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Briefwahl im Landkreis Leer: Der Versand der Wahlunterlagen hat begonnen
Der Versand von Briefwahlunterlagen hat begonnen – Landkreis Leer zählt alle Briefwahlstimmen im Wahlkreis 25 Unterems aus
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl hat am 23. Februar 2025 im Landkreis Leer begonnen. Alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Wahlkreis 25 Unterems – der den Landkreis Leer sowie das nördliche Emsland umfasst – haben die Stimmzettel an die wahlberechtigten Bürger verschickt. Die Wahlleitung für diesen Wahlkreis liegt beim Landkreis Leer, der somit auch für die Auszählung der Briefwahlstimmen verantwortlich ist.
In den nächsten zwei Wochen werden große Mengen an Wahlbriefumschlägen beim Landkreis Leer erwartet. Die Wahlbriefe, die in den verschiedenen Gemeinden eingegangen sind, werden im Landratsamt gesammelt, gezählt und nach den jeweiligen Gemeinden sortiert. Wichtig zu wissen: Alle Wahlbriefe werden bis zum Wahltag ungeöffnet aufbewahrt und sind unter Verschluss, um die Sicherheit und Integrität des Wahlprozesses zu gewährleisten.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, haben noch bis zum 21. Februar um 15 Uhr Zeit, ihre Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zu beantragen. Eine Besonderheit für diejenigen, die ihre Unterlagen persönlich abholen: Sie können direkt vor Ort ihre Briefwahl durchführen und den verschlossenen Wahlbrief sofort wieder abgeben. Die Wahlbriefe werden anschließend von den zuständigen Verwaltungen regelmäßig an den Landkreis weitergeleitet.
Für alle diejenigen, die ihre Wahlbriefe per Post verschicken, gilt: Achten Sie darauf, den Wahlbrief rechtzeitig zu verschicken, damit dieser noch vor dem Wahltag beim Landkreis ankommt. Die Deutsche Post empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Tage vor der Wahl abzusenden oder ihn in einer Postfiliale abzugeben. Der Versand der Wahlunterlagen ist selbstverständlich kostenlos.
Die genaue Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt nach dem Wahltag und wird sichergestellt, dass jede Stimme aus dem Wahlkreis 25 Unterems korrekt berücksichtigt wird.
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Lokal
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
Warmer Geldregen statt kalter Flocken: Finanzspritze für das Zollhaus — Das Foto zeigt das Zollhaus noch tief im Winterschlaf unter einer Schneedecke – doch während die weiße Pracht inzwischen längst geschmolzen ist, wird es für den Kulturverein jetzt erst richtig heiß: Ein satter Zuschuss vom Land sorgt dafür, dass die kulturelle Arbeit in Leer auch ohne Frostschutz bestens gedeiht. Ingo Tonsor @LeserECHO
Finanzspritze für die Kultur: Zollhaus Leer und Bürgerhaus Jemgum erhalten Landesförderung
LEER/JEMGUM – Große Freude in der regionalen Kulturszene: Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum mit erheblichen finanziellen Mitteln. Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) mitteilt, fließen die Gelder aus dem Programm zur Förderung der Soziokultur in den Landkreis.
Das Zollhaus in Leer darf sich über eine Strukturförderung in Höhe von 38.696 Euro freuen. Zusätzlich erhält der Verein 10.892,96 Euro für ein innovatives Projekt: den Aufbau eines offenen Podcast-Studios. Auch das Bürgerhaus Jemgum geht nicht leer aus und erhält einen Zuschuss von 8.812 Euro. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Ehrenamtliche entlastet und die Professionalität der Kulturarbeit vor Ort gestärkt werden.
Wichtiger Impuls für den ländlichen Raum
„Das Zollhaus Leer und das Bürgerhaus Jemgum bringen die Menschen zusammen und fördern die Kultur auf allen Ebenen“, betont Nico Bloem. Dies sei für den ländlichen Raum von unschätzbarem Wert. Die finanzielle Unterstützung sei eine verdiente Anerkennung für das enorme ehrenamtliche Engagement in beiden Einrichtungen.
Beratung für weitere Vereine möglich
Für andere Kulturvereine gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Anträge auf Projekt- und Strukturförderung können weiterhin beim Landesverband Soziokultur gestellt werden. Die nächsten Stichtage sind der 30. April 2026 für das zweite Halbjahr 2026 sowie der 15. Oktober 2026 für das Jahr 2027. Zur Unterstützung bei der Antragstellung stehen Regionalberater des Landesverbands bereit.
