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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Bahnverkehr in Ostfriesland: RE 1 nimmt Betrieb schrittweise wieder auf
Wintersturm „Elli“ bremst Ostfriesland aus: Bahnverkehr zwischen Leer und Küste gestört
LEER / EMDEN – Der Winter sorgt auch am heutigen Samstag für erhebliche Behinderungen auf den Schienen Norddeutschlands. Besonders betroffen ist die für Ostfriesland zentrale Achse des RE 1. Während die Deutsche Bahn versucht, den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen, müssen Reisende weiterhin mit starken Einschränkungen und Ausfällen rechnen.
Seit den frühen Morgenstunden kämpft die DB Regio Nord mit den Folgen von Schnee und Eis. Zahlreiche Weichen waren eingefroren, und Schneeverwehungen blockierten Teile der Infrastruktur. Am Vormittag wurden auf den betroffenen Strecken – darunter auch die Verbindung von Norddeich Mole über Emden und Leer nach Hannover – Erkundungsfahrten durchgeführt, um die Sicherheit der Gleisanlagen zu prüfen.
Schrittweise Wiederaufnahme ab Mittag
Nach aktuellen Informationen der Bahn wird der Betrieb auf der Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) voraussichtlich ab dem heutigen Mittag bzw. frühen Nachmittag schrittweise wieder aufgenommen. Fahrgäste sollten jedoch beachten, dass zunächst nicht alle Züge planmäßig verkehren können und das Platzangebot durch verkürzte Zugbildungen eingeschränkt sein kann.
Gefahrenquelle Bahnsteig: Vorsicht beim Einsteigen
Die Bahn warnt zudem eindringlich vor der Glätte an den Bahnhöfen. Trotz Räumdiensten können Bahnsteige und Treppenaufgänge in Leer, Emden und an den Küstenstationen extrem glatt sein. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu agieren und mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
Service & Hilfe für Reisende
Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, hat die Deutsche Bahn spezielle Hotlines geschaltet:
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Kostenlose Sonderhotline (Sturmtief Elli): 📞 08000 996633
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Regionaler Kundendialog (DB Regio Niedersachsen): 📞 0511 45901645
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Servicenummer der DB (allgemein): 📞 030 2970
Wichtige Infos zu Tickets und Fahrgastrechten
Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage zeigt sich die Bahn kulant:
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Aufgehobene Zugbindung: Fahrkarten für den Zeitraum vom 08.01. bis 11.01.2026 behalten ihre Gültigkeit und können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dies gilt auch für den Niedersachsentarif.
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Erstattungen: Wer seine Reise aufgrund der Witterung nicht antreten möchte, kann sein Ticket gebührenfrei erstatten lassen.
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Schienenersatzverkehr (SEV): Da auch die Straßenverhältnisse im Landkreis Leer schwierig sind, kann ein verlässlicher Ersatzverkehr mit Bussen derzeit nicht garantiert werden. Die Bahn rät daher, nicht notwendige Reisen zu verschieben.

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Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
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Mühlenstraße
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Falkenstraße
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Kirchstraße
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Moormerlandstraße
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Königsstraße
Brinkum:
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Klosterstraße
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Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
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Kirchstraße
Schwerinsdorf:
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Süderstraße
Holtland / Brinkum:
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Brinkumerstraße
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Nückestraße
Holtland:
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Alte Poststraße
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Norderstraße
Neukamperfehn:
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Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
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