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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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Rheiderland bekommt zwei neue Rettungswachen – Startschuss fällt 2026
Auf dem Foto ist die feierliche Übergabe der beiden neuen Notarzteinsatzfahrzeuge am 9. Oktober 2025 an der Rettungswache in der Heisfelder Straße zu sehen: Landrat Matthias Groote und DRK-Rettungsdienst-Geschäftsführer Markus Wucherpfennig überreichten symbolisch die Schlüssel an das Einsatzteam. Die modernen Mercedes Vito, die jährlich rund 2.000 Einsätze bewältigen, stehen seitdem für die Notfallrettung im Landkreis Leer bereit und bieten mehr Sicherheit, Platz und technische Ausstattung – für schnelle Hilfe, wenn jede Sekunde zählt.
Neue Rettungswachen fürs Rheiderland
Stationen in Möhlenwarf und Bunderhammrich geplant – Baubeginn 2026
Zum Jahresende gibt es erfreuliche Neuigkeiten für den Rettungsdienst im Landkreis Leer: Im Rheiderland sollen zwei neue Rettungswachen entstehen. Wie der Landkreis Leer und die von ihm beauftragte Rettungsdienst GmbH des DRK-Kreisverbandes Leer in einer gemeinsamen Mitteilung erklären, sollen die Bauarbeiten für die neuen Stationen in Weener-Möhlenwarf und Bunderhammrich im ersten Halbjahr 2026 starten.
Den Projekten ging eine umfangreiche Planungsphase voraus, ebenso wie erfolgreiche Verhandlungen mit den Kostenträgern. Nachdem die Krankenkassen nun ihre Zustimmung erteilt haben, kann das DRK die notwendigen Grundstücke erwerben und die Bauanträge vorbereiten.
Für den Standort in Weener-Möhlenwarf sieht die Planung Platz für zwei Rettungswagen sowie ein Reservefahrzeug vor. In Bunderhammrich soll künftig ein Rettungswagen stationiert werden. Mit den neuen Wachen wird der Rettungsdienst im Rheiderland deutlich gestärkt – insbesondere, was Reaktionszeiten und die flächendeckende Versorgung betrifft.
Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatten der Landkreis Leer und das DRK den Rettungsdienst spürbar ausgebaut. Unter anderem wurden zusätzliche Einsatzfahrzeuge angeschafft und weitere Mitarbeitende eingestellt. Mit den nun geplanten Neubauten wird dieser Ausbau konsequent fortgesetzt.
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Der Lebendige FrauenKalender 2026 ist da!
Foto: Arbeitsgruppe Runder Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“
FrauenLeben in Ostfriesland – Der Lebendige FrauenKalender 2026 ist da
Vielfalt, Kultur und spannende Themen erwarten Interessierte auch im neunten Jahr des Erscheinens des Lebendigen FrauenKalenders 2026. Der Kalender bietet eine bunte Auswahl an Veranstaltungen, Begegnungen und kulturellen Höhepunkten in der gesamten ostfriesischen Region.
Schon im Januar startet der Kalender mit einem Doppel-Vortrag in Zusammenarbeit mit der Hochschule Emden/Leer zum Thema KI-Kompetenz für und mit Frauen. Wer nicht vor Ort teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, den Vortrag online zu verfolgen.
Im Mai beschäftigt sich der Kalender gemeinsam mit dem Maritimen Campus Leer mit dem wachsenden Anteil von Kapitäninnen und Offizierinnen in der Schifffahrt. Zum Internationalen Frauentag lädt das Ostfriesische Landesmuseum in Emden zu einer Führung von Frauen für Frauen ein.
Auch historische und gesellschaftliche Themen stehen auf dem Programm: Im April wird in der Gedenkstätte Tidofeld in Norden die Rolle von Frauen auf der Flucht nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet, während die Journalistin Andrea Röpke im Juni über Frauen und Mädchen in rechten und rechtsextremen Strömungen berichtet.
Die Veranstaltungen sind über die gesamte ostfriesische Halbinsel verteilt, wobei der Januar-Vortrag zusätzlich online zugänglich ist. Personen jeglichen Geschlechts sind willkommen, die Mehrzahl der Angebote ist kostenfrei.
Der Lebendige FrauenKalender 2026 liegt ab Mitte Dezember in vielen Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Volkshochschulen und Touristikbüros aus.
Weitere Informationen und aktuelle Angebote zu „FrauenLeben in Ostfriesland“ finden Interessierte unter:
🌐 www.frauenleben-ostfriesland.de
Für Auskünfte stehen die Frauen des Runden Tisches „FrauenLeben in Ostfriesland“ gerne zur Verfügung:
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Anja Zimmermann, Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde Moormerland, 04954–801207, a.zimmermann@moormerland.de
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Frauke Jelden, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Aurich, 04941–161660, fjelden@landkreis-aurich.de
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