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Baugenehmigung in Leer: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Antragprozess
Alles, was Sie über die Baugenehmigung in der Stadt Leer wissen müssen: Ein umfassender Ratgeber
Ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder renovieren möchten – in der Stadt Leer ist eine Baugenehmigung unerlässlich. Doch der Weg zur Genehmigung kann komplex erscheinen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Prozess effizient durchlaufen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
1. Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die Ihnen gestattet, bauliche Veränderungen an einem Grundstück vorzunehmen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Bauordnungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat.
2. Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
In der Stadt Leer benötigen Sie in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
- Neubauten: Wenn Sie ein neues Gebäude errichten möchten.
- Erweiterungen: Bei Erweiterungen bestehender Gebäude, wie z.B. Anbauten oder Aufstockungen.
- Änderungen: Wenn Sie wesentliche Änderungen an der Nutzung oder dem Erscheinungsbild eines Gebäudes vornehmen möchten.
- Renovierungen: Bei Renovierungsarbeiten, die die Struktur oder den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern.
Für kleinere Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige reichen. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
3. Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt
1. Planung und Vorbereitung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Pläne detailliert ausarbeiten. Dies umfasst architektonische Zeichnungen, Lagepläne und eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorabberatung beim Bauamt der Stadt Leer. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Einschränkungen oder Auflagen.
3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Leer ein. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statiknachweise
- Energiebedarfsausweis (falls erforderlich)
- Beschreibung des Vorhabens
4. Prüfung: Der Antrag wird nun vom Bauamt geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Prüfung umfasst die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, der Bebauungspläne und der Sicherheitsstandards.
5. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung oder eine Auflage zur Genehmigung. Bei Ablehnung werden Ihnen die Gründe mitgeteilt, damit Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen können.
6. Baubeginn: Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Achten Sie darauf, alle Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
4. Wichtige Hinweise und Tipps
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und dem Einholen von Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Auflagen beachten: Beachten Sie alle Auflagen und Auflagen der Genehmigung, um Probleme während der Bauphase zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des Bauamts, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
5. Kontakt zum Bauamt der Stadt Leer
Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können Sie das Bauamt der Stadt Leer direkt kontaktieren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei der Klärung offener Fragen und unterstützen Sie durch den Genehmigungsprozess.
Fazit
Der Weg zur Baugenehmigung kann anspruchsvoll sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die erforderlichen Schritte wird der Prozess erheblich erleichtert. Beachten Sie, dass der Bauantrag nur von Bauvorlageberechtigten wie Architekten, Bauträgern oder Bauingenieuren eingereicht werden darf, die alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und die nötigen Unterlagen korrekt einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Lokal
Medizinische Versorgung auf Borkum: Startschuss für innovatives Versorgungszentrum
Versorgungsanker und Inseltreff: Ein neues Herzstück für Borkum
Gute medizinische Versorgung und ein starkes soziales Miteinander dürfen keine Frage des Wohnorts sein – das gilt für das Festland ebenso wie für die niedersächsischen Inseln. Mit einem bedeutenden Meilenstein für die Lebensqualität auf Borkum gab Regionalentwicklungsministerin Melanie Walter heute den offiziellen Startschuss für das achte Regionale Versorgungszentrum (RVZ) in Niedersachsen.
Massive Unterstützung durch das Land
Der Aufbau des Projekts wird durch einen Förderbescheid in Höhe von rund 930.000 Euro ermöglicht. Damit übernimmt das Land Niedersachsen beeindruckende 95 Prozent der Gesamtkosten.
Im Gebäude des Inselkrankenhauses entsteht so ein kommunal getragenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das weit über die klassische hausärztliche Versorgung hinausgeht.
Medizin trifft auf Innovation und kurze Wege
Das neue RVZ Borkum setzt auf moderne Lösungen für inselspezifische Herausforderungen:
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Telemedizin: Innovative Konzepte ermöglichen Behandlungen vor Ort und ersparen den Bewohnern zeitintensive und beschwerliche Wege auf das Festland.
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Gebündelte Beratung: Ob Familienhebamme, sozialpsychiatrischer Dienst oder Senioren- und Integrationsbeauftragte – was bisher über die ganze Insel verteilt war, findet nun unter einem Dach statt.
Ein „Wohnzimmer“ für die Inselgemeinschaft
Neben der medizinischen Komponente wird das RVZ ein lebendiger Ort der Begegnung. Geplant sind:
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Kultur & Bewegung: Räumlichkeiten für Theateraufführungen, Vorträge und Sportkurse.
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Soziales Miteinander: Eine Gemeinschaftsküche für gemeinsames Kochen und Kaffeetrinken schafft eine attraktive Anlaufstelle für Jung und Alt.
„Wir zeigen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein konkretes Ziel unserer Politik – unabhängig davon, ob Menschen auf dem Festland oder auf einer Insel leben.“
— Melanie Walter, Regionalentwicklungsministerin
Stimmen aus der Region
Borkums Bürgermeister Jürgen Akkermann sieht in dem Projekt einen entscheidenden Baustein für die „Lebensraumentwicklung 2030+“. Das Zentrum verbessere nicht nur die Lebensqualität der Bürger, sondern schaffe durch das kommunale MVZ auch attraktive Arbeitsplätze für Allgemeinmediziner, um die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern.
Hintergrund: Was ist ein RVZ?
Ein Regionales Versorgungszentrum kombiniert ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit individuellen Angeboten der Daseinsvorsorge. Die Kommunen entscheiden selbst, was vor Ort gebraucht wird – von Physiotherapie über Tagespflege bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen.
| Status der RVZ in Niedersachsen | Standorte |
| Bereits im Betrieb | Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt |
| In Aufbau / Planung | Südheide, Gnarrenburg, Borkum |
Nach einer erfolgreichen Modellphase mit 13,5 Millionen Euro Investitionen ist die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich fest im Landeshaushalt verankert.
