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Niedersachsen: Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach Weihnachten
Ferientermin bleibt, Präsenzpflicht für drei Tage aufgehoben, Sicherheitswoche und OP-Maskenpflicht nach Ferienende
Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, dem 23.12.2021, bis Freitag, dem 07.01.2022, statt. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium heute bestätigt. Der letzte Schultag ist demnach Mittwoch, der 22.12.2021, Schulbeginn im neuen Jahr ist am Montag, dem 10.01.2022.
„Ebenso wie alle anderen westdeutschen Bundesländer bleiben wir bei den festgelegten Ferienzeiten. Alle Vorhaben der Familien, aber auch der Schulen, können damit wie geplant stattfinden”, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Dazu führt er weiter aus: „De facto Schulschließungen durch das Vorziehen der Ferien sind nicht angemessen, da in den Schulen tragfähige und umfassende Schutzkonzepte bestehen. Auch in der aktuellen Lage können wir dem Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht verantwortungsvoll nachkommen. Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Belastungen der Familien durch den Wegfall von Präsenzunterricht können in diesem Jahr verhindert werden, da wir mit Tests und Impfungen und optimierten Lüftungskonzepten schulisch und gesamtgesellschaftlich viel besser aufgestellt sind als noch im vergangenen Winter.”
Tonne erinnerte zudem daran, dass das Bundesverfassungsgericht erst Ende November hohe Eingriffshürden für Einschränkungen des Präsenzunterrichtes definiert und das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung sehr nachdrücklich unterstrichen habe. Einschnitte im Schulbereich seien nur zielführend, wenn diese eingebettet seien in ein Gesamtkonzept kontaktreduzierender Maßnahmen, erläutert Tonne. Der Kultusminister: „Das ist plausibel, da sich die Kontakte der Kinder sonst verschieben aus dem streng geregelten Schulbetrieb in den ungeregelten privaten Raum. Denn klar ist, dass sich die Kinder und Jugendlichen den Tag über beschäftigen sollen und müssen und das bedeutet im Zweifel Treffen, mehr Kontakte und andere Kontakte. Das wäre nicht im Sinne des mit Schulschließungen intendierten erhöhten Infektionsschutzes, sondern vielmehr ein kontraproduktiver Schritt.”
Tonne weiter: „Stand heute gibt es keine objektive Rechtfertigung für allgemeine Eingriffe im Schulbereich. Die von den Schulen gemeldeten Infektionszahlen gehen derzeit leicht zurück, keine einzige Schule befindet sich vollumfänglich im Distanzlernen und lediglich sieben Schulen befinden sich im teilweisen Distanzlernen. Die Impfquote bei den Lehrkräften liegt bei nahezu 100 Prozent und auch bei den Jugendlichen steigt die Zahl der vollständig Geimpften kontinuierlich an. Zudem stehen wir in Niedersachsen bei den Inzidenzwerten vergleichsweise gut da, auch wenn die Lage zweifelsohne angespannt ist.” Er begrüße in diesem Sinne ausdrücklich, dass die Landesregierung umfassende gesteigerte Sicherheitsmaßnahmen in allen Lebensbereichen vorsehe, so der Kultusminister.
Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit betrifft den Zeitraum Montag, den 20.12.2021, bis einschließlich Mittwoch, den 22.12.2021. Diese Unterrichtsbefreiung kann nur zusammenhängend für alle drei Tage beantragt werden, Anspruch auf ein Distanzlernangebot haben die zu Hause bleibenden Schülerinnen und Schüler an diesen drei Tagen jedoch nicht.
Grant Hendrik Tonne: „Zwischen dem objektiven Blick auf die Gesamtlage und dem subjektiven Blick in die Familien können sich gleichwohl unterschiedliche individuelle Bewertungen ergeben. Die subjektiven Sorgen in den Familien vor einer Infektion in der Schule muss mit dem objektiven Blick auf die Gesamtgefährdungslage in den Schulen natürlich nicht konform gehen. Wir respektieren vorhandene Sorgen sowie unterschiedliche Gefühlslagen in den Familien und wir möchten alle niedersächsischen Familien mitnehmen und allen ein individuell sicher ausgestaltetes Weihnachtsfest ermöglichen. Deshalb ergänzen wir den Maßnahmenkatalog der Landesregierung für eine sichere Weihnachtszeit durch ein niedrigschwelliges Angebot, dass die individuell unterschiedlichen Nöte, Sorgen und Bedürfnisse in den Familien berücksichtigt und dazu beiträgt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicherheit Weihnachten feiern können. Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen vom letzten Schultag bis zum Heiligabend dann auf eine Woche, die für Kontaktlosigkeit ihrer Kinder genutzt werden kann. Zugleich bleiben die Schulen offen. So kommen wir allen berechtigten Interessenslagen angemessen nach.”
