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Am 1. Mai nimmt die Pünte den Betrieb wieder auf und verbindet Amdorf mit Wiltshausen
Seit über 450 Jahren überquert die handgezogene Treidelpünte am Zweistrom von Leda und Jümme in Wiltshausen die Jümme. Bei Sonnenschein gleitet die Pünte Amdorf über die Leda, während mehrere Motorradfahrer das sanfte Schwanken genießen – gelenkt vom Fährmann, der mit seinem Drahtseil Tradition und ökologische Nachhaltigkeit verbindet. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Am 1. Mai beginnt die Saison – erleben Sie die Pünte, Europas älteste handgezogene Wagenfähre!
Am 1. Mai 2025 startet wieder die traditionsreiche Pünte Amdorf, Europas älteste handgezogene Wagenfähre, in die neue Saison – ein Muss für alle, die echte ostfriesische Tradition und umweltfreundliche Mobilität hautnah erleben möchten!
Lage und Bedeutung
Die Pünte in Wiltshausen, einem Stadtteil von Leer in Ostfriesland, ist eine kleine handbetriebene Binnenfähre über die Jümme, dicht bei deren Mündung in die Leda, die ihrerseits nach etwa acht Kilometern bei Leerort in die Ems mündet. Sie verbindet die Orte Amdorf und Wiltshausen und gilt als die älteste handgezogene Fähre Nordeuropas.
Historische Meilensteine
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1562: Erste urkundliche Erwähnung der Treidelpünte an der Jümme.
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bis 1975: Betrieb durch den Landkreis Leer, dann Einstellung aus Kostengründen.
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1974/75: Gründung des „Verein zur Förderung und Erhaltung der historischen Pünte als Denkmal auf dem Wasser e. V.“, kurz Pünten-Verein.
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1988: Wiederaufnahme des Fährbetriebs durch den Pünten-Verein.
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2002: Unter Denkmalschutz gestellt – seither sorgsam erhalten und gepflegt.
Ein Drohnenvideo von #LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor hält die Stimmung und das beeindruckende Panorama des Eröffnungstags fest.
Saisonstart am 1. Mai: „Fährmann, hol över!“
Zur Eröffnung am 1. Mai herrscht volkfestähnliche Stimmung: Viele Besucher drängen zur ersten Überfahrt, um das einzigartige Erlebnis im warmen Frühlingserwachen zu genießen. Ab dann pendelt die Pünte bis Anfang Oktober regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag.
Der Püntenverein: Bewahrer der Tradition und Gemeinschaft
Seit seiner Gründung vereint der Pünten-Verein mehrere hundert einheimische Mitglieder – bald gefolgt von Unterstützern aus aller Welt. Viele traten bei, ohne die Pünte je persönlich gesehen zu haben, weil sie auf Tickets oder Erzählungen von Freunden und Verwandten aufmerksam wurden. Trotz Gemeinnützigkeit finanziert sich der Verein seit den 1980er Jahren vollständig ohne öffentliche Zuschüsse.
Technische Details und Betrieb
Der handbetriebene, am Seil geführte Fährprahm kann bis zu drei Pkw und etwa 30 Passagiere aufnehmen. Durch die schonende Manövrierung per Muskelkraft verbindet die Pünte ökologische Nachhaltigkeit mit historischem Flair und bietet ein unvergleichliches Übersetzungserlebnis.
Weitere Treidelpünten im Landkreis Leer
Nur wenige Kilometer entfernt verkehrt in Lehe (Emsland) eine weitere Treidelpünte über die Ems – vorrangig an Wochenenden. Historisch gab es im Kreis Leer weitere Pünten in Halte, Hilkenborg, Esklum und Loga, die jedoch alle vor der Pünte in Wiltshausen stillgelegt wurden.
