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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Lokal
Winterwetter und Sturmtief Elli bremsen Bahnverkehr in Ostfriesland aus
Winterwetter beeinträchtigt Bahnverkehr in Ostfriesland: Das müssen Reisende wissen
OSTFRIESLAND – Sturmtief „Elli“ und winterliche Wetterverhältnisse führen derzeit zu Einschränkungen im Schienenverkehr. Besonders auf den Verbindungen von der Küste ins Binnenland müssen Fahrgäste in den kommenden Tagen mit Verzögerungen rechnen.
Die Deutsche Bahn hat aufgrund der Witterung den Fahrplan angepasst. Von den bundesweiten Maßnahmen ist auch Ostfriesland direkt betroffen.
Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr Auf den Fernverkehrsstrecken von Norddeich und Emden in Richtung Hannover sowie ins Ruhrgebiet kommt es aktuell zu Zugausfällen. Reisende werden gebeten, ihre Verbindungen vorab zu prüfen.
Im Regionalverkehr ist insbesondere die Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) betroffen. Aufgrund von starkem Schneefall kommt es vor allem im Raum Emden zu größeren Verspätungen und vereinzelten (Teil-)Ausfällen. Während viele andere Linien in Niedersachsen aktuell noch störungsfrei laufen, bleibt die Lage an der Küste aufgrund der Schneemengen angespannt.
Flexible Ticketnutzung und Kulanz Um die Situation für die Fahrgäste zu erleichtern, hat die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung eingeführt. Wer ein Ticket für den Zeitraum vom 08.01. bis 10.01.2026 besitzt (Kauf bis 07.01.), kann die Reise flexibel verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben, und das Ticket bleibt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort gültig. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Empfehlungen für Fahrgäste Die Bahn empfiehlt, nicht notwendige Fahrten nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da auch die Straßenverhältnisse schwierig sind, kann ein Ersatzverkehr mit Bussen nicht immer zeitnah garantiert werden.
Zudem wird um erhöhte Vorsicht an den Bahnsteigen gebeten, da trotz Räumdienst mit Glätte beim Ein- und Aussteigen zu rechnen ist. Aktuelle Informationen finden Fahrgäste in den digitalen Auskunftsmedien oder unter der Rufnummer 0511 45901645.
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Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz: Stadt Leer lädt ein
Neujahrsempfang unter freiem Himmel: Stadt Leer lädt zum rustikalen Beisammensein auf den Waageplatz
LEER. Das neue Jahr gemeinsam in geselliger Runde begrüßen – dazu lädt der Bürgermeister der Stadt Leer alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Am Freitag, den 23. Januar 2026, verwandelt sich der historische Waageplatz ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
In diesem Jahr setzt die Stadt erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden im Saal erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und auf das neue Jahr anzustoßen.

Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl sorgen in guter Tradition drei lokale Organisationen, die mit viel Herzblut für regionale Leckereien bereitstehen:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch für die Gäste zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Ein Fest für die Gemeinschaft
Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr 2026. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Kommen Sie vorbei, genießen Sie die Spezialitäten und lassen Sie uns gemeinsam auf ein gesundes und erfolgreiches Jahr für unsere Stadt anstoßen!
Auf einen Blick:
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Wann: Freitag, 23. Januar 2026, ab 17:00 Uhr
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Wo: Waageplatz (neben dem Restaurant „Zur Waage“), Neue Straße, Leer
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Was: Rustikaler Empfang mit Bratwurst, Speckendicken, Waffeln und Heißgetränken
Lokal
Echte Helden gesucht: Landkreis Leer ehrt junges Engagement
Endspurt für junge Alltagshelden: Jetzt noch für den „Löppt!Mitnanner-Preis“ 2026 bewerben!
In unserem Landkreis gibt es sie überall: Junge Menschen, die zupacken, mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Ob sie im Sportverein das Training leiten, bei der Freiwilligen Feuerwehr für Sicherheit sorgen, sich im Naturschutz engagieren oder an Schulen soziale Projekte stemmen – sie sind das Herzstück unserer Gemeinschaft.
Doch die Zeit läuft: Wer eine dieser engagierten Persönlichkeiten kennt oder selbst aktiv ist, hat nur noch bis zum 31. Januar 2026 Zeit, eine Bewerbung oder einen Vorschlag einzureichen.
Ein starkes Zeichen der Anerkennung
Seit 2020 setzt der Landkreis Leer mit dem „Löppt!Mitnanner-Preis“ ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Bisher wurden bereits 71 junge Menschen ausgezeichnet, die zeigen, dass „Ehrenamt“ alles andere als verstaubt ist.
Unter dem Vorsitz von Landrat Matthias Groote wählt eine Jury die Preisträger aus. Dabei geht es nicht nur um eine Urkunde, sondern um echte Anerkennung:
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500 Euro Preisgeld zur freien Verfügung.
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Eine exklusive Trophäe als bleibende Erinnerung.
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Ein persönliches Geschenk als Dankeschön.
Warum das junge Ehrenamt so wichtig ist
Viele Vereine und Organisationen blicken mit Sorge auf den Nachwuchs. Umso wichtiger ist es, jene ins Rampenlicht zu rücken, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Der Preis möchte öffentlich „Danke“ sagen und zeigen, wie vielfältig Engagement im Landkreis Leer sein kann – von der Kultur über den Sport bis hin zum Umweltschutz.
So einfach geht’s
Die Bewerbung ist unkompliziert und kann schnell online erledigt werden. Kennen Sie jemanden, der diese Auszeichnung verdient hat? Oder sind Sie selbst zwischen 14 und ca. 25 Jahren alt und engagieren sich für andere?
Mitmachen bis zum 31. Januar 2026 unter: > www.loeppt-mitnanner.de
Kontakt & Beratung
Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren? Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer hilft gerne weiter:
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Ansprechpartnerin: Lena Busboom
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Telefon: 0491 926‑4041
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie viel Power in der Jugend unseres Landkreises steckt. Jede Stimme für das Ehrenamt zählt!
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