Tonne unterstreicht weiter: „Für die Zeit nach den Weihnachtsferien wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit gewährleisten. Dazu wird nach den Weihnachtsferien der bereits bestehende Sicherheitswall erneut verstärkt. So wird — auf den guten Erfahrungen des Schulbeginns nach den Herbstferien aufbauend — von Montag, den 10.01.2022, an bis einschließlich Freitag, den 14.02.2022, erneut eine „Sicherheitswoche” eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.”
Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17.01 2022 sind von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche — montags, mittwochs, freitags — verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.
Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung („ABIT”) verfolgt, nach dem sich bereits bei einem Verdachtsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe fünfmal täglich testen müssen — auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
Tonne: „Bereits mit unserer Sicherheitswoche nach den Herbstferien sind wir gut gefahren, so dass wir diese bewährte Methode auch nach dem Jahreswechsel einsetzen werden. Eine enge Test-Taktung gibt insbesondere nach der Ferienzeit mit vielfach vermehrten Kontakten, Reisen und weniger Tests, deutlich mehr Sicherheit. So können bereits zu Hause unentdeckte Infektionen aufgespürt werden. Und es wird die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien unterbunden.”
Der Kultusminister stellt klar, dass ausreichend Tests vorhanden oder bestellt seien. Rund sechs Millionen Tests hätten die Schulen aktuell noch vorrätig, vier Millionen weitere Tests seien letzte Woche geordert worden und weitere Ausschreibungen in Millionenhöhe vom für Ausschreibung, Bestellung und Distribution zuständigen Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums wurden bereits bezuschlagt. „Die Selbsttests sind eine stabile Säule in unserem Sicherheitskonzept und das wird auch so bleiben. Testen hilft, die Schulen offen zu lassen. Und die Tests dafür werden vom Land zur Verfügung gestellt.”
Ab dem ersten Schultag nach den Ferien, dem 10.01.2022, wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung („OP-Maske”) tragen, auch Kinder unter 14 Jahren. Diese jüngeren Schülerinnen und Schüler durften bisher auch eine einfache Stoffmaske tragen. Der Kultusminister: „OP-Masken bieten einen deutlich besseren Schutz, daher stellen wir hier ab dem neuen Jahr auf eine Pflicht für diesen Mindeststandard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kinder sich darauf einstellen müssen, daher führen wir das mit ausreichend Vorlauf ein. Gleichwohl empfehle ich, schon jetzt mit der OP-Maske in die Schule zu kommen, um sich und andere maximal zu schützen.”
Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht. Bei den unteren Jahrgängen wird weiterhin auf die regelmäßigen Maskenpausen geachtet.
Die Regelungen im Überblick:
I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 — 07.01.2022:
Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21–22.12.21:
Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
III. Sicherheitswoche 10.01.2022 — 14.01.2022:
Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3‑G.
IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:
Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:
Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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Die Quälerei mit den Hausaufgaben, die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests – das alles nervt.
Schulstress führt zu Ängsten der Schüler und sorgenvoller Hilflosigkeit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Lernen verloren geht, überrascht niemanden. Deshalb reagieren Kinder manchmal auch aggressiv und abwehrend auf alles, was mit Schule und Lernen zu tun hat.
Ursachen von Schulproblemen
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Küstenschutz in Ostfriesland: Deich in der Krummhörn für den steigenden Meeresspiegel gerüstet
Christian Meyer (Zweiter von rechts) besichtigte das abgeschlossene Deichprojekt. Die Arbeiten in der Krummhörn zeigten ihn Dr. Thomas Schoneboom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Heikens und Frank Rosenberg (rechts) von der Deichacht Krummhörn.
