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Kreis Leer vor großer Herausforderung: 950 neue Wohnungen pro Jahr dringend benötigt
Kreis Leer: Dringender Wohnungsbedarf – 950 Neubauten jährlich notwendig
Der Landkreis Leer steht vor einer immensen Herausforderung: Bis 2028 müssen jährlich rund 950 neue Wohnungen gebaut werden, um den wachsenden Wohnungsbedarf zu decken. Diese Zahl wurde in einer aktuellen Regional-Analyse des Pestel-Instituts ermittelt, die die dringende Notwendigkeit für einen umfangreichen Wohnungsneubau im Kreis Leer aufzeigt.
Wohnungsdefizit und leerstehende Wohnungen
Derzeit fehlen im Landkreis Leer etwa 840 Wohnungen, und dieser Mangel wird sich ohne Neubauten weiter verschärfen. Doch es geht nicht nur darum, das aktuelle Defizit auszugleichen, sondern auch, veraltete Wohnungen in Nachkriegsbauten zu ersetzen, bei denen eine Sanierung oft unwirtschaftlich ist. „Viele dieser alten Gebäude sind in einem Zustand, der eine Sanierung extrem teuer und damit unattraktiv macht“, erklärt Matthias Günther vom Pestel-Institut.
Der Zensus hat für den Landkreis Leer rund 3.320 leerstehende Wohnungen registriert, was etwa 3,9 Prozent des gesamten Wohnungsbestands ausmacht. Doch fast die Hälfte dieser Wohnungen steht seit über einem Jahr leer und ist oft in einem Zustand, der eine sofortige Vermietung unmöglich macht. „Diese Wohnungen sind häufig nur mit hohen Kosten wieder bewohnbar zu machen, und viele Eigentümer schrecken vor einer Sanierung zurück“, so Günther.
Neubau als einzige Lösung
Matthias Günther betont, dass trotz des Leerstands der Neubau von Wohnungen alternativlos ist. Viele Eigentümer zögern, in Sanierungen zu investieren, da sie durch unsichere politische Rahmenbedingungen und finanzielle Belastungen verunsichert sind. „Ein Neubau ist der einzige Weg, um den Wohnungsbedarf zu decken und gleichzeitig veraltete Wohnsubstanz zu ersetzen“, so Günther.
Auch die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), Katharina Metzger, sieht in der Neubauoffensive den einzigen Ausweg aus der Wohnungsnot. „Es ist eine Illusion zu glauben, dass leerstehende Wohnungen den Bedarf decken können. Der Neubau muss vorangetrieben werden, und dafür brauchen wir dringend vereinfachte Baustandards und weniger Bürokratie“, fordert Metzger.
Politische Herausforderungen und Kritik
Die aktuelle Wohnungsbaupolitik des Bundes stößt bei Experten auf Kritik. Metzger warnt vor den Konsequenzen der zurückhaltenden staatlichen Förderung und sieht die Bundesregierung in der Pflicht, stärker zu agieren. „Die versprochenen 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr sind nicht in Sicht, und ohne ausreichende staatliche Unterstützung wird sich daran auch nichts ändern“, kritisiert sie.
Besonders alarmierend ist der geplante Bundeshaushalt für 2025, der nach Einschätzung des Pestel-Instituts deutlich zu geringe Mittel für den Wohnungsbau vorsieht. „Der soziale Wohnungsbau wird bei der aktuellen Förderpolitik weiter auf der Strecke bleiben“, warnt Metzger und fordert massiven Druck auf die Politik, um ein Umdenken zu erreichen.
Gefahr eines „Wohnungsbau-Absturzes“
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich zu. Die Bauwirtschaft verzeichnet bereits einen Rückgang der Bautätigkeit, was zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften führt. Metzger und das Pestel-Institut warnen vor einer „Absturz-Spirale“ im Wohnungsbau, die fatale soziale Folgen haben könnte. „Der Wohnungsmangel und die ausbleibenden Neubauten schaffen sozialen Sprengstoff. Wir müssen jetzt handeln, um diese Entwicklung zu stoppen“, so die klare Botschaft.
Der Landkreis Leer steht vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren massiv in den Wohnungsbau zu investieren, um den dringenden Bedarf zu decken und soziale Spannungen zu vermeiden. Dabei sind entschlossene politische Maßnahmen und eine verstärkte staatliche Förderung unerlässlich.
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Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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