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Nie­der­sach­sen: Rege­lun­gen für den Schul­be­trieb vor und nach Weihnachten

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Feri­en­ter­min bleibt, Prä­senz­pflicht für drei Tage auf­ge­ho­ben, Sicher­heits­wo­che und OP-Mas­ken­pflicht nach Ferienende

Die Weih­nachts­fe­ri­en in Nie­der­sach­sen fin­den regu­lär im Zeit­raum von Don­ners­tag, dem 23.12.2021, bis Frei­tag, dem 07.01.2022, statt. Das hat das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um heu­te bestä­tigt. Der letz­te Schul­tag ist dem­nach Mitt­woch, der 22.12.2021, Schul­be­ginn im neu­en Jahr ist am Mon­tag, dem 10.01.2022.

„Eben­so wie alle ande­ren west­deut­schen Bun­des­län­der blei­ben wir bei den fest­ge­leg­ten Feri­en­zei­ten. Alle Vor­ha­ben der Fami­li­en, aber auch der Schu­len, kön­nen damit wie geplant statt­fin­den”, erklärt Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne. Dazu führt er wei­ter aus: „De fac­to Schul­schlie­ßun­gen durch das Vor­zie­hen der Feri­en sind nicht ange­mes­sen, da in den Schu­len trag­fä­hi­ge und umfas­sen­de Schutz­kon­zep­te bestehen. Auch in der aktu­el­len Lage kön­nen wir dem Recht auf Bil­dung durch Prä­senz­un­ter­richt ver­ant­wor­tungs­voll nach­kom­men. Ein­schrän­kun­gen für Kin­der und Jugend­li­che sowie Belas­tun­gen der Fami­li­en durch den Weg­fall von Prä­senz­un­ter­richt kön­nen in die­sem Jahr ver­hin­dert wer­den, da wir mit Tests und Imp­fun­gen und opti­mier­ten Lüf­tungs­kon­zep­ten schu­lisch und gesamt­ge­sell­schaft­lich viel bes­ser auf­ge­stellt sind als noch im ver­gan­ge­nen Winter.”

Ton­ne erin­ner­te zudem dar­an, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erst Ende Novem­ber hohe Ein­griffs­hür­den für Ein­schrän­kun­gen des Prä­senz­un­ter­rich­tes defi­niert und das Grund­recht der Kin­der und Jugend­li­chen auf schu­li­sche Bil­dung sehr nach­drück­lich unter­stri­chen habe. Ein­schnit­te im Schul­be­reich sei­en nur ziel­füh­rend, wenn die­se ein­ge­bet­tet sei­en in ein Gesamt­kon­zept kon­takt­re­du­zie­ren­der Maß­nah­men, erläu­tert Ton­ne. Der Kul­tus­mi­nis­ter: „Das ist plau­si­bel, da sich die Kon­tak­te der Kin­der sonst ver­schie­ben aus dem streng gere­gel­ten Schul­be­trieb in den unge­re­gel­ten pri­va­ten Raum. Denn klar ist, dass sich die Kin­der und Jugend­li­chen den Tag über beschäf­ti­gen sol­len und müs­sen und das bedeu­tet im Zwei­fel Tref­fen, mehr Kon­tak­te und ande­re Kon­tak­te. Das wäre nicht im Sin­ne des mit Schul­schlie­ßun­gen inten­dier­ten erhöh­ten Infek­ti­ons­schut­zes, son­dern viel­mehr ein kon­tra­pro­duk­ti­ver Schritt.”

Ton­ne wei­ter: „Stand heu­te gibt es kei­ne objek­ti­ve Recht­fer­ti­gung für all­ge­mei­ne Ein­grif­fe im Schul­be­reich. Die von den Schu­len gemel­de­ten Infek­ti­ons­zah­len gehen der­zeit leicht zurück, kei­ne ein­zi­ge Schu­le befin­det sich voll­um­fäng­lich im Distanz­ler­nen und ledig­lich sie­ben Schu­len befin­den sich im teil­wei­sen Distanz­ler­nen. Die Impf­quo­te bei den Lehr­kräf­ten liegt bei nahe­zu 100 Pro­zent und auch bei den Jugend­li­chen steigt die Zahl der voll­stän­dig Geimpf­ten kon­ti­nu­ier­lich an. Zudem ste­hen wir in Nie­der­sach­sen bei den Inzi­denz­wer­ten ver­gleichs­wei­se gut da, auch wenn die Lage zwei­fels­oh­ne ange­spannt ist.” Er begrü­ße in die­sem Sin­ne aus­drück­lich, dass die Lan­des­re­gie­rung umfas­sen­de gestei­ger­te Sicher­heits­maß­nah­men in allen Lebens­be­rei­chen vor­se­he, so der Kultusminister.

Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht voll­stän­dig geimpf­te oder geboos­ter­te Fami­li­en­mit­glie­der und/oder Ange­hö­ri­ge aus Risi­ko­grup­pen einen wei­ter­ge­hen­den Schutz zum Weih­nachts­fest benö­ti­gen, räumt das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um jedoch die Mög­lich­keit ein, ihre Kin­der an den drei Tagen vor dem Beginn der Weih­nachts­fe­ri­en per form­lo­sem Antrag vom Prä­senz­un­ter­richt befrei­en zu las­sen. Die­se Mög­lich­keit betrifft den Zeit­raum Mon­tag, den 20.12.2021, bis ein­schließ­lich Mitt­woch, den 22.12.2021. Die­se Unter­richts­be­frei­ung kann nur zusam­men­hän­gend für alle drei Tage bean­tragt wer­den, Anspruch auf ein Distanz­lern­an­ge­bot haben die zu Hau­se blei­ben­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler an die­sen drei Tagen jedoch nicht.

Grant Hen­drik Ton­ne: „Zwi­schen dem objek­ti­ven Blick auf die Gesamt­la­ge und dem sub­jek­ti­ven Blick in die Fami­li­en kön­nen sich gleich­wohl unter­schied­li­che indi­vi­du­el­le Bewer­tun­gen erge­ben. Die sub­jek­ti­ven Sor­gen in den Fami­li­en vor einer Infek­ti­on in der Schu­le muss mit dem objek­ti­ven Blick auf die Gesamt­ge­fähr­dungs­la­ge in den Schu­len natür­lich nicht kon­form gehen. Wir respek­tie­ren vor­han­de­ne Sor­gen sowie unter­schied­li­che Gefühls­la­gen in den Fami­li­en und wir möch­ten alle nie­der­säch­si­schen Fami­li­en mit­neh­men und allen ein indi­vi­du­ell sicher aus­ge­stal­te­tes Weih­nachts­fest ermög­li­chen. Des­halb ergän­zen wir den Maß­nah­men­ka­ta­log der Lan­des­re­gie­rung für eine siche­re Weih­nachts­zeit durch ein nied­rig­schwel­li­ges Ange­bot, dass die indi­vi­du­ell unter­schied­li­chen Nöte, Sor­gen und Bedürf­nis­se in den Fami­li­en berück­sich­tigt und dazu bei­trägt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicher­heit Weih­nach­ten fei­ern kön­nen. Fami­li­en, die von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch machen, kom­men vom letz­ten Schul­tag bis zum Hei­lig­abend dann auf eine Woche, die für Kon­takt­lo­sig­keit ihrer Kin­der genutzt wer­den kann. Zugleich blei­ben die Schu­len offen. So kom­men wir allen berech­tig­ten Inter­es­sens­la­gen ange­mes­sen nach.”

Ton­ne unter­streicht wei­ter: „Für die Zeit nach den Weih­nachts­fe­ri­en wird das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Instru­men­ta­ri­um an Sicher­heits­maß­nah­men einen siche­ren Start in die Schul­zeit gewähr­leis­ten. Dazu wird nach den Weih­nachts­fe­ri­en der bereits bestehen­de Sicher­heits­wall erneut ver­stärkt. So wird — auf den guten Erfah­run­gen des Schul­be­ginns nach den Herbst­fe­ri­en auf­bau­end — von Mon­tag, den 10.01.2022, an bis ein­schließ­lich Frei­tag, den 14.02.2022, erneut eine „Sicher­heits­wo­che” ein­ge­zo­gen, in wel­cher sich alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler täg­lich zu Hau­se per nega­ti­vem Selbst­test frei­tes­ten müs­sen, bevor sie zum Prä­senz­un­ter­richt in die Schu­le kom­men kön­nen. Dies gilt künf­tig aus­nahms­los auch bei Klas­sen­ar­bei­ten und Abitur- sowie Abschluss­prü­fun­gen.  Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die voll­stän­dig geimpft oder gene­sen sind. Für schu­li­sches Per­so­nal gilt durch­ge­hend an jedem Schul­tag die 3‑G-Regel.”