Küstenschutz in Ostfriesland: Große Deicherhöhung in der Krummhörn abgeschlossen
4,3 Kilometer Deich für den steigenden Meeresspiegel ertüchtigt – 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert
Upleward/Manslagt. Der Küstenschutz in Ostfriesland wird weiter verstärkt: Die umfangreiche Deicherhöhung zwischen Upleward und Manslagt in der Krummhörn ist abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 4,3 Kilometern wurde der Deich für die Herausforderungen des Klimawandels und den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels ertüchtigt. Parallel dazu wurden auf rund 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert, um den wertvollen Naturraum im Deichvorland ökologisch aufzuwerten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer informierte sich bei einem Besuch vor Ort über das abgeschlossene Bauprojekt, das von der Deichacht Krummhörn und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt wurde.
„Küstenschutz ist eine durch die Klimakrise drängende Daueraufgabe und dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Es zeigt: Wir lassen nicht nach und stärken den Küstenschutz weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten“, sagte Christian Meyer bei seinem Besuch in der Krummhörn. Gleichzeitig dankte der Minister allen Beteiligten für ihren Einsatz bei dem umfangreichen Projekt.
20 Kilometer Deiche seit 2010 verstärkt
Der nun abgeschlossene Abschnitt ist Teil einer größeren Küstenschutzmaßnahme der Deichacht Krummhörn. Seit 2010 wurden die Hauptdeiche der Deichacht bereits auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern entlang der Außenems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.
Das jetzt fertiggestellte Projekt umfasst den 4,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Upleward und Manslagt. Mit den Arbeiten am ersten Teilabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 begonnen.
Oberdeichrichter Gerd-Udo Heikens von der Deichacht Krummhörn betonte die Bedeutung des Projekts für die Region.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Deichbauprojekt gemeinsam umsetzen konnten. Insgesamt leben in unserem 48.000 Hektar großem Verbandsgebiet, wovon rund ein Drittel unter NHN liegen, etwa 130.000 Menschen. Durch die Küstenschutzanlagen werden rund 15 Milliarden Euro an Sachwerten geschützt.“
Diese Zahlen verdeutlichten die große Bedeutung des Küstenschutzes in der Region. Heikens dankte zugleich allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung.
Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht
Der ursprüngliche Vorlanddeich war zuletzt in den 1970er-Jahren ausgebaut worden. Er verfügte damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Normalhöhennull (mNHN).
Neue Berechnungen der Forschungsstelle Küste im NLWKN haben ergeben, dass der Deich unter Berücksichtigung eines Vorsorgemaßes für einen klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN ausgebaut werden muss.
Damit der Deich auch nach den erwarteten Sackungen und Setzungen langfristig die erforderliche Sollhöhe erreicht, wurde er im Zuge der Baumaßnahme auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht.
„Damit der Deich auch nach dem Abklingen der zu erwartenden Sackungen und Setzungen die Sollhöhe erreicht, wurde er auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht. Der Deichquerschnitt wurde so hergestellt, dass für den Fall verstärkter Auswirkungen des Klimawandels eine weitere Anpassung möglich ist“, erläutert Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich.
Auch für mögliche zukünftige Anforderungen wurde vorgesorgt. Zwischen der Deichbinnenböschung und dem Deichverteidigungsweg befindet sich eine rund 13 Meter breite Binnenberme. Sollte eine weitere Erhöhung erforderlich werden, können die Deichacht und der NLWKN hier künftig den Deich um bis zu einen weiteren Meter erhöhen, ohne die Außenböschung verändern zu müssen.
Niedersachsen investiert deutlich mehr in den Küstenschutz
Das Land Niedersachsen hat die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Jahr deutlich erhöht.
Für die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen stehen erstmals rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 42 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland bereitgestellt.
Landesweit werden damit mehr als 280 Maßnahmen umgesetzt, geplant oder fortgeführt. Rund 160 dieser Projekte entfallen auf den Küstenschutz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhöhung von Deichen zu sogenannten Klimadeichen, die auf den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels vorbereitet werden.
Darüber hinaus wurde das Sondervermögen für den Hochwasser- und Küstenschutz um 254 Millionen Euro erhöht. In den kommenden Jahren soll außerdem das Personal beim NLWKN weiter aufgestockt werden, um unter anderem Genehmigungsverfahren und weitere Aufgaben schneller bearbeiten zu können.
