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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Teilen des Landkreises Leer
Verschärfte Kontaktbeschränkungen // Ausgangsbeschränkungen bis zum 18. April
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum. Hier ist das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering. “Und das bereits seit einiger Zeit”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April.
“Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten”, so Landrat Matthias Groote, “aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.” Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen. Sie verdrängt den sogenannten Wildtyp, also die ursprüngliche Form.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes:
die Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlungdie Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeitder Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungendie Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehrdie Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständendie Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren — hierzu zählt auch der benötigte Auslauf von Hunden in den Abendstundendie Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugensonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

“Die Erledigung von Lebensmittel-Einkäufen stellt keine Ausnahme dar”, erläutert Landrat Matthias Groote. “Sie sind im Vorfeld so zu planen, dass die Betroffenen bis 21 Uhr wieder zu Hause sind. Auch Reisen und tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.”
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Es genügt eine sogenannte Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen daran Zweifel bestehen, wird nachgehakt. Ist man zwingend dienstlich oder beruflich unterwegs, ist es für die Glaubhaftmachung hilfreich, eine entsprechende formlose Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder einen Dienstausweis mitzuführen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Arbeitgeberbescheinigung nicht, deshalb gibt es auch keine formalen Anforderungen an eine solche Arbeitgeberbescheinigung. Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise mit Stempel und auf Briefpapier.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Bisher galt diese Vorgabe lediglich bei dienstlichen Fahrgemeinschaften, etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung notwendig) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten somit bis auf Weiteres ab Donnerstag, den 1. April 2021.
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Wie Dorn-Therapie und Breuß-Massage Rücken und Gelenke unterstützen können
Sanfte Hilfe für Rücken und Gelenke: Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen
Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und Fehlhaltungen gehören für viele Menschen zum Alltag. Häufig entsteht das Gefühl, „nicht richtig im Lot“ zu sein. Bewegungsmangel, Stress und einseitige oder falsche Belastungen können dabei eine Rolle spielen.
Eine sanfte Methode aus dem Bereich der Naturheilkunde ist die Dorn-Therapie, die sich mit der Breuß-Massage kombinieren lässt. In der Naturheilpraxis Astrid Frey in Westoverledingen wird diese Behandlung genutzt, um Rücken und Gelenke sanft zu unterstützen und die Beweglichkeit zu fördern.
Dorn-Therapie: Wie entstand die Methode?
Die Dorn-Therapie geht auf den Allgäuer Landwirt und Sägewerksbesitzer Dieter Dorn (1938–2011) zurück. Nach einem eigenen Hexenschuss erlebte Dorn, wie ein älterer Schäfer aus seinem Dorf die Beschwerden mit einfachen Handgriffen lindern konnte.
Diese Erfahrung weckte sein Interesse an den Zusammenhängen zwischen Wirbelsäule, Gelenken und dem allgemeinen Wohlbefinden. Aus seinen praktischen Beobachtungen entwickelte Dieter Dorn schließlich eine eigenständige, sanfte Methode zur Behandlung von Wirbel- und Gelenkfehlstellungen.
Wie läuft eine Dorn-Therapie ab?
Eine Behandlung beginnt mit einer sorgfältigen Betrachtung des körperlichen Fundaments. Dabei werden unter anderem Beinlängen und Beckenstellung kontrolliert. Ein möglicherweise schief stehendes Becken kann sich auf die Körperstatik und damit auch auf darüberliegende Bereiche auswirken.
Anschließend wird die natürliche Bewegung des Körpers genutzt. Während Sie beispielsweise ein Bein oder einen Arm sanft pendeln, können mögliche Fehlstellungen ertastet werden.
Sanfter Druck statt ruckartiger Bewegungen
Bei der Dorn-Therapie wird mit gezieltem Daumendruck gearbeitet. Gleichzeitig führt der Patient eine natürliche Eigenbewegung aus. Dadurch soll der betroffene Wirbel oder das Gelenk auf sanfte Weise in seine vorgesehene Position zurückfinden.