Hier finden Sie die Pünte Amdorf
Adresse:
Amdorfer Straße 101
26789 Leer
Idyllisch am Zusammenfluss von Jümme und Leda gelegen, ist die Pünte ein beliebtes Ziel für Radfahrer, Naturliebhaber und alle, die traditionelles Handwerk schätzen.
Fährzeiten und Preise 2025
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Saison: 1. Mai bis 5. Oktober 2025
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Fahrtage: Mittwoch bis Sonntag (Mo + Di Ruhetag)
| Nutzergruppe | Preis |
|---|---|
| Fußgänger | 2,00 € |
| Fahrradfahrer | 3,00 € |
| Motorradfahrer | 5,00 € |
| Auto inkl. Fahrer | 6,00 € |
| Jeder weitere Mitfahrer | 2,00 € |
Hinweis: Bei unklarer Wetterlage oder ungünstiger Tide rufen Sie bitte unsere Fährleute unter 0151 62427171 an.
Ob zur festlichen Eröffnung am 1. Mai, als Etappe auf Ihrer Radtour oder einfach als Ausflugstipp – die Pünte Amdorf bietet ein einzigartiges Erlebnis aus Tradition, Natur und Nachhaltigkeit. Packen Sie Ihre Kamera ein und lassen Sie sich von diesem lebendigen Stück ostfriesischer Geschichte verzaubern!
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienmaklerin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin und darüber hinaus.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienmaklerin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
- Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienmaklerin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Neues Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sind weitere Kooperationspartner herzlich willkommen und können sich gerne bei Anni Wiegand melden.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienmaklerin (IHK) (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Romantik im Advent: Standesamt Leer lädt wieder zu den Lichterhochzeiten ein
Ja-Wort im Lichterglanz: Standesamt Leer bietet wieder Lichterhochzeiten im Dezember an
Leer – Wenn die Tage kürzer werden und die Vorfreude auf das Weihnachtsfest wächst, verwandelt sich das Trauzimmer im Historischen Rathaus Leer in einen besonders romantischen Ort für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten.
Auch in diesem Jahr führt das Standesamt Leer an zwei Terminen im Advent die beliebten „Lichterhochzeiten“ durch. Das Trauzimmer wird dabei in eine stimmungsvolle Kulisse aus Kerzenschein und festlicher Weihnachtsdekoration getaucht, die einen unvergesslichen Rahmen für die Eheschließung bietet.
Die Termine für den Advent 2026
Wer diesen besonderen Zauber für seine Trauung nutzen möchte, kann sich für die folgenden Donnerstage entscheiden:
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Donnerstag, 03. Dezember 2026
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Donnerstag, 17. Dezember 2026
Die Zeremonien finden jeweils am späten Nachmittag statt, um das warme Licht der Kerzen voll zur Geltung zu bringen. Die verfügbaren Zeitslots sind:
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15:30 Uhr
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16:15 Uhr
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17:00 Uhr
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17:45 Uhr
Ein festlicher Ausklang in der Altstadt
Der Charme der Lichterhochzeiten endet nicht mit dem Verlassen des Rathauses: Direkt vor der Tür erwartet die frisch Vermählten und ihre Gäste die weihnachtlich beleuchtete Altstadt von Leer. In der Dämmerung entfaltet die Umgebung eine ganz besondere Atmosphäre, die ideal dazu einlädt, den besonderen Tag bei einem stimmungsvollen Spaziergang oder in einem der gemütlichen Lokale ausklingen zu lassen.
Anmeldung ab sofort möglich
Da die Nachfrage nach diesen stimmungsvollen Terminen traditionell groß ist, empfiehlt das Standesamt eine frühzeitige Planung. Interessierte Paare können sich noch freie Termine sichern und erhalten weitere Informationen unter den folgenden Kontaktdaten:
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Telefon: 0491 / 9782151 oder 0491 / 9782287
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E‑Mail: standesamt@leer.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Bund fürs Leben in einer besonders besinnlichen und glanzvollen Umgebung zu schließen.
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Lokal
Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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