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Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen

Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen, fordert Hardy Hermann, Präsident des BDT e.V.
Immer mehr EntscheidungsträgerInnen des gesamten Tanzes in Deutschland melden sich zu Wort und fordern von der Politik eine klare Ansage und Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Heute erreicht uns ein Schreiben von Hardy Hermann, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer BDT e.V. und Dietmar Buermann, Präsident der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung DTIV e.V., die wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht vorenthalten möchten.
“Deutschlands Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen sind äußerst besorgt. Und das aus berechtigten Gründen, denn sie befürchten vergessen zu werden. Warum?
Weil sich ihr Tätigkeitsfeld in keine Branche so einfach einordnen lässt. Die zugehörigen Institutionen sind ein Mix aus Bildungseinrichtung, Kulturstätte, Gastronomie, Eventveranstalter, sozialer Einrichtung, Sportstätte, Fitnessstudio und Einrichtung des Gesundheitswesens. Es gibt keine Lobby und keine eindeutig zuständigen Verbände. Sicherlich gibt es Organisationen und Institutionen, die in irgendeiner Weise mit “Tanz” in Verbindung gebracht werden – aber diese sprechen nicht mit einer Stimme. Die Branche “Tanz” ist vielseitig, unübersichtlich und leider auch von Konkurrenzkampf geprägt. Der letzte Punkt ist der Grund, warum sich Politik und Medien ungern mit dieser Sache beschäftigen wollen. Zusätzlich sind die Tanzlehrenden teilweise selbstständig, freiberuflich, angestellt, in Ausbildung oder für Vereine oder die VHS tätig. Von Soloselbständigen bis hin zu Unternehmen mit zahlreichen Angestellten ist alles am Markt vertreten. Die Ausbildungen sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern vielfältig. Es geht hierbei also auch um Ausbildungen, Fortbildungen, Prüfungen, Wettbewerbe, Turniere, Einzeltraining, Gruppentraining, Privatunterricht, Kurse, Clubs, Workshops, Festivals, Shows, Bühnenprogramme, uvm. – Teilweise öffentlich, nicht öffentlich, privat, online, per Video oder Livestream… Wer ist also zuständig, wenn Regierung und Politik hoffentlich bald beschließen, nach dem Lockdown diese Branche wieder zu öffnen? Ist die Staatsministerin für Kultur & Bildung zuständig? Oder regelt das Kultusministerium dies für jedes Bundesland selber? Oder das lokale Ordungsamt? Gesundheitsamt? Wen fragen die Verantwortlichen um Lösungen für unsere Branche zu finden? Reicht es aus, ein Hygienekonzept vorzulegen?
Wann und unter welchen Bedingungen kann zumindest möglichst früh ein Minimalbetrieb (z.B. Privatunterricht, kleine Gruppen) wieder aufgenommen werden? Wie bekommen die nur teilweise in Verbänden organisierten Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen diese Informationen?
Die Menschen der “Tanz-Branche” leiden unter vielen Ängsten: Der Angst, krank zu werden. Jemanden anzustecken oder gar zu verlieren. Sie sorgen sich um ihre Existenzen. Finanziell auszubluten, Arbeitsplätze zu verlieren. Kunden und Tänzer/innen nicht halten zu können. Perspektiven und klare Aussagen würden Hoffnung machen. Aber genau hier liegt das Problem: Da niemand einheitlich für die gesamte Branche spricht, droht quasi aus “Mangel an Klarheit und Relevanz” diese Branche mit den Großveranstaltern und der Reisebranche zusammen erst ganz zum Schluß wieder Ruhe zu finden. Das ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten fatal, denn Tanz ist für viele Menschen wie ein Lebenselixier – Tanzen beeinflusst Körper, Geist und Seele äußerst positiv. Tänzer und Tänzerinnen und Wissenschaftlicher bestätigen das.
Hier ist also eine verantwortungsbewusste Vorgehensweise wünschenswert, die nicht nur einen Verband oder eine Organisation befragt, sondern alle berücksichtigt. Und dies darf nicht zu zeitlichen Verzögerungen beim “re-start” der Branche führen. Denn Eines ist völlig klar: Lange können Tanzlehrende und Tanzschulen weder finanziell, noch emotional den Lockdown aushalten. Es ist daher jetzt dringend notwendig, die “Welt des Tanzens” im Dialog mit den zuständigen Organisationen, unter Berücksichtigung von Hygienekonzepten, wieder schnellstmöglich zu öffnen.”
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Unser Ziel ist es nicht nur, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch die Lernmotivation zu steigern und das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken. Unsere Methoden beinhalten:
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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