Allgemein
Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren
Foto: Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (links) und der Bürgermeister von Uplengen Heinz Trauernicht (rechts) sowie einige Landwirte informierten sich über die Situation nach dem Wolfsriss auf dem Hof der Familie Wolters. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren
Noch sichtlich schockiert von den Wolfsrissen und seinen Auswirkungen am vergangenen Sonntag ist eine Schafhalterfamilie aus Neudorf in der Gemeinde Uplengen. Sieben Schafe seiner Herde fielen einem Wolf zum Opfer, der den Schutzzaun überwunden hatte und zahlreiche Tiere angriff. Auch ungeborene Lämmer wurden Opfer des Wolfs-Angriffs in Uplengen. Das wurde bei einem Besuch des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), gemeinsam mit dem Uplengener Bürgermeister Heinz Trauernicht sowie Vertretern der Landwirtschaft, Revierpächtern und Vertretern der CDU auf dem Hof von Familie Wolters deutlich.
„Das waren schreckliche Bilder von den verendeten und schwerverletzten Tieren“, sagt der Landwirt, der diese Situation als kaum zu ertragen beschrieb. Denn die schwer verletzten Schafe konnten erst nach mehreren Stunden von ihren Qualen erlöst werden, da der Wolfsangriff zunächst amtlich festgestellt werden musste. Ich mache alles zum Wohlergehen und zum Schutz unserer Tiere und musste mit meiner Frau so etwas furchtbares erleben“, so der Schafhalter weiter. Der Wolf habe nach Angaben des Schafhalters einen vom Land für die Sicherung der Herde geförderten, 1,2 Meter hohen Schutzzaun überwunden, der mit fünf Elektrolitzen auf unterschiedlichen Höhen gesichert sei. Diese Zäune galten bisher als Wolf-sicher. Aus Sicht eines bei dem Gespräch anwesenden fachkundigen Jägers sei das Überwinden dieser Zäune nichts ungewöhnliches mehr und komme inzwischen in anderen Regionen wie beispielsweise im Raum Cloppenburg bereits häufiger vor, da es sich um sehr intelligente Tiere handele. Er machte deutlich, dass diese Zäune auch aus naturschutzfachlicher Sicht eine sehr fragwürdige Bilanz aufweisen. Denn häufig geraten leider Wildtiere in die Zäune und Igel sowie Kröten kommen mit den Zäunen in Kontakt und werden durch Stromschläge getötet.
Das Leben der Schafhalterfamilie ist inzwischen von Unsicherheit geprägt. „Ich habe alle Schutzmaßnahmen vollends mitgetragen und umgesetzt. Doch gebracht haben sie im Ergebnis nichts“, so die Bilanz des Schafhalters. Nun stehen seine verbleibenden 210 Schafe trotz des Frühlingsbeginns in einem Stall, was nach seinen Angaben für diese Tiere völlig untypisch ist. Denn diese Tiere fühlen sich draußen auch bei Minusgraden am wohlsten. Momentan fehle ihm allerdings der Mut, seine Tiere wieder zur Deichpflege in Apen, Augustfehn oder Wiesmoor einzusetzen. Und er sagt, dass er sogar schon über die Aufgabe seiner Schafzucht nachgedacht habe. Das treibt beim ostfriesischen Christdemokraten Thiele Sorgenfalten ins Gesicht. „Wenn unsere Schafhalter aufgeben, hat das verheerende Folgen für den Küsten- und Hochwasserschutz. Denn die Schafe halten das Gras auf den Deichen kurz und sorgen dafür, dass die Grasnarbe festbleibt. Sie geben den Deichen die notwendige Festigkeit. Ohne unsere Deiche würden viele Landstriche in Ostfriesland überflutet werden“, so Thiele. Ziel müsse es daher sein, den gesamten Küstenbereich zur wolfsfreien Zone zu erklären. „Und das wäre inzwischen rechtlich auch möglich. Das EU-Parlament und die EU-Kommission haben den Weg dafür frei gemacht, dass Mitgliedsstaaten wie Deutschland den Schutzstatus des Wolfes absenken dürfen. Damit könnten die Belange des Küstenschutz gegen die des Artenschutzes abgewogen werden“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
Eine weitere Sorge äußerten de bei dem Gespräch anwesenden Rinderhalter. „Ich sehe vor allem meine Jungtiere, insbesondere Kälber in Gefahr und überlege, auf die Weidehaltung zu verzichten, was ja eigentlich nicht im Sinne der Ökowende sein kann“, so der Landwirt. Andere Landwirte kündigten bereits Protestaktionen an. Alle Anwesenden machten deutlich, dass es nicht darum gehe, den Wolf auszurotten, sondern die Bestände auf einem für alle Seiten akzeptables Niveau zu regulieren. Thiele forderte daher die Bundes- und die Landesregierung auf, dringend ihre Haltung zu überdenken und die neuen Möglichkeiten des EU-Rechts zu nutzen.
Historisch betrachtet habe es in der einst kargen und moorreichen Landschaft Ostfrieslands ohnehin keine fest angesiedelten Wolfsrudel gegeben. „In unserer Küstenlandschaft dürfte der Wolf daher eigentlich gar keine geschützte Art sein. Das Problem ist der mangelnde Wille der grün-geführten Bundes- und Landesumweltministerien, das veränderte EU-Recht umzusetzen“, sagt Thiele. Denn die könnten den guten Erhaltungszustand der Wolfsbestände feststellen, so dass eine Bestandsregulierung sowie auch die Abwägung der Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes oder des Naturschutzes mit den Belangen es Wolfsschutzes möglich würde. Denn inzwischen gibt es nach Einschätzung von Experten deutlich mehr als 1.000 Wölfe im von Menschen dicht besiedelten Deutschland, Tendenz steigend. Denn pro Jahr erhöhen sich die Bestände um ein Drittel. Daher fordert Thiele die Bundes- und Landesregierung auf, nun endlich den guten Erhaltungszustand festzustellen, damit der Bestand der Wölfe reguliert werden kann. Das werde in anderen EU-Staaten wie beispielsweise Österreich, Schweden und Polen inzwischen sehr pragmatisch gehandhabt. „Das kann Deutschland selbstverständlich auch. Dieser Schritt ist jetzt notwendig, damit die Beweidung der Deiche, die Weidetierhaltung der Landwirte und auch die Existenz von Waldkindergärten nicht gefährdet wird“, fordert Thiele abschließend.
Anzeige
Allgemein
1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
-
Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
-
Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
-
Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
-
Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
-
Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
-
Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
-
Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
Anzeige
Allgemein
L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
-
Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
-
Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
-
Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
Anzeige
Allgemein
Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
-
Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
-
Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

