Mit Beginn der zwei­ten Schul­wo­che nach den Weih­nachts­fe­ri­en am 17.01 2022 sind von nicht voll­stän­dig geimpf­ten oder gene­se­nen Schü­le­rin­nen und Schü­lern drei Selbst­tests pro Woche — mon­tags, mitt­wochs, frei­tags — ver­pflich­tend vor dem Schul­be­such zu Hau­se durchzuführen.

Als ergän­zen­der Bau­stein wird wei­ter­hin das Kon­zept der anlass­be­zo­ge­nen Inten­siv­tes­tung („ABIT”) ver­folgt, nach dem sich bereits bei einem Ver­dachts­fall in einer Lern­grup­pe alle Mit­glie­der die­ser Lern­grup­pe fünf­mal täg­lich tes­ten müs­sen — auch voll­stän­dig Geimpf­te oder Gene­se­ne. Für schu­li­sches Per­so­nal gilt wei­ter­hin durch­ge­hend an jedem Schul­tag die 3‑G-Regel.

Ton­ne: „Bereits mit unse­rer Sicher­heits­wo­che nach den Herbst­fe­ri­en sind wir gut gefah­ren, so dass wir die­se bewähr­te Metho­de auch nach dem Jah­res­wech­sel ein­set­zen wer­den. Eine enge Test-Tak­tung gibt ins­be­son­de­re nach der Feri­en­zeit mit viel­fach ver­mehr­ten Kon­tak­ten, Rei­sen und weni­ger Tests, deut­lich mehr Sicher­heit. So kön­nen bereits zu Hau­se unent­deck­te Infek­tio­nen auf­ge­spürt wer­den. Und es wird die Ein­schlep­pung in Schu­le und die Wei­ter­ver­brei­tung in den Fami­li­en unterbunden.”

Der Kul­tus­mi­nis­ter stellt klar, dass aus­rei­chend Tests vor­han­den oder bestellt sei­en. Rund sechs Mil­lio­nen Tests hät­ten die Schu­len aktu­ell noch vor­rä­tig, vier Mil­lio­nen wei­te­re Tests sei­en letz­te Woche geor­dert wor­den und wei­te­re Aus­schrei­bun­gen in Mil­lio­nen­hö­he vom für Aus­schrei­bung, Bestel­lung und Dis­tri­bu­ti­on zustän­di­gen Logis­tik Zen­trum Nie­der­sach­sen (LZN) im Zustän­dig­keits­be­reich des Nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums wur­den bereits bezu­schlagt. „Die Selbst­tests sind eine sta­bi­le Säu­le in unse­rem Sicher­heits­kon­zept und das wird auch so blei­ben. Tes­ten hilft, die Schu­len offen zu las­sen. Und die Tests dafür wer­den vom Land zur Ver­fü­gung gestellt.”

Ab dem ers­ten Schul­tag nach den Feri­en, dem 10.01.2022, wird zudem eine qua­li­ta­ti­ve Erhö­hung bei den Stan­dards zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung umge­setzt: Alle Per­so­nen müs­sen ab die­sem Zeit­punkt min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mund-Nasen-Bede­ckung („OP-Mas­ke”) tra­gen, auch Kin­der unter 14 Jah­ren. Die­se jün­ge­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler durf­ten bis­her auch eine ein­fa­che Stoff­mas­ke tra­gen. Der Kul­tus­mi­nis­ter: „OP-Mas­ken bie­ten einen deut­lich bes­se­ren Schutz, daher stel­len wir hier ab dem neu­en Jahr auf eine Pflicht für die­sen Min­dest­stan­dard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kin­der sich dar­auf ein­stel­len müs­sen, daher füh­ren wir das mit aus­rei­chend Vor­lauf ein. Gleich­wohl emp­feh­le ich, schon jetzt mit der OP-Mas­ke in die Schu­le zu kom­men, um sich und ande­re maxi­mal zu schützen.”

Es bleibt zudem bei der umfas­sen­den Mas­ken­pflicht für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Lehr­kräf­te im Schul­ge­bäu­de, auch im Unter­richt. Bei den unte­ren Jahr­gän­gen wird wei­ter­hin auf die regel­mä­ßi­gen Mas­ken­pau­sen geachtet.