Im Gegensatz zu ruckartigen oder starken Manipulationen steht bei dieser Methode die sanfte Korrektur in Verbindung mit der Eigenbewegung im Mittelpunkt. Dabei wird auf langes Hebeln oder ruckartige Stöße verzichtet.
Ganzheitlicher Ansatz der Dorn-Therapie
Die Dorn-Therapie betrachtet den Körper nicht ausschließlich an der Stelle, an der Beschwerden auftreten. Über die Rückenmarksnerven bestehen Verbindungen zu verschiedenen Körperregionen und zum vegetativen Nervensystem.
Aus Sicht der Methode kann eine Behandlung deshalb nicht nur auf den Rücken oder einzelne Gelenke bezogen werden, sondern das allgemeine körperliche Wohlbefinden unterstützen.
Breuß-Massage als wohltuende Ergänzung
Eine Dorn-Therapie lässt sich mit einer Breuß-Massage kombinieren. Die Massage kann dazu dienen, das Gewebe auf die Behandlung vorzubereiten oder anschließend zu entspannen.
Die Methode wurde nach dem österreichischen Elektrotechniker und Heilkundigen Rudolf Breuß (1899–1990) benannt. Er entwickelte eine sanfte Rückenmassage, die traditionell mit der Dorn-Methode verbunden wird.
Bei der Breuß-Massage handelt es sich um eine sanfte, energetische Rückenmassage mit hochwertigem Johanniskrautöl. Die Wirbelsäule soll dabei schrittweise und möglichst schmerzfrei gedehnt werden. Dadurch kann den Bandscheiben mehr Raum gegeben werden. Die Methode soll zudem die Regeneration unterstützen und eine tiefe muskuläre Entspannung fördern.
Wann kann die Dorn-Methode eingesetzt werden?
Die Dorn-Therapie wird insbesondere bei verschiedenen Beschwerden rund um Wirbelsäule und Gelenke eingesetzt.
Wirbelsäulenbeschwerden
Dazu gehören beispielsweise Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen im Bereich der:
- Halswirbelsäule
- Brustwirbelsäule
- Lendenwirbelsäule
Ausstrahlende Beschwerden
Auch Beschwerden, die von der Wirbelsäule in andere Körperbereiche ausstrahlen, können Anlass für eine Behandlung sein. Dazu zählen beispielsweise:
- ziehende Schmerzen
- Druckgefühle
- Beschwerden, die in Arme oder Beine ausstrahlen
- Beschwerden im Kopfbereich
Gelenkbeschwerden
Die Methode kann außerdem bei Bewegungseinschränkungen oder Beschwerden an verschiedenen Gelenken eingesetzt werden, beispielsweise an:
- Hüfte
- Knie
- Schulter
Welche Anzeichen können auf eine Wirbel- oder Gelenkblockade hindeuten?
Eine mögliche Blockade äußert sich nicht zwangsläufig ausschließlich durch Rückenschmerzen. Der Körper kann unterschiedliche Signale senden.
Mögliche Anzeichen sind:
- stechende, ziehende oder dumpfe Schmerzen
- Kribbeln oder andere Missempfindungen
- Taubheitsgefühle in Armen oder Beinen
- eingeschränkte Beweglichkeit
Bei neu auftretenden, starken oder anhaltenden Beschwerden sowie bei Taubheitsgefühlen oder anderen neurologischen Symptomen sollte grundsätzlich eine ärztliche Abklärung erfolgen.
Sanfte Unterstützung für Rücken und Beweglichkeit
Ob Dorn-Therapie, Breuß-Massage oder die Kombination aus beiden Methoden: Im Mittelpunkt steht eine möglichst sanfte Behandlung von Rücken, Gelenken und Muskulatur. Ziel ist es, die natürliche Beweglichkeit zu unterstützen und gleichzeitig für Entspannung und Wohlbefinden zu sorgen.