„Mit der Klimakrise steigen nicht nur die Meeresspiegel, sondern Starkregenereignisse und Hochwassergefahren nehmen im ganzen Land deutlich zu. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, erklärte Umweltminister Christian Meyer.
Für Niedersachsen mit mehr als 600 Kilometern Hauptdeichlinie an der Küste sei Vorsorge von besonderer Bedeutung, so der Minister. Der Küstenschutz diene dabei sowohl dem Schutz der heute in den Küstenregionen lebenden Menschen als auch kommenden Generationen.
NLWKN plante und begleitete die Deicherhöhung
Die jetzt abgeschlossene Deicherhöhung in der Krummhörn wurde von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich geplant und während der Umsetzung begleitet.
Die naturschutzfachliche Planung und Umsetzung der Salzwiesenrenaturierung erfolgte gemeinsam durch die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich.
Das Bauprojekt verbindet damit zwei wichtige Aufgaben: den langfristigen Schutz der Bevölkerung und Sachwerte vor Sturmfluten sowie die ökologische Entwicklung des wertvollen Naturraums vor dem Deich.
Salzwiesenrenaturierung auf 27,5 Hektar
Das Deichvorland erfüllt eine wichtige Funktion für den Küstenschutz. Es wurde in den Jahren 1974 und 1975 durch Aufspülung als Küstenschutzmaßnahme hergestellt.
Heute hat das Vorland mehrere Funktionen. Durch seine seegangsmindernde Wirkung trägt es dazu bei, den Deichfuß vor den Kräften brandender Wellen zu schützen. Gleichzeitig kann es im Fall eines Deichversagens dazu beitragen, Schäden zu reduzieren.
Darüber hinaus ist das Gebiet Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und gehört zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Es bietet damit Lebensraum für zahlreiche wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
Am nördlichen Ende des 4,3 Kilometer langen Deichabschnitts befindet sich ein Suchraum für Renaturierungsmaßnahmen. Die entsprechenden Flächen sind im Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn ausgewiesen.
In den vergangenen Jahrzehnten war das Vorland durch sogenannte Begrüppung, also den Aushub von Gräben in den Lahnungsfeldern, sowie durch die Ablagerung feinster Schwebstoffe in Höhe und Breite gewachsen.
Bereits im Vorlandmanagementplan von 2017 hatten Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dabei sollten die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen miteinander verbunden werden.
Insgesamt wurden drei Bereiche festgelegt, in denen Salzwiesenrenaturierungen durchgeführt wurden.


Natürliche Entwicklung der Salzwiesen soll gefördert werden
Die Renaturierungsmaßnahmen umfassen insgesamt rund 27,5 Hektar. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Salzwiesen im Vorland des Dyksterkruger Hellers zu verbessern.
Dafür wurden günstige Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Entwicklung geschaffen. Dazu gehören natürliche Prozesse wie Erosion und Sedimentation, die Entwicklung mäandrierender Priele sowie naturnahe Reliefstrukturen.
Auch für die Vogelwelt wurden die Lebensbedingungen verbessert. Insbesondere die Habitate für Brutvögel der Röhrichte und Salzwiesen wurden aufgewertet. Dabei entstanden beziehungsweise entwickelten sich Bereiche mit höherer, mittlerer und niedriger Salzwiesenvegetation.
Die Maßnahmen sollen damit sowohl die ökologische Vielfalt als auch die natürliche Entwicklung des Deichvorlands fördern.
Erste Renaturierungsmaßnahme bereits 2020 umgesetzt
Die gezielte Absenkung des Geländeniveaus im Deichvorland begann bereits im Jahr 2020. Die Absenkung startet in einem ausreichenden Abstand von etwa 300 Metern seewärts der Deichlinie.
In den Jahren 2025 und 2026 wurden die Arbeiten fortgesetzt.
Erste Ergebnisse zeigen nach Angaben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Renaturierungsmaßnahme erfolgreich verlaufen ist. Diese erste Maßnahme wurde auf einer Teilfläche von rund 9,3 Hektar als Kompensationsmaßnahme für den Deichbau durchgeführt.