Die Rege­lun­gen im Überblick:

I.     Kei­ne Ände­rung beim Feri­en­ter­min: Weih­nachts­fe­ri­en 23.12.2021 — 07.01.2022:

Letz­ter Schul­tag vor Weih­nach­ten ist Mitt­woch, der 22.12.2021, ers­ter Schul­tag im neu­en Jahr ist Mon­tag, der 10.01.2022.

II.   Drei­tä­gi­ge Auf­he­bung der Prä­senz­pflicht: 20.12.21–22.12.21:

Per form­lo­sem Antrag bei der Schu­le kön­nen Erzie­hungs­be­rech­tig­te ihre Kin­der in die­ser Zeit für drei Tage vom Prä­senz­un­ter­richt befrei­en. Distanz­ler­nen fin­det für die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht statt.

III. Sicher­heits­wo­che 10.01.2022 — 14.01.2022:

Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht voll­stän­dig geimpft oder gene­sen sind. Für schu­li­sches Per­so­nal gilt 3‑G.

IV.  Rück­kehr zum gewohn­ten Test­re­gime ab 17.01.22:

Mon­tags, mitt­wochs und frei­tags fin­den häus­li­che Tes­tun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler statt. Bei einem posi­ti­ven Aus­schlag der Test­kas­set­te muss eine Abklä­rung mit­tels PCR-Test vor­ge­nom­men wer­den. Das anlass­be­zo­ge­ne Inten­siv­tes­ten (ABIT) bleibt: Bei einem Infek­ti­ons­ver­dacht tes­ten sich alle in der Lern­grup­pe — auch voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne — fünf Schul­ta­ge hin­ter­ein­an­der. Für schu­li­sches Per­so­nal gilt wei­ter­hin an jedem Schul­tag die 3‑G-Regel.

V.  OP-Mas­ken­pflicht ab 10.01.2022:

Auch Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter 14 Jah­ren, die bis­lang eine Stoff­mas­ke tra­gen durf­ten, müs­sen nach den Weih­nachts­fe­ri­en min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mund-Nasen-Bede­ckung tragen.


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Die Quä­le­rei mit den Haus­auf­ga­ben, die Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten und Tests – das alles nervt.

Schul­stress führt zu Ängs­ten der Schü­ler und sor­gen­vol­ler Hilf­lo­sig­keit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Ler­nen ver­lo­ren geht, über­rascht nie­man­den. Des­halb reagie­ren Kin­der manch­mal auch aggres­siv und abweh­rend auf alles, was mit Schu­le und Ler­nen zu tun hat.

Ursa­chen von Schulproblemen

Kon­zen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten, feh­len­de Lern­stra­te­gie, Zeit­man­gel, Berufs­tä­tig­keit der Eltern sind häu­fig die Ursa­che von Schul­pro­ble­men. Vie­le Eltern und Schü­ler sind vom Leis­tungs­an­spruch in den Schu­len über­for­dert. Fast jeder drit­te Schü­ler benö­tigt Nachhilfe.

Aber wie fin­det man die rich­ti­ge Unterstützung?

Eltern möch­ten die Aus­sicht auf den Erfolg von Nach­hil­fe im Vor­aus erken­nen kön­nen. Nach­hil­fe-Qua­li­tät ist nach­weis­bar! Als her­aus­ra­gen­des Nach­hil­fe­in­sti­tut ist Schul­fit Nach­hil­fe & Coa­ching aus­ge­zeich­net. Dadurch ist die opti­ma­le För­de­rung zu güns­ti­gen Prei­sen im Schul­fit garantiert.

Nach­hil­fe: Der Unterricht

In Mini­grup­pen (max. vier Schü­ler) und im Ein­zel­un­ter­richt wird indi­vi­du­ell auf die Pro­ble­me der Schü­ler ein­ge­gan­gen. Zu Beginn der Nach­hil­fe wird gemein­sam mit dem Schü­ler und sei­nen Eltern ein Unter­richts­kon­zept zur För­de­rung ent­wi­ckelt und umge­setzt. Durch die Zusam­men­ar­beit mit kom­pe­ten­ten Spe­zia­lis­ten aus ande­ren Fach­be­rei­chen – soweit gewünscht – kön­nen wir an tie­fer­lie­gen­de Ursa­chen der Lern­schwie­rig­kei­ten her­an­ge­hen und sie behe­ben. Dies kön­nen z.B. Teil­leis­tungs­schwä­chen, AD(H)S oder Lern­blo­cka­den sein.

