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CDU — Landtagskandidat in besucht das Krankenhaus Rheiderland
Freuen sich über den regen Austausch (v. l. n. r.) : Jakobus Baumann (Vorsitzender des Allgemeinen Krankenhausvereins), Meike Lübbers (Vorsitzende Junge Union Leer), Hildegard Hinderks (Vorsitzende CDU — Stadtverband Weener), Dr. Markus Dornbach (Chefarzt der Klinik für Innere Medizin im Krankenhaus Rheiderland), Silke Kuhlemann (CDU — Landtagskandidatin), Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektor in der Klinikum Leer gGmbH), Dr. Klaus Kayser (Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie) und Holger Glienke ( Geschäftsführer der Klinikum Leer gGmbH)
CDU — Landtagskandidat in besucht das Krankenhaus Rheiderland
Silke Kuhlemann, CDU — Landtagskandidat in, besuchte gemeinsam mit Hildegard Hinderks, Vorsitzende des CDU — Stadtverbandes Weener , und Meike Lübbers, Vorsitzende Junge Union Leer, das Krankenhaus Rheiderland . In einem Termin mit der Krankenhausleitung, dem Vorsitzenden des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland sowie den Chefärzten der Klinik für Innere Medizin und Gefäßchirurgie , konnte sich Kuhlemann einen guten Über- blick über die aktuelle Situation des Krankenhaus Rheiderlands verschaffen. Ausgetauscht wurde sich neben den derzeitigen erheblichen Preissteigerungen über weitere aktuelle Krankenhausthemen und über das besondere Leistungsangebot des Krankenhauses Rheiderland.
„ Der Trend zur Konzentration von kleineren Kliniken, hin zu größeren Einheiten wird sich fortsetzen, in Verbindung mit der Schließung vieler kleiner Grundversorgungskrankenhäuser. Kleine Grundversorger werden nur bestehen, wenn es die geografische Lage bedingt, ansonsten werden kleine Kliniken den Weg weiter in die Spezialisierung beschreiten, hin zu Fachkliniken. Diesen Weg sind wir auch für das Rheiderland Krankenhaus in Weener gegangen. “, so Geschäftsführer Holger Glienke.
Das Krankenhaus Rheiderland ist mit seinen Spezialisierungen – dem Qualifizierten Entzug und der Gefäßchirurgie , welche der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Dr. Markus Dornbach und der Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie Dr. Klaus Kayser im Gespräch vorstellten, sehr gut aufgestellt.
Pflegedirektorin Heike Kliegelhöfer berichtete zum Thema Fachkräftemangel in der Pflege: „ In der Klinikum Leer gGmbH legen wir großen Wert darauf, unseren Mitarbeitern positive Anreize zu bieten. Dazu gehören beispielsweise flexible Arbeitszeiten, ein attraktives Arbeitsumfeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Maßnahmen der Personalentwicklung. Zudem bilden wir unsere Mitarbeiter im Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer seit Jahrzehnten selbst aus, so dass wir nach der Ausbildung Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis übernehmen könne n. Auch hier haben wir bereits reagiert und die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Pflegeberufe in den letzten Jahren erhöht — auch im Zuge der neuen generalistischen Pflegeausbildung.“
Zur Gewinnung und Begeisterung medizinischer Nachwuchskräfte kooperiert die Klinikum Leer gGmbH bereits seit 1982 mit dem Akademischen Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Seit letztem Jahr ist der Universitätsmedizin Neumarkt a . M. Campus Hamburg (UMCH) ebenso Kooperationspartner der Klinikum Leer gGmbH . „ Durch zu geringe Studienplatz- Medieninformation zahlen in Deutschland und eine höhere Altersstruktur der bestehenden Ärzteschaft, sowohl im Krankenhaus, als auch im niedergelassenen Bereich, ist die Gewinnung von Nachwuchskräften entscheidend.“, weiß Glienke.
