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Niedersachsen: Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach Weihnachten

Ferientermin bleibt, Präsenzpflicht für drei Tage aufgehoben, Sicherheitswoche und OP-Maskenpflicht nach Ferienende
Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, dem 23.12.2021, bis Freitag, dem 07.01.2022, statt. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium heute bestätigt. Der letzte Schultag ist demnach Mittwoch, der 22.12.2021, Schulbeginn im neuen Jahr ist am Montag, dem 10.01.2022.
„Ebenso wie alle anderen westdeutschen Bundesländer bleiben wir bei den festgelegten Ferienzeiten. Alle Vorhaben der Familien, aber auch der Schulen, können damit wie geplant stattfinden”, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Dazu führt er weiter aus: „De facto Schulschließungen durch das Vorziehen der Ferien sind nicht angemessen, da in den Schulen tragfähige und umfassende Schutzkonzepte bestehen. Auch in der aktuellen Lage können wir dem Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht verantwortungsvoll nachkommen. Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Belastungen der Familien durch den Wegfall von Präsenzunterricht können in diesem Jahr verhindert werden, da wir mit Tests und Impfungen und optimierten Lüftungskonzepten schulisch und gesamtgesellschaftlich viel besser aufgestellt sind als noch im vergangenen Winter.”
Tonne erinnerte zudem daran, dass das Bundesverfassungsgericht erst Ende November hohe Eingriffshürden für Einschränkungen des Präsenzunterrichtes definiert und das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung sehr nachdrücklich unterstrichen habe. Einschnitte im Schulbereich seien nur zielführend, wenn diese eingebettet seien in ein Gesamtkonzept kontaktreduzierender Maßnahmen, erläutert Tonne. Der Kultusminister: „Das ist plausibel, da sich die Kontakte der Kinder sonst verschieben aus dem streng geregelten Schulbetrieb in den ungeregelten privaten Raum. Denn klar ist, dass sich die Kinder und Jugendlichen den Tag über beschäftigen sollen und müssen und das bedeutet im Zweifel Treffen, mehr Kontakte und andere Kontakte. Das wäre nicht im Sinne des mit Schulschließungen intendierten erhöhten Infektionsschutzes, sondern vielmehr ein kontraproduktiver Schritt.”
Tonne weiter: „Stand heute gibt es keine objektive Rechtfertigung für allgemeine Eingriffe im Schulbereich. Die von den Schulen gemeldeten Infektionszahlen gehen derzeit leicht zurück, keine einzige Schule befindet sich vollumfänglich im Distanzlernen und lediglich sieben Schulen befinden sich im teilweisen Distanzlernen. Die Impfquote bei den Lehrkräften liegt bei nahezu 100 Prozent und auch bei den Jugendlichen steigt die Zahl der vollständig Geimpften kontinuierlich an. Zudem stehen wir in Niedersachsen bei den Inzidenzwerten vergleichsweise gut da, auch wenn die Lage zweifelsohne angespannt ist.” Er begrüße in diesem Sinne ausdrücklich, dass die Landesregierung umfassende gesteigerte Sicherheitsmaßnahmen in allen Lebensbereichen vorsehe, so der Kultusminister.
Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit betrifft den Zeitraum Montag, den 20.12.2021, bis einschließlich Mittwoch, den 22.12.2021. Diese Unterrichtsbefreiung kann nur zusammenhängend für alle drei Tage beantragt werden, Anspruch auf ein Distanzlernangebot haben die zu Hause bleibenden Schülerinnen und Schüler an diesen drei Tagen jedoch nicht.
Grant Hendrik Tonne: „Zwischen dem objektiven Blick auf die Gesamtlage und dem subjektiven Blick in die Familien können sich gleichwohl unterschiedliche individuelle Bewertungen ergeben. Die subjektiven Sorgen in den Familien vor einer Infektion in der Schule muss mit dem objektiven Blick auf die Gesamtgefährdungslage in den Schulen natürlich nicht konform gehen. Wir respektieren vorhandene Sorgen sowie unterschiedliche Gefühlslagen in den Familien und wir möchten alle niedersächsischen Familien mitnehmen und allen ein individuell sicher ausgestaltetes Weihnachtsfest ermöglichen. Deshalb ergänzen wir den Maßnahmenkatalog der Landesregierung für eine sichere Weihnachtszeit durch ein niedrigschwelliges Angebot, dass die individuell unterschiedlichen Nöte, Sorgen und Bedürfnisse in den Familien berücksichtigt und dazu beiträgt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicherheit Weihnachten feiern können. Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen vom letzten Schultag bis zum Heiligabend dann auf eine Woche, die für Kontaktlosigkeit ihrer Kinder genutzt werden kann. Zugleich bleiben die Schulen offen. So kommen wir allen berechtigten Interessenslagen angemessen nach.”
Tonne unterstreicht weiter: „Für die Zeit nach den Weihnachtsferien wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit gewährleisten. Dazu wird nach den Weihnachtsferien der bereits bestehende Sicherheitswall erneut verstärkt. So wird — auf den guten Erfahrungen des Schulbeginns nach den Herbstferien aufbauend — von Montag, den 10.01.2022, an bis einschließlich Freitag, den 14.02.2022, erneut eine „Sicherheitswoche” eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.”
Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17.01 2022 sind von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche — montags, mittwochs, freitags — verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.
Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung („ABIT”) verfolgt, nach dem sich bereits bei einem Verdachtsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe fünfmal täglich testen müssen — auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
Tonne: „Bereits mit unserer Sicherheitswoche nach den Herbstferien sind wir gut gefahren, so dass wir diese bewährte Methode auch nach dem Jahreswechsel einsetzen werden. Eine enge Test-Taktung gibt insbesondere nach der Ferienzeit mit vielfach vermehrten Kontakten, Reisen und weniger Tests, deutlich mehr Sicherheit. So können bereits zu Hause unentdeckte Infektionen aufgespürt werden. Und es wird die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien unterbunden.”
Der Kultusminister stellt klar, dass ausreichend Tests vorhanden oder bestellt seien. Rund sechs Millionen Tests hätten die Schulen aktuell noch vorrätig, vier Millionen weitere Tests seien letzte Woche geordert worden und weitere Ausschreibungen in Millionenhöhe vom für Ausschreibung, Bestellung und Distribution zuständigen Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums wurden bereits bezuschlagt. „Die Selbsttests sind eine stabile Säule in unserem Sicherheitskonzept und das wird auch so bleiben. Testen hilft, die Schulen offen zu lassen. Und die Tests dafür werden vom Land zur Verfügung gestellt.”
Ab dem ersten Schultag nach den Ferien, dem 10.01.2022, wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung („OP-Maske”) tragen, auch Kinder unter 14 Jahren. Diese jüngeren Schülerinnen und Schüler durften bisher auch eine einfache Stoffmaske tragen. Der Kultusminister: „OP-Masken bieten einen deutlich besseren Schutz, daher stellen wir hier ab dem neuen Jahr auf eine Pflicht für diesen Mindeststandard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kinder sich darauf einstellen müssen, daher führen wir das mit ausreichend Vorlauf ein. Gleichwohl empfehle ich, schon jetzt mit der OP-Maske in die Schule zu kommen, um sich und andere maximal zu schützen.”
Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht. Bei den unteren Jahrgängen wird weiterhin auf die regelmäßigen Maskenpausen geachtet.
Die Regelungen im Überblick:
I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 — 07.01.2022:
Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21–22.12.21:
Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
III. Sicherheitswoche 10.01.2022 — 14.01.2022:
Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3‑G.
IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:
Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:
Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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Karneval ist nichts für Tiere – bitte nicht verkleiden!

Dieser Hund sitzt während eines Karnevalumzugs im Menschengedränge inmitten von Abfällen. Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Haustiere an Karneval nicht verkleiden
Der Deutsche Tierschutzbund ruft Tierhaltende dazu auf, ihre Tiere an den kommenden Karnevalstagen weder zu Veranstaltungen mitzunehmen noch zu verkleiden. Kostüme oder Accessoires mögen zwar niedlich wirken, sind jedoch nicht tiergerecht. Sie schränken die Bewegungsfreiheit ein, bergen Verletzungsrisiken und führen zu einer missverständlichen Kommunikation mit Artgenossen.
„Ein Tier sollte man nicht dazu zwingen, ein Kostüm zu tragen, nur weil man dies selbst süß oder lustig findet. Wer sein Tier respektiert, achtet auf seine Bedürfnisse. Außerdem ist Karneval ein Fest für Menschen – Tiere sollten nicht zu Requisiten gemacht werden“, sagt Nina Brakebusch, Referentin beim Deutschen Tierschutzbund.
Karnevalsumzüge und –sitzungen können bei Hunden, die mitgenommen werden, zudem Angst und Stress auslösen. „Die Menschenmassen und die Lautstärke sind nichts für Hunde”, sagt Brakebusch. Karnevalsveranstaltungen sollten daher mit Tieren gemieden werden. Der Deutsche Tierschutzbund rät aber auch davon ab, zu Hause Fotos von eigenem Tier im Kostüm zu machen und bei Social Media zu teilen. „Auch die Vermenschlichung, die in den sozialen Medien mit Fotos und Videos verkleideter Tiere betrieben wird, lässt die echten Bedürfnisse von Tieren vergessen und führt zu Nachahmern. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn Likes und Followerzahlen in den Vordergrund rücken und das Wohlergehen des Tieres aus dem Fokus gerät“, so Brakebusch.
Kostüme führen zu missverstandener Körpersprache
Hunde und Katzen aber auch andere Haustiere kommunizieren mit Artgenossen u.a. mittels Körpersprache. Kostüme, die den Rücken, die Ohren oder den Schwanz verdecken, schränken diese ein. Aufgestellte Nackenhaare oder die Bewegung der Ohren und des Schwanzes, können dann nicht richtig gezeigt und wahrgenommen werden. Auch lässt sich weder Angst- noch Drohverhalten durch ein anderes Tier oder den Menschen richtig erkennen.
Materialien der Kostüme für Tiere ungeeignet
Viele Materialien in den Kostümen enthalten zudem Substanzen, die für Tiere giftig sein können. Nimmt das Tier beispielsweise ein Kostümteil ins Maul, besteht die Gefahr, dass Teile davon verschluckt oder schädliche Stoffe aufgenommen werden. Auch allergische Reaktionen auf bestimmte Materialien sind nicht auszuschließen. Zudem besteht Strangulationsgefahr.
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