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Achtung: Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester!
Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer an Heiligabend (24.12.2024) oder Silvester (31.12.2024) noch kurzfristig Einkäufe tätigen möchte, sollte die geänderten Ladenöffnungszeiten beachten. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen die meisten Geschäfte an diesen Tagen nur bis 14 Uhr geöffnet haben.
Dies betrifft insbesondere Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte und andere Verkaufsstellen. Kunden sollten ihre Einkäufe entsprechend planen, um unnötigen Stress am Feiertagsmorgen zu vermeiden.
Ausnahmen für bestimmte Geschäfte:
Einige Verkaufsstellen sind vom allgemeinen Schließungsgebot ausgeschlossen und dürfen auch nach 14 Uhr geöffnet bleiben. Dazu gehören:
- Apotheken , die ihre medizinische Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten.
- Tankstellen , allerdings nur für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs.
- Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen , die Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie Bekleidung und Schmuck anbieten dürfen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu berücksichtigen, und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025.
Planen Sie Ihre Einkäufe rechtzeitig, damit die Feiertage entspannt und sorgenfrei beginnen können!
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Spritpreis-Entlastung gefordert: Nico Bloem übt deutliche Kritik
Hinweis: Alle gezeigten Tankstellen und Preisangaben stammen vom 08.04.2026. Die Aufnahmen wurden jedoch zeitversetzt erstellt – ein direkter Preisvergleich ist daher nicht möglich, da es sich um Momentaufnahmen handelt. Archivfoto: LeserECHO-Verlag
Deutliche Ansage aus Weener: Nico Bloem fordert radikales Umdenken bei Spritpreisen
Die anhaltende Belastung durch hohe Kraftstoffpreise sorgt für scharfe Kritik an der Bundespolitik. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem fordert nun massive Entlastungen, die unmittelbar bei den Bürgern ankommen – und spart dabei nicht mit Kritik an der eigenen Regierungsspitze in Berlin.
„Fünf oder zehn Cent reichen nicht aus“
Für den Abgeordneten aus Weener ist die Geduld am Ende. Angesichts der Preise an den Zapfsäulen sieht Nico Bloem dringenden Handlungsbedarf. Dabei gehe es nicht um kosmetische Korrekturen: „Mir ist es ehrlich gesagt egal, mit welchen Instrumenten wir die Preise senken – entscheidend ist, dass es jetzt passiert“, stellt Bloem klar. Eine Senkung im einstelligen Cent-Bereich sei angesichts der aktuellen Lage völlig unzureichend. Das Ziel müsse eine Entlastung sein, die für die Menschen „direkt an der Zapfsäule“ sichtbar und im Portemonnaie spürbar ist.
Preisdeckel nach europäischem Vorbild
Bloem bringt konkrete politische Werkzeuge ins Spiel, die in anderen EU-Staaten bereits Anwendung finden. Er verweist dabei insbesondere auf das „Luxemburger Vorbild“ eines staatlichen Preisdeckels. Auch eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne nennt er als wirksames Mittel, um die Preisspirale zu stoppen.
Die Auswirkungen der hohen Kosten beschreibt der Abgeordnete als existenzbedrohend für verschiedenste Branchen in der Region:
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Fischerei: Fischer berichten, dass Ausfahrten aufgrund der Treibstoffkosten nur noch Verluste einfahren.
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Landwirtschaft: Auch hier steige der wirtschaftliche Druck massiv.
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Pflege und Wirtschaft: Pflegedienste und Unternehmen seien gleichermaßen von der Kostenwelle betroffen.
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Kritik an der Bundesregierung: „Kanzler muss liefern“
Besonders deutlich fällt Bloems Kritik in Richtung Berlin aus. Die bisherigen Vorschläge, wie etwa eine Erhöhung der Pendlerpauschale, hält er für kurzfristig wirkungslos. Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzler und die Wirtschaftsministerin, stünden nun in der Pflicht, „kraftvolle politische Entscheidungen“ zu treffen. „Andere europäische Länder zeigen, dass es möglich ist“, so Bloem. Er fordert befristete Sofortmaßnahmen, die greifen, bis sich die Marktlage stabilisiert hat.
Unabhängigkeit durch erneuerbare Energien
Trotz der Forderung nach sofortigen Eingriffen in den fossilen Markt sieht Bloem in der aktuellen Krise eine Bestätigung für den niedersächsischen Weg. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei das Kernproblem.
„Niedersachsen ist auf dem richtigen Weg zum Energieland Nummer eins. Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien jetzt konsequent beschleunigen, um unsere Wirtschaft unabhängiger und krisenfester zu machen.“
Langfristig sei die Beschleunigung der Energiewende der einzige Weg, um ähnliche Preisexplosionen in der Zukunft zu verhindern und die regionale Wirtschaft dauerhaft zu schützen.
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Impfpflicht gegen Newcastle-Disease: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsorge
Aufruf zur Impfung: Schutz gegen Newcastle-Disease bei Hühnern und Puten
Aktuelle Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts
Nach einer 30-jährigen Phase ohne Ausbrüche verzeichnet das Friedrich-Löffler-Institut eine neue Dynamik bei der Verbreitung der Newcastle-Disease (ND). Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Veterinäramt des Landkreises Leer alle Tierhalter zur strikten Einhaltung der Impfpflicht.
Krankheitsbild und Risiken
Die Newcastle-Disease, oft als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten und weist Symptome auf, die der klassischen Geflügelpest stark ähneln.
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Verlauf: Beide Krankheitsformen führen zu hohen Erkrankungs- und Verlustraten innerhalb der Bestände.
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Rechtliche Folgen: Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht müssen betroffene Bestände im Falle eines Nachweises getötet werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch für Hobby- und Kleinsthaltungen.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Geflügelpest besteht in der Verfügbarkeit einer wirksamen Prophylaxe: Gegen Newcastle-Disease ist eine Schutzimpfung nicht nur möglich, sondern in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten für Tierhalter
Die Impfpflicht erstreckt sich über alle Haltungsformen – von der gewerblichen Zucht bis zur privaten Kleinsthaltung. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
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Regelmäßigkeit: Eine einmalige Gabe ist unzureichend. Erforderlich sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie regelmäßige Nachimpfungen in vorgegebenen Abständen.
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Dokumentation: Jede durchgeführte Impfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
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Beratung: Es wird empfohlen, den aktuellen Impfstatus der Tiere in Absprache mit einem Tierarzt zu überprüfen.
Beratung und Informationen
Für Rückfragen zur Impfung sowie zu allgemeinen Maßnahmen der Biosicherheit steht das Veterinäramt zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten sind über die offizielle Webseite des Landkreises zugänglich:
AnzeigeInformationen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen

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Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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