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DigitalPakt Schule

DigitalPakt Schule
Seit 04.05.2020 ist in den städtischen Grundschulen der Präsenzunterricht für die vierten Klassen wieder gestartet. Die Beschulung erfolgt dabei zunächst nur in halben Klassen um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Die jeweils andere Hälfte einer Klasse befindet sich weiterhin tage- oder wochenweise im HomeSchooling.
Die Voraussetzungen für das HomeSchooling sind dabei noch uneinheitlich. Im Sommer letzten Jahres wurde der vom Bund initiierte DigitalPakt Schule verabschiedet. Mit dem vom Bund und Land finanzierten Förderprogramm soll die digitale Ausstattung verbessert werden. Aus diesem Förderprogramm kann die Stadt Leer für ihre 7 Grundschulen insgesamt 479.500 € beanspruchen.
Im Wesentlichen werden durch den DigitalPakt Schule drei Bereiche gefördert:
- Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör)
- Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach vorgegebenen Standards
In allen Fällen müssen unterschiedliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Am niedrigsten sind die Hürden bei der Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule. In diesem Bereich wurden bereits Anträge für die Hoheellernschule, Ludgerischule, Eichenwallschule und die Schule Bingum gestellt und bewilligt. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits vorgenommen. Ein anderer Teil befindet sich derzeit in der Ausschreibung.
Größere Hürden sind allerdings bei der Beantragung der Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör) zu überwinden. Die Anschaffung dieser Geräte wird nur gefördert, wenn eine Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach bestimmten Standards errichtet wurde. Diese Regelung für den Einsatz der mobilen Geräte ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die geforderten Standards sehr hoch – aus städtischer Sicht für den Grundschuleinsatz zu hoch. In der Folge müssen erhebliche Investitionen für den Netzwerkausbau in den Schulen getätigt werden. Der Netzwerkausbau wird zwar ebenfalls aus dem DigitalPakt Schule gefördert, allerdings übersteigen die Kosten die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches. Da es der Stadt allein bisher nicht gelungen ist, trotz mehrfacher Versuche, eine Lockerung der Standards zu erreichen, wird aktuell versucht, über den Nds. Städtetag –wo die Problematik bekannt ist- eine Lösung zu erzielen.
Zwischenzeit waren die Förderrichtlinien vom Land im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelockert worden, wonach mobile Endgeräte auch ohne Erfüllung der Netzwerkstandards beschafft werden konnten. Die Stadt hat daraufhin sofort entsprechende Anträge eingereicht. Leider wurden die Bedingungen dann im Zuge des Antragsverfahrens nachgeschärft. Es werden nur einzelne Geräte für eine Notfallausleihe in Härtefällen für das HomeSchooling in Zeiten von Corona gefördert und keine Klassensätze. Darüber hinaus müssen doch die Netzwerksstandards –wenn auch nachträglich bis zum 31.12.2021- fertiggestellt sein. Dies ist zwar ein zeitlicher Aufschub, der überzogene finanzielle Aufwand wird dadurch aber nicht abgemildert. Eine kurzfristige Anschaffung von mobilen Endgeräten ist deshalb leider nicht möglich, da die Stadt Leer den nachträglichen, überzogenen Netzausbau nicht finanzieren kann.
Die Stadt Leer würde sich hier sehr wünschen, dass das Land von den übertriebenen Anforderungen an den Netzausbau abrückt und so eine schnelle Verbesserung der digitalen Voraussetzungen für das HomeSchooling ermöglicht.
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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