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Baumpflege im Evenburg-Park – Sicherheit geht vor!
Baumpflegearbeiten rund um das Schloss Evenburg – Absperrungen sind zu beachten

Evenburgallee
Ab dem 18. Februar werden im Park der Evenburg und in den Alleen der Evenburg umfassende Baumpflegearbeiten durchgeführt. Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Arbeiten Absperrungen eingerichtet werden. Diese sind zwingend zu beachten.
Wie bereits in den Vorjahren liegt der Fokus der Arbeiten auf der Entfernung von Totholz. Da es sich hierbei um eine unsichtbare Maßnahme handelt, wird das Erscheinungsbild des Parks nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus müssen zwei Bergahorne aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Aufgrund von Erkrankungen und ihrer zunehmenden Schieflage stellen sie eine Gefahr dar und können nicht mehr standsicher erhalten werden.
Der Landkreis Leer bittet um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen und appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, die Absperrungen zu respektieren, um die Sicherheit zu gewährleisten und einen reibungslosen Arbeitsablauf zu ermöglichen.
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Kurzfristige Umleitung der Buslinie 652 am 1. und 2. April
Orientierung für Fahrgäste: Im Hintergrund ist die Ersatzhaltestelle in der Heisfelder Straße zu erkennen, von der aus der Fußgängerweg direkt zur Ringstraße führt. Foto: Jost Steinbeck @LeserECHO
Buslinie 652: Umleitung und Haltestellenausfall am 1. und 2. April
LEER. Fahrgäste der Buslinie 652 müssen sich in der kommenden Woche auf kurzfristige Änderungen im Streckenverlauf einstellen. Aufgrund einer Sperrung im Logaer Weg, auf Höhe der Hausnummer 2a, kann die gewohnte Route am Mittwoch, dem 1. April, und Donnerstag, dem 2. April 2026, nicht vollständig befahren werden.
Haltestelle Ringstraße entfällt
Durch die notwendige verkehrsbehördliche Maßnahme entfällt an beiden Tagen die Haltestelle Ringstraße. Die Busse werden großräumig umgeleitet, um den gesperrten Bereich zu umfahren.
Ersatzhalt in der Heisfelder Straße
Damit die Anbindung für die Fahrgäste weiterhin gewährleistet bleibt, wird für den Zeitraum der Sperrung eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese befindet sich in der Heisfelder Str. 187. Von dort aus ist die Ringstraße über einen kurzen Fußweg problemlos zu erreichen.
Ab Freitag, dem 3. April, soll die Linie 652 nach aktuellem Planungsstand wieder ihren regulären Linienweg aufnehmen und die Haltestelle Ringstraße wie gewohnt bedienen.
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Vollsperrung des Ostfriesland-Wanderwegs für umfangreiche Sanierungsarbeiten
Vollsperrung am Ostfriesland-Wanderweg: Neue Wegedecke in acht Abschnitten
Radfahrer und Fußgänger in der Region müssen sich im April auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde mitteilt, wird entlang des gesamten Verlaufs des Ostfriesland-Wanderwegs eine neue Wegedecke verlegt. Aufgrund der notwendigen Asphaltierungsarbeiten ist eine abschnittsweise Vollsperrung im Zeitraum vom 07.04.2026 bis zum 30.04.2026 unumgänglich.
Bauausführung in acht Etappen
Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in insgesamt acht Bauabschnitte unterteilt. Für jeden Abschnitt sind grundsätzlich bis zu drei Tage eingeplant, wobei witterungsbedingte Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können.
Die geplanten Umleitungsstrecken im Überblick:
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1. Abschnitt: Zwischen Logaer Weg und Böcklingweg (Umleitung über Zeppelinstraße).
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2. Abschnitt: Zwischen Böcklingweg und Eichendorffstraße (Umleitung über Verbindungsweg).
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3. Abschnitt: Zwischen Eichendorffstraße und Weidenweg (Umleitung über Auf den Truben, Marderweg, Weidenweg).
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4. Abschnitt: Zwischen Weidenweg und Mittelweg (Umleitung über Weidenweg, Logaer Weg, Horstweg, Mittelweg).
