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FDP lehnt Umbenennung der Hindenburgstraße ab – historische Einordnung erhalten
Günter Podlich und Sven Albert von der FDP-Fraktion der Stadt Leer – Susanne Smit fehlt – stehen vor dem Schild in der Hindenburgstraße. Die FDP hatte sich klar gegen die Umbenennung ausgesprochen. Am 25. September 2025 beschloss der Stadtrat in geheimer Abstimmung mit 29 abgegebenen Stimmen die Umbenennung: 15 Stimmen dafür, 14 dagegen. Damit ist der Beschluss rechtskräftig, und die Straße wird künftig einen neuen Namen erhalten.
FDP-Fraktion lehnt Umbenennung der Hindenburgstraße ab
Die FDP im Stadtrat Leer spricht sich klar gegen die Umbenennung der Hindenburgstraße aus. Die Fraktion betont, dass Paul von Hindenburg eine historisch komplexe Persönlichkeit war – sowohl Kriegsheld und Symbolfigur der Weimarer Republik als auch wegen seiner Rolle bei der „Dolchstoßlegende“ und der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler kritisch zu bewerten.
Die FDP weist darauf hin, dass die Straße seit fast 100 Jahren Teil des Lebensumfeldes der Anwohner ist und viele Menschen persönliche Erinnerungen und Identifikation damit verbinden. Eine Umbenennung könne als Eingriff in den Alltag und als Verlust der gewohnten Umgebung wahrgenommen werden und Konflikte innerhalb der Nachbarschaft verursachen.
Stattdessen schlägt die FDP eine reflektierte Erinnerungspolitik vor: Der Name Hindenburgstraße soll bestehen bleiben, ergänzt durch eine sichtbare Hinweistafel mit historischem Kontext, um die Geschichte kritisch zu vermitteln. Ziel sei es, Erinnerung sichtbar zu machen, ohne die Anwohner zu bevormunden.
Die Fraktion betont: „Ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft“ – daher wird die FDP dem Beschluss zur Umbenennung nicht zustimmen.
AnzeigeRedebeitrag von der Leeraner FDP-Fraktion der Stadt Leer:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
wir entscheiden hier heute über eine mögliche „Umbenennung der Hindenburgstraße“. Im Fachausschuss haben wir darüber bereits ausführlich diskutiert, unsere Sichtweisen ausgetauscht. Darum möchte ich heute den Blick auf einige wenige Aspekte werfen, die bislang nicht so im Vordergrund standen.
Wir sind uns darüber einig, dass Paul von Hindenburg eine historisch zwiespältige Person war, nach der wir heute keine Straße neu benennen würden. Dennoch vertritt meine Fraktion den Standpunkt, dass das nicht bedeuten muss, eine vorhandene Hindenburgstraße zwingend umbenennen zu müssen.
Paul von Hindenburg war im Ersten Weltkrieg als „Sieger von Tannenberg“ ein Kriegsheld, er hat 1918 zur Beendigung der Kampfhandlungen beigetragen. Als Reichspräsident oder „Ersatz-Kaiser“ war er eine Identifikationsfigur in den unruhigen Zeiten der Weimarer Republik.
Allerdings hat er auch zusammen mit Ernst Ludendorff die „Dolchstoßlegende“ verbreitet, um von der eigenen Verantwortung an der militärischen Niederlage und dem „Schandfrieden von Versailles“ abzulenken und stattdessen Sozialisten, Demokraten und die Novemberrevolution als Schuldige zu brandmarken. Und ja, Hindenburg hat 1933 Hitler zum Reichskanzler ernannt, was dann bekanntermaßen zum Untergang der Demokratie führte.
