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Niedersachsen: Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach Weihnachten
Ferientermin bleibt, Präsenzpflicht für drei Tage aufgehoben, Sicherheitswoche und OP-Maskenpflicht nach Ferienende
Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, dem 23.12.2021, bis Freitag, dem 07.01.2022, statt. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium heute bestätigt. Der letzte Schultag ist demnach Mittwoch, der 22.12.2021, Schulbeginn im neuen Jahr ist am Montag, dem 10.01.2022.
„Ebenso wie alle anderen westdeutschen Bundesländer bleiben wir bei den festgelegten Ferienzeiten. Alle Vorhaben der Familien, aber auch der Schulen, können damit wie geplant stattfinden”, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Dazu führt er weiter aus: „De facto Schulschließungen durch das Vorziehen der Ferien sind nicht angemessen, da in den Schulen tragfähige und umfassende Schutzkonzepte bestehen. Auch in der aktuellen Lage können wir dem Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht verantwortungsvoll nachkommen. Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Belastungen der Familien durch den Wegfall von Präsenzunterricht können in diesem Jahr verhindert werden, da wir mit Tests und Impfungen und optimierten Lüftungskonzepten schulisch und gesamtgesellschaftlich viel besser aufgestellt sind als noch im vergangenen Winter.”
Tonne erinnerte zudem daran, dass das Bundesverfassungsgericht erst Ende November hohe Eingriffshürden für Einschränkungen des Präsenzunterrichtes definiert und das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung sehr nachdrücklich unterstrichen habe. Einschnitte im Schulbereich seien nur zielführend, wenn diese eingebettet seien in ein Gesamtkonzept kontaktreduzierender Maßnahmen, erläutert Tonne. Der Kultusminister: „Das ist plausibel, da sich die Kontakte der Kinder sonst verschieben aus dem streng geregelten Schulbetrieb in den ungeregelten privaten Raum. Denn klar ist, dass sich die Kinder und Jugendlichen den Tag über beschäftigen sollen und müssen und das bedeutet im Zweifel Treffen, mehr Kontakte und andere Kontakte. Das wäre nicht im Sinne des mit Schulschließungen intendierten erhöhten Infektionsschutzes, sondern vielmehr ein kontraproduktiver Schritt.”
Tonne weiter: „Stand heute gibt es keine objektive Rechtfertigung für allgemeine Eingriffe im Schulbereich. Die von den Schulen gemeldeten Infektionszahlen gehen derzeit leicht zurück, keine einzige Schule befindet sich vollumfänglich im Distanzlernen und lediglich sieben Schulen befinden sich im teilweisen Distanzlernen. Die Impfquote bei den Lehrkräften liegt bei nahezu 100 Prozent und auch bei den Jugendlichen steigt die Zahl der vollständig Geimpften kontinuierlich an. Zudem stehen wir in Niedersachsen bei den Inzidenzwerten vergleichsweise gut da, auch wenn die Lage zweifelsohne angespannt ist.” Er begrüße in diesem Sinne ausdrücklich, dass die Landesregierung umfassende gesteigerte Sicherheitsmaßnahmen in allen Lebensbereichen vorsehe, so der Kultusminister.
Für die Eltern, die mit Blick auf noch nicht vollständig geimpfte oder geboosterte Familienmitglieder und/oder Angehörige aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen, räumt das Niedersächsische Kultusministerium jedoch die Möglichkeit ein, ihre Kinder an den drei Tagen vor dem Beginn der Weihnachtsferien per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit betrifft den Zeitraum Montag, den 20.12.2021, bis einschließlich Mittwoch, den 22.12.2021. Diese Unterrichtsbefreiung kann nur zusammenhängend für alle drei Tage beantragt werden, Anspruch auf ein Distanzlernangebot haben die zu Hause bleibenden Schülerinnen und Schüler an diesen drei Tagen jedoch nicht.
Grant Hendrik Tonne: „Zwischen dem objektiven Blick auf die Gesamtlage und dem subjektiven Blick in die Familien können sich gleichwohl unterschiedliche individuelle Bewertungen ergeben. Die subjektiven Sorgen in den Familien vor einer Infektion in der Schule muss mit dem objektiven Blick auf die Gesamtgefährdungslage in den Schulen natürlich nicht konform gehen. Wir respektieren vorhandene Sorgen sowie unterschiedliche Gefühlslagen in den Familien und wir möchten alle niedersächsischen Familien mitnehmen und allen ein individuell sicher ausgestaltetes Weihnachtsfest ermöglichen. Deshalb ergänzen wir den Maßnahmenkatalog der Landesregierung für eine sichere Weihnachtszeit durch ein niedrigschwelliges Angebot, dass die individuell unterschiedlichen Nöte, Sorgen und Bedürfnisse in den Familien berücksichtigt und dazu beiträgt, dass alle mit einem guten Gefühl und in Sicherheit Weihnachten feiern können. Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen vom letzten Schultag bis zum Heiligabend dann auf eine Woche, die für Kontaktlosigkeit ihrer Kinder genutzt werden kann. Zugleich bleiben die Schulen offen. So kommen wir allen berechtigten Interessenslagen angemessen nach.”
