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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Bildung
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich bei Eisregen
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich – zwei Personen verletzt
LANDKREIS LEER / A31 – Einsetzender Eisregen hat am frühen Mittwochmorgen auf der Autobahn 31 für gefährliche Straßenverhältnisse und einen schweren Verkehrsunfall gesorgt. Infolgedessen kam es zu einem Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren aus Jemgum, Holtgaste und Weenermoor.
Gegen 05:10 Uhr wurden die Einsatzkräfte mit dem Alarmstichwort „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ in Fahrtrichtung Weener alarmiert. Beim Eintreffen an der Unfallstelle bot sich den Rettungskräften ein dramatisches Bild: Nach einer Kollision waren zwei Fahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen und im angrenzenden Graben gelandet. Eines der Autos war durch die Wucht des Aufpralls auf dem Dach zum Liegen gekommen.
Rettungsdienst befreit Insassen
Glücklicherweise bestätigte sich die erste Meldung über eingeklemmte Personen nicht. Dem bereits vor der Feuerwehr eingetroffenen Rettungsdienst gelang es, die Insassen aus den Unfallwracks zu befreien.
Der Unfall forderte zwei Verletzte:
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Eine Person erlitt nach ersten Erkenntnissen leichtere Verletzungen.
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Eine zweite Person musste mit schweren Verletzungen in ein naheliegendes Krankenhaus transportiert werden.
Sicherung und Ausleuchtung der Unfallstelle
Die Feuerwehr Jemgum unterstützte die Bergungsarbeiten, indem sie die Unfallstelle absicherte und für die Dauer des Einsatzes großflächig ausleuchtete. Da die Unterstützung der Feuerwehren Holtgaste und Weenermoor nicht mehr erforderlich war, konnten diese zeitnah wieder einrücken.
Eingesetzte Kräfte
Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften vor Ort:
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Feuerwehr: Ortsfeuerwehren Jemgum, Holtgaste und Weenermoor
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Rettungsdienst
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Polizei
Foto: Feuerwehr Berends
Joachim Rand Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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Fährbetrieb Ditzum-Petkum aufgrund extremer Glätte vorübergehend eingestellt
Witterungsbedingt: Fähre Ditzum-Petkum stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum bis auf Weiteres eingestellt. Die Kombination aus Ebbe, Flut und anhaltendem Frost führt dazu, dass die Anleger kontinuierlich mit Eis bedeckt werden, wodurch ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nicht mehr möglich ist.
Der Landkreis Leer beobachtet die Situation fortlaufend und wird umgehend informieren, sobald eine gefahrlose Aufnahme des Fährverkehrs wieder möglich ist.
Das Beitragsfoto der Fähre Ditzum-Petkum wurde zur Veranschaulichung der aktuellen Wetterlage mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) winterlich angepasst. Die Bearbeitung dient dazu, die derzeitigen Vereisungen an den Anlegern und die schwierigen Bedingungen auf der Ems visuell zu verdeutlichen.
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Schulausfall im Landkreis Leer: Glättegefahr beeinträchtigt den Schulbetrieb
Glättegefahr: Schulausfall im Landkreis Leer am 4. Februar
Aufgrund einer amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor gefrierendem Regen und der damit verbundenen Glättegefahr fällt am Mittwoch, den 4. Februar 2026, im gesamten Landkreis Leer der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen aus. Die Entscheidung, ob stattdessen Distanzunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Die Straßenverhältnisse werden voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Schulausfall abrufbar.
Einschränkungen im Busverkehr
Die Witterungslage wirkt sich ebenfalls auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Fahrgäste müssen mit Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen rechnen. Aktuelle Statusmeldungen zu den betroffenen Linien sind unter www.vej-bus.de zu finden.
Regelungen der Lebenshilfe Leer
Die Lebenshilfe Leer hat gesonderte Regelungen für ihre Einrichtungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst entfällt für den morgigen Mittwoch komplett.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Die Entscheidung über die Durchführung der einzelnen Fahrten liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, basierend auf der lokalen Straßensituation. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch durch das Fahrpersonal informiert.


























