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Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – Mehr als 100 Jahre gelebte Gartenkultur in Ostfriesland

Der Kleingartenbauverein Leer e. V. – über 100 Jahre grüne Geschichte in Ostfriesland
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. blickt auf eine traditionsreiche, über 100-jährige Geschichte zurück, die weit über das einfache Gärtnern hinausgeht. Seit seiner Gründung am 22. Mai 1919 durch 143 engagierte Bürger hat sich der Verein zu einer festen Institution in Ostfriesland entwickelt – mit heute rund 6 Hektar bewirtschafteter Fläche, modernen Vereinsstrukturen und einer lebendigen Gemeinschaft.
🌱 Vom Grabeland zur Gartenanlage – ein Blick zurück
Die ersten Jahre waren geprägt vom Bedürfnis nach Selbstversorgung. Auf zunächst fünf Hektar Land fanden die ersten Mitglieder – 1921 waren es bereits 575 – eine Fläche zum Anbau von Lebensmitteln. Durch Zupachtung wuchs das Vereinsgelände rasch auf über 51 Hektar an. Die Verteilung der Parzellen war damals eine Herausforderung: Anfangs durfte jedes Mitglied 1.000 m² bewirtschaften, später erfolgte die Zuteilung nach Familiengröße – was leider auch zu einigen Tricksereien führte, die bei Entdeckung allerdings streng geahndet wurden.
In Zeiten wirtschaftlicher Not – wie der Inflationszeit 1923 – kam es sogar zu alternativen Zahlungsformen wie der sogenannten „Kartoffelwährung“, die in Nachbarorten wie Aurich oder Norden anerkannt war – in Leer jedoch undenkbar blieb.
🏡 Wandel durch die Jahrzehnte – Gartenarbeit in Kriegs- und Nachkriegszeiten
Während des Dritten Reichs erlebte der Verein tiefgreifende Umstrukturierungen: Der sogenannte „Vereinsleiter“ führte strikte Regeln ein, etwa eine Pflicht zur Weiterbildung. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag vieles brach – 1946 standen nur noch 25 Hektar für 900 Mitglieder zur Verfügung. Doch der Wiederaufbau begann: Bis Ende 1948 wurde die Fläche auf 46 Hektar erweitert, und 1.262 Mitglieder engagierten sich aktiv.
Ab den 1950er Jahren musste jedoch auch der Verein dem Wohnungsbau weichen: Immer mehr Grabeland ging verloren. 1954 wurde schließlich mit der heutigen Anlage „Am Westerhammrich“ der Grundstein für die moderne Vereinsstruktur gelegt.
🌼 Die heutige Anlage – grün, gepflegt und gemeinschaftlich
Heute umfasst das Vereinsgelände rund 5,99 Hektar, aufgeteilt in 109 Parzellen à 450 bis 500 m². Die Gärten sind durch gepflegte Hecken eingefasst und über Schlacke- und Schotterwege erreichbar. Gemeinschaftsflächen wie eine Streuobstwiese, eine Lehrimkerei und ein Festplatz laden zum Austausch ein.
Ein Meilenstein war der Stromanschluss 1976, sowie der Ausbau des Vereinsheims, das ursprünglich 1957 aus einem Geräteschuppen hervorging. Das Vereinsheim dient heute als Treffpunkt, Veranstaltungsort und Ort des Miteinanders – mit Toiletten, Lagerräumen und Getränkeausschank.
📜 Gartenordnung und Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Kleingartenbauvereins Leer e. V. verpflichten sich zur Einhaltung der Gartenordnung (Stand: Januar 2023). Dazu gehören unter anderem:
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Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 100 € (60 € Aufnahmegebühr),
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12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Parzelle,
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Sauberkeit auf Wegen & Müllvermeidung,
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Vorschriften zu Heckenpflege, Laubengröße und Bauanträgen.
Die Kleingartenanlage ist für Besucher vom 1. März bis 31. Oktober täglich bis 19 Uhr geöffnet, in den Wintermonaten an Wochenenden.

👥 Der aktuelle Vorstand (Stand: 2023)
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1. Vorsitzender: Helmut Aden
📞 0491 66828 | 📱 0174 6023398 | ✉️ helmut-aden@kleingarten-leer.de -
2. Vorsitzender (Landaufseher): Mehmet Yaman
📱 0152 22393352 -
Schatzmeister: Michael van Hove
📱 0152 06774288 | ✉️ schatzmeister@kleingarten-leer.de -
Schriftführer: Keno Harders
📱 0163 1701702 | ✉️ keno.harders@ewetel.net -
Beisitzerin: Lisa Tirrel
📱 0152 26066482 | ✉️ lisa.tirrel@gmail.com -
Beisitzer: Joachim Winter
📱 0170 4304438 | ✉️ joachim.winter2907@gmx.de -
Beisitzer: Timo Voskamp
📱 0176 45630065 | ✉️ 1timovoskamp@gmail.com
Der Kleingartenbauverein Leer e. V. ist mehr als nur ein Ort für Freizeitgärtner. Er ist ein Stück gelebter Stadtgeschichte, ein Zentrum der Gemeinschaft und ein grünes Refugium inmitten Ostfrieslands. Ob jung oder alt, ob für Gemüsebeete, Blumenpracht oder Bienenhaltung – hier findet jeder seinen Platz im Grünen.
📍 Standort der Anlage:
Kleingartenanlage „Am Westerhammrich“
An den Gärten, 26789 Leer
Tipp: Du möchtest Mitglied werden oder eine Parzelle pachten? Kontaktiere den Vorstand – neue Mitglieder sind herzlich willkommen!
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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