Zunächst wird ermit­telt, wo Lücken bestehen. Dar­auf auf­bau­end wird der aktu­el­le Stoff auf­ge­ar­bei­tet und gezielt auf Klas­sen­ar­bei­ten vor­be­rei­tet. Dadurch erhal­ten Schü­ler mehr Selbst­si­cher­heit. Wohl­füh­len und Moti­va­ti­on gehö­ren im Schul­fit zum Ler­nen selbst­ver­ständ­lich auch dazu. Die Schu­le macht wie­der Spaß und die Noten ver­bes­sern sich. Durch das Ver­mit­teln von Lern­tech­ni­ken wer­den die Schü­ler in die Lage ver­setzt, eigen­stän­dig zu arbei­ten. Ziel der Nach­hil­fe ist, dass die Schü­ler lang­fris­tig ohne frem­de Hil­fe ler­nen können.

Die Nach­hil­fe kann ganz fle­xi­bel auf den per­sön­li­chen Bedarf abge­stimmt wer­den, z.B. bei Fächer- oder Lehr­kraft­wech­sel, Ände­rung des Ter­mins, der Teil­nah­me­häu­fig­keit oder Wech­sel von Ein­zel- und Gruppenunterricht.

Unse­re Leistungen

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  • Vor­be­rei­tung auf Prü­fun­gen für Schu­le, Aus­bil­dung und Studium
  • Fächer­wech­sel jeder­zeit möglich
  • Ver­mit­teln von Lerntrategien
  • spe­zi­el­les Trai­ning bei Lese-Rechtschreibschwäche
  • spe­zi­el­les Trai­ning bei Rechenschwäche
  • Feri­en­kur­se
  • Schul­lauf­bahn­be­ra­tung
  • Doku­men­ta­ti­on der Lernentwicklung
  • effek­ti­ves Kon­zen­tra­ti­ons­trai­ning, Lösen von Lern­blo­cka­den etc.
  • Hil­fe bei Prüfungsängsten
  • Zusatz­un­ter­richt z.B. vor Klassenarbeiten
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  • garan­tier­te Qua­li­tät durch nach­hal­ti­ges Qualitätsmanagementsystem

Fra­gen? – Hier gibt’s Infos:

Stand­ort Tele­fon­num­mer
26789 Leer, Heis­fel­der Stra­ße 2 0491 — 5951
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Ost­fries­land: Intel­li­gen­te Hör­sys­te­me: Die Zukunft des Hörens beginnt jetzt

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Moder­ne Hör­sys­te­me aus Ost­fries­land: Mehr als Hören – ein smar­tes Erlebnis

Moder­ne Hör­sys­te­me haben sich von ein­fa­chen Ver­stär­kern zu hoch­ent­wi­ckel­ten High­tech-Gerä­ten gewan­delt. Sie ver­bes­sern nicht nur die Sprach­ver­ständ­lich­keit, son­dern berei­chern das Leben ihrer Nut­zer durch inno­va­ti­ve Tech­no­lo­gien. Von smar­ter Kon­nek­ti­vi­tät über Künst­li­che Intel­li­genz bis hin zu kom­for­ta­blen Lösun­gen für Beruf und All­tag – moder­ne Hör­sys­te­me kön­nen weit mehr als nur Schall verstärken.

Smart ver­netzt

Dank moder­ner Blue­tooth-Tech­no­lo­gie las­sen sich Hör­sys­te­me naht­los mit Mul­ti­me­dia­ge­rä­ten wie Smart­phones oder Fern­se­hern ver­bin­den. Die­se kabel­lo­se Ver­net­zung sorgt für mehr Kom­fort und eine gerin­ge­re Höranstrengung.

Zusätz­lich ermög­li­chen smar­te Apps zahl­rei­che Zusatz­funk­tio­nen: Sie kön­nen kör­per­li­che Akti­vi­tä­ten tra­cken, Schrit­te zäh­len oder sogar die Herz­fre­quenz mes­sen. Auch die Tra­ge­zeit der Hör­ge­rä­te lässt sich erfas­sen, wodurch Nut­zer ihre Gewohn­hei­ten bes­ser ver­ste­hen und opti­mie­ren können.