Abschließend berichtete Jakobus Baumann, Vorsitzender des Allgemeinen Krankenhausvereins, über die Arbeit und das Engagement der Mitglieder des Krankenhausvereins und betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Klinikum Leer: „Wir freuen uns über die in der Vergangenheit getätigten sowie die geplanten Investitionen für das Krankenhaus Rheiderland, die sich bis Ende 2024 dann in Summe auf 18,5 Mio. Euro belaufen.“ Kuhlemann , Hinderks und Lübbers bekennen sich für das Krankenhaus Rheiderland und unterstrichen die tolle familiäre Atmosphäre .
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Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Landrat Matthias Groote überreichte Peter Kuiper seine Ernennungsurkunde zum Bezirksschornsteinfeger für Holthusen. Wilfried Groen geht in den Ruhestand.
Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Ernennung für sieben Jahre – Landrat Matthias Groote überreicht Urkunde
Holthusen – Peter Kuiper ist zum neuen Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Holthusen ernannt worden. Die Ernennung gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ernennungsurkunde überreichte ihm jetzt Landrat Matthias Groote. Damit übernimmt Kuiper künftig die Verantwortung für den Kehrbezirk Holthusen und tritt die Nachfolge von Wilfried Groen an.
Groen war zuvor als Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk zuständig und wurde inzwischen in den Ruhestand versetzt. Mit der Ernennung von Peter Kuiper ist die Nachfolge nun geregelt.
Als Bezirksschornsteinfegermeister übernimmt Kuiper künftig die entsprechenden Aufgaben im Kehrbezirk Holthusen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.
Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde ist der Wechsel im Kehrbezirk damit offiziell vollzogen.
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Küstenschutz in Niedersachsen: Nico Bloem fordert sichere Deiche für kommende Generationen
Nico Bloem bei seiner Rede zum Küstenschutz im Niedersächsischen Landtag.
Küstenschutz in Niedersachsen: Nico Bloem fordert sichere Deiche für kommende Generationen
Hannover/Ostfriesland – Die Bedeutung des Hochwasser- und Küstenschutzes für Niedersachsen hat der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem bei seiner Rede im jüngsten Plenum des Niedersächsischen Landtags hervorgehoben. Anlass war eine Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Unter dem Leitgedanken „Sichere Deiche für Generationen“ machte Bloem deutlich, dass der Küstenschutz langfristig gedacht werden müsse. „Wir wollen Deiche nicht nur für die nächste Sturmflut, sondern für ganze Generationen bauen“, erklärte der Landtagsabgeordnete aus Weener.
124 Millionen Euro für Hochwasser- und Küstenschutz
Die bisherige Bilanz der Landesregierung beim Hochwasser- und Küstenschutz könne sich nach Einschätzung Bloems sehen lassen. Er verwies auf zahlreiche bereits laufende sowie geplante Maßnahmen. Auch die Generalpläne Küstenschutz sowie Siel- und Schöpfwerke stünden kurz vor dem Abschluss.
Insgesamt werden den Angaben zufolge in diesem Jahr 124 Millionen Euro in den Hochwasser- und Küstenschutz investiert. Gleichzeitig laufen 280 Maßnahmen. Damit soll die Sicherheit vor Sturmfluten und Hochwasser langfristig weiter verbessert werden.
Gerade für die niedersächsische Küstenregion und Ostfriesland hat der Schutz der Deiche eine besondere Bedeutung. Sturmfluten können erhebliche Gefahren für Menschen, Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft mit sich bringen. Entsprechend wichtig sind dauerhaft leistungsfähige Deiche, Sielanlagen und Schöpfwerke.
Genehmigungsverfahren dürfen den Küstenschutz nicht ausbremsen
Trotz der bereits laufenden Projekte sieht Bloem weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. „Sturmfluten warten nicht darauf, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert“, sagte der SPD-Politiker.
Aus seiner Sicht kommt es deshalb darauf an, die Arbeit der Deich- und Sielachten zu unterstützen. Bloem bezeichnete die dort tätigen Menschen als „Kenner und Könner“ und bedankte sich ausdrücklich für deren Engagement.