Tonne unterstreicht weiter: „Für die Zeit nach den Weihnachtsferien wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit gewährleisten. Dazu wird nach den Weihnachtsferien der bereits bestehende Sicherheitswall erneut verstärkt. So wird — auf den guten Erfahrungen des Schulbeginns nach den Herbstferien aufbauend — von Montag, den 10.01.2022, an bis einschließlich Freitag, den 14.02.2022, erneut eine „Sicherheitswoche” eingezogen, in welcher sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten müssen, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Dies gilt künftig ausnahmslos auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.”
Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17.01 2022 sind von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche — montags, mittwochs, freitags — verpflichtend vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.
Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung („ABIT”) verfolgt, nach dem sich bereits bei einem Verdachtsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe fünfmal täglich testen müssen — auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
Tonne: „Bereits mit unserer Sicherheitswoche nach den Herbstferien sind wir gut gefahren, so dass wir diese bewährte Methode auch nach dem Jahreswechsel einsetzen werden. Eine enge Test-Taktung gibt insbesondere nach der Ferienzeit mit vielfach vermehrten Kontakten, Reisen und weniger Tests, deutlich mehr Sicherheit. So können bereits zu Hause unentdeckte Infektionen aufgespürt werden. Und es wird die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien unterbunden.”
Der Kultusminister stellt klar, dass ausreichend Tests vorhanden oder bestellt seien. Rund sechs Millionen Tests hätten die Schulen aktuell noch vorrätig, vier Millionen weitere Tests seien letzte Woche geordert worden und weitere Ausschreibungen in Millionenhöhe vom für Ausschreibung, Bestellung und Distribution zuständigen Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums wurden bereits bezuschlagt. „Die Selbsttests sind eine stabile Säule in unserem Sicherheitskonzept und das wird auch so bleiben. Testen hilft, die Schulen offen zu lassen. Und die Tests dafür werden vom Land zur Verfügung gestellt.”
Ab dem ersten Schultag nach den Ferien, dem 10.01.2022, wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung („OP-Maske”) tragen, auch Kinder unter 14 Jahren. Diese jüngeren Schülerinnen und Schüler durften bisher auch eine einfache Stoffmaske tragen. Der Kultusminister: „OP-Masken bieten einen deutlich besseren Schutz, daher stellen wir hier ab dem neuen Jahr auf eine Pflicht für diesen Mindeststandard um. Mir ist klar, dass die Eltern und Kinder sich darauf einstellen müssen, daher führen wir das mit ausreichend Vorlauf ein. Gleichwohl empfehle ich, schon jetzt mit der OP-Maske in die Schule zu kommen, um sich und andere maximal zu schützen.”
Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht. Bei den unteren Jahrgängen wird weiterhin auf die regelmäßigen Maskenpausen geachtet.
Die Regelungen im Überblick:
I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 — 07.01.2022:
Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21–22.12.21:
Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
III. Sicherheitswoche 10.01.2022 — 14.01.2022:
Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3‑G.
IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:
Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3‑G-Regel.
V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:
Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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Ursachen von Schulproblemen
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ACHTUNG: Betrugsmasche „Quishing“ erreicht Ostfriesland!
Warnung vor „Quishing“: Betrügerische Flyer im Umlauf – Erste Fälle in Ostfriesland
In ganz Deutschland verbreitet sich aktuell eine neue Betrugsmasche, die nun auch Ostfriesland erreicht hat. Die Polizei und der Paketdienstleister DHL warnen vor gefälschten Benachrichtigungskarten, die darauf abzielen, sensible Kundendaten zu stehlen. Dieses Phänomen, bei dem schädliche QR-Codes für Phishing-Zwecke genutzt werden, ist unter dem Begriff „Quishing“ bekannt.
Die Masche: QR-Codes statt Paketbenachrichtigung
Die Betrüger werfen Flyer in Briefkästen ein, die optisch stark an offizielle Benachrichtigungen der Deutschen Post oder von DHL Express erinnern. Auf diesen Flyern befindet sich ein QR-Code, der angeblich gescannt werden muss, um Informationen zu einer Sendung zu erhalten oder eine Zustellung zu steuern.
Statt zur offiziellen Sendungsverfolgung führt der Code jedoch auf gefälschte Webseiten. Dort werden Nutzer aufgefordert, persönliche Daten, Adressinformationen oder sogar Zahlungsdaten einzugeben. DHL hat klargestellt, dass diese Flyer ausdrücklich nicht vom Unternehmen stammen. Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet, und ein Austausch mit den Sicherheitsbehörden findet statt.
Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Betrug
Um sich vor finanziellen Schäden und Datenmissbrauch zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
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Keine Dateneingabe via QR-Code: Die Deutsche Post und DHL fordern niemals dazu auf, persönliche Daten über einen QR-Code auf einer Benachrichtigungskarte einzugeben.
