Lokal
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen: Nico Bloem fordert mehr Schutz und klare Zuständigkeiten
Der LeserECHO-Verlag hat kürzlich über die zunehmende Bedeutung von Sicherheitskonzepten für öffentliche Veranstaltungen berichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch Nico Bloem, SPD-Landtagsabgeordneter aus Weener, um eine Einschätzung gebeten. Bloem betont die Notwendigkeit, dass sich Besucherinnen und Besucher bei solchen Anlässen sicher fühlen sollten.
„Die Menschen müssen sich bei öffentlichen Festen möglichst sicher fühlen“
Leer – Immer mehr Städte und Gemeinde erstellen Sicherheitskonzepte, um Veranstaltungen mit vielen Besucherinnen und Besuchern zu schützen. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass öffentliche Veranstaltungen besser geschützt werden müssen“, meint der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener).
Kommunen setzen verstärkt auf Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen
Ob und wie öffentliche Veranstaltungen geschützt werden, entscheiden die Städte und Gemeinden. Das niedersächsische Innenministerium hilft dabei, in dem es die Unterstützung der Polizei anbietet, die nicht nur beim Schutz der Veranstaltungen, sondern auch bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten hilft. Das nutzen auch viele Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Leer. Bei Sicherheitskonzepten geht es nicht nur um die Gefahr von Anschlägen, sondern auch um die Abschätzung der Besucherzahlen, Aggressionen durch Alkohol oder schlicht Unwetter. Die Stadt Leer hat jetzt wie andere Kommunen Hightech-Poller angeschafft, die mobil aufgestellt werden und beim Überfahren umkippen und den Boden von Fahrzeugen aufreißen.
Nico Bloem: Sicherheit stärken, ohne pauschale Vorgaben
Das Land Niedersachsen werde die Entwicklung genau beobachten. Wenn sich dabei zeige, dass vom Land aufgestellte Richtlinien für den Schutz von Veranstaltungen den Kommunen helfen, werde man darüber nachdenken, so Bloem. „Derzeit ist mein Eindruck, dass pauschale Richtlinien der individuellen Situationen vor Ort nicht gerecht werden. Da können die örtlichen Polizeibehörden besser helfen. Aber das werden wir im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden ständig überprüfen“, so Bloem. „Es ist gut, wenn die Kommunen sich aufstellen und wir mit der Polizei für die bestmögliche Sicherheit sorgen. Es ist nun mal so, dass sich die allgemeine Lage verändert hat und angespannter ist. Es geht nicht darum, dass es eine konkrete Bedrohung gegeben hat — es geht darum, dass die Menschen sich möglichst sicher auf den öffentlichen Festen fühlen. Wir werden das eng begleiten und weiter beobachten“, meint der Landtagsabgeordnete.
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Sicherheit mit System: Flexible Lösungen für sichere Veranstaltungen
Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen sind längst keine Kür mehr, sondern Pflicht. Prävention und Abschreckung spielen dabei eine zentrale Rolle. Mobile Lösungen wie die neuen Poller in Leer zeigen, wie flexibel Sicherheit heute gedacht werden kann – sie lassen sich bedarfsgerecht einsetzen und bieten eine zukunftsfähige Grundlage für viele Veranstaltungen.
Gerade für Kommunen und Veranstalter sind solche Anschaffungen ein echter Gewinn: Vor Ort verfügbar, sparen sie nicht nur Kosten bei der Planung, sondern ermöglichen auch schnelle Reaktionen auf unterschiedliche Gefahrenlagen. Damit Sicherheitskonzepte jedoch effektiv bleiben, müssen sie klaren Zuständigkeiten folgen, bezahlbar und vor allem unbürokratisch umsetzbar sein. Gleichzeitig ist es unerlässlich, sie regelmäßig zu überprüfen und an neue Herausforderungen anzupassen.
Der Anfang ist gemacht – nun liegt es an Polizei, Politik, Verwaltung und Veranstaltern, gemeinsam weiter an durchdachten und praxistauglichen Konzepten zu arbeiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich alle Besucherinnen und Besucher auf Festen und Veranstaltungen sicher fühlen können.

Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Lokal
Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

Lokal
Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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