Wich­ti­ge Funk­tio­nen moder­ner Hörsysteme

Der wah­re Kern eines Hör­sys­tems bleibt sei­ne audio­lo­gi­sche Leis­tung. Laut der Euro­Trak Ger­ma­ny-Stu­die 2022 berich­ten 83 % der Nut­zer, dass ihre Hör­ge­rä­te gut oder sehr gut funk­tio­nie­ren. Durch intel­li­gen­te Stör­ge­räusch­un­ter­drü­ckung wird es mög­lich, auch in lau­ten Umge­bun­gen Gesprä­che klar und ent­spannt zu füh­ren – etwa in Restau­rants oder Bahn­hö­fen. Hin­ter­grund­ge­räu­sche wie das Klap­pern von Geschirr oder Gesprä­che am Neben­tisch wer­den auto­ma­tisch reduziert.

Aura­cast™ Broad­cast Audio: Bar­rie­re­frei­es Hören in der Öffentlichkeit

Eine bahn­bre­chen­de Neue­rung ist die Auracast™-Technologie. Wäh­rend her­kömm­li­ches Blue­tooth nur Ver­bin­dun­gen zwi­schen zwei Gerä­ten ermög­licht, erlaubt Aura­cast™ das gleich­zei­ti­ge Strea­ming von Audio­in­hal­ten an meh­re­re Emp­fän­ger. So kön­nen Hör­ge­rä­te­trä­ger in öffent­li­chen Räu­men wie Flug­hä­fen, Kir­chen oder Kinos Audio­si­gna­le direkt auf ihre Gerä­te über­tra­gen. In Zukunft dürf­te die­se Tech­no­lo­gie in vie­len öffent­li­chen Berei­chen Ein­zug hal­ten und die Bar­rie­re­frei­heit wei­ter verbessern.

Moder­ne Akku-Tech­no­lo­gie für mehr Komfort

Hör­sys­te­me mit wie­der­auf­lad­ba­ren Akkus bie­ten eine kom­for­ta­ble Ener­gie­ver­sor­gung. Die klei­nen, leis­tungs­star­ken Akkus hal­ten oft bis zu 24 Stun­den und kön­nen ein­fach über Nacht gela­den wer­den. Nut­zer kön­nen zwi­schen einer klas­si­schen Lade­sta­ti­on oder einem Char­ger mit inte­grier­ter Power­bank wäh­len – beson­ders prak­tisch für Reisen.

 

Hör­ge­rä­te Ostfriesland 

Prä­zi­se Anpas­sung durch Experten

Hör­ge­rä­te sind medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel, die von HNO-Ärz­ten ver­ord­net und von qua­li­fi­zier­ten Hör­akus­ti­kern indi­vi­du­ell ange­passt wer­den. Die per­sön­li­che Fein­jus­tie­rung gewähr­leis­tet höchs­ten Tra­ge­kom­fort und eine opti­ma­le Klang­qua­li­tät. Zusätz­lich bie­ten vie­le moder­ne Hör­sys­te­me die Mög­lich­keit, per App ver­schie­de­ne Ein­stel­lun­gen selbst anzupassen.

Remo­te Ser­vice: Fein­jus­tie­rung aus der Ferne

Nicht immer ist ein per­sön­li­cher Ter­min beim Hör­akus­ti­ker not­wen­dig. Durch Remo­te Ser­vices kön­nen klei­ne Anpas­sun­gen bequem online vor­ge­nom­men wer­den. Nut­zer kön­nen ihre Hör­ge­rä­te vom Fach­mann über eine App aus der Fer­ne opti­mie­ren las­sen – sei es von zuhau­se, aus dem Büro oder sogar aus dem Urlaub.

Regel­mä­ßi­ge Hör­tests sind entscheidend

Wer eine Hör­min­de­rung bemerkt, soll­te nicht zu lan­ge war­ten. Je frü­her ein Hör­ver­lust erkannt wird, des­to ein­fa­cher ist die Gewöh­nung an ein Hör­ge­rät. HNO-Ärz­te und Hör­akus­ti­ker kön­nen mit pro­fes­sio­nel­len Tests Klar­heit über das eige­ne Hör­ver­mö­gen geben.

Für gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te gibt es bei ent­spre­chen­der Indi­ka­ti­on eine umfang­rei­che Hör­ge­rä­te­ver­sor­gung ohne eige­ne Zuzah­lung. Somit steht einem bes­se­ren Hör­erleb­nis nichts im Wege. Denn Hören bedeu­tet mehr als nur das Wahr­neh­men von Schall – es ist der Schlüs­sel zu Lebens­freu­de, sozia­ler Inter­ak­ti­on und kul­tu­rel­ler Teilhabe.

