für die Stadt Leer sollte reaktiviert werden.“ Diesen Vorschlag machte jetzt der hiesige Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), der auch stellvertretender Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist, in einem Gespräch vor dem Jahreswechsel mit dem neuen Leiter der Polizeiinspektion Emden/Leer, Polizeioberrat Thomas Memering, und dem Direktor des Amtsgerichtes Leer, Dr. Stefan von der Beck. Ulf Thiele hatte das Gespräch initiiert, „um das Ob und das Wie einer Wiedergründung des Präventionsrates für die Stadt zu besprechen“, so der Abgeordnete.
Ziel müsse es sein, die Zusammenarbeit der Polizei, der Justizbehörden, der Verwaltungen der Stadt und des Landkreises Leer sowie weiterer gesellschaftlicher Kräfte wie beispielsweise Suchtberatung, Jugendzentrum, Senioren Beirat, Schulen, Medienvertreter und weiterer Institutionen, auf eine gemeinsame Plattform zu stellen, zu strukturieren und zu intensivieren. „Die Erfahrung anderer Kommunen zeigt, dass durch diese Institutionen-übergreifende Zusammenarbeit die Prävention vor Gesetzesverstößen aktiv gestärkt und so Kriminalität verhindert werden kann, wenn man sich auf konkrete Projekte mit hoher Wirksamkeit konzentriert“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Unterstützung für den Vorstoß erhielt er in dem Gespräch sowohl von Polizei-Chef Thomas Memering als auch von Amtsgerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck. Beide signalisierten für Ihre Behörden Bereitschaft, aktiv in einem Präventionsrat Leer mitzuarbeiten. „Die Schaffung eines Präventionsnetzwerkes in Leer wäre ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt. Die Justiz vor Ort begrüßt die Initiative ausdrücklich“, erklärte der Amtsgerichtsdirektor. Die Initiative für eine Reaktivierung des Präventionsrates müsse jedoch vom Rathaus der Stadt ausgehen, dass auch die organisatorische Leitung übernehmen müsse, waren sich Thomas Memering und Stefan von der Beck einig. Ulf Thiele nahm daher zwischenzeitlich Kontakt zu Bürgermeister Claus-Peter Horst auf, der zusagte, die Initiative aufzugreifen und Anfang des neuen Jahres zu einem vertiefenden weiteren Gespräch einzuladen.
Der Präventionsrat Leer war 2007 durch die Stadt Leer gegründet worden und führte erfolgreiche und öffentlichkeitswirksam Projekte zur Alkoholprävention, zum Jugendmedienschutz und zum Kinderschutz durch. „Es ist müßig, zu hinterfragen, warum die Arbeit des Präventionsrates in den vergangenen Jahren eingeschlafen ist. An die erfolgreichen Projekte der Vergangenheit lässt sich sicher gut anknüpfen, und ich bin sicher, dass ein Neustart beispielsweise mit Blick auf die Drogen- und Beschaffungskriminalität, die Prävention vor häuslicher Gewalt oder den Schutz vor Cyber-Mobbing und Internetkriminalität sehr sinnvoll wäre. Gerne initiiere ich hierfür auch die Unterstützung des Niedersächsischen Justizministeriums und der dortigen Geschäftsstelle des Landespräventionsrates“, so Ulf Thiele zum weiteren Vorgehen.
Anzeige

Hintergrund:
Kriminalprävention ist das aktive Zusammenwirken vieler gesellschaftlicher Kräfte mit dem Ziel, Straftaten vorzubeugen. Bisher sind in etwa 200 niedersächsischen Städten und Gemeinden sog. kommunale Präventionsgremien entstanden, die sich fachübergreifend über örtliche Kriminalitätsprobleme austauschen sowie konkrete Präventionsmaßnahmen initiieren.
Der Präventionsrat Leer war 2007 durch die Stadt Leer gegründet worden und führte erfolgreiche Projekte unter anderem zur Alkoholprävention (Beispiel: Plakataktion „Jedes zweite ein Glas Wasser …“), zum Jugendmedienschutz (Beispiel: Entwicklung und Bereitstellung von ansprechenden und effektiven Unterrichtseinheiten für Haupt/Real/Sonderschulen und Gymnasien in Leer mit dem Ziel der Sensibilisierung) und zum Kinderschutz (Beispiel: Aktion Rettungsring/ Ich helfe Dir, Schaffung von markierten Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen) durch. Präventionsräte gibt es im Landkreis Leer laut der Homepage des Landespräventionsrates aktuell im Rheiderland (Netzwerk Rheiderland), in Moormerland und im Overledingerland (Präventionsrat Westoverledingen und Präventionsverbund der Gemeinde Ostrhauderfehn).
Um die Kommunen bei ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen, Fachleute in ganz Niedersachsen miteinander zu vernetzen und die Haltung der gesamtgesellschaftlichen Prävention zu fördern, wurde 1995 der Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR) per Kabinettsbeschluss gegründet.
Der LPR ist ein eigenständiges Beratungsorgan der Landesregierung sowie örtlicher Gremien und Einrichtungen. Seine globalen Zielsetzungen sind die Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens und die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.
Die Geschäftsstelle des LPR im Niedersächsischen Justizministerium entwickelt Konzepte und koordiniert Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind und stimmt sich hierbei mit dem Vorstand des LPR ab, der die rund 270 Mitglieder des LPR vertritt. Neben den kommunalen Präventionsgremien sind in der Mitgliederversammlung landesweit tätige Verbände und Institutionen sowie Ministerien, nachgeordnete Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen vertreten.
Der LRP versteht Kriminalprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht von einzelnen, sondern von vielen gesellschaftlichen Kräften geleistet werden muss. Sein Selbstverständnis ist es daher, alle mit Kriminalprävention befassten gesellschaftlichen Gruppen an seiner Arbeit zu beteiligen und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.
Anzeige
Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
AnzeigeAllgemein
1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
-
Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
-
Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
-
Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
-
Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
-
Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
-
Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
-
Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
Anzeige
Allgemein
L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
-
Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
-
Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
-
Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
Anzeige

























