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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Wohnen im Kreis Leer: Hohe Eigentumsquote, aber Verlierer-Generation
Traum vom Eigenheim in Gefahr: Pestel-Institut warnt vor „Verlierer-Generation“ im Kreis Leer
Trotz einer vergleichsweise hohen Eigentumsquote im Landkreis Leer schlagen Wissenschaftler und Branchenexperten Alarm. Eine aktuelle regionale Wohnungsmarkt-Analyse des Pestel-Instituts verdeutlicht, dass der Zugang zu Wohneigentum insbesondere für junge Menschen immer schwieriger wird.
Kreis Leer über dem Bundesdurchschnitt
In Deutschland wird traditionell viel zur Miete gewohnt. Im bundesweiten Vergleich liegt die Wohneigentumsquote bei lediglich 43,5 Prozent. Der Landkreis Leer hebt sich hier deutlich ab:
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Wohneigentumsquote: 60,5 Prozent
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Bestand: Rund 50.400 selbstgenutzte Wohneinheiten
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Wohnform: Davon entfallen lediglich 5 Prozent auf Eigentumswohnungen; das Einfamilienhaus dominiert.
Trotz dieser stabilen Zahlen warnt Matthias Günther vom Pestel-Institut vor einer Trendwende. Deutschland rangiere im europäischen Vergleich beim Wohneigentum auf dem vorletzten Platz.
Die „Verlierer-Generation“: 25- bis 40-Jährige
Besonders kritisch wird die Lage für die rund 32.200 Menschen im Kreis Leer betrachtet, die zur Altersgruppe der 25- bis 40-Jährigen gehören. Als „Nestbauer-Generation“ stehen sie eigentlich vor dem Schritt zum Hauskauf oder Hausbau, werden jedoch zunehmend zur „Verlierer-Generation“. Steigende Kosten und fehlende staatliche Unterstützung zwingen immer mehr junge Familien dauerhaft in das Mietverhältnis.
Forderung nach Ende der Förder-Flaute
Die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), Katharina Metzger, kritisiert die aktuelle Politik scharf. Nach dem Aus für Eigenheimzulage und Baukindergeld sei die effektive Förderung faktisch eingestellt worden. Sie fordert:
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Direkte Zuschüsse: Ein Startkapital für das erste selbstgenutzte Wohneigentum.
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Niedrigzinsprogramme: Um Bauen auch mit wenig Eigenkapital zu ermöglichen.
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Langfristige Sicherheit: Hannes Zapf (DGfM) plädiert für eine „Marathon-Förderung“, auf die sich Sparer über Jahre verlassen können.
Wohneigentum als Schutz vor Altersarmut
Hannes Zapf bezeichnet das Eigenheim als „Rente in Stein“. Die Analyse zeigt, dass gerade für die nun in Rente gehenden Baby-Boomer die Miete zur finanziellen Last wird. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, kommt mit den geringeren Rentenbezügen deutlich besser zurecht. Das Pestel-Institut warnt daher: Wohnarmut im Alter ist primär eine „Mieterarmut“.
Die Experten appellieren nun an die Politik, die im Koalitionsvertrag versprochene Förderung endlich umzusetzen, um den Traum von den eigenen vier Wänden im Landkreis Leer wieder realisierbar zu machen.
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Prof. Dr. Kotterba erneut als Top-Medizinerin ausgezeichnet
Exzellente Patientenversorgung: Prof. Dr. Sylvia Kotterba erneut als Top-Medizinerin ausgezeichnet
Das Klinikum Leer darf sich über eine besondere Bestätigung seiner medizinischen Qualität freuen: Prof. Dr. med. Sylvia Kotterba, Chefärztin der Neurologie, wurde auch im Jahr 2026 zweifach als herausragende Expertin gewürdigt. Sowohl das Magazin Focus-Gesundheit als auch der stern führen die Medizinerin in ihren aktuellen Bestenlisten.
Achte Auszeichnung in Folge durch den Focus
In der diesjährigen Erhebung des Instituts MINQ im Auftrag des Focus-Magazins sicherte sich Prof. Kotterba zum achten Mal in Folge einen Platz unter Deutschlands Spitzenmedizinern. Ausgezeichnet wurde sie in den Fachbereichen:
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Akutgeriatrie
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Palliativmedizin
Die Bewertung basiert auf einer umfassenden Studie, die neben der Reputation im Kollegenkreis auch die wissenschaftliche Arbeit, Publikationen sowie Rückmeldungen von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen berücksichtigt. Nur Mediziner mit überdurchschnittlich vielen Empfehlungen erhalten das Siegel „Top-Mediziner 2026“.
Empfehlung der stern-Ärzteliste für Schlafmedizin
Zusätzlich listet die stern-Ärzteliste 2026 Prof. Kotterba als ausgewiesene Expertin im Bereich der Schlafmedizin. Das vielschichtige Auswahlverfahren des „stern“ setzt hohe Hürden für die Aufnahme in den Recherche-Pool voraus. Dazu zählen unter anderem Vorstandstätigkeiten in Fachgesellschaften, die Erarbeitung medizinischer Leitlinien oder eine hohe wissenschaftliche Publikationsdichte.
Orientierungshilfe für Patienten
Diese wiederholten Auszeichnungen dienen Patienten in Leer und ganz Ostfriesland als wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach spezialisierter und qualitativ hochwertiger medizinischer Behandlung. Sie unterstreichen den hohen Standard der neurologischen Abteilung am Klinikum Leer in den Bereichen Altersmedizin, Palliativversorgung und Schlafmedizin.
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Einschränkungen an der Heisfelder Straße durch Glasfaserausbau
Glasfaserausbau in Leer: Einschränkungen an der Heisfelder Straße (B70)
Im Stadtgebiet von Leer kommt es in der kommenden Woche zu Verkehrsbehinderungen auf einer der zentralen Einfallstraßen. Wie die Verkehrsbehörde mitteilt, werden entlang der Heisfelder Straße (B70) im Abschnitt zwischen dem Gewerbegebiet Benzstraße und der Kloster-Thedinga-Straße neue Glasfaserkabel verlegt.
Radwegsperrung und Bohrverfahren
Aufgrund eines aufwendigen Bohrverfahrens muss der begleitende Radweg in diesem Bereich voll gesperrt werden. Da das benötigte Bohrgerät über den gesamten Zeitraum – also auch in den Nachtstunden – auf dem Radweg verbleiben muss, wurde ein besonderes Sicherheitskonzept erstellt:
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Sichere Querung: Für den Rad- und Fußgängerverkehr wird eine Bedarfsampel (Lichtsignalanlage) aufgestellt, um ein sicheres Queren der Baustelle zu ermöglichen.
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Fahrbahneinschränkungen: Während der täglichen Arbeitszeiten muss ein Versorgungsfahrzeug auf der Fahrbahn positioniert werden. Der Kraftfahrzeugverkehr wird zwar weitestgehend an der Stelle vorbeigeführt, dennoch ist mit punktuellen Behinderungen und Rückstaus zu rechnen.
Zeitplan der Maßnahmen
Die Arbeiten sollen am Montag, den 23. Februar 2026, beginnen und werden voraussichtlich bis Freitag, den 27. Februar 2026, andauern. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die möglichen Verzögerungen bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich nach Möglichkeit zu umfahren.
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