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Offizielle Kanäle nutzen: Verifizierungen finden ausschließlich über die beim Versand hinterlegten Kontaktwege statt.
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App-Sicherheit: QR- oder Barcodes für die Bedienung von Packstationen werden ausschließlich in der offiziellen DHL App generiert.
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Sendungsnummer prüfen: Die Echtheit einer Sendung sollte immer manuell über die offizielle Website dhl.de/sendungsverfolgung oder direkt in der DHL App überprüft werden.
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Verdacht melden: Verdächtige Flyer sollten keinesfalls gescannt werden. Es wird gebeten, Informationen zu solchen Funden per E‑Mail an phishing@dhl.com zu senden.
Kontakt bei Unsicherheit
Bei Fragen zur Echtheit von Benachrichtigungen oder im Falle eines bereits erfolgten Scans steht der DHL Kundenservice unter der Rufnummer 0228 433112 zur Verfügung. Da die Masche nun auch verstärkt in Regionen wie Ostfriesland auftritt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Postwurfsendungen und Benachrichtigungskarten ratsam.
Sollten bereits Daten auf einer verdächtigen Seite eingegeben worden sein, wird empfohlen, umgehend die Passwörter der betroffenen Konten zu ändern und gegebenenfalls das zuständige Bankinstitut sowie die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Selbstständig machen in Deutschland: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Der Traum vom eigenen Chef: Selbstständigkeit in Deutschland
Leitfaden für Gründer: Erfolgreich selbstständig machen und die Existenzgründung meistern
Der Gedanke, das Angestelltendasein hinter sich zu lassen und sein eigener Chef zu sein, ist für viele reizvoll. Doch der Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland ist oft gepflastert mit bürokratischen Hürden, rechtlichen Fragen und strategischen Entscheidungen. In diesem Beitrag erfährst du, was du wissen musst, um erfolgreich durchzustarten.
1. Die Qual der Wahl: Freiberufler oder Gewerbe?
Bevor du dich beim Finanzamt meldest, musst du klären, in welche Kategorie deine Tätigkeit fällt. In Deutschland wird strikt zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden.
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Freiberufler: Dazu gehören die sogenannten “Katalogberufe” wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und künstlerische Berufe. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt.
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Gewerbe: Wer Produkte verkauft oder handwerkliche Leistungen anbietet, muss ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Hier fällt ab einem gewissen Ertrag Gewerbesteuer an.
2. Die wichtigsten Behördengänge
Die Bürokratie ist in Deutschland legendär, aber mit einem klaren Plan ist sie zu bewältigen:
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Gewerbeanmeldung: (Nur für Gewerbetreibende) Kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Diesen schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung zu. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
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Tipp: Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.500 € liegt, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
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Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft ist Pflicht – sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
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IHK oder HWK: Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
3. Absicherung und Vorsorge
Als Selbstständiger bist du selbst für deine soziale Absicherung verantwortlich. Das ist oft der größte Kostenfaktor:
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Krankenversicherung: Du kannst wählen zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV).
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Rentenversicherung: Nur für bestimmte Gruppen (z. B. Handwerker oder Lehrer) besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch solltest du frühzeitig privat vorsorgen (z. B. Rürup-Rente oder ETFs).
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Betriebliche Versicherungen: Eine Betriebshaftpflicht ist für fast jeden Gründer unverzichtbar, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern.
4. Businessplan: Mehr als nur Papier
Ein Businessplan ist nicht nur für die Bank wichtig. Er hilft dir, dein Geschäftsmodell auf Herz und Nieren zu prüfen. Er sollte enthalten:
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Zusammenfassung (Executive Summary)
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Marktanalyse: Wer sind deine Kunden? Wer ist die Konkurrenz?
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Marketingstrategie: Wie erfahren die Leute von dir?
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Finanzplan: Wie viel Startkapital brauchst du und wann schreibst du schwarze Zahlen?
5. Vor- und Nachteile auf einen Blick
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Vorteile |
Herausforderungen |
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Maximale Freiheit und Flexibilität |
Volles finanzielles Risiko |
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Selbstverwirklichung |
Hoher administrativer Aufwand |
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Unbegrenzte Einkommensmöglichkeiten |
Unregelmäßiges Einkommen |
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Freie Ortswahl (bei digitalen Berufen) |
“Selbst” und “Ständig” – hohe Arbeitsbelastung |
Selbstständigkeit in Deutschland erfordert Mut, Disziplin und eine gute Portion Organisationstalent. Wer jedoch bereit ist, sich durch den Dschungel der Paragrafen zu kämpfen, wird mit einer Freiheit belohnt, die kein Angestelltenverhältnis bieten kann.
Bist du bereit für den ersten Schritt? Informiere dich bei lokalen Gründerzentren oder nutze Beratungsangebote der IHK – oft gibt es sogar staatliche Zuschüsse für die Gründungsberatung!
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