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CDU — Landtagskandidat in besucht das Krankenhaus Rheiderland
Freuen sich über den regen Austausch (v. l. n. r.) : Jakobus Baumann (Vorsitzender des Allgemeinen Krankenhausvereins), Meike Lübbers (Vorsitzende Junge Union Leer), Hildegard Hinderks (Vorsitzende CDU — Stadtverband Weener), Dr. Markus Dornbach (Chefarzt der Klinik für Innere Medizin im Krankenhaus Rheiderland), Silke Kuhlemann (CDU — Landtagskandidatin), Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektor in der Klinikum Leer gGmbH), Dr. Klaus Kayser (Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie) und Holger Glienke ( Geschäftsführer der Klinikum Leer gGmbH)
CDU — Landtagskandidat in besucht das Krankenhaus Rheiderland
Silke Kuhlemann, CDU — Landtagskandidat in, besuchte gemeinsam mit Hildegard Hinderks, Vorsitzende des CDU — Stadtverbandes Weener , und Meike Lübbers, Vorsitzende Junge Union Leer, das Krankenhaus Rheiderland . In einem Termin mit der Krankenhausleitung, dem Vorsitzenden des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland sowie den Chefärzten der Klinik für Innere Medizin und Gefäßchirurgie , konnte sich Kuhlemann einen guten Über- blick über die aktuelle Situation des Krankenhaus Rheiderlands verschaffen. Ausgetauscht wurde sich neben den derzeitigen erheblichen Preissteigerungen über weitere aktuelle Krankenhausthemen und über das besondere Leistungsangebot des Krankenhauses Rheiderland.
„ Der Trend zur Konzentration von kleineren Kliniken, hin zu größeren Einheiten wird sich fortsetzen, in Verbindung mit der Schließung vieler kleiner Grundversorgungskrankenhäuser. Kleine Grundversorger werden nur bestehen, wenn es die geografische Lage bedingt, ansonsten werden kleine Kliniken den Weg weiter in die Spezialisierung beschreiten, hin zu Fachkliniken. Diesen Weg sind wir auch für das Rheiderland Krankenhaus in Weener gegangen. “, so Geschäftsführer Holger Glienke.
Das Krankenhaus Rheiderland ist mit seinen Spezialisierungen – dem Qualifizierten Entzug und der Gefäßchirurgie , welche der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Dr. Markus Dornbach und der Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie Dr. Klaus Kayser im Gespräch vorstellten, sehr gut aufgestellt.
Pflegedirektorin Heike Kliegelhöfer berichtete zum Thema Fachkräftemangel in der Pflege: „ In der Klinikum Leer gGmbH legen wir großen Wert darauf, unseren Mitarbeitern positive Anreize zu bieten. Dazu gehören beispielsweise flexible Arbeitszeiten, ein attraktives Arbeitsumfeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Maßnahmen der Personalentwicklung. Zudem bilden wir unsere Mitarbeiter im Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer seit Jahrzehnten selbst aus, so dass wir nach der Ausbildung Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis übernehmen könne n. Auch hier haben wir bereits reagiert und die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Pflegeberufe in den letzten Jahren erhöht — auch im Zuge der neuen generalistischen Pflegeausbildung.“
Zur Gewinnung und Begeisterung medizinischer Nachwuchskräfte kooperiert die Klinikum Leer gGmbH bereits seit 1982 mit dem Akademischen Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Seit letztem Jahr ist der Universitätsmedizin Neumarkt a . M. Campus Hamburg (UMCH) ebenso Kooperationspartner der Klinikum Leer gGmbH . „ Durch zu geringe Studienplatz- Medieninformation zahlen in Deutschland und eine höhere Altersstruktur der bestehenden Ärzteschaft, sowohl im Krankenhaus, als auch im niedergelassenen Bereich, ist die Gewinnung von Nachwuchskräften entscheidend.“, weiß Glienke.
Abschließend berichtete Jakobus Baumann, Vorsitzender des Allgemeinen Krankenhausvereins, über die Arbeit und das Engagement der Mitglieder des Krankenhausvereins und betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Klinikum Leer: „Wir freuen uns über die in der Vergangenheit getätigten sowie die geplanten Investitionen für das Krankenhaus Rheiderland, die sich bis Ende 2024 dann in Summe auf 18,5 Mio. Euro belaufen.“ Kuhlemann , Hinderks und Lübbers bekennen sich für das Krankenhaus Rheiderland und unterstrichen die tolle familiäre Atmosphäre .
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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