“Mehr ver­ste­hen, mehr erle­ben.” (Mot­to des Welt­tags des Hörens 2025)

“Mehr ver­ste­hen, mehr erle­ben.” (Mot­to des Welt­tags des Hörens 2025) — Hör­ge­rä­te Wil­ken aus Hesel.
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News

Kar­ne­val ist nichts für Tie­re – bit­te nicht verkleiden!

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Die­ser Hund sitzt wäh­rend eines Kar­neval­um­zugs im Men­schen­ge­drän­ge inmit­ten von Abfäl­len. Copy­right: Deut­scher Tier­schutz­bund e.V.

Haus­tie­re an Kar­ne­val nicht verkleiden

 

Der Deut­sche Tier­schutz­bund ruft Tier­hal­ten­de dazu auf, ihre Tie­re an den kom­men­den Kar­ne­vals­ta­gen weder zu Ver­an­stal­tun­gen mit­zu­neh­men noch zu ver­klei­den. Kos­tü­me oder Acces­soires mögen zwar nied­lich wir­ken, sind jedoch nicht tier­ge­recht. Sie schrän­ken die Bewe­gungs­frei­heit ein, ber­gen Ver­let­zungs­ri­si­ken und füh­ren zu einer miss­ver­ständ­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Artgenossen.

„Ein Tier soll­te man nicht dazu zwin­gen, ein Kos­tüm zu tra­gen, nur weil man dies selbst süß oder lus­tig fin­det. Wer sein Tier respek­tiert, ach­tet auf sei­ne Bedürf­nis­se. Außer­dem ist Kar­ne­val ein Fest für Men­schen – Tie­re soll­ten nicht zu Requi­si­ten gemacht wer­den“, sagt Nina Bra­ke­busch, Refe­ren­tin beim Deut­schen Tierschutzbund.

Kar­ne­vals­um­zü­ge und –sit­zun­gen kön­nen bei Hun­den, die mit­ge­nom­men wer­den, zudem Angst und Stress aus­lö­sen. „Die Men­schen­mas­sen und die Laut­stär­ke sind nichts für Hun­de”, sagt Bra­ke­busch. Kar­ne­vals­ver­an­stal­tun­gen soll­ten daher mit Tie­ren gemie­den wer­den. Der Deut­sche Tier­schutz­bund rät aber auch davon ab, zu Hau­se Fotos von eige­nem Tier im Kos­tüm zu machen und bei Social Media zu tei­len. „Auch die Ver­mensch­li­chung, die in den sozia­len Medi­en mit Fotos und Vide­os ver­klei­de­ter Tie­re betrie­ben wird, lässt die ech­ten Bedürf­nis­se von Tie­ren ver­ges­sen und führt zu Nach­ah­mern. Das ist ins­be­son­de­re dann kri­tisch, wenn Likes und Fol­lo­wer­zah­len in den Vor­der­grund rücken und das Wohl­erge­hen des Tie­res aus dem Fokus gerät“, so Brakebusch.

 

Kos­tü­me füh­ren zu miss­ver­stan­de­ner Körpersprache

Hun­de und Kat­zen aber auch ande­re Haus­tie­re kom­mu­ni­zie­ren mit Art­ge­nos­sen u.a. mit­tels Kör­per­spra­che. Kos­tü­me, die den Rücken, die Ohren oder den Schwanz ver­de­cken, schrän­ken die­se ein. Auf­ge­stell­te Nacken­haa­re oder die Bewe­gung der Ohren und des Schwan­zes, kön­nen dann nicht rich­tig gezeigt und wahr­ge­nom­men wer­den. Auch lässt sich weder Angst- noch Droh­ver­hal­ten durch ein ande­res Tier oder den Men­schen rich­tig erkennen.

 

Mate­ria­li­en der Kos­tü­me für Tie­re ungeeignet

Vie­le Mate­ria­li­en in den Kos­tü­men ent­hal­ten zudem Sub­stan­zen, die für Tie­re gif­tig sein kön­nen. Nimmt das Tier bei­spiels­wei­se ein Kos­tüm­teil ins Maul, besteht die Gefahr, dass Tei­le davon ver­schluckt oder schäd­li­che Stof­fe auf­ge­nom­men wer­den. Auch all­er­gi­sche Reak­tio­nen auf bestimm­te Mate­ria­li­en sind nicht aus­zu­schlie­ßen. Zudem besteht Strangulationsgefahr.


 

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