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Landesweiten Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Althusmann: Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet Wirtschaft und Sozialsystem
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben vom 07.10.–12.10.2021 126 Bedienstete der Kommunen, 202 Beschäftigte des Zolls sowie 25 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden, der Gewerbeaufsichtsämter, der Jobcenter, der Polizei und der Deutschen Rentenversicherung landesweit 597 Betriebe und 1540 Personen überprüft. Dabei wurden mutmaßlich in 39 Fällen Handwerkstätigkeiten ohne die erforderliche Eintragung ausgeübt und in 12 Fällen einem Gewerbe ohne die erforderliche Anmeldung nachgegangen.
In 107 Fällen führt der Zoll weitere Prüfungen durch, ob der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde und in 123 Fällen, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 6 Sachverhalte hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs sowie 49 Sachverhalte mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in der Klärung. Zudem stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 68 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße fest, etwa gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zweimal jährlich werden in Niedersachsen gemeinsame Kontrollen von Landkreisen, selbstständigen Städten und kreisfreien Städten in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) insbesondere in der Baubranche landesweit vorgenommen. Koordiniert wird diese Aktion vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann lobte die Kontrollen: „Durch die gute Zusammenarbeit der beteiligten Behörden konnten wir einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verzeichnen. Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch dem gesamten Sozialsystem. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Das müssen wir verhindern. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit steht auch zukünftig im Fokus der Niedersächsischen Landesregierung.”
Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, sagte zu den Aktionstagen: „Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit. Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Niedersachsen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.”
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Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 76 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie sieben Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und der Gewerbeaufsichtsämter in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Für den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel führte die Stadt Salzgitter die Überprüfungen durch, nachdem ihr die Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung übertragen wurde. Es wurden 119 Betriebe und 311 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Gifhorn wurden drei bosnische Staatsangehörige mit slowenischen Aufenthaltstitel angetroffen, die rechtswidrig einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgingen. Die Ausländerbehörde hat die Ausreise veranlasst. Zudem mussten im Landkreis Gifhorn wegen gravierender Arbeitsschutzmängel Baustellen stillgelegt werden. Im Landkreis Göttingen flüchteten drei Arbeiter beim Eintreffen der Bediensteten von der Baustelle.
Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 121 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie neun Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der Polizei und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Lingen im Einsatz. Es wurden 225 Betriebe und 622 Personen überprüft. Dabei wurden 11 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Emsland wies sich eine Person mit einem gefälschten Reisepass aus. In der Stadt Emden zeigten zwei Personen gefälschte rumänische ID-Karten vor, die eingezogen wurden. Es handelte sich um ukrainische und moldawische Staatsangehörige, die aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen. Auf einer Baustelle im Landkreis Vechta wurde eine Person angetroffen, die bereits zur Aufenthaltsermittlung zwecks Abschiebung ausgeschrieben war.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 56 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie vier Bedienstete der Ausländerbehörde, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz. Es wurden 106 Betriebe und 248 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: In der Landeshauptstadt Hannover wurde auf zwei Baustellen die weitere Tätigkeit wegen Arbeitsschutzmängeln untersagt.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 100 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie fünf Bedienstete der Ausländerbehörde, des Jobcenters, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Es wurden 147 Betriebe und 359 Personen überprüft. Dabei wurden zwei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Uelzen wiesen sich zwei Arbeiter mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit polnischem Visum aus. Die Ausländerbehörde hat die Ausweisung veranlasst. Im Landkreis Celle konnten sich drei Personen der Kontrolle durch Flucht entziehen.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