Wer mehr über die Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen erfahren oder die Methode kennenlernen möchte, kann sich direkt an die Naturheilpraxis Astrid Frey wenden.
Naturheilpraxis Astrid Frey
Astrid Frey
Heilpraktikerin & Kinesiologin
Spiekerooger Str. 12
26810 Westoverledingen
E‑Mail: info@astridfrey.de
Telefon: 04955 / 989 98 44
Mobil: 0152 / 51 83 87 4
Hinweis: Die genannten Methoden gehören zur Naturheilkunde und ersetzen bei Erkrankungen, starken oder unklaren Beschwerden keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
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Kreistagswahl: 27.500 Stimmzettel im Wahlbereich IV müssen neu gedruckt werden
Fehler auf den Stimmzetteln für Borkum, Bunde, Weener und Jemgum – bereits abgegebene Briefwahlstimmen bleiben gültig
Für die Kreistagswahl am 13. September 2026 müssen im Landkreis Leer insgesamt 27.500 Stimmzettel neu gedruckt werden. Grund ist ein Fehler auf den Stimmzetteln für den Wahlbereich IV. Dort fehlen hinter den Namen von vier Kandidaten die üblichen Ankreuzfelder.
Betroffen sind ausschließlich die Stimmzettel für die Kreistagswahl im Wahlbereich IV. Dazu gehören Borkum, Bunde, Weener und Jemgum.
Die fehlerhaften Stimmzettel waren bereits vollständig an die Kommunen ausgeliefert worden. Zudem wurden bereits rund 600 Stimmzettel für die Briefwahl ausgegeben, insbesondere in der Gemeinde Bunde.
Bereits abgegebene Stimmen sind gültig
Für Wählerinnen und Wähler im Rheiderland und auf Borkum gibt es trotz des Fehlers eine wichtige Nachricht: Die bereits verwendeten Stimmzettel behalten ihre Gültigkeit. Dies wurde mit der Landeswahlleitung abgestimmt.
Wer bereits per Briefwahl gewählt und seinen Stimmzettel abgegeben hat, muss daher nichts weiter unternehmen. Die Stimmabgabe ist gültig.
Auch wer den fehlerhaften Stimmzettel bereits zu Hause hat, ihn aber noch nicht abgegeben hat, muss ihn grundsätzlich nicht umtauschen. Auch dieser Stimmzettel bleibt gültig.
Der Landkreis Leer bittet die Betroffenen dennoch darum, den fehlerhaften Stimmzettel möglichst bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gegen einen neuen, korrekten Stimmzettel auszutauschen.
Austausch ab dem 21. August möglich
Wer sich bei der Stimmabgabe durch die fehlenden Ankreuzfelder beeinträchtigt fühlt, kann den fehlerhaften Stimmzettel gegen einen neuen Stimmzettel austauschen.
Der Austausch ist ab Freitag, 21. August 2026, im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde möglich. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch neue Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen.
599 Briefwahlunterlagen bereits ausgegeben
Nach Angaben des Landkreises Leer waren bis Donnerstagmittag, 13. August, insgesamt 599 fehlerhafte Stimmzettel im Wahlbereich IV an Briefwählerinnen und Briefwähler ausgegeben worden.
Davon entfielen:
- 562 auf die Gemeinde Bunde
- 21 auf die Stadt Weener
- 16 auf die Gemeinde Jemgum
- 0 auf die Insel Borkum
Damit ist vor allem die Gemeinde Bunde von der bereits erfolgten Ausgabe betroffen.
Wie wurde der Fehler entdeckt?
Aufgefallen ist der Fehler durch einen aufmerksamen Bürger aus Bunde. Er hatte sich beim Wahlamt gemeldet, nachdem er festgestellt hatte, dass auf dem Stimmzettel die Ankreuzfelder hinter einigen Kandidatennamen fehlten.
