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Am 1. Mai nimmt die Pünte den Betrieb wieder auf und verbindet Amdorf mit Wiltshausen
Seit über 450 Jahren überquert die handgezogene Treidelpünte am Zweistrom von Leda und Jümme in Wiltshausen die Jümme. Bei Sonnenschein gleitet die Pünte Amdorf über die Leda, während mehrere Motorradfahrer das sanfte Schwanken genießen – gelenkt vom Fährmann, der mit seinem Drahtseil Tradition und ökologische Nachhaltigkeit verbindet. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Am 1. Mai beginnt die Saison – erleben Sie die Pünte, Europas älteste handgezogene Wagenfähre!
Am 1. Mai 2025 startet wieder die traditionsreiche Pünte Amdorf, Europas älteste handgezogene Wagenfähre, in die neue Saison – ein Muss für alle, die echte ostfriesische Tradition und umweltfreundliche Mobilität hautnah erleben möchten!
Lage und Bedeutung
Die Pünte in Wiltshausen, einem Stadtteil von Leer in Ostfriesland, ist eine kleine handbetriebene Binnenfähre über die Jümme, dicht bei deren Mündung in die Leda, die ihrerseits nach etwa acht Kilometern bei Leerort in die Ems mündet. Sie verbindet die Orte Amdorf und Wiltshausen und gilt als die älteste handgezogene Fähre Nordeuropas.
Historische Meilensteine
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1562: Erste urkundliche Erwähnung der Treidelpünte an der Jümme.
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bis 1975: Betrieb durch den Landkreis Leer, dann Einstellung aus Kostengründen.
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1974/75: Gründung des „Verein zur Förderung und Erhaltung der historischen Pünte als Denkmal auf dem Wasser e. V.“, kurz Pünten-Verein.
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1988: Wiederaufnahme des Fährbetriebs durch den Pünten-Verein.
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2002: Unter Denkmalschutz gestellt – seither sorgsam erhalten und gepflegt.
Ein Drohnenvideo von #LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor hält die Stimmung und das beeindruckende Panorama des Eröffnungstags fest.
Saisonstart am 1. Mai: „Fährmann, hol över!“
Zur Eröffnung am 1. Mai herrscht volkfestähnliche Stimmung: Viele Besucher drängen zur ersten Überfahrt, um das einzigartige Erlebnis im warmen Frühlingserwachen zu genießen. Ab dann pendelt die Pünte bis Anfang Oktober regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag.
Der Püntenverein: Bewahrer der Tradition und Gemeinschaft
Seit seiner Gründung vereint der Pünten-Verein mehrere hundert einheimische Mitglieder – bald gefolgt von Unterstützern aus aller Welt. Viele traten bei, ohne die Pünte je persönlich gesehen zu haben, weil sie auf Tickets oder Erzählungen von Freunden und Verwandten aufmerksam wurden. Trotz Gemeinnützigkeit finanziert sich der Verein seit den 1980er Jahren vollständig ohne öffentliche Zuschüsse.
Technische Details und Betrieb
Der handbetriebene, am Seil geführte Fährprahm kann bis zu drei Pkw und etwa 30 Passagiere aufnehmen. Durch die schonende Manövrierung per Muskelkraft verbindet die Pünte ökologische Nachhaltigkeit mit historischem Flair und bietet ein unvergleichliches Übersetzungserlebnis.
Weitere Treidelpünten im Landkreis Leer
Nur wenige Kilometer entfernt verkehrt in Lehe (Emsland) eine weitere Treidelpünte über die Ems – vorrangig an Wochenenden. Historisch gab es im Kreis Leer weitere Pünten in Halte, Hilkenborg, Esklum und Loga, die jedoch alle vor der Pünte in Wiltshausen stillgelegt wurden.
Hier finden Sie die Pünte Amdorf
Adresse:
Amdorfer Straße 101
26789 Leer
Idyllisch am Zusammenfluss von Jümme und Leda gelegen, ist die Pünte ein beliebtes Ziel für Radfahrer, Naturliebhaber und alle, die traditionelles Handwerk schätzen.
Fährzeiten und Preise 2025
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Saison: 1. Mai bis 5. Oktober 2025
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Fahrtage: Mittwoch bis Sonntag (Mo + Di Ruhetag)
| Nutzergruppe | Preis |
|---|---|
| Fußgänger | 2,00 € |
| Fahrradfahrer | 3,00 € |
| Motorradfahrer | 5,00 € |
| Auto inkl. Fahrer | 6,00 € |
| Jeder weitere Mitfahrer | 2,00 € |
Hinweis: Bei unklarer Wetterlage oder ungünstiger Tide rufen Sie bitte unsere Fährleute unter 0151 62427171 an.
