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Abkühlung in den Sommerferien: Niedersachsens Badestellen locken mit bester Wasserqualität
Pünktlich zu Beginn der Sommerferien und den sommerlich heißen Temperaturen haben die niedersächsischen Badegewässer Bestnoten von der Europäischen Umweltagentur erhalten. „Niedersachsens Nordseeküste, unsere Flüsse und Binnenseen laden mit einer top Wasserqualität zum erfrischenden Badespaß ein. Angesichts der aktuellen Temperaturen ist das eine richtig gute Nachricht und eine Einladung für eine erfrischende Abkühlung”, freut sich Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens: „Unsere niedersächsischen Badegewässer erfüllen die Anforderungen der Niedersächsischen Badegewässerverordnung und der EU-Badegewässerrichtlinie in hohem Maße.”
Umfassende Informationen zu jedem Badegewässer stellt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) auf www.badegewaesseratlas.niedersachsen.de im Niedersächsischen Badegewässeratlas zur Verfügung. Neben aktuellen Messdaten zur Wasserqualität der Badestellen befinden sich hier allgemeine sowie tagesaktuelle Informationen und Warnhinweise beispielsweise zu Sperrungen durch Blaualgen, die gerade in Zeiten hoher Temperaturen gehäuft auftreten können. „Da sich eine Blaualgenblüte im Verlauf eines Tages entwickeln oder neu an einer Badestelle auftreten kann, empfiehlt es sich, immer vor Ort die Augen aufzuhalten. Es gilt die Faustregel: Wenn man im knietiefen Wasser seine Füße nicht mehr erkennen kann, lieber nicht mehr baden und planschen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn grünliche Verfärbungen des Wassers die Ursache sind oder Schlierenbildung im Wasser auftritt”, erklärt NLGA-Präsident Dr. Fabian Feil.
Alle EU-Badestellen werden während der Badesaison regelmäßig auf sogenannte Indikatorkeime untersucht. Dadurch kann das jeweilige Gesundheitsamt insbesondere Hinweise auf fäkale Verunreinigungen erhalten. Diese Untersuchungsergebnisse werden im Niedersächsischen Badegewässeratlas zusammengetragen. Hohe Zahlen bei den Indikatorkeimen zeigen die Möglichkeit an, dass auch Krankheitserreger in größerer Zahl in das Badegewässer gelangt sein könnten. Weitere Auskünfte zur Qualität der überwachten Badegewässer geben die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.
Generell sollten beim Baden die üblichen Verhaltensregeln beachtet werden:
- nicht in unbekannte Gewässer springen
- bewachte Badestellen bevorzugen
- auf Hinweisschilder achten
- nicht alkoholisiert schwimmen gehen
- trübe Badeseen nur sehr vorsichtig nutzen (Unfallgefahr!)
- erkennbare Algenmassenentwicklungen meiden
- möglichst wenig Wasser schlucken, möglichst gleich ausspucken
- äußere Gehörgänge nach Wasseraufnahme nur ausschütteln, selbst trocknen lassen und nicht mit beispielsweise Wattestäbchen trocknen.
Für Gewässer, die nicht als EU-Badestellen ausgewiesen sind, gibt es keine Überwachungspflicht zu einer möglichen Belastung mit fäkalen Verunreinigungen. Daher sollte Baden vorzugsweise in den ausgewiesenen EU-Badegewässern erfolgen.
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Lokal
Impfpflicht gegen Newcastle-Disease: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsorge
Aufruf zur Impfung: Schutz gegen Newcastle-Disease bei Hühnern und Puten
Aktuelle Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts
Nach einer 30-jährigen Phase ohne Ausbrüche verzeichnet das Friedrich-Löffler-Institut eine neue Dynamik bei der Verbreitung der Newcastle-Disease (ND). Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Veterinäramt des Landkreises Leer alle Tierhalter zur strikten Einhaltung der Impfpflicht.
Krankheitsbild und Risiken
Die Newcastle-Disease, oft als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten und weist Symptome auf, die der klassischen Geflügelpest stark ähneln.
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Verlauf: Beide Krankheitsformen führen zu hohen Erkrankungs- und Verlustraten innerhalb der Bestände.
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Rechtliche Folgen: Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht müssen betroffene Bestände im Falle eines Nachweises getötet werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch für Hobby- und Kleinsthaltungen.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Geflügelpest besteht in der Verfügbarkeit einer wirksamen Prophylaxe: Gegen Newcastle-Disease ist eine Schutzimpfung nicht nur möglich, sondern in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten für Tierhalter
Die Impfpflicht erstreckt sich über alle Haltungsformen – von der gewerblichen Zucht bis zur privaten Kleinsthaltung. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
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Regelmäßigkeit: Eine einmalige Gabe ist unzureichend. Erforderlich sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie regelmäßige Nachimpfungen in vorgegebenen Abständen.
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Dokumentation: Jede durchgeführte Impfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
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Beratung: Es wird empfohlen, den aktuellen Impfstatus der Tiere in Absprache mit einem Tierarzt zu überprüfen.
Beratung und Informationen
Für Rückfragen zur Impfung sowie zu allgemeinen Maßnahmen der Biosicherheit steht das Veterinäramt zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten sind über die offizielle Webseite des Landkreises zugänglich:
AnzeigeInformationen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen

Lokal
Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer angekündigt
Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer
LEER. Aufgrund von Abrissarbeiten an den Gebäuden Brunnenstraße 24 bis 28 muss die Brunnenstraße in der kommenden Woche zeitweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Wie die Stadtverwaltung Leer mitteilt, ist diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Zeiträume der Sperrung
Die Vollsperrung betrifft den Zeitraum von Montag, 13. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026. Die Einschränkungen gelten jeweils in den Abendstunden von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Umleitung und Besonderheiten für Anlieger
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Umleitung über folgende Straßen eingerichtet:
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Harderwykensteg
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Onno-Klopp-Straße
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Reformierter Kirchgang
Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird das bestehende Durchfahrtsverbot vom Reformierten Kirchgang zur Brunnenstraße für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anlieger der Brunnenstraße werden zusätzlich durch ein separates Schreiben über die Details der Baumaßnahme informiert. Für Fußgänger bleibt der Baustellenbereich passierbar; sie können diesen jederzeit einseitig über die Nebenanlage überqueren.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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