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Startschuss in der Nordseehalle: Die Emder Eiszeit ist eröffnet
Eis frei in Emden: Das Winter-Highlight in der Nordseehalle ist zurück!
Draußen herrscht das typische Januar-Grau, doch in der Nordseehalle Emden brennt ab sofort das Licht: Die Emder Eiszeit ist offiziell eröffnet! Während das Wetter vor der Tür noch wenig einladend ist, verwandeln 1.100 m² spiegelglattes Eis die Halle in das sportliche Epizentrum Ostfrieslands.
Es ist Zeit, die Schlittschuhe aus dem Keller zu holen und die größte überdachte, temporäre Eisbahn der Region unsicher zu machen. Ob bei rasanten Runden während der Disco On Ice, den ersten vorsichtigen Gleitversuchen der Kleinsten mit Lern-Eisbär „Fietje“ oder beim gemütlichen Klönschnack im Winterdorf – hier wird die kalte Jahreszeit zur besten Zeit des Jahres.
⛸️ Sport, Spaß & Lernen
Wer keine eigenen Schlittschuhe besitzt, kann sich vor Ort bequem ein passendes Paar leihen. Für die jüngsten Gäste stehen zudem Eisrutscher mit Doppelkufen bereit. Ein besonderes Highlight sind die Eiskunstlaufkurse (6–16 Jahre) unter der Leitung von Britta Trieschmann und Svenja Termöhlen. Hier lernen Anfänger und Fortgeschrittene in fünf Wochen alles von einfachen Figuren bis hin zu ersten kleinen Sprüngen, die zum Abschluss in einer Showeinlage präsentiert werden.
🕒 Öffnungszeiten
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Montag – Mittwoch: 14:00 – 20:00 Uhr
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Donnerstag & Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr
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Samstag: 10:00 – 23:00 Uhr
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Sonntag: 10:00 – 20:00 Uhr
💳 Eintrittspreise
| Kategorie | Preis |
| Erwachsene | 6,00 € |
| Kinder / Schüler / Studenten / Schwerbehinderte | 4,00 € |
| Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) | 18,00 € (jedes weitere Kind + 3 €) |
| Gruppen ab 8 Personen | 1,00 € Rabatt p.P. |
| Personen mit B‑Eintrag im Behindertenpass | Eintritt frei |
Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen. Lauflernhilfen können nicht vorab reserviert werden.
Location: Nordseehalle Emden
Früchteburger Weg 17–19
26721 Emden
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Lokal
Blitzeis im Kreis Leer: Verwaltung erläutert Entscheidung gegen Schulausfall
Hier ist der vollständige Artikel, der alle Details Ihrer Vorlage präzise und sinngetreu wiedergibt:
Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Da viele Eltern beim Landkreis nachfragten, warum der Unterricht trotz dieser Umstände stattfand, nimmt die Kreisverwaltung nun detailliert Stellung. Sie bittet um Verständnis dafür, dass eine rechtzeitige Anordnung eines generellen Schulausfalls bei derart kurzfristigen Wetterlagen nicht immer realisierbar ist.
Der Einsatz in der Nacht und am Morgen
Bereits in der Nacht begannen die Teams des Straßen- und Tiefbauamts mit den Vorbereitungen. Zehn Fahrzeuge waren im ersten Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Obwohl man mit Glätte gerechnet hatte, kam die tatsächliche Intensität der Entwicklung unerwartet:
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Ab 5:30 Uhr: Von Süden her (zuerst im Rheiderland, später östlich im Kreisgebiet) setzte Nieselregen ein, der innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichem Blitzeis führte.
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Reaktion: Das Straßen- und Tiefbauamt schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um das Netz aus 376 Kilometern Kreisstraßen und 250 Kilometern Radwegen zu sichern.
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6:30 Uhr: Erst zu diesem Zeitpunkt gab der Deutsche Wetterdienst eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung heraus.
Für einen generellen Schulausfall war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da sich viele Busse sowie Schülerinnen und Schüler bereits auf dem Weg befanden.
Warum kurzfristige Entscheidungen oft unmöglich sind
Extreme Witterungsverhältnisse wie Blitzeis entwickeln sich oft regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten. Wenn die Gefahr – wie am vergangenen Freitag – erst sehr spät eintritt, ist eine rechtzeitige Information nicht mehr zu gewährleisten. Eine Absage zu einem so späten Zeitpunkt würde die Sicherheit derer gefährden, die bereits unterwegs sind.
Die Eigenverantwortung der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen auch die Busunternehmen und deren Fahrer eine hohe Verantwortung. Unabhängig von einer offiziellen Anordnung entscheiden diese eigenständig, ob eine sichere Beförderung der Kinder noch möglich ist. Während der Betrieb am Freitagmorgen zunächst anlief, mussten mit zunehmender Glätte viele Busverbindungen im Verlauf eingestellt werden.
Das Letztentscheidungsrecht der Eltern
Der Landkreis Leer weist ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Schulweg immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt:
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Erscheint der Schulweg aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Straßen zu gefährlich, dürfen Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen.
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Kinder können bei akuter Wetterverschlechterung auch im Laufe des Vormittags vorzeitig abgeholt werden.
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Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat.
Die Kreisverwaltung betont abschließend, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat, die Einschätzung der Lage vor Ort jedoch in extremen Kurzfrist-Szenarien individuell durch die Eltern erfolgen muss.
Facebookseite Wir Leeraner — die Leeraner Facebookseite für den Landkreis Leer
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