Ob zur festlichen Eröffnung am 1. Mai, als Etappe auf Ihrer Radtour oder einfach als Ausflugstipp – die Pünte Amdorf bietet ein einzigartiges Erlebnis aus Tradition, Natur und Nachhaltigkeit. Packen Sie Ihre Kamera ein und lassen Sie sich von diesem lebendigen Stück ostfriesischer Geschichte verzaubern!
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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Ledabrücke in Leer: Vollsperrung und zusätzliche halbseitige Sperrung am 20. und 21. Oktober
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung am 20. und 21. Oktober – zusätzliche halbseitige Sperrung
Verkehrsbehinderungen auf der B 70 in Leer: Wegen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung und weiterer Untersuchungen wird die Ledabrücke am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr voll gesperrt. Zwischen den beiden Vollsperrungen ist zusätzlich eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich weist darauf hin, dass insbesondere am Dienstagnachmittag sowie am Mittwochmorgen mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen ist.
Ledabrücke in Leer an zwei Tagen voll gesperrt
Auf der Ledabrücke an der Bundesstraße 70 (B 70), Papenburger Straße, in Leer kommt es am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, zu Verkehrseinschränkungen. Wie angekündigt, muss die Brücke an beiden Tagen jeweils von 9 bis 16 Uhr vollständig für den Verkehr gesperrt werden.
Grund dafür ist eine turnusmäßige Bauwerksprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Weitere Untersuchungen zum Zustand der Bestandsbrücke
Parallel zur regulären Bauwerksprüfung sollen durch verschiedene Versuche belastbare Daten über den Zustand der bestehenden Ledabrücke gesammelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll anschließend entschieden werden, inwiefern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Brücke umgesetzt werden können.
Für diese Untersuchungen muss die Fahrbahndecke an einigen Stellen aufgefräst werden. Da der Verschluss der geöffneten Fahrbahndecke erst am darauffolgenden Tag erfolgen kann, ist eine zusätzliche halbseitige Sperrung zwischen den beiden Vollsperrungen notwendig.
Halbseitige Sperrung zwischen Dienstag und Mittwoch
Die halbseitige Sperrung beginnt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16 Uhr. Sie dauert bis Mittwoch, 21. Oktober, um 9 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt geht die halbseitige Sperrung wieder in die angekündigte Vollsperrung über.
Damit gelten für die Ledabrücke folgende Sperrzeiten:
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Dienstag, 20. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Vollsperrung der Ledabrücke
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Dienstag, 20. Oktober, ab 16 Uhr: Halbseitige Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, bis 9 Uhr: Fortsetzung der halbseitigen Sperrung
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Mittwoch, 21. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Erneute Vollsperrung
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Ab Mittwoch, 21. Oktober, 16 Uhr: Abschluss der Gesamtmaßnahme und Ende der Verkehrseinschränkungen
Verkehrsregelung durch temporäre Ampelanlage
Um einen angemessenen Verkehrsablauf während der halbseitigen Sperrung zu gewährleisten, wird eine temporäre Lichtsignalanlage eingesetzt. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Ampel in den Hauptverkehrszeiten von Mitarbeitern per Handschaltung bedient. Dadurch können die Schaltzeiten an die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, soll die gesamte Maßnahme um 16 Uhr abgeschlossen sein. Anschließend kann der Verkehr auf der Ledabrücke wieder ungehindert fließen.
Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt für Verkehrsteilnehmer aus Papenburg über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, B 72, A 28 und die B 436 nach Leer (U 1). Verkehrsteilnehmer in Richtung Papenburg nutzen bitte die U 2 über die B 436, A 28, B 72 und die B 438.
Quelle: Stadt Leer (Ostfriesland), Mitteilung vom 19. Oktober 2026
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Vergewaltigung in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil über dreieinhalb Jahre Haft
Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Körperverletzung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines heute 35-jährigen Mannes aus Leer verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Aurich vom 13. April 2026 rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen heute 35 Jahre alten Mann aus Leer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26. August 2026 als unbegründet verworfen. Damit ist das Strafverfahren endgültig abgeschlossen.
Landgericht Aurich verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Mann am 13. April 2026 wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof rechtlich überprüft.
Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil und stellte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 26. August 2026 verwarf er die Revision als unbegründet.
Durch diese Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktenzeichen:
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Landgericht Aurich: 19 KLs 32/25
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Bundesgerichtshof: 7 StR 59/26