Die Aufgabe der Landesregierung und der Landespolitik sei es, diesen Fachleuten bei ihrer wichtigen Arbeit zur Seite zu stehen. Gerade beim Küstenschutz seien langfristige Planung, praktische Erfahrung und eine verlässliche Umsetzung der notwendigen Maßnahmen entscheidend.
Sedimentmanagement soll Schlick für den Deichbau nutzbar machen
Als konkretes Beispiel für einen zukünftigen Lösungsansatz nannte Bloem das geplante Sedimentmanagement. Dabei soll der in großen Mengen vorhandene Schlick gezielt genutzt werden. Der Schlick soll zu Klei für den Deichbau reifen und damit künftig für den Küstenschutz eingesetzt werden können.
Bloem sieht darin einen Ansatz, bei dem aus einer bestehenden Herausforderung ein nutzbarer Baustoff für den Küstenschutz entsteht. „Aus Problemen schaffen wir Lösungen – das ist Zukunft“, erklärte der Landtagsabgeordnete.
Damit verbindet sich die Frage nach einem nachhaltigen Umgang mit den anfallenden Sedimenten unmittelbar mit der langfristigen Sicherung der niedersächsischen Deiche. Für die Küstenregion könnte ein solches Sedimentmanagement künftig eine wichtige Rolle bei der Umsetzung weiterer Küstenschutzmaßnahmen spielen.
Küstenschutz als Aufgabe für kommende Generationen
Mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte steht für Bloem fest: Der niedersächsische Küstenschutz muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Investitionen, geplante Maßnahmen, moderne Konzepte und die Arbeit der Deich- und Sielachten sollen dazu beitragen, die Schutzanlagen dauerhaft auf einem hohen Sicherheitsniveau zu halten.
Die Botschaft des SPD-Landtagsabgeordneten aus Weener: Deiche sollen nicht nur kurzfristig für die nächste Sturmflut gerüstet sein, sondern langfristig Sicherheit für ganze Generationen bieten.
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Künstliche Intelligenz sorgt für mehr Klagen: Sozialgerichte in Niedersachsen verzeichnen deutlichen Anstieg
Foto: Das Amtsgericht in Leer – im Zusammenhang mit dem bundesweiten Anstieg gerichtlicher Verfahren zeigt sich auch, welche Herausforderungen der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Klagen und Anträgen für die Justiz mit sich bringen kann.
KI sorgt für deutlich mehr Klagen und Eilanträge an Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen
Deutlich mehr Verfahren an den Sozialgerichten: Seit Beginn des Jahres 2026 verzeichnen die acht niedersächsischen Sozialgerichte, das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen erheblichen Anstieg der Verfahrenseingänge. Nach Einschätzung der Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, ist dieser Anstieg überwiegend auf den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zurückzuführen.
Besonders deutlich fällt die Entwicklung bei den niedersächsischen Sozialgerichten aus. Bereits im ersten Halbjahr 2026 gingen dort mehr als doppelt so viele Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Zahl stieg von 1.495 Anträgen im ersten Halbjahr 2025 auf 3.083 Anträge im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent.
Auch bei den Klagen ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Hier erhöhte sich die Zahl von 11.685 im ersten Halbjahr 2025 auf 14.120 im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einem Plus von rund 21 Prozent.
Sozialgericht Bremen verzeichnet ebenfalls deutlichen Anstieg
Auch das Sozialgericht Bremen ist von der Entwicklung betroffen. Dort stiegen die Verfahrenseingänge insgesamt um rund 48 Prozent.
Die Entwicklung setzt sich auch im weiteren Jahresverlauf fort. Bis zum 31. August 2026 hatten die Eingänge an den niedersächsischen Sozialgerichten bereits 80 Prozent der gesamten Eingänge des Jahres 2025 erreicht. Beim Sozialgericht Bremen war die Zahl der Eingänge zu diesem Zeitpunkt bereits höher als im gesamten Vorjahr.