Dabei entstand gleichzeitig ein wichtiger Synergieeffekt zwischen Natur- und Küstenschutz: Der bei der Absenkung des Geländeniveaus entnommene Boden konnte zu großen Teilen für den Deichbau verwendet werden.
Damit verbindet das Projekt in der Krummhörn den Schutz vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels mit der ökologischen Entwicklung des Nationalparks und der wertvollen Salzwiesenlandschaft an der ostfriesischen Küste.
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Deutschlandticket wird 2027 teurer: 66,80 Euro – Verbraucherzentrale fordert einfacheren Nahverkehr
Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Verbraucherzentrale fordert einfachen Nahverkehrstarif
Der Preis für das Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erneute Preiserhöhung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnte ein regelmäßiger Preisanstieg dazu führen, dass das Ticket für immer mehr Menschen finanziell unattraktiv wird.
Gleichzeitig fordert der vzbv einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrer. Bus und Bahn sollen damit auch für Menschen einfacher nutzbar werden, die kein monatliches Abonnement benötigen.
Deutschlandticket: Verbraucherzentrale warnt vor weiterer Preisspirale
Das Deutschlandticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit einem einheitlichen Ticket können Fahrgäste den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne sich mit unterschiedlichen Verbundgrenzen, Tarifzonen und regionalen Ticketmodellen auseinandersetzen zu müssen.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird dieser Vorteil jedoch durch die angekündigten Preissteigerungen zunehmend geschwächt.
„Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neuen Preisindex bestimmt werden. Damit entfällt zwar das jährliche politische Ringen um die konkrete Höhe des Ticketpreises. Gleichzeitig sieht der vzbv die Gefahr einer automatisierten Preisspirale.
Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer nicht immer passend
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Deutschlandticket vor allem für Menschen attraktiv, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen. Für Personen mit einem geringeren Mobilitätsbedarf kann sich ein monatliches Abonnement dagegen finanziell weniger lohnen.
Gerade angesichts steigender Spritpreise seien attraktive Alternativen zum Auto wichtig, erklärt Ramona Pop. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, sei das Deutschlandticket aufgrund der Preisentwicklung jedoch immer seltener eine passende Lösung.
Die Verbraucherzentrale kritisiert deshalb, dass ein einfacher Zugang zum bundesweiten Nahverkehr derzeit im Wesentlichen an das Deutschlandticket gekoppelt sei.
Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif
Als Alternative schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten vor.
Das Modell soll sich am Grundprinzip des Deutschlandtickets orientieren: Statt unterschiedlicher Entfernungen, Tarifzonen und Verbundgrenzen sollen einfache Zeitkarten die Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Vorgesehen sind nur wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten. Diese sollen einen Zeitraum von 15 Minuten bis zu 24 Stunden abdecken. Das Angebot soll bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.
Damit könnten Fahrgäste beispielsweise eine Zeitkarte für eine bestimmte Nutzungsdauer kaufen, ohne sich vorher mit den jeweiligen regionalen Tarifgrenzen beschäftigen zu müssen.
Schluss mit dem „Tarifdschungel“ im Nahverkehr?
Die Verbraucherzentrale sieht insbesondere bei Gelegenheitsfahrern weiterhin einen komplizierten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Je nach Region gelten unterschiedliche Verkehrsverbünde, Tarifzonen und Ticketangebote.
„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, sagt Ramona Pop.
Das Ziel müsse deshalb ein Tarifsystem sein, das in ganz Deutschland nach denselben Grundsätzen funktioniert.
„Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und ‑fahrer“, so Pop.
Verbraucherzentrale: Einfacher Zugang soll erhalten bleiben
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es neben dem Deutschlandticket ein zusätzliches, einfaches und bundesweit einheitliches Angebot für Menschen, die kein Abonnement abschließen möchten oder bei denen sich das Deutschlandticket aufgrund der Nutzungshäufigkeit preislich nicht rechnet.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale setzt dabei auf wenige verständliche Zeitkarten statt eines komplexen Systems aus Entfernungsstufen und Tarifzonen.
Damit soll der öffentliche Nahverkehr auch für Gelegenheitsfahrer einfacher zugänglich werden. Der vzbv verbindet die Forderung insbesondere mit dem Ziel, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos zu schaffen.
