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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni im Landkreis Leer
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer beginnt am 3. Juni 2026 erneut mit der mobilen Sammlung von Schadstoffen auf dem Festland. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Standorten die Möglichkeit, Farben, Lacke, Chemikalien und andere gefährliche Abfälle fachgerecht abzugeben. Die Sammlung erfolgt wie gewohnt mit dem Schadstoffmobil und geschultem Personal.
Beitragsfoto: KI — Symbolfoto
Termine und Standorte im Überblick
3. Juni 2026
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Markant‑Markt Ulrichs, Süderstraße 2, 26835 Holtland — 9 bis 10 Uhr
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Baustoffhandel Janssen, Molkereistraße 21, 26844 Ditzum — 11 bis 11.30 Uhr
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Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8, 26826 Weener — 13 bis 15 Uhr
10. Juni 2026
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Hagebau Leer, Ringstraße 17, 26789 Leer — 9 bis 10 Uhr
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Multi Süd, Osseweg 87, 26789 Leer — 11 bis 12 Uhr
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Parkplatz Rathaus Ihrhove, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen — 14 bis 15 Uhr
2. Juli 2026
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Raiffeisenmarkt, Bahnhofstraße 7, 26847 Detern — 9 bis 10 Uhr
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Netto‑Markt Oldersum, Schubertstraße 1, 26802 Moormerland — 11 bis 12 Uhr
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Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75, 26802 Moormerland — 13.30 bis 15.30 Uhr
8. Juli 2026
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Schützenplatz Remels, Schützenstraße 7, 26670 Uplengen — 9 bis 11 Uhr
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Bauhof Rhauderfehn, Sattlerstraße 7, 26817 Rhauderfehn — 12.30 bis 13.30 Uhr
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Parkplatz Combi‑Markt, Im Gewerbegebiet 22–44, 26842 Ostrhauderfehn — 14.30 bis 15.30 Uhr

Digitale Terminübersicht
Alle Termine sind auch über die kostenlose „MyMüll“-App abrufbar. Unter dem Menüpunkt „Service und Infos“ → „Mobile Schadstoffsammlung“ stehen sämtliche Standorte und Zeiten übersichtlich zur Verfügung. Die App kann unter www.landkreis-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Abgabe in Breinermoor weiterhin möglich
Neben der mobilen Sammlung besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, Sonderabfälle und Elektrogeräte kostenlos bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor abzugeben. Die Öffnungszeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor ist zudem die kostenpflichtige Abgabe von Altöl möglich.
Kontakt für Rückfragen
Für Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung: Telefon: 0800‑9252423 E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
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Albrecht Weinberg „Es ist immer in meinem Kopf“: Dokumentarfilm kehrt zurück ins Kino
„Albrecht Weinberg – Es ist immer in meinem Kopf“ – Dokumentarfilm erneut im Kino Leer
Der bewegende Dokumentarfilm über den Holocaust‑Überlebenden und Leeraner Ehrenbürger Albrecht Weinberg wird auf Initiative der Stadt Leer noch einmal auf der großen Leinwand gezeigt. Nach der vielbeachteten Vorpremiere anlässlich seines 101. Geburtstags im März und der großen Anteilnahme an seinem Tod Mitte Mai besteht nun erneut die Möglichkeit, Weinbergs außergewöhnliche Lebensgeschichte im Kino zu erleben.
Ein Film, der bewegt und berührt
Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen
Bürgermeister Claus‑Peter Horst betont die Bedeutung dieser erneuten Vorführung:
„Es ist wichtig, dass wir immer wieder unser Wort erheben, um gegen das Vergessen zu kämpfen – damit sich dieser Teil der Geschichte niemals wiederholt.“
Mit der Sondervorstellung möchte die Stadt Leer das Leben und Wirken Albrecht Weinbergs würdigen und seine Botschaft weitertragen.
Vorführtermin und Kartenverkauf
📅 Montag, 22. Juni 2026 🕢 Beginn 19:30 Uhr 📍 Kino Leer
🎟️ Tickets sind ab sofort buchbar unter: kino‑leer.de
Der Film erinnert eindrucksvoll daran, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig zu halten – und wie viel Mut und Menschlichkeit in einem Leben stecken können.
Beitragsbild: Symbolfoto (KI)

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Verkehrsinfo: Sperrungen in der Friedhofstraße am 01. Juni
Vollsperrung und halbseitige Sperrung der Friedhofstraße – Arbeiten nach Wasserrohrbruch
Aufgrund der Behebung eines Wasserrohrbruchs sowie der anschließenden Pflasterarbeiten wird es in der Friedhofstraße in Leer in den kommenden Tagen zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadt informiert über eine Vollsperrung am 01.06.2026 sowie eine halbseitige Sperrung im Zeitraum vom 29.05. bis 03.06.2026.
Vollsperrung am 01. Juni 2026
Der Straßenabschnitt zwischen
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Logaer Weg und
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Am Julianenpark
wird am 01.06.2026 gemäß § 45 StVO vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Regelungen während der Vollsperrung
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Zufahrt für Anlieger bleibt bis zur Baustelle frei.
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Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert.
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Wer sein Fahrzeug an diesem Tag zwingend benötigt, soll es rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
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Fußläufige Erreichbarkeit aller Grundstücke bleibt gewährleistet.
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Radfahrer können den Bereich nicht passieren.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Die ausgeschilderte Umleitung führt über:
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Hauptstraße (B 436)
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Eichendorffstraße
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Logaer Weg
Halbseitige Sperrung vom 29.05. bis 03.06.2026
Mit Ausnahme des Vollsperrungstages (01.06.2026) bleibt der betroffene Abschnitt der Friedhofstraße halbseitig gesperrt.
Wichtige Hinweise
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Die Befahrbarkeit der Gräfin‑Julia‑Straße ist während des gesamten Zeitraums jederzeit gewährleistet.
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Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.



