Besonders viele Verfahren bei existenzsichernden Leistungen
Vom Anstieg betroffen sind nach Angaben des Landessozialgerichts verschiedene sozialrechtliche Bereiche. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung neben dem Krankenversicherungsrecht in Rechtsgebieten, in denen es um existenzsichernde Leistungen geht.
Dazu gehören unter anderem Verfahren zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zum Arbeitslosengeld sowie zur Sozial- und Eingliederungshilfe.
Auch beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen setzt sich die Entwicklung fort. Das Gericht ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte zuständig.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 stiegen die Eingänge dort insgesamt um 16 Prozent. Besonders stark ist die Entwicklung bei den in Celle für die Grundsicherung zuständigen Senaten. Dort wurden rund 30 Prozent mehr Eingänge als im entsprechenden Vorjahreszeitraum registriert.
Auch die Zahlen bis Ende August verdeutlichen die Entwicklung: Zum 31. August 2026 waren beim Landessozialgericht bereits 76 Prozent der Eingänge des gesamten Jahres 2025 erreicht. Bei den Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes lag der Anteil zu diesem Zeitpunkt sogar bereits bei 115 Prozent der Eingänge des gesamten Vorjahres.
Sozialgerichtlicher Rechtsschutz wird durch KI leichter zugänglich
Die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, führt den starken Anstieg der Verfahrenseingänge überwiegend auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurück.
KI-Anwendungen würden nach ihren Erfahrungen häufig dazu raten, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ermöglichten die Programme Antragstellern und Klägern, ihre Anliegen ohne größeren Aufwand und mit einem vergleichsweise geringen Kostenrisiko bei den Gerichten einzureichen.
Dieser niedrigschwellige Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz sei grundsätzlich begrüßenswert, erklärt Huss. Allerdings führe er nicht automatisch zu einer zielorientierten Förderung der gerichtlichen Verfahren, sondern teilweise zu einem höheren Bearbeitungsaufwand bei den Gerichten.
KI-Schreiben häufig umfangreich, aber wenig auf den Einzelfall bezogen
Ein Problem sieht das Landessozialgericht insbesondere in der Art der mithilfe von KI erstellten Schreiben. Diese seien häufig sehr umfangreich und enthielten zahlreiche allgemeine rechtliche Ausführungen.
Nach Einschätzung von Lioba Huss bestehe allerdings oftmals nur ein geringer oder gar kein konkreter Bezug zum jeweiligen Einzelfall der Antragsteller oder Kläger. Gerade dieser individuelle Bezug sei bei sozialrechtlichen Verfahren jedoch von großer Bedeutung – beispielsweise bei der Berechnung existenzsichernder Leistungen.
Hinzu komme, dass KI-Anwendungen teilweise Gerichtsentscheidungen zitieren würden, die entweder gar nicht existierten oder keinen erkennbaren Bezug zum jeweiligen Verfahren hätten.
Mehr Eilverfahren können auch Hauptsacheverfahren verzögern
Besondere Auswirkungen hat der starke Anstieg nach Angaben des Landessozialgerichts bei den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Fälle müssen aufgrund ihrer Dringlichkeit vorrangig bearbeitet werden.
Die hohen Eingangszahlen in diesen Verfahren führen nach Einschätzung des Gerichts dazu, dass sich die Laufzeiten der gerichtlichen Hauptsacheverfahren verlängern können.
Sollte sich der Trend beim Einsatz von KI und den dadurch steigenden Verfahrenseingängen dauerhaft fortsetzen, könnte dies nach Einschätzung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auch Auswirkungen auf die Personalausstattung der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit haben.
Die Entwicklung zeigt damit einen neuen Aspekt des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich: KI erleichtert den Zugang zu rechtlichen Informationen und kann die Erstellung von Schriftsätzen vereinfachen. Gleichzeitig stellt die dadurch möglicherweise steigende Zahl gerichtlicher Verfahren die Sozialgerichtsbarkeit vor zusätzliche Herausforderungen.
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