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Am 1. Mai nimmt die Pünte den Betrieb wieder auf und verbindet Amdorf mit Wiltshausen
Seit über 450 Jahren überquert die handgezogene Treidelpünte am Zweistrom von Leda und Jümme in Wiltshausen die Jümme. Bei Sonnenschein gleitet die Pünte Amdorf über die Leda, während mehrere Motorradfahrer das sanfte Schwanken genießen – gelenkt vom Fährmann, der mit seinem Drahtseil Tradition und ökologische Nachhaltigkeit verbindet. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Am 1. Mai beginnt die Saison – erleben Sie die Pünte, Europas älteste handgezogene Wagenfähre!
Am 1. Mai 2025 startet wieder die traditionsreiche Pünte Amdorf, Europas älteste handgezogene Wagenfähre, in die neue Saison – ein Muss für alle, die echte ostfriesische Tradition und umweltfreundliche Mobilität hautnah erleben möchten!
Lage und Bedeutung
Die Pünte in Wiltshausen, einem Stadtteil von Leer in Ostfriesland, ist eine kleine handbetriebene Binnenfähre über die Jümme, dicht bei deren Mündung in die Leda, die ihrerseits nach etwa acht Kilometern bei Leerort in die Ems mündet. Sie verbindet die Orte Amdorf und Wiltshausen und gilt als die älteste handgezogene Fähre Nordeuropas.
Historische Meilensteine
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1562: Erste urkundliche Erwähnung der Treidelpünte an der Jümme.
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bis 1975: Betrieb durch den Landkreis Leer, dann Einstellung aus Kostengründen.
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1974/75: Gründung des „Verein zur Förderung und Erhaltung der historischen Pünte als Denkmal auf dem Wasser e. V.“, kurz Pünten-Verein.
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1988: Wiederaufnahme des Fährbetriebs durch den Pünten-Verein.
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2002: Unter Denkmalschutz gestellt – seither sorgsam erhalten und gepflegt.
Ein Drohnenvideo von #LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor hält die Stimmung und das beeindruckende Panorama des Eröffnungstags fest.
Saisonstart am 1. Mai: „Fährmann, hol över!“
Zur Eröffnung am 1. Mai herrscht volkfestähnliche Stimmung: Viele Besucher drängen zur ersten Überfahrt, um das einzigartige Erlebnis im warmen Frühlingserwachen zu genießen. Ab dann pendelt die Pünte bis Anfang Oktober regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag.
Der Püntenverein: Bewahrer der Tradition und Gemeinschaft
Seit seiner Gründung vereint der Pünten-Verein mehrere hundert einheimische Mitglieder – bald gefolgt von Unterstützern aus aller Welt. Viele traten bei, ohne die Pünte je persönlich gesehen zu haben, weil sie auf Tickets oder Erzählungen von Freunden und Verwandten aufmerksam wurden. Trotz Gemeinnützigkeit finanziert sich der Verein seit den 1980er Jahren vollständig ohne öffentliche Zuschüsse.
Technische Details und Betrieb
Der handbetriebene, am Seil geführte Fährprahm kann bis zu drei Pkw und etwa 30 Passagiere aufnehmen. Durch die schonende Manövrierung per Muskelkraft verbindet die Pünte ökologische Nachhaltigkeit mit historischem Flair und bietet ein unvergleichliches Übersetzungserlebnis.
Weitere Treidelpünten im Landkreis Leer
Nur wenige Kilometer entfernt verkehrt in Lehe (Emsland) eine weitere Treidelpünte über die Ems – vorrangig an Wochenenden. Historisch gab es im Kreis Leer weitere Pünten in Halte, Hilkenborg, Esklum und Loga, die jedoch alle vor der Pünte in Wiltshausen stillgelegt wurden.
Hier finden Sie die Pünte Amdorf
Adresse:
Amdorfer Straße 101
26789 Leer
Idyllisch am Zusammenfluss von Jümme und Leda gelegen, ist die Pünte ein beliebtes Ziel für Radfahrer, Naturliebhaber und alle, die traditionelles Handwerk schätzen.
Fährzeiten und Preise 2025
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Saison: 1. Mai bis 5. Oktober 2025
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Fahrtage: Mittwoch bis Sonntag (Mo + Di Ruhetag)
| Nutzergruppe | Preis |
|---|---|
| Fußgänger | 2,00 € |
| Fahrradfahrer | 3,00 € |
| Motorradfahrer | 5,00 € |
| Auto inkl. Fahrer | 6,00 € |
| Jeder weitere Mitfahrer | 2,00 € |
Hinweis: Bei unklarer Wetterlage oder ungünstiger Tide rufen Sie bitte unsere Fährleute unter 0151 62427171 an.
Ob zur festlichen Eröffnung am 1. Mai, als Etappe auf Ihrer Radtour oder einfach als Ausflugstipp – die Pünte Amdorf bietet ein einzigartiges Erlebnis aus Tradition, Natur und Nachhaltigkeit. Packen Sie Ihre Kamera ein und lassen Sie sich von diesem lebendigen Stück ostfriesischer Geschichte verzaubern!
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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