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Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren
Foto: Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (links) und der Bürgermeister von Uplengen Heinz Trauernicht (rechts) sowie einige Landwirte informierten sich über die Situation nach dem Wolfsriss auf dem Hof der Familie Wolters. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren
Noch sichtlich schockiert von den Wolfsrissen und seinen Auswirkungen am vergangenen Sonntag ist eine Schafhalterfamilie aus Neudorf in der Gemeinde Uplengen. Sieben Schafe seiner Herde fielen einem Wolf zum Opfer, der den Schutzzaun überwunden hatte und zahlreiche Tiere angriff. Auch ungeborene Lämmer wurden Opfer des Wolfs-Angriffs in Uplengen. Das wurde bei einem Besuch des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), gemeinsam mit dem Uplengener Bürgermeister Heinz Trauernicht sowie Vertretern der Landwirtschaft, Revierpächtern und Vertretern der CDU auf dem Hof von Familie Wolters deutlich.
„Das waren schreckliche Bilder von den verendeten und schwerverletzten Tieren“, sagt der Landwirt, der diese Situation als kaum zu ertragen beschrieb. Denn die schwer verletzten Schafe konnten erst nach mehreren Stunden von ihren Qualen erlöst werden, da der Wolfsangriff zunächst amtlich festgestellt werden musste. Ich mache alles zum Wohlergehen und zum Schutz unserer Tiere und musste mit meiner Frau so etwas furchtbares erleben“, so der Schafhalter weiter. Der Wolf habe nach Angaben des Schafhalters einen vom Land für die Sicherung der Herde geförderten, 1,2 Meter hohen Schutzzaun überwunden, der mit fünf Elektrolitzen auf unterschiedlichen Höhen gesichert sei. Diese Zäune galten bisher als Wolf-sicher. Aus Sicht eines bei dem Gespräch anwesenden fachkundigen Jägers sei das Überwinden dieser Zäune nichts ungewöhnliches mehr und komme inzwischen in anderen Regionen wie beispielsweise im Raum Cloppenburg bereits häufiger vor, da es sich um sehr intelligente Tiere handele. Er machte deutlich, dass diese Zäune auch aus naturschutzfachlicher Sicht eine sehr fragwürdige Bilanz aufweisen. Denn häufig geraten leider Wildtiere in die Zäune und Igel sowie Kröten kommen mit den Zäunen in Kontakt und werden durch Stromschläge getötet.
Das Leben der Schafhalterfamilie ist inzwischen von Unsicherheit geprägt. „Ich habe alle Schutzmaßnahmen vollends mitgetragen und umgesetzt. Doch gebracht haben sie im Ergebnis nichts“, so die Bilanz des Schafhalters. Nun stehen seine verbleibenden 210 Schafe trotz des Frühlingsbeginns in einem Stall, was nach seinen Angaben für diese Tiere völlig untypisch ist. Denn diese Tiere fühlen sich draußen auch bei Minusgraden am wohlsten. Momentan fehle ihm allerdings der Mut, seine Tiere wieder zur Deichpflege in Apen, Augustfehn oder Wiesmoor einzusetzen. Und er sagt, dass er sogar schon über die Aufgabe seiner Schafzucht nachgedacht habe. Das treibt beim ostfriesischen Christdemokraten Thiele Sorgenfalten ins Gesicht. „Wenn unsere Schafhalter aufgeben, hat das verheerende Folgen für den Küsten- und Hochwasserschutz. Denn die Schafe halten das Gras auf den Deichen kurz und sorgen dafür, dass die Grasnarbe festbleibt. Sie geben den Deichen die notwendige Festigkeit. Ohne unsere Deiche würden viele Landstriche in Ostfriesland überflutet werden“, so Thiele. Ziel müsse es daher sein, den gesamten Küstenbereich zur wolfsfreien Zone zu erklären. „Und das wäre inzwischen rechtlich auch möglich. Das EU-Parlament und die EU-Kommission haben den Weg dafür frei gemacht, dass Mitgliedsstaaten wie Deutschland den Schutzstatus des Wolfes absenken dürfen. Damit könnten die Belange des Küstenschutz gegen die des Artenschutzes abgewogen werden“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
Eine weitere Sorge äußerten de bei dem Gespräch anwesenden Rinderhalter. „Ich sehe vor allem meine Jungtiere, insbesondere Kälber in Gefahr und überlege, auf die Weidehaltung zu verzichten, was ja eigentlich nicht im Sinne der Ökowende sein kann“, so der Landwirt. Andere Landwirte kündigten bereits Protestaktionen an. Alle Anwesenden machten deutlich, dass es nicht darum gehe, den Wolf auszurotten, sondern die Bestände auf einem für alle Seiten akzeptables Niveau zu regulieren. Thiele forderte daher die Bundes- und die Landesregierung auf, dringend ihre Haltung zu überdenken und die neuen Möglichkeiten des EU-Rechts zu nutzen.
Historisch betrachtet habe es in der einst kargen und moorreichen Landschaft Ostfrieslands ohnehin keine fest angesiedelten Wolfsrudel gegeben. „In unserer Küstenlandschaft dürfte der Wolf daher eigentlich gar keine geschützte Art sein. Das Problem ist der mangelnde Wille der grün-geführten Bundes- und Landesumweltministerien, das veränderte EU-Recht umzusetzen“, sagt Thiele. Denn die könnten den guten Erhaltungszustand der Wolfsbestände feststellen, so dass eine Bestandsregulierung sowie auch die Abwägung der Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes oder des Naturschutzes mit den Belangen es Wolfsschutzes möglich würde. Denn inzwischen gibt es nach Einschätzung von Experten deutlich mehr als 1.000 Wölfe im von Menschen dicht besiedelten Deutschland, Tendenz steigend. Denn pro Jahr erhöhen sich die Bestände um ein Drittel. Daher fordert Thiele die Bundes- und Landesregierung auf, nun endlich den guten Erhaltungszustand festzustellen, damit der Bestand der Wölfe reguliert werden kann. Das werde in anderen EU-Staaten wie beispielsweise Österreich, Schweden und Polen inzwischen sehr pragmatisch gehandhabt. „Das kann Deutschland selbstverständlich auch. Dieser Schritt ist jetzt notwendig, damit die Beweidung der Deiche, die Weidetierhaltung der Landwirte und auch die Existenz von Waldkindergärten nicht gefährdet wird“, fordert Thiele abschließend.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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