Lokal
Am 1. Mai nimmt die Pünte den Betrieb wieder auf und verbindet Amdorf mit Wiltshausen
Seit über 450 Jahren überquert die handgezogene Treidelpünte am Zweistrom von Leda und Jümme in Wiltshausen die Jümme. Bei Sonnenschein gleitet die Pünte Amdorf über die Leda, während mehrere Motorradfahrer das sanfte Schwanken genießen – gelenkt vom Fährmann, der mit seinem Drahtseil Tradition und ökologische Nachhaltigkeit verbindet. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Am 1. Mai beginnt die Saison – erleben Sie die Pünte, Europas älteste handgezogene Wagenfähre!
Am 1. Mai 2025 startet wieder die traditionsreiche Pünte Amdorf, Europas älteste handgezogene Wagenfähre, in die neue Saison – ein Muss für alle, die echte ostfriesische Tradition und umweltfreundliche Mobilität hautnah erleben möchten!
Lage und Bedeutung
Die Pünte in Wiltshausen, einem Stadtteil von Leer in Ostfriesland, ist eine kleine handbetriebene Binnenfähre über die Jümme, dicht bei deren Mündung in die Leda, die ihrerseits nach etwa acht Kilometern bei Leerort in die Ems mündet. Sie verbindet die Orte Amdorf und Wiltshausen und gilt als die älteste handgezogene Fähre Nordeuropas.
Historische Meilensteine
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1562: Erste urkundliche Erwähnung der Treidelpünte an der Jümme.
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bis 1975: Betrieb durch den Landkreis Leer, dann Einstellung aus Kostengründen.
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1974/75: Gründung des „Verein zur Förderung und Erhaltung der historischen Pünte als Denkmal auf dem Wasser e. V.“, kurz Pünten-Verein.
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1988: Wiederaufnahme des Fährbetriebs durch den Pünten-Verein.
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2002: Unter Denkmalschutz gestellt – seither sorgsam erhalten und gepflegt.
Ein Drohnenvideo von #LeserECHO-Reporter Andreas von Photography of Aventadtor hält die Stimmung und das beeindruckende Panorama des Eröffnungstags fest.
Saisonstart am 1. Mai: „Fährmann, hol över!“
Zur Eröffnung am 1. Mai herrscht volkfestähnliche Stimmung: Viele Besucher drängen zur ersten Überfahrt, um das einzigartige Erlebnis im warmen Frühlingserwachen zu genießen. Ab dann pendelt die Pünte bis Anfang Oktober regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag.
Der Püntenverein: Bewahrer der Tradition und Gemeinschaft
Seit seiner Gründung vereint der Pünten-Verein mehrere hundert einheimische Mitglieder – bald gefolgt von Unterstützern aus aller Welt. Viele traten bei, ohne die Pünte je persönlich gesehen zu haben, weil sie auf Tickets oder Erzählungen von Freunden und Verwandten aufmerksam wurden. Trotz Gemeinnützigkeit finanziert sich der Verein seit den 1980er Jahren vollständig ohne öffentliche Zuschüsse.
Technische Details und Betrieb
Der handbetriebene, am Seil geführte Fährprahm kann bis zu drei Pkw und etwa 30 Passagiere aufnehmen. Durch die schonende Manövrierung per Muskelkraft verbindet die Pünte ökologische Nachhaltigkeit mit historischem Flair und bietet ein unvergleichliches Übersetzungserlebnis.
Weitere Treidelpünten im Landkreis Leer
Nur wenige Kilometer entfernt verkehrt in Lehe (Emsland) eine weitere Treidelpünte über die Ems – vorrangig an Wochenenden. Historisch gab es im Kreis Leer weitere Pünten in Halte, Hilkenborg, Esklum und Loga, die jedoch alle vor der Pünte in Wiltshausen stillgelegt wurden.
Hier finden Sie die Pünte Amdorf
Adresse:
Amdorfer Straße 101
26789 Leer
Idyllisch am Zusammenfluss von Jümme und Leda gelegen, ist die Pünte ein beliebtes Ziel für Radfahrer, Naturliebhaber und alle, die traditionelles Handwerk schätzen.
Fährzeiten und Preise 2025
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Saison: 1. Mai bis 5. Oktober 2025
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Fahrtage: Mittwoch bis Sonntag (Mo + Di Ruhetag)
| Nutzergruppe | Preis |
|---|---|
| Fußgänger | 2,00 € |
| Fahrradfahrer | 3,00 € |
| Motorradfahrer | 5,00 € |
| Auto inkl. Fahrer | 6,00 € |
| Jeder weitere Mitfahrer | 2,00 € |
Hinweis: Bei unklarer Wetterlage oder ungünstiger Tide rufen Sie bitte unsere Fährleute unter 0151 62427171 an.
Ob zur festlichen Eröffnung am 1. Mai, als Etappe auf Ihrer Radtour oder einfach als Ausflugstipp – die Pünte Amdorf bietet ein einzigartiges Erlebnis aus Tradition, Natur und Nachhaltigkeit. Packen Sie Ihre Kamera ein und lassen Sie sich von diesem lebendigen Stück ostfriesischer Geschichte verzaubern!
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Lokal
Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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