Das ist zwar ein wesentlicher, aber doch nur kleiner Teil vom großen Ganzen. Denn die Initiative zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler ging von konservativen Eliten, allen voran Franz von Papen, aus. Papen und andere wollten Hitler in eine von konservativen Ministern dominierte Kabinettsmehrheit „einrahmen“, kontrollieren und quasi neutralisieren. Hindenburg selbst hatte lange Vorbehalte gegen den „böhmischen Gefreiten“. Er ließ sich letztendlich aber durch das Drängen von Papens und dem gezielten Druck aus konservativen und wirtschaftlichen Kreisen umstimmen.
Ich meine, diese geschichtliche Einordnung ist wichtig.
Im Buch „Schloss Gödens – Geschichten einer Herrlichkeit“ wird berichtet, dass sich am 9. Mai 1927 mit Reichspräsident von Hindenburg ein besonders illustrer Gast die Ehre gab und auf Einladung des Grafen von Wedel die Evenburg in Loga und in Leer die kurz zuvor eröffnete Viehmarkthalle auf der Nesse besuchte.
Zitat: “Als dieser kam, stand ganz Ostfriesland Kopf und am stolzesten waren natürlich die Einwohner von Loga, deren Herrschaft es gelungen war, den hohen Gast zu einem Aufenthalt in Loga zu bewegen. In solchen Momenten war der Grad der Identifikation am höchsten, die Bevölkerung drängte sich im Schlosspark und jeder versuchte, […] an dem großen Ereignis so nah wie möglich beteiligt zu sein.“
In DIESEM positiven Geist wurde 1928 der Weg an der Friedenskirche in Hindenburgstraße umbenannt.
Viele Menschen verbinden seit nunmehr fast 100 Jahren mit dem Namen Hindenburgstraße persönliche Erinnerungen, Heimatgefühl und Identität. Wir befürchten, eine Umbenennung könnte als Verlust oder Bedrohung der gewohnten Lebenswelt wahrgenommen werden. Gerade in einer sich rasant wandelnden globalen Welt benötigen viele Menschen in ihrem engeren Umfeld Beständigkeit und Verlässlichkeit. Eine Umbenennung könnte aber auch zu Konflikten führen, innerhalb der Nachbarschaft, zwischen Befürwortern und Gegnern oder zwischen den Anwohnern und der Politik. Letzteres insbesondere, da sich die Mehrheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eindeutig gegen eine Umbenennung ausgesprochen hat.
Diese möglichen Auswirkungen zeigen, dass die Umbenennung weit mehr ist als nur ein Verwaltungsakt. Wir würden tief in den Alltag und das Gemeinschaftsleben der Betroffenen eingreifen. Unsere heutige Entscheidung sollte diesen sozialen Aspekt berücksichtigen und natürlich den ausdrücklichen Willen der Anwohner respektieren.
Erich Kästner, einer der schärfsten Gesellschaftskritiker seiner Zeit, schrieb 1931:
„Die Dummheit wurde zur Epidemie. Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.“
Damals wie heute gilt: der öffentliche Diskurs ist geprägt von billigen Parolen, Lautstärke und Verdrängung. Kästners Bild vom „Versinken in geistiger Umnachtung“ wirkt fast wie eine Metapher für die Echokammern, den Verschwörungsglauben oder die algorithmisch verstärkten Desinformationen unserer Tage.
Die FDP-Fraktion setzt sich für eine reflektierte Erinnerungspolitik ein, die Geschichte nicht auslöscht, sondern kritisch vermittelt. Wir wünschen uns eine intensive historische Auseinandersetzung mit der Person Paul von Hindenburg.
Unseres Erachtens wäre dafür nichts geeigneter als ein Straßenname wie der von Hindenburg, sinnvollerweise wie vorgeschlagen ergänzt durch eine deutlich sichtbare Hinweistafel mit einem erklärenden Text. Wir danken der Gemeinde der Friedenskirche, die einen Teil ihres Grundstücks für eine solche Tafel zur Verfügung stellen will.
Herr Vorsitzender, ein letzter Satz.
Und ich darf unseren ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog zitieren:
„Ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.“
Die FDP-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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