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Briefwahl im Landkreis Leer: Der Versand der Wahlunterlagen hat begonnen
Der Versand von Briefwahlunterlagen hat begonnen – Landkreis Leer zählt alle Briefwahlstimmen im Wahlkreis 25 Unterems aus
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl hat am 23. Februar 2025 im Landkreis Leer begonnen. Alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Wahlkreis 25 Unterems – der den Landkreis Leer sowie das nördliche Emsland umfasst – haben die Stimmzettel an die wahlberechtigten Bürger verschickt. Die Wahlleitung für diesen Wahlkreis liegt beim Landkreis Leer, der somit auch für die Auszählung der Briefwahlstimmen verantwortlich ist.
In den nächsten zwei Wochen werden große Mengen an Wahlbriefumschlägen beim Landkreis Leer erwartet. Die Wahlbriefe, die in den verschiedenen Gemeinden eingegangen sind, werden im Landratsamt gesammelt, gezählt und nach den jeweiligen Gemeinden sortiert. Wichtig zu wissen: Alle Wahlbriefe werden bis zum Wahltag ungeöffnet aufbewahrt und sind unter Verschluss, um die Sicherheit und Integrität des Wahlprozesses zu gewährleisten.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, haben noch bis zum 21. Februar um 15 Uhr Zeit, ihre Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zu beantragen. Eine Besonderheit für diejenigen, die ihre Unterlagen persönlich abholen: Sie können direkt vor Ort ihre Briefwahl durchführen und den verschlossenen Wahlbrief sofort wieder abgeben. Die Wahlbriefe werden anschließend von den zuständigen Verwaltungen regelmäßig an den Landkreis weitergeleitet.
Für alle diejenigen, die ihre Wahlbriefe per Post verschicken, gilt: Achten Sie darauf, den Wahlbrief rechtzeitig zu verschicken, damit dieser noch vor dem Wahltag beim Landkreis ankommt. Die Deutsche Post empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Tage vor der Wahl abzusenden oder ihn in einer Postfiliale abzugeben. Der Versand der Wahlunterlagen ist selbstverständlich kostenlos.
Die genaue Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt nach dem Wahltag und wird sichergestellt, dass jede Stimme aus dem Wahlkreis 25 Unterems korrekt berücksichtigt wird.
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Lokal
Westoverledingen: Neue Regelung für Besuche bei Seniorengeburtstagen vereinbart
Das Gruppenbild der Westoverledinger Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher: Stehend von links Florian Tautrich, Heinz Wiemers, Bärbel Bleicher-Dust, Johann Gerdes, Beene Oldigs, Petra Rosenboom, Lars Reinders, Marco Smid und Jan Uwe Kromminga. Sitzend von links Jakob Beißel-Kayser, Jutta Leuer, Gerhard Wiechers und Martin Bron. Es fehlen Karl-Heinz Jesionek und Thomas Spekker.
Ehrenamt im Wandel: Neue Akzente bei den Seniorenbesuchen in Westoverledingen
Westoverledingen. Es ist ein fester Termin im Kalender der Gemeinde Westoverledingen: Zu Beginn des Jahres kamen die Ortsbürgermeister sowie die Ortsvorsteher der zwölf Ortschaften mit den Fachbereichsleitern der Verwaltung zum traditionellen Jahresgespräch zusammen. Das Treffen dient nicht nur dem fachlichen Austausch, sondern ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement vor Ort.
Im Fokus der diesjährigen Zusammenkunft stand eine praktische Neuregelung, die den veränderten demografischen Gegebenheiten Rechnung trägt: Die Gestaltung der Besuche bei Seniorengeburtstagen. Da die Anzahl der Jubilare in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist, stellt die persönliche Gratulation – insbesondere in den größeren Ortschaften – eine zunehmende zeitliche Herausforderung für die ehrenamtlichen Vertreter dar.
Klare Struktur für persönliche Gratulationen
Um den zeitlichen Aufwand in einem leistbaren Rahmen zu halten und dennoch die persönliche Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern zu wahren, wurde eine neue Vereinbarung getroffen. Zukünftig konzentrieren sich die persönlichen Besuche auf die besonderen Meilensteine im hohen Alter.
Konkret bedeutet dies, dass Gratulationen durch die Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher zum 80., 85. und 90. Geburtstag stattfinden. Ab dem 90. Lebensjahr wird der Besuch dann wieder jährlich zur Tradition. Die bisher üblichen Besuche in den Zwischenjahren (zwischen dem 85. und dem 90. Geburtstag) entfallen künftig. Damit schafft die Gemeinde eine einheitliche und verlässliche Regelung für alle Ortsteile.
Dank für engagierte Arbeit vor Ort
Neben dieser organisatorischen Neuerung nutzte die Verwaltung die Gelegenheit, sich persönlich bei den Vertretern der zwölf Ortschaften zu bedanken. Die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher fungieren als wichtiges Bindeglied zwischen der Bevölkerung und dem Rathaus und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum dörflichen Zusammenhalt.
Das Treffen bot zudem Raum, weitere aktuelle Themen der kommunalen Arbeit zu besprechen und den direkten Draht zwischen Ehrenamt und Fachverwaltung zu stärken. Trotz der Abwesenheit von Karl-Heinz Jesionek und Thomas Spekker war die Runde fast vollständig vertreten, um die Weichen für die ehrenamtliche Arbeit im laufenden Jahr zu stellen.
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Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html


