Daraufhin wurde der Sachverhalt geprüft und die weiteren Kommunen informiert.
Ausgabe der Briefwahlunterlagen vorerst gestoppt
Der Landkreis Leer informierte die Gemeinden am Mittwochabend, 12. August 2026, über den Fehler.
Die Kommunen stoppten daraufhin am Donnerstag, 13. August, zunächst die Ausgabe weiterer Briefwahlunterlagen für den betroffenen Wahlbereich.
Neue und korrekte Briefwahlunterlagen sollen ab dem 21. August 2026 verfügbar sein.
Verzögerungen bei der Briefwahl möglich
Durch den notwendigen Neudruck von 27.500 Stimmzetteln und deren anschließende Auslieferung an die Städte und Gemeinden kann es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Wahlunterlagen für Briefwählerinnen und Briefwähler kommen.
Der Landkreis Leer weist zugleich darauf hin, dass der Fehler ausschließlich den Stimmzettel für die Kreistagswahl im Wahlbereich IV betrifft. Andere Stimmzettel der Kommunalwahl sind von diesem Fehler nicht betroffen.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen stellt der Landkreis Leer in einem FAQ zur Kommunalwahl 2026 auf seiner Internetseite bereit.
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ProSenis in Leer: Pflegeausbildung mit Praxis, Wissen und besonderen Einblicken
Ausbildung in der Pflege: ProSenis Leer setzt auf praxisnahe Einblicke
Auszeichnung des Niedersächsischen Kultusministeriums bestätigt besondere Verlässlichkeit
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegeassistenz hat in Leer einen hohen Stellenwert. Mit einem besonderen Ausbildungskonzept ergänzt ProSenis den regulären Theorie‑ und Praxiseinsatz der zukünftigen Pflegekräfte durch monatliche Exkurse, die den jungen Menschen zusätzliche Einblicke in zentrale Bereiche der Pflege ermöglichen.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Sehbehinderung und Blindheit. Die Auszubildenden lernen, welche besonderen Anforderungen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen im Pflegealltag haben und worauf es bei einer einfühlsamen und sicheren Betreuung ankommt. Weitere Themen aus der täglichen Pflegepraxis stehen ebenfalls auf dem Programm: Medikamentenmanagement, Gerontopsychiatrie, Ernährung und Wundmanagement. Viele dieser Inhalte werden im Rahmenlehrplan vor allem theoretisch vermittelt – ProSenis schafft hier bewusst zusätzliche Praxismomente.
Diese besondere Ausbildungsarbeit wurde nun offiziell gewürdigt: Das Niedersächsische Kultusministerium hat ProSenis in der Kategorie Pflege mit der „Niedersächsischen Auszeichnung für besonders verlässliche Ausbildung 2026“ geehrt. In dem Schreiben heißt es:
„Sie sind ein sehr gutes Beispiel für Qualität und Kontinuität in der Ausbildung.“ „Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Zukunftsfähigkeit Ihrer Region.“
Auch die offizielle Urkunde unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit:
„Für besonders verlässliche Ausbildung ausgezeichnet.“ (Unterschrieben von Kultusministerin Julia Willie Hamburg)
Die Auszeichnung würdigt nicht nur das Konzept, sondern vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit großem Engagement für die Planung und Durchführung der zusätzlichen Exkurse einsetzen.
Einrichtungsleiterin Heike Jenssen betont: „Junge Menschen sollen die Pflege nicht nur aus den Lehrbüchern kennenlernen, sondern möglichst umfassend erfahren, wie abwechslungsreich, verantwortungsvoll und menschlich dieser Beruf ist.“
Mit ihrem Konzept zeigt ProSenis, wie moderne Pflegeausbildung aussehen kann: praxisnah, vielseitig, wertorientiert – und mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen, die später gepflegt werden.
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