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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Friesenbrücke: Sperrung des Geh- und Radwegs im März
Friesenbrücke: Geh- und Radweg im März temporär gesperrt
Papenburg/Weener – Die DB InfraGO AG hat für den März 2026 Einschränkungen an der Friesenbrücke angekündigt. Fußgänger und Radfahrer müssen sich in diesem Zeitraum auf eine Sperrung des dortigen Geh- und Radwegs einstellen.
Wie die DB InfraGO AG mitteilt, sind in der Zeit von Montag, 2. März 2026, bis einschließlich Sonntag, 15. März 2026, Rückbauarbeiten an der Arbeitsplattform in der Achse 30 erforderlich. Während dieser Arbeiten bleibt die Brücke für den übrigen Verkehr durchgehend geöffnet, die Nutzung des Geh- und Radwegs ist jedoch in diesem Zeitraum nicht möglich.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Brücke ab voraussichtlich Montag, 16. März 2026, wieder täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr für den Geh- und Radverkehr nutzbar.
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Inflationsrate in Niedersachsen sinkt im Februar 2026 leicht
Entspannung bei den Verbraucherpreisen: Inflationsrate in Niedersachsen sinkt auf 1,9 Prozent
Im Februar 2026 setzte sich der Trend einer moderateren Preissteigerung in Niedersachsen fort. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Damit liegt die Inflationsrate unter dem Wert des Vormonats Januar 2026, der bei 2,1 Prozent lag. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 Prozent.
Nahrungsmittel und Getränke: Unterschiedliche Entwicklungen
Die Preisentwicklung im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verlief im Februar 2026 mit einem Anstieg von 1,6 Prozent unterdurchschnittlich im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate.
Während bei den Nahrungsmitteln ein moderater Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Preise für alkoholfreie Getränke um 5,3 Prozent. Insbesondere folgende Kategorien waren von Preisanstiegen betroffen:
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Süßwaren: +7,7 Prozent (darunter Schokolade: +11,2 Prozent).
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Fleisch und Fleischwaren: +4,9 Prozent (darunter Geflügelfleisch: +9,5 Prozent).
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Kaffee und Tee: Hier gab es überdurchschnittliche Anstiege (Kaffee u.Ä. +20,8 Prozent; Tee u.Ä. +3,4 Prozent).
Erfreulicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher war die Entwicklung bei Speisefetten und Ölen, die sich gegenüber Februar 2025 um 17,6 Prozent verbilligten – maßgeblich beeinflusst durch Butter (-29,9 Prozent) und Olivenöl (-10,8 Prozent). Auch Molkereiprodukte und Eier kosteten 2,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Energiepreise bieten Entlastung
Ein wesentlicher Faktor für die niedrigere Gesamtinflation war die deutliche Entspannung bei den Energiepreisen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Besonders die Haushaltsenergie wurde mit einem Rückgang von 4,8 Prozent günstiger.
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Feste Brennstoffe: ‑8,3 Prozent.
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Heizöl: ‑7,5 Prozent.
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Gas: ‑5,2 Prozent.
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Strom: ‑4,5 Prozent.
Die Kraftstoffpreise hingegen stiegen im Durchschnitt leicht um 0,5 Prozent an, wobei Diesel (+2,2 Prozent) teurer wurde, während Superbenzin (-0,1 Prozent) nahezu preisstabil blieb.
Dienstleistungen bleiben der Preistreiber
Dienstleistungen erwiesen sich im Februar 2026 erneut als maßgeblicher inflationstreibender Faktor. Die Preise in diesem Bereich lagen 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Nettokaltmieten wirkten mit einem moderaten Anstieg von 1,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Mieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise sogar um durchschnittlich 3,9 Prozent.
Zu den Bereichen mit besonders hohen Steigerungen zählten:
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Luftverkehr: +9,1 Prozent.
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Soziale Einrichtungen: +6,8 Prozent (davon Alten- und Behindertenpflege: +10,1 Prozent).
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Kulturdienstleistungen: +5,9 Prozent (darunter Kino, Theater, Konzerte: +10,4 Prozent).
Die Kerninflation – der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im Februar 2026 um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026.
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CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.



