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Pflegeberatung vor Ort: Kostenlose Hilfe im Februar im gesamten Landkreis
Unterstützung im Alltag: Senioren- und Pflegestützpunkt berät im Februar vor Ort
LANDKREIS LEER – Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet sein Serviceangebot aus. Um Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte optimal zu unterstützen, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales im Februar zahlreiche Beratungstermine direkt in den Gemeinden an. Das Angebot ist vollkommen kostenfrei, neutral und trägerunabhängig.
Die Organisation des Alltags bei eintretender Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Hier setzt der Senioren- und Pflegestützpunkt als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle an. Er informiert nicht nur über die Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen, sondern gibt auch wertvolle Tipps zu pflegegerechten Wohnformen und Hilfsmitteln.
Umfassende Hilfe bei Anträgen und Begutachtung
Die Fachkräfte des SPN unterstützen Ratsuchende aktiv bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Ein besonderer Service ist die Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK), um die Einstufung in einen Pflegegrad sicherzustellen. Neben der Beratung in den Rathäusern und Außenstellen sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich, um die individuelle Lebenssituation vor Ort zu analysieren.
AnzeigeEhrenamt und Alltagsbegleitung
Ein weiterer Pfeiler des Stützpunktes ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Im Rahmen der Seniorenbegleitung (DUO) werden Menschen zusammengebracht: Solche, die Hilfe benötigen, und jene, die ihre Zeit und Unterstützung schenken möchten.
Die Beratungstermine im Februar 2026:
Immer Dienstags (10:00 – 12:00 Uhr):
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Rhauderfehn: 1. Dienstag (Treffpunkt Anleger)
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Uplengen: 2. Dienstag (Upkamer)
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Ostrhauderfehn: 3. Dienstag (Rathaus)
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Jümme: 4. Dienstag (Rathaus)
Immer Donnerstags:
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Bunde: 1. Donnerstag (09:00 – 10:30 Uhr, Familienzentrum)
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Weener: 1. Donnerstag (11:00 – 12:30 Uhr, Rathaus)
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Moormerland: 2. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Café Klönsnack)
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Jemgum: 3. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
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Westoverledingen: 3. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
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Hesel: 4. Donnerstag (10:00 – 12:00 Uhr, Rathaus)
Facebookseite @Wir Leeraner
Beitragsbild: KI
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Wohnungsnot in Ostfriesland: Leer und Borkum behalten Sonderrechte!
Wohnungsmarkt unter Druck: Leer und Borkum behalten Sonderrechte für mehr Wohnraum
LEER / BORKUM / HANNOVER – Der Wohnungsmarkt in Ostfriesland, insbesondere in den beliebten Gemeinden wie der Stadt Leer und der Insel Borkum, bleibt angespannt. Eine aktuelle Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung gibt den Kommunen im Landkreis Leer nun weiterhin wichtige Instrumente an die Hand, um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken und Bauland zu mobilisieren.
Die Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf einer neuen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt freigegeben. Diese Verordnung sichert Leer, Borkum und 55 weiteren Kommunen in Niedersachsen zu, dass sie auch in den nächsten Jahren besondere baurechtliche Regelungen zugunsten des Wohnungsbaus anwenden können. Die bisherige Bestimmung wäre Ende 2026 ausgelaufen, wird aber nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Wichtige Werkzeuge für Leer und Borkum
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum – beides Kommunen im Landkreis Leer – bedeutet dies, dass sie weiterhin auf bewährte Instrumente zur Schaffung von Wohnraum zurückgreifen können:
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Erweitertes Baugebot: Auf Grundstücken mit ungenutztem Wohnungsbaupotenzial können die Kommunen die Bebauung mit einer oder mehreren Wohneinheiten anordnen. Dies soll Bodenspekulationen unterlaufen und die Schließung von Baulücken vorantreiben.
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Kommunales Vorkaufsrecht: Die Stadt Leer und die Insel Borkum haben ein erweitertes Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Dies erleichtert es ihnen, Bauland zu sichern und gezielt für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu entwickeln, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Bauminister Grant Hendrik Tonne unterstreicht die Notwendigkeit dieser Regelungen: „Für die Landesregierung ist es unglaublich wichtig, dass den betroffenen Kommunen alle Handlungsmöglichkeiten offenstehen, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Mehr Wohnungsangebote sind die Voraussetzung dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und auch Menschen mit niedrigerem Einkommen in ihren angestammten Quartieren wohnen bleiben können.“
Leer und Borkum in einer Reihe mit prominenten Kommunen
Dass sowohl die Stadt Leer als auch die Insel Borkum auf der Liste der 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt stehen, verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich diese Gemeinden gegenübersehen. Sie stehen damit in einer Reihe mit Großstädten wie Hannover und Oldenburg, aber auch weiteren attraktiven Inseln wie Norderney und Juist.
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung werden die kommunalen Spitzenverbände sowie die betroffenen Kommunen, darunter auch Leer und Borkum, die Gelegenheit erhalten, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
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