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Erkältungssaison 2026 in Niedersachsen beginnt: 25 Prozent der Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten
Erkältungssaison beginnt: 25 Prozent aller Krankschreibungen in Niedersachsen wegen Atemwegsinfekten
Die Erkältungssaison hat in Niedersachsen begonnen. Nach aktuellen Auswertungen der AOK Niedersachsen steigt die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen deutlich an. In der vergangenen Woche wurden rund 22.700 Neuerkrankungen von Arztpraxen an die AOK übermittelt.
Der Herbst bringt nicht nur kühlere Temperaturen, sondern auch einen deutlichen Anstieg von Atemwegserkrankungen. Die aktuellen Daten der AOK Niedersachsen zeigen, dass die Zahl der Krankschreibungen wegen Erkältungskrankheiten und anderer akuter Atemwegsinfekte derzeit spürbar zunimmt.
Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen aktuell in Niedersachsen auf akute Atemwegserkrankungen.
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erklärt: „Atemwegsinfekte prägen aktuell das landesweite Krankheitsgeschehen. Rund 25 Prozent aller ärztlichen Erstbescheinigungen entfallen derzeit auf akute Atemwegserkrankungen. Unsere Daten zeigen, dass sich die Entwicklung auf dem Niveau der Vorjahre bewegt.“
Rund 22.700 Neuerkrankungen in einer Woche
In der vergangenen Woche wurden den Angaben der AOK zufolge rund 22.700 Neuerkrankungen durch Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Dabei handelt es sich um Krankschreibungen im Zusammenhang mit Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und weiteren akuten Atemwegserkrankungen.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt einen ähnlichen saisonalen Verlauf. Auch 2024 und 2025 nahmen die Krankheitsfälle im September spürbar zu. In den Herbst- und Wintermonaten stiegen die Zahlen anschließend weiter an.
Eine belastbare Prognose für die weitere Entwicklung lässt sich nach Angaben der AOK derzeit noch nicht ableiten.
Grippewelle hat noch nicht begonnen
Die eigentliche Grippewelle hat in Niedersachsen noch nicht begonnen. Erste Influenza-Fälle werden allerdings bereits registriert.
Eine größere Rolle bei den aktuellen Krankschreibungen spielt Influenza derzeit noch nicht. Auch COVID-19 spielt bei den Krankschreibungen aktuell keine Rolle.
Atemwegsinfekte gehören regelmäßig zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Typische Beschwerden sind beispielsweise Schnupfen, Husten und Halsschmerzen.
Bestimmte Atemwegserkrankungen können allerdings deutlich schwerer verlaufen. Insbesondere Influenza und COVID-19 können zu schweren Krankheitsverläufen führen und längere Ausfallzeiten verursachen.
Impfungen können vor schweren Krankheitsverläufen schützen
Mit Blick auf die bevorstehende Herbst- und Wintersaison empfiehlt die AOK Niedersachsen, entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) die jährliche Grippeschutzimpfung durchführen zu lassen.
Die Impfung kann in Hausarztpraxen oder Apotheken erfolgen.
Besonders empfohlen wird die Grippeschutzimpfung unter anderem für:
- Menschen ab 60 Jahren
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- medizinisches und pflegerisches Personal
Impfungen können das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich reduzieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, besonders gefährdete Menschen zu schützen.
AOK will Infektionsgeschehen regelmäßig veröffentlichen
Die AOK Niedersachsen will in Kürze wieder wöchentlich über die Entwicklung des Infektionsgeschehens informieren.
Mit Beginn der Grippesaison sollen zusätzlich regionalisierte Erkrankungszahlen für die einzelnen Landkreise veröffentlicht werden. Dadurch soll sich die Entwicklung der Atemwegserkrankungen in Niedersachsen auch auf regionaler Ebene verfolgen lassen.
Die aktuellen Daten zeigen bereits: Die Erkältungssaison 2026 hat in Niedersachsen begonnen. Mit rund 22.700 neu übermittelten Erkrankungsfällen in nur einer Woche und einem Anteil von rund 25 Prozent an allen ärztlichen Erstbescheinigungen gehören akute Atemwegsinfekte derzeit zu den wichtigsten Gründen für Krankschreibungen.
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