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5. Abschnitt: Zwischen Mittelweg und Einmündung Fettpottsweg/An der Kleinbahn (Umleitung über Fettpottsweg).
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6. Abschnitt: Zwischen Einmündung Fettpottsweg/An der Kleinbahn und Weizenweg (Umleitung über An der Kleinbahn).
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7. Abschnitt: Zwischen Weizenweg und Feldstraße (Umleitung über Weizenweg, Logabirumer Straße, Feldstraße).
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8. Abschnitt: Zwischen Feldstraße und Oldenburger Straße (B436) (Umleitung über Feldstraße, Logabirumer Str., Oldenburger Straße).
Hinweise für den Verkehr
Die jeweiligen Umleitungen werden vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Radfahrer werden gebeten, die Baustellenbereiche großräumig zu umfahren, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Sicherheitstipps für ein sicheres „Paaskefüür“ in Ostfriesland
Damit das „Paaskefüür“ ohne Zwischenfälle gefeiert werden kann, erinnern Feuerwehr und Brandkasse an die wichtigen Sicherheitsregeln und den Schutz von Mensch und Tier. Foto: Tatjana Duden, Feuerwehr Wittmund
Paaskefüür – ein alter Brauch: Feuerwehr und Brandkasse raten zur Vorsicht und Rücksichtnahme
Das Osterfest steht vor der Tür und mit ihm eine der tief verwurzelten Traditionen in Ostfriesland: das „Paaskefüür“. In vielen Orten ist der Strauchschnitt und das Gehölz für die genehmigten Osterfeuer bereits gesammelt. Damit der lang ersehnte Ostersamstag für alle Beteiligten ein schönes und sicheres Erlebnis bleibt, haben die Feuerwehr und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps veröffentlicht.
Was darf verbrannt werden?
Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit und den Umweltschutz ist die Wahl des Brennmaterials. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Stoffe. Dazu zählen insbesondere Sträucher, Reisig und Äste. Streng untersagt ist die Entsorgung von Abfällen im Osterfeuer. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle haben im Feuer nichts zu suchen und stellen eine erhebliche Umweltbelastung dar.
Auch beim Entzünden ist Vorsicht geboten: Als Hilfsmittel eignet sich trockenes Stroh hervorragend. Der Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus ist verboten, da hierbei eine unvorhersehbare Gefahr durch Verpuffungen besteht.
Sicherheitsabstände sind zwingend erforderlich
Bei einer maximalen Menge des brennbaren Materials von 150 m³ besteht für die Umgebung keine besondere Brandgefahr, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Diese sind wie folgt festgelegt:
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Mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden, die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und eine harte Bedachung (z. B. Dachziegel) aufweisen.
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Mindestens 100 m Abstand zu allen sonstigen Objekten. Hierzu zählen Gebäude aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung (z. B. Reetdächer) sowie Fahrzeuge jeglicher Art.
Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Gefahrenanlagen wie Wäldern, Mooren, Wallhecken, Campingplätzen oder Energieversorgungsanlagen geboten. Bei größeren Mengen Brennmaterial oder Unsicherheiten bezüglich der Abstände wird geraten, Rücksprache mit den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen zu halten.
Tierschutz durch Umschichten
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Schutz von Kleintieren. Aufgeschichtete Holzhaufen dienen vielen Tieren als Unterschlupf. Daher sollte das Brennmaterial erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet wird, final aufgeschichtet oder zumindest gründlich umgeschichtet werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es Tieren, die dort Zuflucht gesucht haben, rechtzeitig zu flüchten.
Aufsicht und Löschmittel
Während des gesamten Abbrennens muss das Osterfeuer stetig von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Es ist sicherzustellen, dass Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sind.
Zudem sollten einfache Löschmittel für den Ernstfall bereitgehalten werden. Hierzu eignen sich ein angeschlossener Gartenschlauch oder Schaufeln, um Sand zum Ersticken kleinerer Brandherde aufzuwerfen. Sollte ein Feuer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen außer Kontrolle geraten, muss umgehend der Notruf 112 gewählt werden.
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